Kenntnisnahme - A 61/0088/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Heinrich-Heuser-Weghier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 17.12.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- A 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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02.03.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Betreff:
Heinrich-Heuser-Weg
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der
Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 17.12.2004
In dem Antrag geht es um die Einrichtung einer
Einbahnstraße und die Anlegung eines Parkstreifens.
Erschließung
Grundlage für die Erschließung ist die zweite Änderung
des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 634, der auf einem alten Plan der
Gemeinde Haaren basiert. Die zweite Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet
auch den Heinrich-Heuser-Weg als Verbindung Ravelsberg/Heidchenweg. In der
Diskussion über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hatte der Bezirk sich auf
die Lösung mit dem Wendehammer festgelegt und durch eine vereinfachte Änderung
in den Bebauungsplan eingebracht.
Die im Bebauungsplan vorgesehene schmale Verbindung
zwischen Heidchenweg und Heinrich-Heuser-Weg sollte abgepollert, jedoch als
mögliche Durchfahrt z. B. für Rettungsfahrzeuge dienen.
Eine Ausweisung des Heinrich-Heuser-Weges als
Einbahnstraße ist möglich.
Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass Einbahnstraßen
erfahrungsgemäß zu schnellerem Fahren führen und für die Anwohner zwangsweise
Umwegfahrten entstehen können.
Parkstreifen
Der Bebauungsplan sieht eine Verkehrsfläche von 4,50 m
Breite mit auf der nördlichen Seite ausgewiesenen privaten Stellplätzen vor.
Der Ausbau der Straße erfolgte laut Bebauungsplan.
Die Stellplatzsatzung regelt nur den Bedarf von
Stellplätzen auf privaten Flächen und nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Derzeit kann aufgrund der Breite der Straße kein
Parken in der öffentlichen Verkehrsfläche angeboten werden.
Die Anlegung eines Parkstreifens in öffentlicher
Verkehrsfläche wäre nur mittels Bebauungsplanänderung möglich. Die Stadt müßte
die angrenzenden privaten Flächen erwerben um diese dem Verkehrsraum
zuzuordnen.
Im Antrag wird erwähnt, dass der private Parkstreifen
in einer Breite von ca. 1,87 m angelegt wird. Laut Bebauungsplan ist eine Tiefe
von ca. 5.00 m vorgegeben, d. h. bei Anordnung von Schräg- bzw.
Senkrechtparkständen könnten mehr private Stellplätze angelegt werden, dies war
scheinbar ursprünglich beabsichtigt.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, im Heinrich-Heuser-Weg
keine Einbahnstraße einzurichten.
Eine Änderung des Bebauungsplanes wird ebenso nicht
befürwortet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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