Kenntnisnahme - BA 0/0018/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Vorschlag der Verwaltung an die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf, das Straßenteilstück nicht umzubenennen und den Suchverkehr durch eine Zusatzbeschilderung zu unterbinden, zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt, abweichend von dem Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2004 keine Umbenennung des Teilstücks der Sonnenscheinstraße im Bereich der Häuser 70 bis 78 durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Einmündungen Reinhardstraße und Bodelschwinghstraße zur Sonnenscheinstraße jeweils Zusatzschilder mit dem Inhalt „Zufahrt zu den Haus-Nr. 70 – 78 und 75 – 79 nur über Neuenhofstraße“ anzubringen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sonnenscheinstraße

 

 

Durch den Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 31.08.2004 soll die Verwaltung beauftragt werden

 

a)      die Umbenennung des Teilstücks der Sonnenscheinstraße von der Willi-Kohl-Straße bis zur Neuenhofstraße in Leo-Schumacher-Straße zu prüfen, und

 

b)      in Stadtplänen und entsprechenden Karten die Abpollerung der Sonnenscheinstraße in Höhe der Willi-Kohl-Straße deutlich zu machen.

 

Die Veranlassung zu diesem Auftrag ergab sich aus Klagen der Siedlergemeinschaft Schönforst über ortsunkundige PKW- und LKW-Fahrer, die versuchen über den vorderen Teil der Sonnenscheinstraße das Gewerbegebiet Eilendorf-Süd zu erreichen. Wegen der Abpollerung ist dann eine Rückfahrt erforderlich, die insbesondere wegen der räumlichen Begrenzung des Wendehammers für LKW´s zu Problemen führt.

 

Gleichzeitig wird die Umbenennung des Teilstücks im Bereich der Hausnummern 70 bis 78 der Sonnenscheinstraße in Leo-Schumacher-Straße vorgeschlagen, in Erinnerung der Verdienste des Herrn Leo Schumachers für den Stadtteil Forst.

 

Zur Situation:

Nach Auskunft des FB 02/3 (Statistik) sowie A 32/30 (Gewerbeabteilung) sind

-           im Bereich Sonnenscheinstraße 1 bis 60/61        138 Personen und 5 Betriebe

-           im Bereich Sonnenscheinstraße 70 bis Ende        12 Personen und 6 Betriebe

angemeldet.

 

Die Zufahrten zur Sonnenscheinstraße von der Reinhardstraße und der Bodelschwinghstraße  befinden sich in 30 km-Zonen mit den Zusatzschildern „Durchfahrtsverbot für LKW (außer Anlieger)“. Zusätzlich befindet sich an der Einmündung Bodelschwingstraße/Sonnenscheinstraße das Verkehrsschild „Sackgasse“ mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit für LKW“.

 

Die Anlieger des umzubenennenden Teilstücks der Sonnensscheinstraße wurden um ihre Stellungnahmen gebeten. In den Antwortschreiben der Firmen KOHL automobile GmbH – gleichzeitig für die Firmen Steinmetz Motorrad Vertiebs-GmbH und Gastronomie Kohlibri und die Mieter Nüsser automobile (Fiat) und Rechtsanwalt Limbach -, ABCO Metallhandelsgesellschaft mbH, elmar nosch technical consulting und den Familien M. Nosch und Hans und Hilde Frankfort wird eine Umbenennung wegen der damit insbesondere für die Firmen verbundenen Schwierigkeiten und Kosten abgelehnt. Gleichzeitig wird überwiegend die vorgeschlagene Namensgebung Leo-Schumacher-Straße abgelehnt. Lediglich Herr Johannes Schumacher hat sich in einem Telefonat trotz der auch seiner Firma entstehenden Kosten mit einer Umbenennung einverstanden erklärt.

 

Die Firma KOHL automobile GmbH erklärt außerdem, dass der Anliefererverkehr für ihre Firmen durch die Betriebsverlagerung der Firmen AC Schnitzer, Steinmetz und Phoenix im Jahr 2003 deutlich reduziert sei.

 

Der Widerstand gegen eine Umbenennung insbesondere aus der Sicht der ansässigen Firmen erscheint nachvollziehbar. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, keine Umbenennung vorzunehmen. Um trotzdem die Verkehrssituation in dem vorderen Bereich der Sonnenscheinstraße zu verbessern, soll alternativ an den Einmündungen Reinhardstraße und Bodelschwinghstraße eine Zusatzbeschilderung mit dem Inhalt „Zufahrt zu den Haus-Nr. 70 – 78 und 75 – 79 nur über Neuenhofstraße“ darauf hinweisen, dass die Häuser Sonnenscheinstraße 70 bis 78 und 75 bis 79 von dort aus nicht erreichbar sind.

 

In dem Ratsantrag der CDU-Fraktion wurde zusätzlich gefordert, im Stadtplan und im Kartenwerk der Stadt Aachen die Abpollerung darzustellen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Kartenwerke die Grundlage für Navigationssysteme darstellen.

 

Zur Zeit gibt es keinen amtlichen Stadtplan. In den übrigen Kartenwerken für das Gebiet der Stadt Aachen, die durch den FB 62 hergestellt werden (Liegenschaftskarte, Deutsche Grundkarte), ist der nicht befahrbare Teil der Sonnenscheinstraße als gegenüber den übrigen Straßenteilen schmälerer Weg dargestellt. Gleichzeitig sind die beiden Wendehammerbereiche dargestellt. Eine vergleichbare Darstellung findet sich auch in der topographischen Karte im Maßstab 1:10.000 des Landesvermessungsamtes NRW. Eine Darstellung für die Abpollerung selbst ist in den verbindlichen Zeichenvorschriften für diese amtlichen Kartenwerke nicht vorgesehen.

 

Sollte eines dieser Kartenwerke Grundlage für die Software der Navigationssysteme sein, dürfte hier wohl eine ungenaue Bearbeitung vorliegen, da wegen der topographischen Darstellung der Straßenverengung und der Wendehämmer auch so die Situation eindeutig ist.

 

Tatsächlich ist aber festzustellen, dass z.B. die Routenberechnung mit der neuesten Software der Firma Navigon zu einer fehlerhaften Routenführung führt. Die Firma Navigon, die ihr Kartenmaterial von der Firma Navteq bezieht, wurde durch FB 62 informiert und um Korrektur gebeten. Die Firma Navteq, die auf diesem Umweg angesprochen wurde, liefert für die meisten, gängigen Navigationssysteme das Datenmaterial. Allerdings werden diese Auswirkungen sich erst mittelfristig bemerkbar machen, da dies den Austausch der Software bei den Nutzern voraussetzt.

 

Der nach dem Ratsantrag der CDU-Fraktion umzubenennende Teil der Sonnenscheinstraße liegt im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf. Damit ist die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf für die Beschlussfassung über die Straßenbenennung für dieses Straßenstück zuständig. Der übrige Teil der Sonnenscheinstraße, welcher von dem Suchverkehr zwar belastet wird, aber nicht umbenannt werden soll, liegt überwiegend im Bezirk Aachen-Mitte und damit im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Das Beratungsverfahren sollte in der vorgeschlagenen Reihenfolge durchgeführt werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von rd. 500 € im Vermögenshaushalt ergeben.

Entsprechende Mittel stehen in Höhe von 500 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

keine

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

keine

 

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