Kenntnisnahme - FB 40/0185/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Partizipationskonzeptes als Diskussionsgrundlage für weitere Beteiligungen (AG § 78, Schülervertretungen, Schulkonferenzen, u.a.) zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den Entwurf des Partizipationskonzeptes als Diskussionsgrundlage für weitere Beteiligungen (AG § 78, Schülervertretungen, Schulkonferenzen, u.a.) zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Anlass, sich mit dem Thema Partizipation auseinander zu setzen, entwickelte sich auf  der Tagung 2006 zum Thema „Gewalt“ mit Fachkräften der Jugendhilfe, den Schulen, Politiker/innen und Jugendlichen aus Aachen. Deutlich forderten die dort vertretenen Jugendlichen in Entscheidungsprozesse stärker eingebunden zu werden. Die Erwachsenen nahmen das Engagement der Jugendlichen auf und versprachen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Aachen auszubauen.

 

Politische Anträge:

·               Gemeinsamer Ratsantrag der SPD Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Aachen –meine Stadt – wir reden mit! Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ vom 25.4.07

·               Ratsantrag der CDU Fraktion „Neue Formen der Bürgermitwirkung einführen – Kinder und Jugendliche schon früh mit kommunalpolitischen Gestaltungsprozessen vertraut machen“ vom 28.4.08

 

Beschluss KJA:

Am 28.8.07 wurde ein Sachstandsbericht im KJA über die Entwicklung  eines kommunalen Partizipationskonzeptes - im Rahmen eines Projektes- gegeben.

 

Projekt:

Im Rahmen der Initialförderung 2007 des Landschaftsverbandes  Rheinland aus dem Themenkreis: „Entwicklung von Methoden zur Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen an die sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfe“ wurde am 31.1.07 ein Projektantrag gestellt und am 29.6.07 mit einer Projektlaufzeit von einem Jahr, genehmigt.

 

Das Projekt trägt den Namen: „Partizipation in Aachen – mit und für Kinder und Jugendliche“ – Entwicklung eines kommunalen Partizipationskonzeptes.

 

Ziel des Projektes ist, gemeinsam mit Jugendlichen ein Aachener Partizipationskonzept zu entwickeln.

 

Das Projektziel, die Erarbeitung eines Partizipationskonzeptes für Aachen, ist erreicht. Unter Mitwirkung von Kindern, Jugendlichen, Fachleuten von Schule / Jugendhilfe liegt ein Konzeptentwurf vor, der als Diskussionsgrundlage mit Schulen, Schülervertretungen, Jugendverbänden, Jugendeinrichtungen, Arbeitsgemeinschaften § 78 SGB VIII und Jugendlichen dienen soll.

 

Projektgruppe:

Die Konzeptentwicklung wurde durch die Projektgruppe begleitet. Mitglieder der Projektgruppe sind:

Erwachsene:

Waltraud Hostettler, (Vorsitzende KJA), Heinz Zohren,  (Kinderbeauftragter), Lydia Becker-Jax, (Lehrerin Montessori Gesamtschule), Bernd Groß (Lehrer Hauptschule Aretzstr.), Richard Okon ,(OT Josefshaus), Angelika Diehl (OT Talstr.), Juliane Peterson (Stadtteilbüro Ost)

Uschi Brammertz (Sportverein Rothe Erde) und Annette Tiltmann (Jugendhilfeplanung) als Projektleiterin.

 

KFH Aachen:

Karin Jazra, Achim Pöhland, Markus Kirch, Jasmin Marla, Prof. Dr. Andreas Reiners,

 

Jugendliche:

Rosalie Kitangie,  Rachid Jellouli, Jasmeen Babar, Lisa Didden, Meike Schülke, Leonie Wrings, Dominique Lopes, Mati Fazel und Andy Jansen.

 

Im Folgenden werden die gesetzlichen Grundlagen der Beteiligung, die jetzige Situation der Beteiligung in Aachen und der Projektverlauf von der Bedarfsermittlung bis zum Konzeptentwurf erläutert.

 

Gesetzliche Grundlagen zur Beteiligung:

UN-Konvention über die Rechte des Kindes

Den großen Bogen spannt die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (UNK), eine Art weltweites Grundgesetz für Mädchen und Jungen bis zum Alter von 18 Jahren (genauer: für alle Menschen, die noch nicht wahlberechtigt sind). Partizipationsrechte machen in der UN-Kinderrechtskonvention neben Überlebens-, Entwicklungs- und Schutzrechten einen ganzen Rechtsbereich aus. Besonders deutlich wird das im Artikel 12: "(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsfragen entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden."

 

Kinder- und Jugendhilfegesetz

Das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), fordert in § 1 Abs. 3 (4), die Jugendhilfe solle "dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen". Das KJHG sieht dabei eine "Beteiligung von Kindern und Jugendlichen" ausdrücklich vor. Im § 8 heißt es: "(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. (...) (2) Kinder und Jugendliche haben das Recht, sich in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden."

