Kenntnisnahme - FB 40/0185/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Partizipationskonzepthier Ratsantrag der SPD-Fraktion und der GRÜNE-Fraktion vom 25.04.2007 und Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 28.04.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Frau Tiltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2008
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Partizipationskonzeptes als Diskussionsgrundlage für weitere Beteiligungen (AG § 78, Schülervertretungen, Schulkonferenzen, u.a.) zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Entwurf des Partizipationskonzeptes als Diskussionsgrundlage für weitere Beteiligungen (AG § 78, Schülervertretungen, Schulkonferenzen, u.a.) zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Anlass, sich mit dem Thema
Partizipation auseinander zu setzen, entwickelte sich auf der Tagung 2006 zum Thema „Gewalt“ mit
Fachkräften der Jugendhilfe, den Schulen, Politiker/innen und Jugendlichen aus
Aachen. Deutlich forderten die dort vertretenen Jugendlichen in
Entscheidungsprozesse stärker eingebunden zu werden. Die Erwachsenen nahmen das
Engagement der Jugendlichen auf und versprachen die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen in Aachen auszubauen.
Politische Anträge:
· Gemeinsamer Ratsantrag der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Aachen –meine Stadt – wir reden mit! Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ vom 25.4.07
·
Ratsantrag der CDU Fraktion „Neue Formen der
Bürgermitwirkung einführen – Kinder und Jugendliche schon früh mit
kommunalpolitischen Gestaltungsprozessen vertraut machen“ vom 28.4.08
Beschluss KJA:
Im Rahmen der
Initialförderung 2007 des Landschaftsverbandes Rheinland aus dem Themenkreis: „Entwicklung von Methoden zur
Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an die sie betreffenden Entscheidungen
im Rahmen der Jugendhilfe“ wurde am 31.1.07 ein Projektantrag gestellt und am
29.6.07 mit einer Projektlaufzeit von einem Jahr, genehmigt.
Das Projekt trägt
den Namen: „Partizipation in Aachen – mit und für Kinder und Jugendliche“ –
Entwicklung eines kommunalen Partizipationskonzeptes.
Ziel des Projektes ist, gemeinsam mit
Jugendlichen ein Aachener Partizipationskonzept zu entwickeln.
Das Projektziel, die Erarbeitung eines Partizipationskonzeptes für Aachen, ist erreicht. Unter Mitwirkung von Kindern, Jugendlichen, Fachleuten von Schule / Jugendhilfe liegt ein Konzeptentwurf vor, der als Diskussionsgrundlage mit Schulen, Schülervertretungen, Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII und Jugendlichen dienen soll.
Projektgruppe:
Die Konzeptentwicklung wurde durch die
Projektgruppe begleitet. Mitglieder der Projektgruppe sind:
Erwachsene:
Waltraud Hostettler, (Vorsitzende KJA), Heinz Zohren, (Kinderbeauftragter), Lydia Becker-Jax, (Lehrerin Montessori Gesamtschule), Bernd Groß (Lehrer Hauptschule Aretzstr.), Richard Okon ,(OT Josefshaus), Angelika Diehl (OT Talstr.), Juliane Peterson (Stadtteilbüro Ost)
Uschi Brammertz (Sportverein Rothe Erde) und Annette Tiltmann (Jugendhilfeplanung) als Projektleiterin.
KFH Aachen:
Karin Jazra, Achim Pöhland, Markus Kirch, Jasmin Marla, Prof. Dr. Andreas Reiners,
Jugendliche:
Rosalie Kitangie, Rachid Jellouli, Jasmeen Babar, Lisa Didden, Meike Schülke, Leonie Wrings, Dominique Lopes, Mati Fazel und Andy Jansen.
Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen der Beteiligung, die jetzige Situation der Beteiligung in Aachen und der Projektverlauf von der Bedarfsermittlung bis zum Konzeptentwurf erläutert.
Gesetzliche Grundlagen zur
Beteiligung:
UN-Konvention
über die Rechte des Kindes
Den großen Bogen spannt die
UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UNK), eine Art weltweites Grundgesetz
für Mädchen und Jungen bis zum Alter von 18 Jahren (genauer: für alle Menschen,
die noch nicht wahlberechtigt sind). Partizipationsrechte machen in der
UN-Kinderrechtskonvention neben Überlebens-, Entwicklungs- und Schutzrechten
einen ganzen Rechtsbereich aus. Besonders deutlich wird das im Artikel 12:
"(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine
Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden
Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes
angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck
wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden
Gerichts- oder Verwaltungsfragen entweder unmittelbar oder durch einen
Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften
gehört zu werden."
