Entscheidungsvorlage - FB 61/0841/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Umbau für Doppelgelenkbusse  an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

1.   Haltestelle “Hochstraße" stadteinwärts                            

2.   Haltestelle “Schagenstraße" stadteinwärts              

3.   Haltestelle “Schagenstraße" stadtauswärts                        

4.   Haltestelle “Brander Feld" stadtauswärts                           

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Umbau für Doppelgelenkbusse  an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

5.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadtauswärts                           

6.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadteinwärts

7.   Haltestelle “Gartenstraße" stadtauswärts

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Umbau für Doppelgelenkbusse  an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:            

8.   Haltestelle “Westfriedhof" stadtauswärts

9.   Haltestelle “Steppenberg" stadtauswärts

10. Haltestelle “Kullen" stadtauswärts

11. Haltestelle “Kullen" stadteinwärts

12. Haltestelle “Steinbergweg" stadtauswärts

13. Haltestelle “Pfaffenbroich" stadtauswärts und stadteinwärts

           

Der Verkehrsausschuss beschließt,  den Umbau für Doppelgelenkbusse an folgenden Bushaltestellen durchzuführen:

1.   Haltestelle “Hochstraße" stadteinwärts                            

2.   Haltestelle “Schagenstraße" stadteinwärts              

3.   Haltestelle “Schagenstraße" stadtauswärts                        

4.   Haltestelle “Brander Feld" stadtauswärts

5.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadtauswärts                           

6.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadteinwärts

7.   Haltestelle “Gartenstraße" stadtauswärts

8.   Haltestelle “Westfriedhof" stadtauswärts

9.   Haltestelle “Steppenberg" stadtauswärts

10. Haltestelle “Kullen" stadtauswärts

11. Haltestelle “Kullen" stadteinwärts

12. Haltestelle “Steinbergweg" stadtauswärts

13. Haltestelle “Pfaffenbroich" stadtauswärts und stadteinwärts

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Doppelgelenkbushaltestellen, Umbaumaßnahmen

1.   Haltestelle “Hochstraße" stadteinwärts

2.   Haltestelle “Schagenstraße" stadteinwärts              

3.   Haltestelle “Schagenstraße" stadtauswärts

4.   Haltestelle “Brander Feld" stadtauswärts

5.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadtauswärts

6.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadteinwärts

7.   Haltestelle “Gartenstraße" stadtauswärts

8.   Haltestelle “Westfriedhof" stadtauswärts

9.   Haltestelle “Steppenberg" stadtauswärts

10. Haltestelle “Kullen" stadtauswärts

11. Haltestelle “Kullen" stadteinwärts

12. Haltestelle “Steinbergweg" stadtauswärts

13. Haltestelle “Pfaffenbroich" stadtauswärts und stadteinwärts

 

Grundlagen

 

Hintergrund der Maßnahme ist der politische Auftrag an die ASEAG zur Reduzierung des Defizits. Die Berechnungen der ASEAG und der Einsatz von Doppelgelenkbussen im Probebetrieb haben gezeigt, dass Kosten reduziert und damit Verluste beim Verkehrsunternehmen gesenkt werden können.

Für den dauerhaften Einsatz der Doppelgelenkbusse sollen nun auf den stark nachgefragten Innenstadtachsen Brand-Vaals (Linie 5) und Driescher Hof-Uniklinik (Linie 45) die Bushaltestellen durch geeignete Umbaumaßnahmen an die Erfordernisse von Doppelgelenkbussen angepasst werden.

 

Beschreibung

 

Die Doppelgelenkbusse haben eine Gesamtlänge von rund 25 Metern und verfügen über vier Türen.

Um den Fahrzeugen ein Anfahren an die Haltestellen auf ganzer Länge zu ermöglichen, so dass auch aus der hintersten Tür ein problemloser Ausstieg möglich ist, muss ein Teil der an der Strecke gelegenen Haltestellen verlängert bzw. umgebaut werden. Der Umfang der einzelnen Maßnahmen ist sehr unterschiedlich und reicht von Markierungsarbeiten (Westfriedhof, stadtauswärts) über die Verlängerung einzelner Haltestellen bis hin zur Neuanlage von Haltestellenbereichen (Pfaffenbroich). Neben einer Verbesserung der Haltestellensituation wird auch teilweise eine Erhöhung der Fußgängersicherheit sowie eine Verkehrsberuhigung angestrebt.