 

Im § 11 Abs. 1 heißt es darüber hinaus: "Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen". In § 12 Abs. 2 (1) wird die Förderung der Jugendverbände und ihre Verpflichtung zur Partizipation der Betroffen festgelegt: "In Jugendverbänden und Jugendgruppen wird Jugendarbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet".

 

Im § 80 werden die Träger der Öffentlichen Jugendhilfe aufgefordert, den "Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen ... zu ermitteln". Darüber hinaus sollten sie "darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen ... Rechnung tragen".

Baugesetzbuch

Für städtebauliche Planungen kann die Partizipation von Kindern und Jugendlichen aus dem Baugesetzbuch abgeleitet werden. Dort heißt es in § 1 Abs. 2, 3 unter der Überschrift "Aufgabe, Begriff und Grundsätze der Bauleitplanung": Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere "die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung bei Vermeidung einseitiger Bevölkerungsstrukturen, ... die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und Behinderten" zu berücksichtigen.

 

Weiter heißt es im § 3 BauGB unter der Überschrift "Beteiligung der Bürger", dass die "Bürger ... möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ... und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (sind); ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben".

 

Auch im Bereich der Stadtsanierung gibt es analoge gesetzliche Grundlagen, nachzulesen im § 137 BauGB: "Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden. Die Betroffenen sollen zur Mitwirkung bei der Sanierung und zur Durchführung der erforderlichen baulichen Maßnahmen angeregt und hierbei im Rahmen des Möglichen beraten werden".

 

Agenda 21

Die Agenda 21, die auf der Umweltkonferenz von Rio 1992 verabschiedet wurde, liefert einen weiteren wichtigen Begründungszusammenhang. Dort wird ausdrücklich gefordert, Kinder und Jugendliche auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu beteiligen: "Es ist zwingend erforderlich, dass Jugendliche aus allen Teilen der Welt auf allen für sie relevanten Ebenen aktiv an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, weil dies ihr heutiges Leben beeinflusst und Auswirkungen auf ihre Zukunft hat. Zusätzlich zu ihrem intellektuellen Beitrag und ihrer Fähigkeit, unterstützende Kräfte zu mobilisieren, bringen sie einzigartige Ansichten ein, die in Betracht gezogen werden müssen" (Kapitel 25.2, Handlungsgrundlage).

 

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Auch die WHO-Charta von Ottawa bekräftigt die Bedeutung der Partizipation der Betroffenen im gesundheitsfördernden und gesundheitsstärkenden Bereich im Sinne einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung sowohl des Individuums als auch des Gemeinwesens.

 

 3. AG-KHG-KJFöG 12.10.2004, § 6  (2):

 „Kinder und Jugendliche sollen an alle ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen, sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen, in angemessener Weise beteiligt werden.“

 

Jetzige Situation der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Aachen:

1.             Verwaltungsverfügung vom 7.8.1991

         Regelte die Beteiligung der Verwaltung des Jugendamtes an Planungsprozessen

2.             Satzung für das Jugendamt vom 21.8.1992

         Regelte die Beteiligung des Kinder- und Jugendausschusses an Planungsprozessen

3.             Grundsatzbeschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.1993

          Kein Kinderparlament – sondern Kinder und Jugendliche projektbezogen zu beteiligen

 

Diese projektbezogenen Beteiligungen als städtische Aktivität sehen folgendermaßen aus:

 

1.             Bei jeder Spielplatz- und Schulhof Neu- und Umgestaltung wird in Aachen eine Kinderbeteiligung vom Kinderbeauftragten durchgeführt.

2.             Zur Umsetzung der Kriterien für eine familienfreundliche Stadtplanung wird vom auftragnehmenden Büro erwartet, eine Beteiligung durchzuführen, wie z.B. beim Innenstadtkonzept, im Frankenberger Viertel und bei der in Planung befindlichen Rahmenplanung für Brand.

3.             Im Rahmen der „Umsetzung der Radwegeplanung unter Berücksichtigung der Belange von Kindern und Jugendlichen“ sind jährlich 100.000 Euro in den Haushalt gestellt. Bewirtschaftet wird dieser Haushaltsansatz von Fachbereich 61. Erfolgreich werden schon seit Jahren Sozialraumbegehungen mit Kindern und Eltern durchgeführt, die anschießend in den Bezirksvertretungen behandelt und umgesetzt werden.

 

Des Weiteren es gibt eine Vielzahl von Beteiligungsaktivitäten in Schule und Jugendhilfe. Zu nennen sind z.B. Kinderparlamente in Grundschulen, wie  in Vaalserquartier, funktionierende Schülervertretungen, Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Offenen und verbandlichen Jugendarbeit – um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Projektverlauf

Der Projektverlauf sah im ersten Schritt eine Bedarfsermittlung (Befragung von Kindern und Jugendlichen, Befragung von Jugendhilfevertretern und Schulen, Zukunftswerkstatt mit Kindern und Jugendlichen, Expertengespräch) vor, auf dessen Grundlage das Konzept in Form einer Gesamtstrategie entwickelt wurde.