Kinder-
und Jugendhilfegesetz
Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), fordert in § 1 Abs. 3 (4), die Jugendhilfe solle
"dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen". Das KJHG sieht dabei eine "Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen" ausdrücklich vor. Im § 8 heißt es: "(1) Kinder und
Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden
Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (...) (2) Kinder und
Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und
Entwicklung an das Jugendamt zu wenden."
Im § 11 Abs. 1 heißt es darüber hinaus: "Jungen Menschen sind
die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit
zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen
anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur
Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu
sozialem Engagement anregen und hinführen". In § 12 Abs. 2 (1) wird die
Förderung der Jugendverbände und ihre Verpflichtung zur Partizipation der
Betroffen festgelegt: "In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird
Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet
und mitverantwortet".
Im § 80 werden die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe
aufgefordert, den "Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse
und Interessen der jungen Menschen ... zu ermitteln". Darüber hinaus
sollten sie "darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere
örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und Planungen
insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ... Rechnung
tragen".
Baugesetzbuch
Agenda
21
Die Agenda 21, die auf der
Umweltkonferenz von Rio 1992 verabschiedet wurde, liefert einen weiteren
wichtigen Begründungszusammenhang. Dort wird ausdrücklich gefordert, Kinder und
Jugendliche auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu
beteiligen: "Es ist zwingend erforderlich, dass Jugendliche aus allen
Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen
beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflusst und Auswirkungen auf
ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen Beitrag und ihrer
Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu mobilisieren, bringen sie einzigartige
Ansichten ein, die in Betracht gezogen werden müssen" (Kapitel 25.2,
Handlungsgrundlage).
Weltgesundheitsorganisation
(WHO)
Auch die WHO-Charta von Ottawa
bekräftigt die Bedeutung der Partizipation der Betroffenen im
gesundheitsfördernden und gesundheitsstärkenden Bereich im Sinne einer
ganzheitlichen Gesundheitsförderung sowohl des Individuums als auch des
Gemeinwesens.
3. AG-KHG-KJFöG 12.10.2004, § 6 (2):
„Kinder und Jugendliche sollen an alle ihre Interessen
berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der
Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung
von Spielflächen, sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen,
in angemessener Weise beteiligt werden.“
Jetzige Situation der Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen in Aachen:
1.
Verwaltungsverfügung vom
7.8.1991
Regelte
die Beteiligung der Verwaltung des Jugendamtes an Planungsprozessen
2.
Satzung für das Jugendamt vom
21.8.1992
Regelte
die Beteiligung des Kinder- und Jugendausschusses an Planungsprozessen
3.
Grundsatzbeschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 26.10.1993
Kein
Kinderparlament – sondern Kinder und Jugendliche projektbezogen zu beteiligen
Diese projektbezogenen Beteiligungen
als städtische Aktivität sehen folgendermaßen aus:
1.
Bei
jeder Spielplatz- und Schulhof Neu- und Umgestaltung wird in Aachen eine
Kinderbeteiligung vom Kinderbeauftragten durchgeführt.
2.
Zur
Umsetzung der Kriterien für eine familienfreundliche Stadtplanung wird vom
auftragnehmenden Büro erwartet, eine Beteiligung durchzuführen, wie z.B. beim
Innenstadtkonzept, im Frankenberger Viertel und bei der in Planung befindlichen
Rahmenplanung für Brand.
3.
Im
Rahmen der „Umsetzung der Radwegeplanung unter Berücksichtigung der Belange von
Kindern und Jugendlichen“ sind jährlich 100.000 Euro in den Haushalt gestellt.
Bewirtschaftet wird dieser Haushaltsansatz von Fachbereich 61. Erfolgreich
werden schon seit Jahren Sozialraumbegehungen mit Kindern und Eltern
durchgeführt, die anschießend in den Bezirksvertretungen behandelt und
umgesetzt werden.
Des Weiteren es gibt eine Vielzahl von
Beteiligungsaktivitäten in Schule und Jugendhilfe. Zu nennen sind z.B.
Kinderparlamente in Grundschulen, wie
in Vaalserquartier, funktionierende Schülervertretungen, Mitbestimmungsmöglichkeiten
in der Offenen und verbandlichen Jugendarbeit – um nur einige Beispiele zu
nennen.
Projektverlauf
Der Projektverlauf sah im ersten
Schritt eine Bedarfsermittlung (Befragung von Kindern und Jugendlichen,
Befragung von Jugendhilfevertretern und Schulen, Zukunftswerkstatt mit Kindern
und Jugendlichen, Expertengespräch) vor, auf dessen Grundlage das Konzept in
Form einer Gesamtstrategie entwickelt wurde.
Bedarfsermittlung
Kinder- und
Jugendlichenbefragung (Anlagen 5 - 11):
Ingesamt
wurden 200 Kinder und Jugendliche in allen Schulformen zu ihren
Beteiligungswünschen und –realität durch die Kath. Fachhochschule Aachen, Prof.
