Empfehlungsvorlage (inaktiv) - 0000AVV/0001/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

a)       Der regionale Beirat Stadt Aachen stimmt einer Anhebung der AVV-Verbundtarife zum 1. April 2005 in dem beschriebe­nen Umfang zu.

 

b)       Der regionale Beirat Stadt Aachen stimmt den tariflichen Modifikationen im Über­gangs­verkehr AVV - VRR im Rahmen der Um­setzung der zweiten Stufe des NRW-Tarifs zum 12. Juni 2005 in dem aufgezeigten Rahmen zu.

 

c)       Der regionale Beirat Stadt Aachen stimmt den Modifikationen im Übergangsverkehr AVV - VRS im Rahmen der Umsetzung der zweiten Stufe des NRW-Tarifs zum 12. Juni 2005 in dem aufge­zeigten Rahmen zu und bittet die Geschäftsführung, die entsprechenden Verhand­lungen mit den beteiligten Institutionen weiter fortzuführen und auf einen einver­nehmlichen Lösungsansatz für den Raum Düren hinzuwirken.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1.   Verbundtarif 2005

 

Bereits im Herbst 2003 und zu Beginn des Jahres 2004 wurde seitens der Geschäftsführung differenziert dargelegt, mit welchen Rahmenbedingungen der ÖPNV in den Folgejahren auf­grund der massiven Kürzungspläne des Landes NRW und des Bundes sowie des sogenann­ten Koch/Steinbrück-Papieres („Subventionsabbau im Konsens“) zu rechnen haben wird. Sei­nerzeit wurde den Gremien im AVV deutlich gemacht, dass erhebliche Mittelkürzungen für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zu verzeichnen sein werden. Im Herbst letzten Jahres wurden Pläne bekannt, die zusätzliche Mittelkürzungen für die Beförderung von Schwerbehinderten vorsehen. Hierauf wurde von Seiten der Ver­bund­gesellschaft und der Verkehrsunternehmen im AVV mit einem Schreiben an alle im AVV-Verkehrsgebiet ansässi­gen Mitglieder des Landtages und des Bundestages, das auf die Problematik aufmerksam machte, reagiert. Insgesamt ist für den gesamten AVV von Mittelkürzungen in Höhe von rund 3,8 Mio. € für 2005 auszugehen.

 

Darüber hinaus sind auch die kommunalen Aufgabenträger aufgrund ständig knapper wer­dender Haushaltsmittel zunehmend nicht mehr in der Lage, Defizitausgleiche für den ÖPNV in der bisherigen Höhe vorzunehmen. Diesen Tatbeständen wird trotz ständig steigender exter­ner Kosten bei den Verkehrsunternehmen durch Intensivierung der Restrukturierungs­pro­zesse Rechnung getragen. Erste Erfolge greifen hier schon. Um einen qualitativ hoch­wertigen Nahverkehr in der Region mittel- und langfristig zu sichern, sind deshalb konti­nuierliche und marktorientierte Anpassungen des Verbundtarifes zwingend notwendig.

 

In einem breiten politischen Konsens konnte auf die umfangreichen Mittelkürzungen in 2004 kurzfristig reagiert und hierdurch Mehrbelastungen für die Gebietskörperschaften deutlich ge­senkt werden. Aber ungeachtet der zum 1. April 2004 vorgezogenen Anpassung der Ver­bundtarife ist eine tarifliche Fortschreibung auch in 2005 zwingend notwendig. Vor diesem Hinter­grund wurde bereits im November 2004 ein Vorschlag für erforderliche Tarifan­passun­gen für 2005 seitens des AVV vorgelegt und mit den Verkehrsunternehmen im AVV beraten. Im Ergebnis war dieser Vorschlag sowohl im Hinblick auf den Zeitpunkt als auch auf Art und Umfang der Anpassung nicht konsensfähig. Seitens der Verkehrsunternehmen wird im Hin­blick auf die Restrukturierungsprozesse eine Tarifanpassung in Höhe von rd. 3,8 %, was einer rechnerischen Erhöhung der Fahrgeldeinnahmen im AVV in Höhe von rd. 2,4 Mio. € pro Jahr entspricht, zum 1. April 2005 gefordert. Angesichts der angespannten Arbeits­markt­situation ist davon auszugehen, dass im Bereich der Dauerkunden letztendlich Schwächungen bei den Absatzzahlen eintreten werden. Etwaige Wechselwirkungen zum Bar­tarif sind zu erwarten. Insgesamt wird kalkulatorisch von einer stabilen Nachfragesituation ausge­gangen.

