Entscheidungsvorlage - E 26/0136/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der BAG empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die bisherige Praxis der Fremdvergabe von Reinigungsleistungen und den sozialverträglichen Abbau von Eigenreinigungskraftstellen beizubehalten.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die bisherige Praxis der Fremdvergabe von Reinigungsleistungen und den sozialverträglichen Abbau von Eigenreinigungskraftstellen beizubehalten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Rat der Stadt Aachen hat aus Kostengründen beschlossen, keine eigenen Reinigungskräfte mehr einzustellen, sondern die Reinigungsleistungen bei Ausscheiden von Mitarbeiterinnen aus dem Arbeitsverhältnis sukzessive zu vergeben.

 

In 2003 wurden im Rahmen der Haushaltskonsolidierung weitergehende Überlegungen derart angestellt, die seinerzeit noch vorhandenen ca. 100 Eigenreinigungskräfte einer sofortigen Privatisierung zuzuführen. Die erhebliche Differenz der Kosten für die Eigenreinigung zur Fremdreinigung konnte jedoch durch eine Anhebung der Leistungswerte für die Eigenreinigungskräfte minimiert werden, so dass - auch unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte - von einer Privatisierung Abstand genommen wurde.

 

Derzeit werden noch 42 Eigenreinigungskräfte beschäftigt, die schrittweise sozialverträglich abgebaut werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat im Rahmen eines Vergleichs der kommunalen Leistungserbringung von 23 Großstädten in Nordrhein-Westfalen u.a. für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen empfohlen, die Eigenreinigung weiter konsequent abzubauen, um weitere Einsparpotenziale erschließen zu können. Generell vertritt die GPA die Position, dass aus Effizienzgründen Fremdreinigung vor Eigenreinigung zu realisieren ist.

 

Zurzeit werden in den städtischen Objekten 70.800.000 Quadratmeter jährlich gereinigt.

 

Eine Rückkehr zur Eigenreinigung hätte folgendes Ergebnis zur Folge:

 

1. Vollständige Umstellung auf Eigenreinigung

 

Die durchschnittliche Reinigungsleistung der noch vorhandenen Eigenreinigungskräfte beträgt jährlich rd. 140.000 Quadratmeter, so dass eine Durchführung der Reinigungsleistungen in Eigenregie die Beschäftigung von rd. 506 Reinigungskräften zur Folge hätte.

 

Hierdurch würden jährliche Personalkosten auf der Basis der Entgeltgruppe 1 TVöD in Höhe von rd.  6.900.000,- Euro und auf der Basis von Entgeltgruppe 2 TVöD  in Höhe von rd. 8.500.000,- Euro entstehen. Hinzuzurechnen sind Personal- und Sachkosten für Overhead, Maschinen- und Geräteausstattung, Reinigungsmaterial etc. in Höhe von circa 1.000.000,- Euro.

 

Zur Zeit werden für die Fremdreinigung rd. 4.100.000,-- Euro und für die Eigenreinigung rd. 900.000,-- Euro  =  insgesamt rd. 5.000.000,BEuro jährlich verausgabt. Personal- und Sachkosten würden damit bei Entgeltgruppe 1 um rd. 2.900.000,- Euro und bei Entgeltgruppe 2 um rd. 4.500.000,-  Euro  über den derzeitigen Kosten liegen.

 

2. Rückkehr zur Eigenreinigungsquote in Vorjahren

 

Die Einstellung von - wie im Antrag gefordert - 59 Reinigungskräften und Entlohnung nach Entgeltgruppe 2 TVöD würde Personal- und Sachkosten von rd. 1.050.000,-  Euro verursachen, denen Kosten für Fremdreinigung von 540.000,- Euro gegenüberstehen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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