Kenntnisnahme - A 61/0088/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine Bebauungsplanänderung durchzuführen und keine Einbahnstraße auszuweisen.

Der Antrag gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Betreff: Heinrich-Heuser-Weg

hier:      Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom     17.12.2004

 

In dem Antrag geht es um die Einrichtung einer Einbahnstraße und die Anlegung eines Parkstreifens.

 

Erschließung

Grundlage für die Erschließung ist die zweite Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 634, der auf einem alten Plan der Gemeinde Haaren basiert. Die zweite Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet auch den Heinrich-Heuser-Weg als Verbindung Ravelsberg/Heidchenweg. In der Diskussion über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hatte der Bezirk sich auf die Lösung mit dem Wendehammer festgelegt und durch eine vereinfachte Änderung in den Bebauungsplan eingebracht.

Die im Bebauungsplan vorgesehene schmale Verbindung zwischen Heidchenweg und Heinrich-Heuser-Weg sollte abgepollert, jedoch als mögliche Durchfahrt z. B. für Rettungsfahrzeuge dienen.

Eine Ausweisung des Heinrich-Heuser-Weges als Einbahnstraße ist möglich.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass Einbahnstraßen erfahrungsgemäß zu schnellerem Fahren führen und für die Anwohner zwangsweise Umwegfahrten entstehen können.

 

Parkstreifen

Der Bebauungsplan sieht eine Verkehrsfläche von 4,50 m Breite mit auf der nördlichen Seite ausgewiesenen privaten Stellplätzen vor. Der Ausbau der Straße erfolgte laut Bebauungsplan.

 

Die Stellplatzsatzung regelt nur den Bedarf von Stellplätzen auf privaten Flächen und nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen.

 

Derzeit kann aufgrund der Breite der Straße kein Parken in der öffentlichen Verkehrsfläche angeboten werden.

Die Anlegung eines Parkstreifens in öffentlicher Verkehrsfläche wäre nur mittels Bebauungsplanänderung möglich. Die Stadt müßte die angrenzenden privaten Flächen erwerben um diese dem Verkehrsraum zuzuordnen.

 

Im Antrag wird erwähnt, dass der private Parkstreifen in einer Breite von ca. 1,87 m angelegt wird. Laut Bebauungsplan ist eine Tiefe von ca. 5.00 m vorgegeben, d. h. bei Anordnung von Schräg- bzw. Senkrechtparkständen könnten mehr private Stellplätze angelegt werden, dies war scheinbar ursprünglich beabsichtigt.

                                                                                   

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, im Heinrich-Heuser-Weg keine Einbahnstraße einzurichten.

Eine Änderung des Bebauungsplanes wird ebenso nicht befürwortet.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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