Kenntnisnahme - FB 51/0274/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt, für den Bereich der Hilfen zur Erziehung überplanmäßige Mittel in Höhe von 1,5 Mio Euro bereitstellen.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, für den Bereich der Hilfen zur Erziehung überplanmäßige Mittel in Höhe von 1,5 Mio Euro bereitstellen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, für den Bereich der Hilfen zur Erziehung überplanmäßige Mittel in Höhe von 1,5 Mio Euro bereitstellen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat für das Jahr 2008 nunmehr mit Stand 31.08.2008 die beigefügten dezidierten Angaben zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.

 

Nach diesen Zahlen bestätigt sich die Prognose, dass im Haushaltsjahr 2008 haushaltsmäßig mit Mehrausgaben in Höhe von ca 1,5 Mio Euro zu rechnen ist.

 

Mittel in Höhe von 170.000 €, die nicht im Rahmen des Aufwendungsersatzes Tagespflege in 2008 benötigt werden, können als erste Deckung verwandt werden, da diese aus dem ursprünglichen Gesamtdeckungskreis der Hilfen zur Erziehung stammen.

 

Dabei wird davon ausgegangen, dass für den Jahresabschluss 2008 die gleichen Vorgaben wie für das Vorjahr gelten. Die entsprechenden Regelungen  sind von der Kämmerei für November 2008 angekündigt. Hierdurch können sich ggfs noch Veränderungen im tatsächlichen Bedarf von Finanz- bzw. Ertragsrechnung ergeben.

 

Sollten sich bis zur Sitzung des KJA weitere Erkenntnisse ergeben, wird hierüber mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule geht von Mehrausgaben in 2008 in Höhe von ca 1,5 Mio Euro aus. Dieser Betrag teilt sich wie folgt auf folgende Produktsachkonten auf:

060 030 010 – 5334001 bzw. 7334001      mit   1.000.000 €

060 030 010 – 5335001 bzw. 7335001      mit      250.000 €

060 030 010 – 5335002 bzw. 7335002      mit      250.000 €

Ein Deckungsvorschlag kann seitens des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule nicht vorgelegt werden.

Außerdem ist ein Betrag in Höhe von 170.000 € (nicht benötigte Mittel des Aufwendungsersatzes Tagespflege) von 060 010 010 – 5334000 bzw 7334000 nach 060 030 010 – 5334001 bzw. 7334001 zu verlagern.

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Anlagen

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