 

Bedarfsermittlung

Kinder- und Jugendlichenbefragung (Anlagen 5 - 11):

Ingesamt wurden 200 Kinder und Jugendliche in allen Schulformen zu ihren Beteiligungswünschen und –realität durch die Kath. Fachhochschule Aachen, Prof. Dr. Andreas Reiners und seine Studenten befragt. Die Einzelergebnisse sind der Vorlage als Anlage beigefügt. Zusammenfassend kann man folgende Aussagen aus der Befragung formulieren:

 

·               Beteiligung bildet

Nach eigenen Angaben der Kids lernen sie: Umgang mit Konflikten, Arbeiten im Team, Verantwortung, Themen werden   besser verstanden, Selbständigkeit - und sie lernen nette Leute kennen.

·               Beteiligung ist an den Lebensorten unterschiedlich umgesetzt

Viel Mitbestimmung Zuhause, mittelmäßig in der Schule, am wenigsten in der Kommune

·               Informationszugänge zur Beteiligung

Informationen am besten über die Zeitung, das Radio, aber auch Eltern und Schule

·               Zuhause und im Freundeskreis zählt die Meinung der Kinder und Jugendlichen

Schule liegt im mittleren Bereich, jedoch im Stadtteil, im Jugendverband und in der OT deutlich weniger

 

Zukunftswerkstatt:

Am 17.11.07 wurde mit ca. 80 Kindern und Jugendlichen aus allen Schulformen in der Hauptschule Aretzstr. eine Zukunftswerkstatt von der Firma PartiTour durchgeführt. Mit der Methode der Zukunftswerkstatt erarbeiten die Kinder und Jugendlichen an einem Samstag mit sehr viel Engagement Vorschläge für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt und Ideen zu Beteiligungsformen.

Ganz abgesehen  von den Ergebnissen waren die Verantwortlichen über die freudige und konzentrierte Arbeitsleistung der Kinder und Jugendlichen erstaunt. Scheinbar ist die Zukunftswerkstatt eine effektive Beteiligungsmethode für alle Mädchen und Jungen vom Gymnasium bis zur Förderschule. Schätzungsweise hatten ca. die Hälfte der beteiligten Kinder und Jugendlichen der Werkstatt Migrationshintergrund.

 

Einzelergebnisse der Zukunftswerkstatt http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/politik_verwaltung/beteiligung_jugendliche/index.html

 

Zusammenfassung der Ergebnisse:

 

Bei welchen Themen möchten Kinder und Jugendliche beteiligt werden?

·                     Angebote für Kinder und Jugendliche z.B. Einschätzung der Angebote für Kinder und Jugendliche, Gestaltung einer OT, Gestaltung von Spielplätzen

·                     Soziale Ausgrenzung z. B. sozial Schwache, Behinderte, Kinder, kein Rassismus

·                     Gesundheit z.B. rauchen und saubere Toiletten an Schulen

·                     Stadtpolitik / -planung z.B. neue Parkplätze für die Alemannia Aachen gestalten, Spielecken für Kinder in Läden, beschmierte Wände, Kaugummis auf den Böden

·                     Bürgerschaftliches Engagement z.B. anderen Menschen zu helfen, sie möchten mit helfen und anpacken, wo es Probleme gibt

·                     Sicherheit z.B. Schutzbedürfnis im Außenraum, Beleuchtung, mehr Aufsicht, weniger Autos

·                     Finanzen z.B. Extrageld für Kinder, bei dem Eltern nicht bestimmen dürfen

·                     Beteiligungsthemen in der Schule z.B. ausgeglichenes Verhältnis zwischen Freizeit und Arbeit, gutes Essen, saubere Toiletten (bes. von Mädchen) keine Gewalt, Regeln sollen beachtet werden, keinen  Schulrausschmiss mehr, eine Schule für alle

 

Welche Rahmenbedingungen werden gebraucht?

·                     Die Kinder und Jugendlichen wollen ernst genommen und als Person akzeptiert werden

·                     Die Beteilung soll ihnen Spaß machen

·                     Die Beteiligung muss in den Tagesablauf passen (dürfen nicht mit Hausaufgaben kollidieren)

·                     Sie wollen Unterstützung von Erwachsenen

·                     Es soll die Möglichkeit der Umsetzung bestehen

·                     Die Beteiligung muss Sinn geben

 

Welche Mitbestimmungsformen werden benannt?

·                     Kinder nehmen an Sitzungen der Erwachsenen teil und bestimmen mit

·                     Die Erwachsenen haben bei diesen Entscheidungen immer ein Kind/Jugendlichen als Berater/in neben sich

·                     Ein Kinder- und Jugendparlament

 

Was sollten Politiker/innen und überhaupt Erwachsene wissen?