Dr. Andreas Reiners und seine Studenten befragt. Die Einzelergebnisse sind der
Vorlage als Anlage beigefügt. Zusammenfassend kann man folgende Aussagen aus
der Befragung formulieren:
·
Beteiligung
bildet
Nach eigenen Angaben der Kids lernen
sie: Umgang mit Konflikten, Arbeiten im Team, Verantwortung, Themen werden besser verstanden,
Selbständigkeit - und sie lernen nette Leute kennen.
·
Beteiligung
ist an den Lebensorten unterschiedlich umgesetzt
Viel Mitbestimmung Zuhause, mittelmäßig
in der Schule, am wenigsten in der Kommune
·
Informationszugänge
zur Beteiligung
Informationen am besten über die
Zeitung, das Radio, aber auch Eltern und Schule
·
Zuhause
und im Freundeskreis zählt die Meinung der Kinder und Jugendlichen
Schule liegt im mittleren Bereich,
jedoch im Stadtteil, im Jugendverband und in der OT deutlich weniger
Zukunftswerkstatt:
Am 17.11.07 wurde mit ca. 80 Kindern
und Jugendlichen aus allen Schulformen in der Hauptschule Aretzstr. eine
Zukunftswerkstatt von der Firma PartiTour durchgeführt. Mit der Methode der
Zukunftswerkstatt erarbeiten die Kinder und Jugendlichen an einem Samstag mit sehr
viel Engagement Vorschläge für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt und
Ideen zu Beteiligungsformen.
Ganz abgesehen von den Ergebnissen waren die
Verantwortlichen über die freudige und konzentrierte Arbeitsleistung der Kinder
und Jugendlichen erstaunt. Scheinbar ist die Zukunftswerkstatt eine effektive
Beteiligungsmethode für alle Mädchen und Jungen vom Gymnasium bis zur
Förderschule. Schätzungsweise hatten ca. die Hälfte der beteiligten Kinder und
Jugendlichen der Werkstatt Migrationshintergrund.
Einzelergebnisse der Zukunftswerkstatt http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/beteiligung_jugendliche/index.html
Zusammenfassung der Ergebnisse:
Bei welchen Themen möchten Kinder und
Jugendliche beteiligt werden?
· Angebote für Kinder und Jugendliche z.B. Einschätzung der Angebote für Kinder und Jugendliche, Gestaltung einer OT, Gestaltung von Spielplätzen
· Soziale Ausgrenzung z. B. sozial Schwache, Behinderte, Kinder, kein Rassismus
· Gesundheit z.B. rauchen und saubere Toiletten an Schulen
· Stadtpolitik / -planung z.B. neue Parkplätze für die Alemannia Aachen gestalten, Spielecken für Kinder in Läden, beschmierte Wände, Kaugummis auf den Böden
· Bürgerschaftliches Engagement z.B. anderen Menschen zu helfen, sie möchten mit helfen und anpacken, wo es Probleme gibt
· Sicherheit z.B. Schutzbedürfnis im Außenraum, Beleuchtung, mehr Aufsicht, weniger Autos
· Finanzen z.B. Extrageld für Kinder, bei dem Eltern nicht bestimmen dürfen
· Beteiligungsthemen in der Schule z.B. ausgeglichenes Verhältnis zwischen Freizeit und Arbeit, gutes Essen, saubere Toiletten (bes. von Mädchen) keine Gewalt, Regeln sollen beachtet werden, keinen Schulrausschmiss mehr, eine Schule für alle
Welche
Rahmenbedingungen werden gebraucht?
· Die Kinder und Jugendlichen wollen ernst genommen und als Person akzeptiert werden
· Die Beteilung soll ihnen Spaß machen
· Die Beteiligung muss in den Tagesablauf passen (dürfen nicht mit Hausaufgaben kollidieren)
· Sie wollen Unterstützung von Erwachsenen
· Es soll die Möglichkeit der Umsetzung bestehen
· Die Beteiligung muss Sinn geben
Welche
Mitbestimmungsformen werden benannt?
· Kinder nehmen an Sitzungen der Erwachsenen teil und bestimmen mit
· Die Erwachsenen haben bei diesen Entscheidungen immer ein Kind/Jugendlichen als Berater/in neben sich
· Ein Kinder- und Jugendparlament
Was sollten Politiker/innen und überhaupt Erwachsene
wissen?
· Bei Problemen die Kinder und Jugendlichen mit in die Lösungen einbeziehen
· Politiker/innen sollten mit uns reden, nicht über uns
Befragung von 23 Institutionen (Anlage 12):
Expertengespräch (Anlage 13):
Am 30.01.08 wurde ein Expertengespräch durchgeführt. Geladen waren die Schulen und Träger, die an der Expertenbefragung teilgenommen haben. Einige Schulen und Einrichtungen brachten auch interessierte Kinder und Jugendliche mit, insgesamt nahmen 30 Personen teil.