 


Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen an den jeweiligen Haltestellen vorgesehen:

 

1.   Haltestelle “Hochstraße" stadteinwärts

             Verlängerung des Hochbords und der Wartefläche um 7 m zu Lasten eines Längsparkstandes

 

2.   Haltestelle “Schagenstraße" stadteinwärts und       

3.   Haltestelle “Schagenstraße" stadtauswärts            

 

             Verlängerung des Hochbords und der Wartefläche um jeweils 5 m unter Wegfall von jeweils 2 Senkrechtstellplätzen

 

4.   Haltestelle “Brander Feld" stadtauswärts

 

             Verlängerung der Wartefläche um jeweils 5 m durch begehbare Herstellung von 2 Baumbeeten

 

5.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadtauswärts

 

             Verlegung der Haltestelle vor Haus 68/70

             Herstellung einer neuen Wartefläche mit Gehwegplatten auf 25 m Länge sowie Einbau von Bus-Formbordsteinen unter Wegfall von entsprechenden Längsparkstreifen und eines Baumes    

 

6.   Haltestelle “Glatzer Straße" stadteinwärts

             Verlängerung der Wartefläche um  5 m durch begehbare Herstellung von einem Baumbeet

 

7.   Haltestelle “Gartenstraße" stadtauswärts

             Einbau von Fließbeton im Bereich der Haltestellenfläche für die Busse sowie Einbau von  

       Bus-Formbordsteinen    

 

8.   Haltestelle “Westfriedhof" stadtauswärts

             nur Markierung

 

9.   Haltestelle “Steppenberg" stadtauswärts

             Einbau von Fließbeton im Bereich der Haltestellenfläche für die Busse sowie Einbau von  

       Bus-Formbordsteinen    

 

10. Haltestelle “Kullen" stadtauswärts

 

             Verlängerung der Wartefläche durch Wegfall eines Pflanzbeets und eines Längsparkplatzes

 

11. Haltestelle “Kullen" stadteinwärts

 

             Ausbau von ca. 9 m des ehemaligen Einfahrtsbereiches zur Busbucht

 

12. Haltestelle “Steinbergweg" stadtauswärts

             Verlängerung der Wartefläche auf 25 m zu Lasten eines Längsparkstandes

 

13. Haltestelle “Pfaffenbroich" stadtauswärts und stadteinwärts

 

             Beidseitige Herstellung einer neuen Bushaltestelle am Fahrbahnrand mit befestigter Wartefläche in Gehwegplatten auf jeweils 25 m Länge sowie Einbau von Bus-Formbordsteinen. Außerdem bauliche Herstellung einer Mittelinsel als Querungshilfe 

             Der Grunderwerb für die dazugehörige Wegeverbindung zur Alten Vaalser Straße wird zur Zeit parallel durchgeführt

 

 

 

Durchführung

 

Die Bauzeit für alle Baumaßnahmen beträgt ca. 10 Wochen.

Es ist geplant, die Bauarbeiten im Herbst  2008 durchzuführen.

 

Finanzierung                                                                                      

                                                                                                                                                           

Die Baukosten für den Umbau aller bezeichneten Bushaltestellen betragen ca. 120.000 Euro.

Die Kosten sind beim Auftragssachkonto X 12010029  7852029 “Verbesserung des ÖPNV, Umbaumaßnahmen 2008” Produkt 120 010 120 vorgesehen und stehen für 2008 zur Verfügung. Die Mittel müssen noch freigegeben werden.

 

Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über Landeszuweisungen in Höhe von 75 v.H. für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen und Gemeinden nach Entflechtungsgesetz/FöRi-Sta liegt vor.

Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 120.000,00 € bei den Investitionsauszahlungen ergeben.

Die Kosten sind beim Auftragssachkonto X 12010029  7852029 “Verbesserung des ÖPNV, Umbaumaßnahmen 2008” vorgesehen und stehen für 2008 in Form eines Ansatzes von 50.000,00 € und eines Haushaltsrestes von 225.000,00 € zur Verfügung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich durch Zuwendungen des Landes NRW zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kreisen und Gemeinden nach Entflechtungsgesetz/FöRi-Sta in Höhe von 75 %.

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