 

Der Unternehmensbeirat hat in seiner letzten Sitzung den in Anlage 1 beigefügten Tarifvor­schlag mehrheitlich verabschiedet. Die Fahrpreise für den Kurzstreckentarif werden von der Tariferhöhung ausgenommen. Hinsichtlich der tariflichen Fortschreibung der Schüler-Tickets in Aachen besteht noch Abklärungs- und Beratungsbedarf.

 

 

2.       NRW-Tarif

 

Nachdem zum 1. August 2004 die erste Stufe des NRW-Tarifs mit der Einführung der Pau­schalpreis-Tickets (SchönerTagTicket für 5 Personen und für Singles, SchöneFahrtTickets für Erwachsene und Kinder) erfolgreich umgesetzt wurde, erfolgt am 12. Juni 2005 die Um­setzung der zweite Stufe, womit erstmals ein durchgehender Fahrausweis sowohl im Bartarif als auch im Zeitkartenbereich für Fahrten von jeder Kommune zu jeder Kommune in NRW angeboten wird. Mit Umsetzung dieser zweiten Stufe werden die zur Zeit bestehenden Über­gangstarife zum Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) weitest­gehend durch den NRW-Tarif ersetzt. Im Einzelnen sind folgende Modifikationen vorge­sehen:

 

 

2.1     Übergangstarif AVV/VRR

 

Der heutige Übergangstarif besteht aus:

 

1.    einem Additionstarif AVV + VRR für Zeitkarten, der die Schienennutzung beinhaltet und max. für beide Verbundräume gültig ist.

 

2.    aus Tageskarten, die für den Kreis HS und Teile des Kreises DN sowie für die Tarifge­biete des linken Niederrheins incl. Düsseldorf VRR-seitig gelten.

 

3.    einer Anerkennung der AVV-Preisstufen 2 - 4 bei ausschließlicher Busnutzung beider Ver­bünde im grenznahen Raum für ausgewählte Regelfahrausweise.

 

Mit Einführung des NRW-Tarifes werden die Tageskarten durch die NRW-Pauschal­preistickets ersetzt.

 

Ansonsten gilt bei grenzüberschreitenden Fahrten grundsätzlich der NRW-Tarif, der aber, um tarifliche Härten für Fahrgäste zu vermeiden, im grenznahen Bereich durch ei­nen Kragentarif ersetzt wird.

 

Dieser Kragentarif soll nach Absprache mit der VRR GmbH und der NVV und den be­troffenen Verkehrsunternehmen auf beiden Seiten für die Tarifgebiete Erkelenz, Weg­berg, Wassenberg und Mönchengladbach, Nettetal-Brüggen, Schwalmtal, Niederkrüch­ten gelten. Es wird der AVV-Tarif in den Preisstufen 2 - 4 in Analogie zum alten Aner­kennungstarif für den Bus jetzt für Bus und Schiene für ein ausgeweitetes Fahrausweis­sortiment angewandt, wobei Umweg­fahrten über die Schiene tariflich höher eingestuft werden. Die zusätzlich gültigen Fahrausweise sind die 4-Fahrtenkarte für Erwachsene, die Tageskarten für 1 bzw. 5 Personen und das Gold-Abo.

 

Eine tarifliche Ausnahme bildet die VRR-Linie 017 zwischen Mönchengladbach und Wegberg, auf der der komplette VRR-Tarif anerkannt wird.

 

Einige ausgewählte Preisbeispiele für die NRW-Tarifierung sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

Änderungen im Vertrieb

 

Der Additionstarif wird ebenso wie die ÜT-Tageskarten heute bei der DB und allen örtli­chen Verkehrsunternehmen mit relevanten grenzüberschreitenden Verkehrsbeziehun­gen zwischen VRR und AVV verkauft. Der Anerkennungstarif wird nur bei NVV, west und RVE verkauft. Der Verkauf des kumulierten Additionstarifes wird aufgegeben. Der Verkauf von Zeit­karten für beide Verbünde (die weiterhin gültig sind) wird durch die Fahrgäste wieder mit 2 Vorgängen getätigt werden müssen. Der grundsätzlich gültige NRW-Tarif wird in der 2. Stufe ausschließlich durch die DB verkauft. Erst in der 3. Stufe besteht auch für die örtlichen Verkehrsunternehmen die Möglichkeit des Vertriebs durch Übernahme der DB-Verkaufssoftware. Der heutige Aner­kennungstarif im Busbereich wird als Kragentarif zu­künftig von allen Verkehrsunternehmen im Geltungsbereich (auch DB) verkauft.