·                     Bei Problemen die Kinder und Jugendlichen mit in die Lösungen einbeziehen

·                     Politiker/innen sollten mit uns reden, nicht über uns

 

Befragung von 23 Institutionen (Anlage 12):

Die Befragung durch die KFH zeigt, dass es bereits in den Institutionen eine Beteiligungsaktivität gibt. Die Aussagen sind aufgrund der Stichprobe nicht repräsentativ. Außerdem wurde die Befragung nicht anonym durchgeführt, was die Aussagekraft in Gewisserweise beeinflusst.

 

Expertengespräch (Anlage 13):

Am 30.01.08 wurde ein Expertengespräch durchgeführt. Geladen waren die Schulen und Träger, die an der Expertenbefragung teilgenommen haben. Einige Schulen und Einrichtungen brachten auch interessierte Kinder und Jugendliche mit, insgesamt nahmen 30 Personen teil.

 

Es wurden die Ergebnisse der Kinderbefragung, der Zukunftswerkstatt und der Expertenbefragung dargestellt und anschießend diskutiert.

Frau Meinhold-Henschel, Leiterin des Projektes „MitWirkung“ der  BertelsmannStiftung hielt den beiliegenden Vortrag. Die Bertelsmann Stiftung forscht seit vielen Jahren über das Thema Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, sie hat weltweit die größte Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt. Ingesamt  wurden 12.000 Kinder und Jugendlichen im Alter von 12-18 Jahren, 42 Kommunen, 631 Lehrer/innen und 422 Schulleitungen befragt. (www.mitwirkung.net)

 

Die Aachener Ergebnisse der Befragung wurden bestätigt: Zuhause dürfen die Kinder und Jugendlichen oft mitbestimmten, nämlich zu 76 %, in der Schule zu 14 % und in der Kommune zu 13%.Gleichzeitig besteht ein großes Bedürfnis  mitzubestimmen: 80% aller Kinder und Jugendlichen möchten sich bei besseren Bedingungen und attraktiveren Angeboten stärker engagieren.

 

Die Beteiligten im Expertengespräch waren sich einig, dass dieses Potenzial genutzt werden soll. Die Einrichtung eines Jugendparlamentes würde zwar begrüßt, jedoch – so die weitere Diskussion - ist dieses nur eine Möglichkeit der Mitbestimmung, es sind unterschiedliche Formen zu entwickeln, die alle Kinder und Jugendliche an verschiedenen Orten mit passenden Methoden erreichen sollen. Positiv am Aachener Weg wurde betont, dass es bei der Bedarfermittlung gelang, bildungsferne Schichten einzubeziehen. Die Zukunftswerkstatt war beispielsweise von  Jugendlichen der Förderschulen und Hauptschulen gut besucht.  Bei der Umsetzung des Partizipationskonzeptes ist genau das durch gezielte Ansprache in den Blick zu nehmen.

 

Beteiligungskonzept als Gesamtstrategie:

Nachdem Kinder, Jugendliche und Experten von Jugendhilfe und Schule befragt wurden, die Ergebnisse dargestellt und in einer Zukunftswerkstatt näher bearbeitet wurden, lagen nun die Voraussetzungen zur Entwicklung eines Aachener Partizipationskonzeptes vor.

 

 Welche strukturellen Voraussetzungen müssen in einer Kommune vorhanden sein, damit Kinder und Jugendliche positive Partizipationserfahrungen machen können? Wie kann der in Aachen bereits erfolgreich praktizierte projektbezogene Ansatz zur Partizipation integriert werden?

 

Ein Aachener Konzept sollte folgende Anforderungen erfüllen:

·                     Möglichst viele Kinder und Jugendliche im Alltag einbinden, d.h. die Beteiligungsaktivität in Schulen und den Einrichtungen der Jugendhilfe zu verstärken

·                     Durch geeignete Methoden sind besonders bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche anzusprechen

·                     Einen sozialräumlichen Bezug über die Bezirksvertretungen herzustellen

·                     Schulen, die Kommune und Jugendhilfeeinrichtungen als zentrale Orte für positive Beteiligungserfahrungen nutzen

·                     Städtische Beteiligungsprojekte als „Echt-Situation“ im Rahmen des Schulunterrichtes z.B. im Rahmen von Projektwochen zu beraten, d.h. Verknüpfung mit dem Schulunterricht herzustellen

·                     Sicherstellen, dass kinder- und jugendrelevante Themen zur Sprache kommen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendfreundlichkeit in Aachen

·                     Die Qualität der Beteiligungsprozesse messen und durch Qualifizierungen sichern

 

Um der Komplexität des Themas und der heterogenen Zielgruppe gerecht zu werden ist ein differenziertes Vorgehen in Form einer wirksamen Gesamtstrategie erforderlich.  Auf der Grundlage des Projektes „MitWirkung“ und den Erfahrungen in Modellkommunen entwickelte die Bertelsmann Stiftung eine kommunale Gesamtstrategie, die sich an 5 Punkten orientieren soll:

 

1.             Robustes politisches Mandat,

2.             Sicherstellung von Information und Kommunikation,

3.             Qualifizierung aller Beteiligten,

4.             Aufbau und Koordination kommunaler Netzwerke

5.             Nachweis von Wirkungen

 

Um diese Punkte in Form einer Gesamtstrategie sicherzustellen wird von der Projektgruppe folgendes Beteiligungsmodell vorgeschlagen (siehe Schaubild 1), Anlage 10.