Es wurden die Ergebnisse der Kinderbefragung, der Zukunftswerkstatt und der Expertenbefragung dargestellt und anschießend diskutiert.
Frau Meinhold-Henschel, Leiterin des Projektes „MitWirkung“ der BertelsmannStiftung hielt den beiliegenden Vortrag. Die Bertelsmann Stiftung forscht seit vielen Jahren über das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sie hat weltweit die größte Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. Ingesamt wurden 12.000 Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren, 42 Kommunen, 631 Lehrer/innen und 422 Schulleitungen befragt. (www.mitwirkung.net)
Die Aachener Ergebnisse der Befragung wurden bestätigt: Zuhause dürfen die Kinder und Jugendlichen oft mitbestimmten, nämlich zu 76 %, in der Schule zu 14 % und in der Kommune zu 13%.Gleichzeitig besteht ein großes Bedürfnis mitzubestimmen: 80% aller Kinder und Jugendlichen möchten sich bei besseren Bedingungen und attraktiveren Angeboten stärker engagieren.
Die Beteiligten im Expertengespräch waren sich einig, dass dieses Potenzial genutzt werden soll. Die Einrichtung eines Jugendparlamentes würde zwar begrüßt, jedoch – so die weitere Diskussion - ist dieses nur eine Möglichkeit der Mitbestimmung, es sind unterschiedliche Formen zu entwickeln, die alle Kinder und Jugendliche an verschiedenen Orten mit passenden Methoden erreichen sollen. Positiv am Aachener Weg wurde betont, dass es bei der Bedarfermittlung gelang, bildungsferne Schichten einzubeziehen. Die Zukunftswerkstatt war beispielsweise von Jugendlichen der Förderschulen und Hauptschulen gut besucht. Bei der Umsetzung des Partizipationskonzeptes ist genau das durch gezielte Ansprache in den Blick zu nehmen.
Beteiligungskonzept als
Gesamtstrategie:
Nachdem Kinder, Jugendliche und
Experten von Jugendhilfe und Schule befragt wurden, die Ergebnisse dargestellt
und in einer Zukunftswerkstatt näher bearbeitet wurden, lagen nun die
Voraussetzungen zur Entwicklung eines Aachener Partizipationskonzeptes vor.
Welche strukturellen Voraussetzungen müssen in einer Kommune
vorhanden sein, damit Kinder und Jugendliche positive Partizipationserfahrungen
machen können? Wie kann der in Aachen bereits erfolgreich praktizierte
projektbezogene Ansatz zur Partizipation integriert werden?
Ein Aachener Konzept sollte folgende Anforderungen erfüllen:
· Möglichst viele Kinder und Jugendliche im Alltag einbinden, d.h. die Beteiligungsaktivität in Schulen und den Einrichtungen der Jugendhilfe zu verstärken
· Durch geeignete Methoden sind besonders bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche anzusprechen
· Einen sozialräumlichen Bezug über die Bezirksvertretungen herzustellen
· Schulen, die Kommune und Jugendhilfeeinrichtungen als zentrale Orte für positive Beteiligungserfahrungen nutzen
· Städtische Beteiligungsprojekte als „Echt-Situation“ im Rahmen des Schulunterrichtes z.B. im Rahmen von Projektwochen zu beraten, d.h. Verknüpfung mit dem Schulunterricht herzustellen
· Sicherstellen, dass kinder- und jugendrelevante Themen zur Sprache kommen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Aachen
· Die Qualität der Beteiligungsprozesse messen und durch Qualifizierungen sichern
Um der Komplexität des Themas und
der heterogenen Zielgruppe gerecht zu werden ist ein differenziertes Vorgehen
in Form einer wirksamen Gesamtstrategie erforderlich. Auf der Grundlage des Projektes „MitWirkung“ und den
Erfahrungen in Modellkommunen entwickelte die Bertelsmann Stiftung eine
kommunale Gesamtstrategie, die sich an 5 Punkten orientieren soll:
1. Robustes politisches Mandat,
2. Sicherstellung von Information und Kommunikation,
3. Qualifizierung aller Beteiligten,
4. Aufbau und Koordination kommunaler Netzwerke
5. Nachweis von Wirkungen
Um diese Punkte in Form einer
Gesamtstrategie sicherzustellen wird von der Projektgruppe folgendes Beteiligungsmodell vorgeschlagen
(siehe Schaubild 1), Anlage 10.
