Kenntnisnahme - FB 36/0232/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der o.g. Antrag gilt damit als behandelt.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht der Verwaltung:

Die Verwaltung wurde gebeten, die Lärmkarte für den Stadtbezirk Brand vorzustellen und dessen Auswirkungen für die Bewohner zu erläutern.

 

1.                   Allgemeine Informationen

 

Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20 Jahren. In Deutschland fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. Über 15 Prozent sind gesundheitsschädlichen Belastungen ausgesetzt, die mit Lärm verbunden sind. Das Land Nordrhein-Westfalen will den wachsenden Lärm mit Hilfe der europäischen Richtlinie zum „Umgebungslärm” eindämmen und deutlich mindern.

Umgebungslärm” (im Sinne der EU-Richtlinie) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.

Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.

In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die nachfolgende Lärmaktionsplanung bei den Gemeinden. Eine Ausnahme bilden die Schienenwege des Bundes: Für die Lärmkartierung des durch sie erzeugten Lärms ist bundesweit das Eisenbahnbundesamt zuständig.

Das MUNLV hatte für die Lärmkartierung der 1. Stufe zwölf Ballungsräume (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Wuppertal), mehr als 3800 km Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeldet. Inzwischen sind die Lärmkataster überwiegend fertig gestellt und in dem Landesportal  http://www.umgebungslaerm.nrw.de/   kann die Lärmbelastung an jedem Gebäude dieser Gebiete abgelesen werden. Darüber hinaus bieten die Städte weitergehende und unterschiedliche Informationen zur Thematik Lärmkartierung.  Für die Stadt Aachen stehen weitere Informationen unter  http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/laerm/index.html  zur Verfügung.

 

2.       Lärmkarte

Die Lärmkarte wird in der Sitzung entsprechend erläutert.

 

3.       Weitere Vorgehensweise

Die durch erhöhte Lärmbelastung betroffenen Bereiche in Brand werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung  berücksichtigt.

 

 

Innerhalb der Verwaltung wurden aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung Abstimmungen mit weiteren betroffenen Ämtern  (Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen, Gesundheit, Immobilien etc) vorgenommen.

Auf Basis des verwaltungsabgestimmten Konzeptes zur Lärmaktionsplanung wurden in einem 2. Schritt auch die Verbände und andere Behörden mit eingebunden.

In den kommenden Monaten wird den betroffenen Bürgern verstärkt die Möglichkeit geboten, sich zu den Lärmaktionsplänen zu äußern.

 

Der Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen ist eine Möglichkeit den Lärm in der Stadt zu reduzieren. Die Abstimmungen zur Lärmaktionsplanung innerhalb der Verwaltung haben dazu geführt, dass bei den stark frequentierten Straßen, die umgebaut werden, zunehmend lärmmindernde Fahrbahnbeläge zum Einsatz kommen sollen. Der Dritte Bauabschnitt der Trierer Straße wird bereits damit ausgestattet.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...