 

 

Einnahmensituation

 

Die Einnahmensituation wird nach Abschätzung durch den beauftragten Gutachter und die beiden Verbundgesellschaf­ten unter Berücksichtigung der für den NRW-Tarif zuge­sagten Einnahmenneutralität insgesamt positiv bewertet.

 

 

 

2.2. Übergangstarif AVV/VRS

 

Der heutige Übergangstarif besteht aus einem eigenständigen Tarif für Fahrtbe­ziehungen zwi­schen der Stadt Aachen, dem Kreis AC, dem Kreis DN sowie dem Erftkreis und der Stadt Köln.

 

Im Rahmen des Übergangstarifes gelten ausgewählte Fahrausweise: Einzelfahr­scheine Erw. und Kinder, Wochenkarten Erw., Monatskarten und Abos Erw. sowie Monatskarten für Azubis.

 

Darüber hinaus wird bei Fahrten zwischen Merzenich und dem VRS auf den ört­lichen AVV-Verkehrs­mit­teln der VRS-Tarif anerkannt und verkauft. Außerdem wer­den in der Innenstadt­kurzstreckenzone von Düren (70) gültige VRS-Zeitkarten auf den AVV-Linien anerkannt.

 

Es besteht Einvernehmen mit der VRS GmbH, dass der Übergangstarif VRS/AVV mit Ein­führung des NRW-Tarifes weitestgehend (bis auf unbedeutende schienen­ferne Busrelationen) entfallen soll. Dies bedeutet dann eine grundsätzliche Anwen­dung des NRW-Tarifes für alle Fahrtrelationen, bei denen (evtl. auch nur teilweise) die Schiene genutzt wird. Die besondere heutige Situation für Merzenich soll beibe­halten werden.

 

Bezüglich Düren (heute Brückenkopf für den VRS-Tarif) und der zukünftigen Tarifie­rung bei verbundraumüberschreitenden Fahrten mit der Rurtalbahn besteht noch Abstimmungsbedarf mit der VRS GmbH und den betroffenen Verkehrsunterneh­men. Hier bestehen zwischen den Verbundgesellschaften noch unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der hierdurch entstehenden Einnahmensituation und der Ver­träglichkeit der neuen Tarifierung für die Fahrgäste. Zusätzlich sind vertriebstechni­sche Lösungen zu finden.

 

Sollte es hier kurzfristig zu keiner einvernehmlichen Lösung kommen, wird der be­stehende Übergangstarif auch bei Einführung des NRW-Tarifes für Fahrten aus dem restlichen Verbundraum des AVV in die übrigen Kooperationsräume NRW vor­übergehend für die Fahrtrelationen in/aus dem Stadtgebiet Düren und für verbund­raumüberschreitende Fahrten mit der Rurtalbahn weiter angewendet werden.

 

Einige ausgewählte Preisbeispiele sind in Anlage 3 dargestellt.

 

Änderungen im Vertrieb

 

Der Übergangstarif wird heute durch die im Geltungsraum bedienenden Verkehrs­unternehmen im Bus und in den Vorverkaufsstellen verkauft. Die Rurtalbahn ver­kauft den Übergangstarif nur in den Vorverkaufsstellen.

 

Der zukünftig gültige NRW-Tarif für grenzüberschreitende Relationen wird in der 2. Stufe zunächst aus­schließlich durch die DB verkauft. Erst in der 3. Stufe besteht auch für die örtlichen Verkehrs­unternehmen die Möglichkeit des Vertriebs durch Übernahme der DB-Verkaufssoftware.

 

Einnahmensituation

 

Die Einnahmensituation wird nach Abschätzung durch den beauftragten Gutachter und die beiden Verbundgesellschaf­ten unter Berücksichtigung der für den NRW-Ta­rif zugesagten Einnahmenneutralität insgesamt positiv bewertet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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