Das Aachener Beteiligungsmodell ist
gekennzeichnet durch die Einrichtung von direkt gewählten bezirklichen
Jugendräten, ausgestattet mit Antrags- und Rederechten, Verstärkung der
Beteiligung in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Qualifizierung der
Beteiligungsverfahren durch Weiterbildung der Beteiligten, Bildung von
(sozialräumlichen) Beteiligungsnetzwerken, Beibehaltung der projektbezogenen
Beteiligung für familienfreundliche Stadtplanungen und der Einrichtung eines
Beteiligungsbüros zur Unterstützung und Koordination der unterschiedlichen
Beteiligungsmaßnahmen.
Durch die Verknüpfung der
unterschiedlichen Ebenen und Elemente zu einer kommunalen Gesamtstrategie
sollen möglichst viele Mädchen und Jungen
in ihrem Lebensumfeld positive Beteiligungserfahrungen machen. Wir hoffen so eine „Beteiligungswelle“ in Gang zu setzen.
Die
Installierung eines Jugendrates
Die Projektgruppe schlägt die Installierung eines Jugendrates, mit Antrags- und Rederechten in den Bezirksvertretungen, Stadtrat und den Ausschüssen, vor. Nach einer Recherche von unterschiedlichen repräsentativen Formen von Beteilung beeindruckte das Wuppertaler Beteiligungsmodell - nach Einschätzung der Projektgruppe-, durch die Direktwahl der Mädchen und Jungen im Alter von 14 -18 Jahren, die starke Einbindung der Schulen bei der Wahl, die Angliederung an die Stadtbezirke, die Betreuung der Jugendlichen durch die Verwaltung und die 10-jährige Erfahrung, die bereits zu Modifikationen geführt haben, von denen wir in Aachen nun profitieren können.
Es wird die Übernahme des Wuppertaler Beteiligungsmodells in Aachen empfohlen. Nähere Informationen über den Wuppertaler Jugendrat sind dem Konzept (Anlage 14), der Wahlordnung (Anlage 15) und der Geschäftsordnung (Anlage 16) der Wuppertaler Jugendräte zu entnehmen.
Organisationsmodell der Jugendräte im Überblick (Schaubild 2), Anlage 2
Am 8.5.08 stellten 3 Jugendliche und die Mitarbeiterin der Verwaltung, die die Jugendlichen betreut, ihr Beteiligungsmodell mit ihren Stärken und Schwächen dar. Als besonders positiv wurde die Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen bewertet. Von einem Mitglied der Bezirksvertretung und einem ehrenamtlich Tätigen werden die Jugendlichen unterstützt, die Verwaltungsvorlagen zu verstehen und sich eine Meinung zu bilden. Die Jugendlichen berichteten, dass sie bei den Bezirksvertreter/innen immer ein offenes Ohr finden würden. Die Bezirksvertreter/innen scheinen die Einschätzungen der Jugendlichen zu bestimmten bezirklichen Themen als Bereicherung für die Bezirksvertretung zu empfinden.
Als verbesserungswürdig schätzten die Jugendlichen aus Wuppertal die Kooperation mit einigen Schulen ein. Diese sei sehr unterschiedlich und davon abhängig, ob sich die Schulleitung und die SV Lehrer für dieses Thema interessierten. Die Wahlbeteiligung der Jugendratswahl ist massiv von dieser Einstellung abhängig. Hier wünschten sich die Jugendlichen (noch) mehr Unterstützung von Politik und Verwaltungsspitze, um die Schulen zur Mitarbeit zu motivieren.
Die Unterstützung und Betreuung der Jugendliche durch Erwachsene ist nach Einschätzung der Wuppertaler Jugendlichen ein Schlüssel zum Erfolg. Das betrifft sowohl die Betreuung auf bezirklicher Ebene (Kontaktperson der Bezirksvertretung und eine Honorarkraft) und die Unterstützung durch die Jugendverwaltung. Ohne diesen Support - so die Wuppertaler Jugendlichen- ist die Installierung der Jugendräte definitiv zum Scheitern verurteilt.
Negative Beteiligungserfahrungen wirken sich nachteilig auf das weitere Interesse sich in kommunale Bezüge einzumischen aus. Kurz ausgedrückt: besser keine Beteiligung als eine schlechte.
Aus den Erfahrungen Wuppertals zu lernen heißt, die Schulen (Schulleitungen, SV Lehrer, Schülervertretungen) früh mit ins Boot zu nehmen und sie zu motivieren, die Wahl der Jugendräte und die Kandidatenfindung zu unterstützen. Besonders Augenmerk ist auf Haupt- und Förderschulen zu legen, damit sich möglichst alle Schulformen im Jugendrat wiederfinden. Findet eine Steuerung über diesen Weg nicht statt, ist zu erwarten, dass lediglich Gymnasiasten in den Jugendräten vertreten sind.
