Entscheidungsvorlage - FB 58/0003/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Umweltausschuss

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW zu genehmigen.

 

Rat

Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG

    Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

    zwischen der Stadt Aachen und den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg

 

Der Stadt Aachen obliegt die Beseitigungspflicht für tierische Nebenprodukte nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Gemeinsam mit den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg beabsichtigt die Stadt Aachen, sich zur Umsetzung der vg. Beseitigungspflicht eines Dritten zu bedienen und diesem auch die Beseitigungspflicht zu übertragen.

Das dazu notwendige Vergabeverfahren wollen die o. g. Kreise und die Stadt Aachen gemeinsam durchführen, das heißt, die Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte gemeinsam ausschreiben und vergeben. Die dazu notwendigen und damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben sollen durch die beteiligten Körperschaften auf den Kreis Düren übertragen werden, und zwar auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gem. §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit.

 

Diese Lösung bietet sich auch schon deswegen an, weil der Kreis Düren bereits seit Jahrzehnten die genannten anderen Körperschaften federführend auf dem Gebiet der "Tierkörperbeseitigung" gegenüber der Tierkörperbeseitigungsanstalt Linnich vertritt.

 

Leider konnten die Verhandlungen des Kreises Düren mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz unter Beteiligung der Bezirksregierung hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erst kürzlich zum Abschluss gebracht werden. Am 09.09.2008 erging seitens der Kommunalaufsicht die Zustimmung zu dem Vereinbarungsentwurf.

 

Andererseits läuft der derzeitige Vertrag mit der “Tierkörperbeseitigungsanstalt Linnich” Ende des Jahres 2008 aus. Das macht eine äußerst zügige Durchführung des Ausschreibungsverfahrens erforderlich, damit ein Vertragsabschluss mit dem wirtschaftlichsten Bieter – wie zwingend erforderlich – noch zum 01.01.2009 erfolgen kann. Eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Rat in der nächsten Sitzung am 15.10.2008 würde die zur Verfügung stehende Zeitspanne noch weiter verkürzen, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich ist.

 

Aus diesem Grund wird gem. § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. Seite 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW. Seite 380), hiermit folgende Dringlichkeitsentscheidung getroffen:

 

Die Stadt Aachen schließt mit den Kreisen Aachen, Düren, Euskirchen und Heinsberg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Vergabe von Leistungen im Bereich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der anliegende Entwurf der Vereinbarung ist Bestandteil dieser Entscheidung.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

der Anteil der Stadt Aachen beträgt wie bisher rd. 100.000,– Euro/Jahr.

Die Mittel sind im Haushalt für 2008 und 2009 eingestellt.

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Anlagen

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