Entscheidungsvorlage - FB 32/0033/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

für den Hauptausschuss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt, den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 05.03.2008 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.

 

 

für den Rat:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 05.03.2008 als Ordnungsbehördliche Verordnung.

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 03.09.2008 beantragt der MAC – Märkte und Aktionskreis City e.V. ergänzend zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 05.03.2008, einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag für den Stadtteil Aachen-Burtscheid zuzulassen, und zwar zu den bisherigen am 04.05.2008 und 10.08.2008 den 07.12.2008.

 

Die Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte ist nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG) an höchstens vier Sonntagen für höchstens fünf Stunden möglich. Von der Freigabe sind drei Adventssonntage, die Weihnachtsfeiertage, der Ostersonntag, der Pfingstsonntag sowie die stillen Feiertage im Sinne des Feiertagsgesetzes NRW ausgenommen (§ 6 Abs. 4 LÖG).

 

Nach dem Beschluss des Rates der Stadt vom 14.02.2007 sind vor Vorlage der jeweiligen Ordnungsbehördlichen Verordnung Stellungnahmen der Kirchen und Gewerkschaften hierzu einzuholen.

 

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht keinen Grund, von ihrer prinzipiellen Position abzuweichen, zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen abzulehnen und verweist auf die enormen Arbeitsbelastungen der Beschäftigten im Einzelhandel.

 

Der Kirchenkreis Aachen verweist ausdrücklich auf die Stellungnahmen der vergangenen Jahre und stimmt aus kirchlicher Sicht der beantragten Ladenöffnungszeit nicht zu.

 

Das Bischöfliche Generalvikariat stimmt nur zwei Sonntagsöffnungen in einem Stadtteil zu und spricht sich ausdrücklich gegen die Freigabe der Ladenöffnungszeiten am Adventssonntag aus.

 

Im Vorschlag des MAC wird auch nach Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen vom 05.03.2008 in keinem Stadtbezirk bzw. –teil die gesetzliche Vorgabe von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen und die mögliche Höchstöffnungsdauer von fünf Stunden überschritten. Des Weiteren ist kein von der Ladenöffnung ausgenommener Sonn- bzw. Feiertag in dem Antrag enthalten. Eine besondere Begründung für verkaufsoffne Sonntage ist nach dem neuen LÖG nicht mehr erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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