Nach Aussagen der Wuppertaler ist die Verteilung von Mädchen und Jungen im Jugendrat gegeben, so dass über eine Quotierung die gleiche Beteiligung von Mädchen und Jungen nicht erforderlich ist.
Es ist anzuregen, dass Partizipation in den Schulprogrammen zum Ausdruck kommt.
Das Wahlalter ist im ersten Durchlauf auf 14 bis 19 Jahre festzusetzen. Dieser Vorschlag entwickelte sich in der Diskussion mit Jugendlichen in der Projektgruppe, da die nun 18- Jährigen noch eine Chance der Mitwirkung haben möchten. Jedes 2. Jahr soll gewählt werden.
In Wuppertal sind jeder Bezirksvertretung – je nach Größe – 6 bis 10 Jugendräte zugeordnet. Das führt dazu, dass unterschiedliche Stimmhöhen zu einem Sitz im Jugendrat führen. Die Kandidat/innen kandidieren für bestimmte Bezirke, hier müssen sie nicht ihren Wohnsitz haben. Auch die nicht gewählten Jugendräte werden über Projekte weiter in die Arbeit der Jugendräte eingebunden – und haben vielleicht das nächste Mal Glück. Eine kluge Idee, alle Interessierten mitzunehmen und sie hoffentlich in Sachen Partizipation zu begeistern.
Die Projektgruppe schlägt vor, nach der ersten Wahlperiode eine Auswertung vorzunehmen und ggf. das Wahlalter neu festzulegen.
Die strukturelle Absicherung von Beteiligung schlägt sich auch darin nieder, dass verlässliche finanzielle und personelle Ressourcen kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden. Der Wuppertaler Jugendrat hat im Wahljahr für die Wahlabwicklung (Materialen zur Wahl, Kandidatenbrief) im Bezirk 13.000 Euro zur Verfügung. Im 2. Jahr hat der Jugendrat für seine Arbeit jährlich 10.000 Euro zur Verfügung. Nach Aussagen der Wuppertaler ist dieser Haushaltsansatz knapp bemessen, was dazu führt, dass zunächst immer nach Sponsoren für bestimmte Projekte gesucht wird, bevor der Etat in Anspruch genommen wird.
Der Jugendrat in Aachen sollte ebenfalls über ein eigenes Budget verfügen.
Einrichtung
eines Beteiligungsbüros
Vielen Kindern und Jugendlichen sind die Partizipationsangebote in der Kommune nicht bekannt. Ein wichtiger Schritt liegt deshalb in einer verbesserten Kommunikationsarbeit. Durch die Installierung von Jugendräten und der Wahl dieser Räte in der Schule wird den Jugendlichen deutlich, dass sie in einer Stadt leben, in der Beteiligung einen wichtigen Stellenwert hat.
Die Informations- und Kommunikationsarbeit ist in Anbetracht der heterogenen Zielgruppe differenziert und verbindlich in Form eines Kommunikationskonzeptes zu gestalten. Der Stellenwert der persönlichen Ansprache - am besten durch die Jugendlichen selbst, darauf legten die jugendlichen Vertreter in der Projektgruppe größten Wert – ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Verantwortung für die Kommunikation soll beim Beteiligungsbüro in Verbindung mit dem Jugendrat liegen. Das Beteiligungsbüro sollte folgende Aufgaben haben:
1. Verfahren zu entwickeln z.B. Foren, Werkstätten, die sicherstellen, dass die kinder- und jugendrelevanten Themen aufgegriffen und bearbeitet werden, um so Aachen zu einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt weiterzuentwickeln
2. Begleitung, Initiierung ggf. Durchführung von Partizipationsprojekten auf städtischer Ebene (Identifizierung von städtischen Themen, die einer breiten Beteiligung zugeführt werden sollen z.B. durch Sozialraumbegehungen)
3. Kooperation mit den Schulen ( Wahl der Jugendräte, Bearbeitung von beteiligungsrelevanten Themen im Schulunterricht) zu pflegen
4. Beteiligungsnetzwerk aufzubauen und zu pflegen, um so die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren sicherzustellen
5. Die Beteiligungsqualifizierung von erwachsenen Begleitern (Fachleute aus der Jugendhilfe, SV – Lehrer/innen) vorzubereiten und zu begleiten
6. Evaluierung der Beteiligungsprozesse zu sichern
7. Wahl der Jugendräte vorzubereiten und durchzuführen
8. Betreuung der Jugendräte (verlässlicher Ansprechpartner in der Kommune, Durchführung und organisatorische Unterstützung von Veranstaltungen der Jugendräte, Geschäftsführung Jugendratsversammlungen, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen der Jugendräte, Zusammenarbeit mit Bezirksvertretungen, Ausschüssen und Ressorts und Stadtbetrieben, Führung der Barkasse Jugendräte, Verpflichtung und Begleitung freiberuflicher Honorarkräfte zur Betreuung der Bezirksjugendräte)
9. Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wuppertal hat für einen Teil dieser
Tätigkeit (es fehlen: Nr. 1,2,4,5), eine Fachkraft mit einer Halbtagsstelle
beschäftigt, die nach eigenen Angaben mit diesem Zeitkontingent nicht auskommt.