 

Das Aachener Beteiligungsmodell ist gekennzeichnet durch die Einrichtung von direkt gewählten bezirklichen Jugendräten, ausgestattet mit Antrags- und Rederechten, Verstärkung der Beteiligung in Schulen und Einrichtungen der Jugendhilfe, Qualifizierung der Beteiligungsverfahren durch Weiterbildung der Beteiligten, Bildung von (sozialräumlichen) Beteiligungsnetzwerken, Beibehaltung der projektbezogenen Beteiligung für familienfreundliche Stadtplanungen und der Einrichtung eines Beteiligungsbüros zur Unterstützung und Koordination der unterschiedlichen Beteiligungsmaßnahmen.

 

Durch die Verknüpfung der unterschiedlichen Ebenen und Elemente zu einer kommunalen Gesamtstrategie sollen möglichst viele Mädchen und Jungen  in ihrem Lebensumfeld positive Beteiligungserfahrungen machen.  Wir hoffen  so eine „Beteiligungswelle“ in Gang zu setzen.

 

Die Installierung eines Jugendrates

Die Projektgruppe schlägt die Installierung eines Jugendrates, mit Antrags- und Rederechten in den Bezirksvertretungen, Stadtrat und den Ausschüssen, vor. Nach einer Recherche von unterschiedlichen  repräsentativen Formen von Beteilung beeindruckte das  Wuppertaler Beteiligungsmodell - nach Einschätzung der Projektgruppe-, durch die Direktwahl der Mädchen und Jungen im Alter von 14 -18 Jahren, die starke Einbindung der  Schulen bei der Wahl, die Angliederung an die Stadtbezirke, die Betreuung der Jugendlichen durch die Verwaltung und die 10-jährige Erfahrung, die bereits zu Modifikationen geführt haben, von denen wir in Aachen nun profitieren können.

 

Es wird die Übernahme des Wuppertaler Beteiligungsmodells in Aachen empfohlen. Nähere Informationen über den Wuppertaler Jugendrat sind dem Konzept (Anlage 14), der Wahlordnung (Anlage 15) und der Geschäftsordnung (Anlage 16) der Wuppertaler Jugendräte zu entnehmen.

 

Organisationsmodell der Jugendräte im Überblick (Schaubild 2), Anlage 2

 

Am 8.5.08 stellten 3 Jugendliche und die Mitarbeiterin der Verwaltung, die die Jugendlichen betreut, ihr Beteiligungsmodell mit ihren Stärken und Schwächen dar. Als besonders positiv wurde die Zusammenarbeit mit den Bezirksvertretungen bewertet. Von einem Mitglied der Bezirksvertretung und einem ehrenamtlich Tätigen werden die Jugendlichen unterstützt, die Verwaltungsvorlagen zu verstehen und sich eine Meinung zu bilden. Die Jugendlichen berichteten, dass sie bei den Bezirksvertreter/innen immer ein offenes Ohr finden würden.  Die Bezirksvertreter/innen scheinen die Einschätzungen der Jugendlichen zu bestimmten bezirklichen Themen als Bereicherung für die Bezirksvertretung zu empfinden.

 

Als verbesserungswürdig schätzten die Jugendlichen aus  Wuppertal die Kooperation mit einigen Schulen ein. Diese sei sehr unterschiedlich und davon abhängig, ob sich die Schulleitung und die SV Lehrer für dieses Thema interessierten. Die Wahlbeteiligung  der Jugendratswahl ist massiv von dieser Einstellung abhängig. Hier wünschten sich die Jugendlichen (noch) mehr Unterstützung von Politik und  Verwaltungsspitze, um die Schulen zur Mitarbeit zu motivieren.

 

Die Unterstützung und Betreuung der Jugendliche durch Erwachsene ist nach Einschätzung der Wuppertaler Jugendlichen ein Schlüssel zum Erfolg. Das betrifft sowohl die Betreuung auf bezirklicher Ebene (Kontaktperson der Bezirksvertretung und eine Honorarkraft) und die Unterstützung durch die Jugendverwaltung. Ohne diesen Support  - so die Wuppertaler Jugendlichen- ist die Installierung der Jugendräte definitiv zum Scheitern verurteilt.

 

Negative Beteiligungserfahrungen wirken sich nachteilig auf das weitere Interesse sich in kommunale Bezüge einzumischen aus. Kurz ausgedrückt: besser keine Beteiligung als eine schlechte.

 

Aus den Erfahrungen Wuppertals zu lernen heißt, die Schulen (Schulleitungen, SV Lehrer, Schülervertretungen) früh mit ins Boot zu nehmen und sie zu motivieren, die Wahl der Jugendräte und die Kandidatenfindung zu unterstützen. Besonders Augenmerk ist auf Haupt- und Förderschulen zu legen, damit sich möglichst alle Schulformen im Jugendrat wiederfinden.  Findet eine Steuerung über diesen Weg nicht statt, ist zu erwarten, dass lediglich Gymnasiasten in den Jugendräten vertreten sind.

