Entscheidungsvorlage - FB 61/1004/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung der Ursulinerstraße gemäß dem Plan 05-L-200-001 zu fassen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Ausführungsplanung aus städtebaulicher Sicht. Gleichzeitig empfiehlt er dem Verkehrsausschuss, den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung der Ursulinerstraße gemäß dem Plan 05-L-200-001 zu fassen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss für die Umgestaltung der Ursulinerstraße gemäß dem Plan 05-L-200-001.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ursulinerstraße - Umgestaltung zur Fußgängerzone

 

Grundlagen

 

Die Umgestaltung der Ursulinerstraße zur Fußgängerzone wird als eine Maßnahme des im Jahr 2002 einstimmig beschlossenen Innenstadtkonzepts, das als Maßnahme erster Priorität die Verbindung der Einkaufslagen und damit verbunden die Schaffung von weiteren Fußgängerzonen zwischen Dom/Rathaus und Adalbertstraße vorsieht, von den politischen Gremien mit hohem Vorrang verfolgt.

Deshalb wurde das Büro Fritschi-Stahl-Baum mit der Entwurfsplanung beauftragt.

Der Planungsausschuss hat auf Empfehlung des Verkehrsausschuss und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 12.06.2008 beschlossen, die Ausführungsplanung erstellen zu lassen sowie Städtebauförderungsmittel und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beauftragen.

Die zur Umgestaltung der Straße notwendige Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmann- und Bruchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr und die Durchführung des Teileinziehungs-verfahren wurden am 21.08.2008 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom Verkehrsausschuss beschlossen.

                                                                                   

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Gegenüber dem bereits vorgestellten Entwurf der Fachplaner Fritschi-Stahl-Baum wurde in der Ausführungsplanung die Oberflächen verändert. Der Ausbau mit Platinen in der gesamten Ursulinerstraße ist mit extremen Problemen bei der Beschaffung verbunden und würde den Kostenrahmen erheblich überschreiten. Daher ist dieses Material nur im Anschlussbereich an den Münsterplatz vorgesehen, wo der derzeitige Belag aus Waschbetonplatten durch Platinen ersetzt wird. Beabsichtigt ist nun der Ausbau mit Blaubasalt Kleinpflaster im Segmentbogenverband wie derzeit in der Hartmannstraße. Für den Plattenteppich sollen Natursteinplatten aus Blaustein bzw. Belgischer Granit in verschiedenen Abmessungen mit Seitenlängen von 20 cm bis 60 cm (8 cm stark) im römischem Verband verwendet werden. Die Verlegung erfolgt in flexibler Bauweise mit Fugenverfestigung.

 

 Zur Entwässerung der Ursulinerstraße ist auf der Seite des angrenzenden Elisengartens eine 3-zeilige Naturstein-Pflasterrinne vorgesehen. Zur Ausstattung gehören neben einer neuen linearen Beleuchtung nach dem Muster im Holz- Dahmengraben auch steinerne Sitzwürfel und Abfallbehälter.

  

Die Stadtwerke Aachen beabsichtigen umfangreiche Erneuerungen ihrer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme) und des Kanals im gesamten Umbaubereich. Diese werden in Abstimmung mit der privaten Baumaßnahme “Radio Ring” und Elisengarten unmittelbar vor der Straßenumbaumaßnahme durchgeführt.

 

 

Durchführung

 

Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im Januar 2009 seitens der STAWAG begonnen werden. Der Ausbau ist in Abstimmung mit den o.g. Baumaßnahmen in einzelnen Phasen vorgesehen. In den ersten drei Phasen bis Mitte Juni werden die Arbeiten der STAWAG ausgeführt, bevor im Juni mit dem Straßenausbau vom Münsterplatz aus begonnen werden kann.

Abhängig vom konkreten Baufortschritt der privaten Baumaßnahme “Radio Ring” ist es ggf. erforderlich einen Anlieferungsweg zum Bauwerk freizuhalten, der erst nach endgültiger Fertigstellung des Gebäudes mit einem Pflasterbelag versehen wird. Die reine Bauzeit beträgt insgesamt ca. 9-10 Monate.

Eine Unwägbarkeit hinsichtlich der Bauabwicklung liegt in den zu erwartenden archäologischen Funden, die ggf. zu erheblichen Verzögerungen führen können.

 

Finanzierung                                                                                      

                                                                                                                                               

Die Baukosten für den Ausbau betragen ca. 550.000 Euro.

 

Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über Landeszuweisungen liegt noch nicht vor. Die Bewilligung ist jedoch angekündigt.

           

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Die oben näher erläuterte Ausbaumaßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) dar (nachmalige Herstellung / Erneuerung).

Die Einstufung dieser Maßnahme erfolgt gem. § 4 Abs. (5) Buchstabe e) der städtischen Beitragssatzung als Fußgängergeschäftsstraße.

Nach § 4 Abs. 3 Pkt. 5. dieser Satzung werden sowohl die anrechenbaren Breiten als auch der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine noch zu erlassene Einzelsatzung festgesetzt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 550.000 € ergeben. Die Mittel stehen beim Auftragssachkonto B 1201 0282 7852 282 - “Büchel, Gestaltung des öffentlichen Raums” für 2009 mit 550.000 € zur Verfügung.

 

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:                            

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich aus Zuwendungen nach den Bestimmungen der Richtlinien für Stadterneuerung und durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).

 

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Anlagen

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