Kenntnisnahme - A 61/0055/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumaßnahme Alte Vaalser Straße hier: a) Abholzung der Bäume entlang der Alten Vaalser Straße b) Aufstellen von Carports und Wegfall öffentlicher ParkflächenAntrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg zur Tagesordnung vom 12 .11. 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht
- Verfasst von:
- A 61/20//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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15.12.2004
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19.01.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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16.02.2005
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bittet in ihrem Antrag vom 12.11.2004 um
eine Stellungnahme zu den Baumaßnahmen an der Alten Vaalser Straße. Zum einen
geht es um die Beschädigung mehrerer Bäume sowie um das Fällen der Bäume in der
46. Kalenderwoche im Zusammenhang mit der Neuanlage des Fußweges.
Die SPD - Fraktion in der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellt Fragen nach dem Veranlasser, nach
dem Ersatz und die Kostenübernahme für die beschädigten bzw. abgeholzten Bäume.
Zum anderen geht es um die
Aufstellung von Carports und den Wegfall öffentlicher Parkflächen. Die nun
begonnene Ausführung stimme nicht mit dem Bebauungsplan überein. Zu befürchten
wäre der Wegfall mehrerer öffentlicher Parkflächen. Die SPD - Fraktion in der
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg stellt die Frage nach der Rechtslage der
Baumaßnahmen.
Nach Überprüfung des
Bauordnungsamtes sind die Gebäude des rechtsgültigen vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 854 entsprechend der erteilten Baugenehmigung errichtet
worden. Derzeit werden die Bauarbeiten im öffentlichen Straßenraum ausgeführt.
Die Bauausführung der Garagen
und öffentlichen Parkplätzen muss entsprechend der Regelungen im
Durchführungsvertrag unter § B 2 erfolgen. Danach verpflichtet sich die
Vorhabenträgerin die Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen) nach Maßgabe der
Stadt bis zum Abschluss der Hochbautätigkeiten herzustellen.
Der Bauherr hat beantragt, anstelle
von Carports Garagen zu errichten.
Für die derzeit in den
Ausführungen befindlichen Garagen an Stelle von Carports wurde eine Befreiung
vom Bebauungsplan erteilt (Änderungsgenehmigung vom 08.11.2004).
Diese Garagen befinden sich,
wie auch im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 854 geplant und
in der Begründung beschrieben, vor den Köpfen der Hausreihen. Die Ausrichtung
der Zufahrt zu den Garagen wurde nicht verändert, die Zufahrtsbreiten wurden
jedoch vergrößert.
Mit dieser Befreiung ging die
Änderung der Zahl der öffentlichen Parkplätze einher.
Durch die Verbreiterung der
Zufahrten entfallen zwar öffentliche Parkplätze, es entstehen jedoch in dieser
verbreiterten Zufahrt die zusätzlichen zweiten Stellplätze für die 15 neuen
Wohnhäuser, die zwar nicht gefordert werden können, jedoch von den Bürgern und
der Politik gewünscht waren.
Die 6 entfallenen
öffentlichen Parkplätze sollen durch eine Verlängerung des Parkstreifens in
östlicher Richtung nachgewiesen werden.
Im städtebaulichen Vertrag
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 854 - Alte Vaalser Straße ist
festgeschrieben, dass nach Fertigstellung der Maßnahme insgesamt drei
öffentliche Parkplätze mehr als vorher errichtet werden sollen. Mit der
Verlängerung des Parkstreifens kann die Anzahl von insgesamt 34 öffentlichen
Parkplätzen auch nachgewiesen werden.
Es fallen also keine
Parkplätze weg, sondern die ursprünglich vorgesehene Anzahl bleibt erhalten.
Alle Bäume, die entfernt
wurden, bzw. die nach einer Beschädigung entfernt werden müssen, bedürfen eines
Ausgleiches, der dauerhaft zu erhalten ist. Dieser Ausgleich erfolgte in
Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt.
Die Kosten für den Ausgleich
werden vom Investor getragen.
In § 31 Abs. 2 BauGB wird
geregelt, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen von
Festsetzungen eines Bebauungsplanes zugelassen werden können. Demnach kann von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.
Eine Änderung des
Bebauungsplanes kann nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung durchgeführt
werden. Hierzu ist auf jeden Fall ein Verfahren nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches erforderlich. In diesem Verfahren sind auch die jeweils
zuständigen Bezirksvertretungen zu beteiligen.
Für die oben
beschriebenen Veränderungen war
eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 854 -Alte Vaalser
Straße- jedoch nicht erforderlich. Von daher wurde die Bezirksvertretung
Laurensberg nicht beteiligt.
Insgesamt ist durch die
veränderte Planung des Gehweges mit neuen Pflanzfeldern und den verbreiterten
Zufahrten eine wesentliche Verbesserung der Erscheinungsbildes erreicht worden.
Sämtliche Ausführungen vor
Ort mit Wegnahme des alten Baumbestandes und Aufnahme des alten Gehweges wurde
mit den Fachämtern (Fachbereich Umwelt und Fachbereich Verkehr und Tiefbau)
abgestimmt.
Ferner entspricht sowohl die
bisherige Planung als auch die Ausführung vor Ort dem Bebauungsplan und dem
Durchführungsvertrag.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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