 

Nach Aussagen der Wuppertaler ist die Verteilung von Mädchen und Jungen im Jugendrat gegeben, so dass über eine Quotierung die gleiche Beteiligung von Mädchen und Jungen nicht erforderlich ist.

 

Es ist anzuregen, dass Partizipation in den Schulprogrammen zum Ausdruck kommt.

 

Das Wahlalter ist im ersten Durchlauf auf 14 bis 19 Jahre festzusetzen.  Dieser Vorschlag entwickelte sich in der Diskussion mit Jugendlichen in der Projektgruppe, da die nun 18- Jährigen noch eine Chance der Mitwirkung haben möchten. Jedes 2. Jahr soll gewählt werden.

 

In Wuppertal sind jeder Bezirksvertretung – je nach Größe – 6 bis 10 Jugendräte zugeordnet. Das führt dazu, dass unterschiedliche Stimmhöhen zu einem Sitz im Jugendrat führen. Die Kandidat/innen kandidieren für bestimmte Bezirke, hier müssen sie nicht ihren Wohnsitz haben. Auch die nicht gewählten Jugendräte werden über Projekte weiter in die Arbeit der Jugendräte eingebunden – und haben vielleicht das nächste Mal Glück. Eine kluge Idee, alle Interessierten mitzunehmen und sie hoffentlich in Sachen Partizipation zu begeistern.

 

Die Projektgruppe schlägt vor, nach der ersten Wahlperiode eine Auswertung vorzunehmen und ggf. das Wahlalter neu festzulegen.

 

Die strukturelle Absicherung von Beteiligung schlägt sich auch darin nieder, dass verlässliche finanzielle und personelle Ressourcen kontinuierlich zur Verfügung gestellt werden. Der Wuppertaler Jugendrat hat im Wahljahr für die Wahlabwicklung (Materialen zur Wahl, Kandidatenbrief) im Bezirk 13.000 Euro zur Verfügung. Im 2. Jahr hat der Jugendrat für seine Arbeit jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.  Nach Aussagen der Wuppertaler ist dieser Haushaltsansatz knapp bemessen, was dazu führt, dass zunächst immer nach Sponsoren für bestimmte Projekte gesucht wird, bevor der Etat in Anspruch genommen wird.

Der Jugendrat in Aachen sollte ebenfalls über ein eigenes Budget verfügen.

 

Einrichtung eines Beteiligungsbüros

Vielen Kindern und Jugendlichen sind die Partizipationsangebote in der Kommune nicht bekannt. Ein wichtiger Schritt liegt deshalb in einer verbesserten Kommunikationsarbeit. Durch die Installierung von Jugendräten und der Wahl dieser Räte in der Schule wird den Jugendlichen deutlich, dass sie in einer Stadt leben, in der Beteiligung einen wichtigen Stellenwert hat.

 

Die Informations- und Kommunikationsarbeit ist in Anbetracht der heterogenen Zielgruppe differenziert und verbindlich in Form eines Kommunikationskonzeptes zu gestalten. Der Stellenwert der persönlichen Ansprache - am besten durch die Jugendlichen selbst, darauf legten die jugendlichen Vertreter in der Projektgruppe größten Wert – ist nicht hoch genug einzuschätzen. Die Verantwortung für die Kommunikation soll beim Beteiligungsbüro in Verbindung mit dem Jugendrat liegen. Das Beteiligungsbüro sollte folgende Aufgaben haben:

 

1.             Verfahren zu entwickeln z.B. Foren, Werkstätten,  die sicherstellen, dass die kinder- und jugendrelevanten Themen aufgegriffen und bearbeitet werden, um so Aachen zu einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt weiterzuentwickeln

2.             Begleitung, Initiierung ggf. Durchführung von Partizipationsprojekten auf städtischer Ebene (Identifizierung von städtischen Themen, die einer breiten Beteiligung zugeführt werden sollen z.B. durch Sozialraumbegehungen)

3.             Kooperation mit den Schulen ( Wahl der Jugendräte, Bearbeitung von beteiligungsrelevanten Themen im Schulunterricht) zu pflegen

4.             Beteiligungsnetzwerk aufzubauen und zu pflegen, um so die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Akteuren sicherzustellen

5.             Die Beteiligungsqualifizierung von erwachsenen Begleitern (Fachleute aus der Jugendhilfe, SV – Lehrer/innen) vorzubereiten  und zu begleiten

6.             Evaluierung der Beteiligungsprozesse zu sichern

7.             Wahl der Jugendräte vorzubereiten und durchzuführen

8.             Betreuung der Jugendräte (verlässlicher Ansprechpartner in der Kommune, Durchführung und organisatorische Unterstützung von Veranstaltungen der Jugendräte, Geschäftsführung Jugendratsversammlungen, Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen der Jugendräte, Zusammenarbeit mit Bezirksvertretungen, Ausschüssen und Ressorts und Stadtbetrieben, Führung der Barkasse Jugendräte, Verpflichtung und Begleitung freiberuflicher Honorarkräfte zur Betreuung der Bezirksjugendräte)

9.             Presse und Öffentlichkeitsarbeit

 

Wuppertal hat für einen Teil dieser Tätigkeit (es fehlen: Nr. 1,2,4,5), eine Fachkraft mit einer Halbtagsstelle beschäftigt, die nach eigenen Angaben mit diesem Zeitkontingent nicht auskommt. Ein Stellenumfang von einer Vollzeitstelle ist angemessen.

