Kenntnisnahme - FB 20/0124/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Dienstanweisung im Bereich des Finanzmanagementshier: Dienstanweisung für die Neuaufnahme und Umschuldung von Kommunalkrediten sowie zur Regelung des Einsatzes von Zinsderivaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- FB 20/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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20.01.2009
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Bereich des Zinsmanagements - in Form von Kreditneuaufnahmen/-umschuldungen und des Einsatzes von Zins-Derivaten - wird eine Dienstanweisung basierend auf der Vorlage des Städtetags, erarbeitet. Diese fasst die bisher angewandten und bewährten Verfahrensweisen in strukturierter Form zusammen und stellt sicher, dass das laufende Verfahren allgemein, transparent, nachvollziehbar und sicher ist.
Die wesentlichen Inhalte der Dienstanweisung beziehen sich auf die grundsätzlich einzuhaltenden Verfahrensregeln bei der Kreditneuaufnahme/ -umschuldung von der Grundsatzentscheidung über die Angebotseinholung, Angebotsauswertung, Geschäftsabwicklung bis hin zur Dokumentation. Besonders hervorzuheben ist hier die strikte Einhaltung des 4-Augen-Prinzipes.
Zudem sind die allgemeinen Anforderungen des Einsatzes von Zinsderivaten dargestellt, angefangen von der Zieldefinition bis zur Wirtschaftlichkeit des Einsatzes sowie die besonderen Anforderungen wie Marktbeobachtung und -analyse.
Eine besondere Gewichtung soll im Rahmen der Dienstanweisung auch den Punkten Risikomanagement und Risikosteuerung sowie Controlling zu kommen. Diesbezüglich finden derzeit abschließende Gespräche zwischen dem Fachbereich Finanzsteuerung, dem Fachbereich Rechnungsprüfung und der NRW.Bank statt.
Dabei werden Risikolimite, Volumenbeschränkungen und einsetzbare Instrumente (Zinsderivate) ausgearbeitet, welche Gegenstand einer Anlage zur Dienstanweisung werden sowie die Prozesse im Bereich Controlling.
Insofern stellt der vorliegende Text einen Entwurf dar, der um die oben genannten Punkte, insbesondere um die Limite, ergänzt wird und dem Finanzausschuss abschließend in der März-Sitzung vorgelegt werden wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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310,9 kB
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