Entscheidungsvorlage - B 03/0136/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechteshier: befristete Anpassung der Fraktionsinfos nach § 3 Buchstabe b) und c) der Zuständigkeitsordnung sowie Ergänzung der Zuständigkeitsordnung hinsichtlich Architekten- und Ingenieurverträger alsneue Regelung § 3 Absatz 2 Ziffer d
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung; FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Larosch / Herr Ferber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
25.03.2009
| |||
|
06.05.2009
| |||
●
Gestoppt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
25.03.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
06.05.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Hauptausschuss dem Rat der Stadt die in § 3 Buchstabe b und c der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenzen aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes und dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechtes entsprechend den Erläuterungen befristet bis zum 31.10.2010 zu erhöhen. Unabhängig davon wird folgende Regelung neu in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen:
§ 3 Absatz 2 Ziffer d
Beauftragung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach HOAI sowie sonstiger Dienstleistungsverträgen unter Beachtung des § 31 der Hauptsatzung
bis 6.000 Euro
Buchstabe b Satz 2 und 3 gilt entsprechend
Alt Buchstaben d – h werden Buchstaben e – i.
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt die in § 3 Buchstabe b und c der Zuständigkeitsordnung festgelegten Wertgrenzen aufgrund des Zukunftsinvestitionsgesetzes und dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechtes entsprechend den Erläuterungen befristet bis zum 31.10.2010 zu erhöhen. Unabhängig davon wird folgende Regelung neu in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen:
§ 3 Absatz 2 Ziffer d
Beauftragung von Architekten- und Ingenieurverträgen nach HOAI sowie sonstiger Dienstleistungsverträgen unter Beachtung des § 31 der Hauptsatzung
bis 6.000 Euro
Buchstabe b Satz 2 und 3 gilt entsprechend
Alt Buchstaben d – h werden Buchstaben e – i.
Erläuterungen
Das Zukunftsinvestitionsgesetz hat zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen die Möglichkeit eröffnet, die Schwellenwerte für Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben befristet bis zum 31.12.2010 spürbar zu erhöhen.
Im Land NRW hat der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministerium, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr die Wertgrenzen wie folgt festgesetzt:
Beschaffungsleistungen:
freihändige und beschränkte Verfahren:
bisher 30.000 € + MWST neu 100.000 € + MWST
Für Baumaßnahmen gelten folgende Grenzwerte:
freihändige Verfahren
bisher 30.000€ + MWST neu 100.000 € + MWST
beschränkte Verfahren
bisher 150.000 € (Bauhauptgewerbe) neu 1.000.000 € + MWST
Die Verwaltung wird den Wertgrenzen dieses gemeinsamen Runderlasses folgen.
Um die Investitionen aufgrund des Zukunftsinvestitonsgesetzes auch beschleunigt auf dem Markt platzieren zu können, sollten ebenfalls befristet bis zum 31.12.2010 die nach der Zuständigkeitsordnung vorgesehenen Fraktionsinfos bei Vergaben wertmäßig angepasst werden. Diese haben eine normale Durchlaufzeit von 2 Wochen.
Derzeit gelten für die Fraktionsinfos folgende Wertgrenzen:
VOB alte Regelung VOB neue Regelung
Fraktionsinfo bei
freihändigen Vergaben > 12.000 € > 15.000 €
beschränkte Verfahren > 120.000 € > 150.000 €
öffentliche Verfahren > 180.000 € > 220.000 €
VOL alte Regelung VOL neue Regelung
Fraktionsinfo bei
freihändigen Verfahren > 6.000 € > 8.000 €
beschränkte Verfahren > 12.000 € > 15.000 €
öffentliche Verfahren > 30.000 € > 40.000 €
Derzeit enthält die Zuständigkeitsordnung noch keine Regelung für Architeken- und Ingenieurverträge nach HOAI sowie sonstigen Dienstleistungsverträgen. Aufgrund interfraktioneller und einvernehmlich modifizierter Abstimmung erfolgt bei einer Beauftragung über 1.000 € ein sog. Fraktionsinfo. Unterhalb dieser Summe erhalten die Fraktionen halbjährlich eine entsprechende Auflistung zur Kenntnis.
Festzustellen ist, dass sich dieses Verfahren bewährt hat, jedoch sollte nach nunmehr fast 20 Jahren eine Anpassung der Wertgrenzen erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, diese Wertgrenze in Anlehnung an die Vorlagepflicht dieser Aufträge für das Rechnungsprüfungsamt auf 6.000 € anzuheben. Diese identische Wertgrenze führt letztlich dazu, eine mögliche Verunsicherung der MitarbeiterInnen der Verwaltung aufgrund unterschiedlicher Beträge zu minimieren.
Die Verwaltung empfiehlt weiterhin, die aktuell vorgesehene Widerspruchsfrist von 10 Tagen auf 6 Arbeitstage zu reduzieren. Damit bleibt sichergestellt, dass den Fraktionen die Beratung in den montags stattfindenden Fraktionssitzungen beraten werden können. Der Fachbereich Verwaltungsleitung wird ein einheitliches verwaltungsweites System für Vergabe- und Beauftragungsverfahren für die Information der Fraktionen erarbeiten
Mit den aufgeführten Maßnahmen können die Vergabeverfahren damit wirksam beschleunigt werden.