 

Qualifizierung aller Beteiligter

Qualifikation ist ein weiterer Schlüssel für die Entwicklung einer umfassenden und nachhaltigen Beteiligungskultur. Deshalb ist dieser Bereich im Aachener Beteiligungskonzept ein wesentlicher Schwerpunkt.

 

Kinder und Jugendliche beteiligen sich gerne, wenn sie sich entsprechend vorbereitet und kompetent fühlen. Sie sind nur zu motivieren, auch weiterhin mitzuwirken, wenn sie in den Genuss von positiven Partizipationserfahrungen kommen. Für die weitere Beteiligungsbereitschaft der jungen Menschen ist das subjektive Qualifikationsempfinden und das Erleben von positiven Partizipationserfahrungen wichtig.

 

Doch was sind die ersten Schritte der Qualifizierung und was kostet es?

 

  1. Qualifizierung der Jugendräte

a          1 Wochenendseminar in der Vermittlung von Grundlagen, die Jugendlichen übernehmen die Aufgabe eigene Praxisworkshops mit Kindern oder Jugendlichen (z.B. Gestaltung eines SV Sitzung) durchzuführen

b          1 Unterstützungstag für das Praxisprojekt

c          1 Reflexionstag

d          Kosten pro Tag (2 Trainer/innen) 1000 Euro Honorarkosten, in Gruppen bis zu 18 Teilnehmer/innen bei bis zu 50 Jugendräten (3 Gruppen)

            12.000 Euro Honorarkosten (4Tage X 3 Gruppen)

              1.000 Euro 50 Teilnehmer/in pro ein Handbuch für Beteiligung je 20 Euro

              1.200 Euro Fahrtkosten (pro Veranstaltung mit 100 Euro veranschlagt)

              ca.300 Euro für Sachkosten

   ca.     14.000 Euro Gesamtkosten

Diese Kosten würden nicht in jedem Jahr entstehen, weil immer nur nachqualifiziert werden muss.

 

  1. Qualifizierung des Beteiligungsnetzwerkes

Ziel bei dieser Qualifizierung, ist eine Grundsensibilisierung für das Thema herzustellen und zu eruieren, wie von den Fachleuten der Weiterbildungsbedarf eingeschätzt wird.

a.                   1 Wochenendseminar in der Vermittlung von Grundlagen

b.                   1 Reflexionstag

c.                   Kosten, da die Veranstaltungen einen Workshopcharakter haben können bis zu 40 Teilnehmer/innen erreicht werden pro Veranstaltungstag mit 2 Trainer/innen 1000 Euro

4.000 Euro Honorarkosten

               500 Euro Handbuch

               200 Euro Fahrtkosten

               300 Euro Sachkosten

ca.        5.000 Euro Gesamtkosten für die Qualifizierung des Beteiligungsnetzwerkes

 

Falls darüber hinaus noch ein Weiterbildungsbedarf zum Beteiligungsmoderator besteht, kann auf bereits entwickelte Konzepte zur Weiterbildung zum Beteiligungsmoderator zurückgegriffen werden.

 

Im Rahmen der Lokalen Agenda 21 wurden Mitarbeiter der Stadtverwaltung, Jugendgruppenleiter/innen, Übungsgruppenleiter/innen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendfreizeiteinrichtungen Mitarbeiter/innen von Verbänden, und Vereinen mit sozialräumlichem Arbeitsansatz, Sozialarbeiter/innen aus den Sozialraumteams, professionelle Planer/innen, Gemeinwesenarbeiter/innen, Stadtplane/rinnen, Verkehrsplaner/innen Freiraumplaner/innen, Architekt/innen, Landschaftsarchitekt/innen  zu Beteiligungsmoderatoren ausgebildet. Leider wurden die ausgebildeten Fachleute nicht entsprechend abgefragt.

 

Nun besteht –bei Bedarf- die Möglichkeit diese Ausbildung wieder aufleben zu lassen, die Zielgruppe auf Lehrer/innen und interessierte Ehrenamtliche zu erweitern und die Moderatorenausbildung in die  Gesamtstrategie zur Beteiligung einzubauen, das heißt sicherzustellen, dass die Moderatoren auch zum Einsatz kommen.