Ein Stellenumfang von einer Vollzeitstelle ist angemessen.
Qualifizierung
aller Beteiligter
Qualifikation ist ein weiterer Schlüssel für die Entwicklung einer umfassenden und nachhaltigen Beteiligungskultur. Deshalb ist dieser Bereich im Aachener Beteiligungskonzept ein wesentlicher Schwerpunkt.
Kinder und Jugendliche beteiligen sich gerne, wenn sie sich entsprechend vorbereitet und kompetent fühlen. Sie sind nur zu motivieren, auch weiterhin mitzuwirken, wenn sie in den Genuss von positiven Partizipationserfahrungen kommen. Für die weitere Beteiligungsbereitschaft der jungen Menschen ist das subjektive Qualifikationsempfinden und das Erleben von positiven Partizipationserfahrungen wichtig.
Doch was sind die ersten Schritte der Qualifizierung und was kostet es?
- Qualifizierung der Jugendräte
a 1 Wochenendseminar in der Vermittlung von Grundlagen, die Jugendlichen übernehmen die Aufgabe eigene Praxisworkshops mit Kindern oder Jugendlichen (z.B. Gestaltung eines SV Sitzung) durchzuführen
b 1 Unterstützungstag für das Praxisprojekt
c 1 Reflexionstag
d Kosten pro Tag (2 Trainer/innen) 1000 Euro Honorarkosten, in Gruppen bis zu 18 Teilnehmer/innen bei bis zu 50 Jugendräten (3 Gruppen)
12.000 Euro Honorarkosten (4Tage X 3 Gruppen)
1.000 Euro 50 Teilnehmer/in pro ein Handbuch für Beteiligung je 20 Euro
1.200 Euro Fahrtkosten (pro Veranstaltung mit 100 Euro veranschlagt)
ca.300 Euro für Sachkosten
ca. 14.000 Euro Gesamtkosten
Diese Kosten würden nicht in jedem Jahr entstehen, weil immer nur nachqualifiziert werden muss.
- Qualifizierung des Beteiligungsnetzwerkes
Ziel bei dieser Qualifizierung, ist eine Grundsensibilisierung für das Thema herzustellen und zu eruieren, wie von den Fachleuten der Weiterbildungsbedarf eingeschätzt wird.
a. 1 Wochenendseminar in der Vermittlung von Grundlagen
b. 1 Reflexionstag
c. Kosten, da die Veranstaltungen einen Workshopcharakter haben können bis zu 40 Teilnehmer/innen erreicht werden pro Veranstaltungstag mit 2 Trainer/innen 1000 Euro
4.000 Euro Honorarkosten
500 Euro Handbuch
200 Euro Fahrtkosten
300 Euro Sachkosten
ca. 5.000 Euro Gesamtkosten für die Qualifizierung des Beteiligungsnetzwerkes
Falls darüber hinaus noch ein Weiterbildungsbedarf zum Beteiligungsmoderator besteht, kann auf bereits entwickelte Konzepte zur Weiterbildung zum Beteiligungsmoderator zurückgegriffen werden.
Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Jugendgruppenleiter/innen, Übungsgruppenleiter/innen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendfreizeiteinrichtungen Mitarbeiter/innen von Verbänden, und Vereinen mit sozialräumlichem Arbeitsansatz, Sozialarbeiter/innen aus den Sozialraumteams, professionelle Planer/innen, Gemeinwesenarbeiter/innen, Stadtplane/rinnen, Verkehrsplaner/innen Freiraumplaner/innen, Architekt/innen, Landschaftsarchitekt/innen zu Beteiligungsmoderatoren ausgebildet. Leider wurden die ausgebildeten Fachleute nicht entsprechend abgefragt.
Nun besteht –bei Bedarf- die Möglichkeit diese Ausbildung wieder aufleben zu lassen, die Zielgruppe auf Lehrer/innen und interessierte Ehrenamtliche zu erweitern und die Moderatorenausbildung in die Gesamtstrategie zur Beteiligung einzubauen, das heißt sicherzustellen, dass die Moderatoren auch zum Einsatz kommen.