 

Aufbau und Koordination kommunaler Netzwerke

Kinder und Jugendbeteiligung ist nachhaltig in einer Kommune nur mit relevanten Partnern umzusetzen. In ein kommunales Beteiligungsnetzwerk sind deshalb beispielsweise freie Träger, Vereine, Jugendring, Häuser der Offenen Tür, Schulen und Kindertagesstätten zu integrieren.  Die Jugendräte sollten gleichberechtigter Partner in diesem Netzwerk sein. Die Einbindung von Schulen wird die zentrale Herausforderung sein. Dies zeigt sich in ganz praktischen Fragen, wie der Freistellung von Lehrkräften für die Qualifikationen. Die Kooperation mit Schule könnte nicht nur durch die Wahl der Jugendräte, sondern auch durch die Bearbeitung von kommunalpolitischen Themen im Unterricht erfolgen. Nach Einschätzung der Lehrer/innen in der Projektgruppe sind gerade die „Echtsituationen“ im Unterricht besonders spannend und machen den Schüler/innen modellhaft das Funktionieren von Kommunalpolitik klar. Wie bereits oben ausgeführt würde das Beteiligungsbüro diesen Prozess steuern.

 

 

 
Die Bertelsmann Stiftung benennt drei Faktoren für das Gelingen eines Beteiligungsnetzwerkes:

·                     Die Entwicklung eines von allen getragenen Zielverständnisses durch die Teilnahme an den gemeinsamen Qualifikationen

·                     Die dezidierte Unterstützung durch das Schulministerium, die sich auch in Freistellungsstunden für engagierte Lehrkräfte niederschlägt

·                     Und eine verlässliche und für alle Partner transparente Zusammenarbeit in einem koordinierten Netzwerk

 

In Aachen kann auf bestehende Netzwerke, wie z.B. die Sozialraumkonferenzen zurückgegriffen werden.

 

Ein gemeinsames Ziel im diesem Beteiligungsnetzwerk ist es, in den Einrichtungen / Schulen Beteiligung „kleinräumlich“ zu leben, weiterzuentwickeln und die schon jetzt vorhandenen Partizipationsmöglichkeiten auszuschöpfen.  Dass kann beispielsweise heißen: Mitbestimmung des Sommerprogramms der OT, Einrichtung eines Kinderparlamentes in der Grundschule, Mitbestimmung bei der Auswahl des nächsten Klassenausflugs, aber auch die Einrichtung von Wunsch- und Meckerkästen.

 

Beteiligung ist vielschichtig und ist nicht nur durch die Einrichtung einer Schülervertretung oder eines Hausparlamentes erledigt – Lehrer/innen gaben in der bereits oben zitierten Befragung der Bertelsmann Stiftung an, die möglichen Mitbestimmungsräume in der Schule nicht entsprechend zu nutzen. Beispielsweise bei der Festlegung von Regeln im Unterricht gaben 50,9 % der Lehrer/innen an, Kinder und Jugendliche zu beteiligen, obwohl sie selbst die Mitbestimmungsmöglichkeiten mit  98,1 %  einschätzten. Vergleichbares  gilt sicherlich auch in der Jugendhilfe.

 

Jugendhilfe und Schule könnten im Rahmen des Unterrichtes oder der Angebote in der Jugendeinrichtung  Kinder und Jugendliche fit für Beteiligung machen. Das bezieht sich sowohl auf die Vermittlung von Wissen über Kinderrechte und Partizipationsmöglichkeiten in der Kommune, Ausbildung der SV als Beteiligungsmoderator, Bearbeitung konkreter städtebaulicher Themen, die zur Entscheidung anstehen, um nur einige Möglichkeiten beispielhaft aufzuzählen. Genau wie die Kinder und Jugendlichen es in der Zukunftswerkstatt formulierten: sie wollen sich qualifiziert zu sinnvollen, sie betreffenden Themen äußern und mitbestimmen, so dass sich ihr unmittelbares Lebensumfeld jugend- und familienfreundlich gestaltet.

 

In den sozialräumlichen Beteiligungsnetzwerken sollten auch die entsprechenden Bezirksjugendräte vertreten sein: sie könnten Kinder und Jugendliche motivieren, sich zu engagieren und zu beteiligen.

 

Beteiligungsnetzwerk in der Stadt (Schaubild 3), Anlage 2

 

Ausblick:

Das vorliegende Konzept stellt eine Diskussionsgrundlage z.B. mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGBVIII, Schulleitungen, Schüler/innenvertretungen, SV-Lehrer/innen dar. Das Ergebnis der Beratung wird, nach Rücksprache mit der Projektgruppe, in das kommunale Beteiligungskonzept einfließen, das am 23.10.08 in der gemeinsamen Sitzung von KJA und Schulausschuss vorgestellt und ggf. verabschiedet wird.

 

Sobald ein Aachener Beteiligungskonzept installiert ist, sollte eine große Auftaktveranstaltung für mehr Beteiligung in Aachen mit Schule, Jugendhilfe, Kinder, Jugendliche, Politik und Verwaltung durchgeführt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen können sich je nach Beschlusslage ergeben.

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Anlagen

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