Aufbau und Koordination kommunaler Netzwerke
Kinder und Jugendbeteiligung ist nachhaltig in einer Kommune nur mit relevanten Partnern umzusetzen. In ein kommunales Beteiligungsnetzwerk sind deshalb beispielsweise freie Träger, Vereine, Jugendring, Häuser der Offenen Tür, Schulen und Kindertagesstätten zu integrieren. Die Jugendräte sollten gleichberechtigter Partner in diesem Netzwerk sein. Die Einbindung von Schulen wird die zentrale Herausforderung sein. Dies zeigt sich in ganz praktischen Fragen, wie der Freistellung von Lehrkräften für die Qualifikationen. Die Kooperation mit Schule könnte nicht nur durch die Wahl der Jugendräte, sondern auch durch die Bearbeitung von kommunalpolitischen Themen im Unterricht erfolgen. Nach Einschätzung der Lehrer/innen in der Projektgruppe sind gerade die „Echtsituationen“ im Unterricht besonders spannend und machen den Schüler/innen modellhaft das Funktionieren von Kommunalpolitik klar. Wie bereits oben ausgeführt würde das Beteiligungsbüro diesen Prozess steuern.
Die
Bertelsmann Stiftung benennt drei Faktoren für das Gelingen eines
Beteiligungsnetzwerkes:
· Die Entwicklung eines von allen getragenen Zielverständnisses durch die Teilnahme an den gemeinsamen Qualifikationen
· Die dezidierte Unterstützung durch das Schulministerium, die sich auch in Freistellungsstunden für engagierte Lehrkräfte niederschlägt
· Und eine verlässliche und für alle Partner transparente Zusammenarbeit in einem koordinierten Netzwerk
In Aachen kann auf bestehende Netzwerke, wie z.B. die Sozialraumkonferenzen zurückgegriffen werden.
Ein gemeinsames Ziel im diesem Beteiligungsnetzwerk ist es, in den Einrichtungen / Schulen Beteiligung „kleinräumlich“ zu leben, weiterzuentwickeln und die schon jetzt vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten auszuschöpfen. Dass kann beispielsweise heißen: Mitbestimmung des Sommerprogramms der OT, Einrichtung eines Kinderparlamentes in der Grundschule, Mitbestimmung bei der Auswahl des nächsten Klassenausflugs, aber auch die Einrichtung von Wunsch- und Meckerkästen.
Beteiligung ist vielschichtig und ist nicht nur durch die Einrichtung einer Schülervertretung oder eines Hausparlamentes erledigt – Lehrer/innen gaben in der bereits oben zitierten Befragung der Bertelsmann Stiftung an, die möglichen Mitbestimmungsräume in der Schule nicht entsprechend zu nutzen. Beispielsweise bei der Festlegung von Regeln im Unterricht gaben 50,9 % der Lehrer/innen an, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, obwohl sie selbst die Mitbestimmungsmöglichkeiten mit 98,1 % einschätzten. Vergleichbares gilt sicherlich auch in der Jugendhilfe.
Jugendhilfe und Schule könnten im Rahmen des Unterrichtes oder der Angebote in der Jugendeinrichtung Kinder und Jugendliche fit für Beteiligung machen. Das bezieht sich sowohl auf die Vermittlung von Wissen über Kinderrechte und Partizipationsmöglichkeiten in der Kommune, Ausbildung der SV als Beteiligungsmoderator, Bearbeitung konkreter städtebaulicher Themen, die zur Entscheidung anstehen, um nur einige Möglichkeiten beispielhaft aufzuzählen. Genau wie die Kinder und Jugendlichen es in der Zukunftswerkstatt formulierten: sie wollen sich qualifiziert zu sinnvollen, sie betreffenden Themen äußern und mitbestimmen, so dass sich ihr unmittelbares Lebensumfeld jugend- und familienfreundlich gestaltet.
In den sozialräumlichen Beteiligungsnetzwerken sollten auch die entsprechenden Bezirksjugendräte vertreten sein: sie könnten Kinder und Jugendliche motivieren, sich zu engagieren und zu beteiligen.
Beteiligungsnetzwerk in der Stadt (Schaubild 3), Anlage 2
Ausblick:
Das vorliegende Konzept stellt eine Diskussionsgrundlage z.B. mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGBVIII, Schulleitungen, Schüler/innenvertretungen, SV-Lehrer/innen dar. Das Ergebnis der Beratung wird, nach Rücksprache mit der Projektgruppe, in das kommunale Beteiligungskonzept einfließen, das am 23.10.08 in der gemeinsamen Sitzung von KJA und Schulausschuss vorgestellt und ggf. verabschiedet wird.
Sobald ein Aachener Beteiligungskonzept installiert ist, sollte eine große Auftaktveranstaltung für mehr Beteiligung in Aachen mit Schule, Jugendhilfe, Kinder, Jugendliche, Politik und Verwaltung durchgeführt werden.
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