Entscheidungsvorlage - FB 61/1094/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009  in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/ Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beleuchtungsmaßnahmen 2009 in der vorgeschlagenen Reihenfolge gem. den vorhandenen Haushaltsmitteln.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zwischen der Stadt Aachen und der STAWAG besteht ein Vertrag, in dem die Neuherstellung, Betrieb und Unterhaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen geregelt sind. Danach hat die Stadt Aachen für die Herstellung einer neuen, oder die Erweiterung einer bestehenden Straßenbeleuchtung die Kosten zu tragen. Die Unterhaltungs‑ und Wartungsarbeiten an den Beleuchtungsanlagen werden von der STAWAG eigenständig durchgeführt und finanziert. Für Unterhaltung, Wartung, Energiekosten und Erneuerung der Straßenbeleuchtung erstattet die Verwaltung der STAWAG einen vertraglich vereinbarten jährlichen Festpreis je Straßenleuchte (Nennentgelt).

 

Zur Verbesserung der öffentlichen Beleuchtung sind jährlich 50.000€ im Haushalt vorgesehen. Dies gilt nur für Maßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen, Beleuchtung im Bereich der Grünflächen oder privater städtischer Flächen muss dagegen aus anderen Mitteln finanziert werden. Aus den politischen Gremien und aus der Bürgerschaft liegen i.d. R. Anträge vor, die einen erheblich höheren Etat beanspruchen. Deshalb werden jährlich Prioritätenlisten aufgestellt, um die vorliegenden Anträge in eine sinnvolle Reihenfolge der Umsetzung unter Berücksichtigung des begrenzten Jahresbudgets zu bringen.

Wie im vergangenen Jahr wurden alle neuen Anträge gesichtet, geprüft und zusammen mit den bereits vorliegenden und noch nicht umgesetzten einer Bewertung unterzogen. Wo nötig, wurde eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Durch die gemeinsame Bewertung ist es zum Teil zu einer Verschiebung der Priorität aus dem Vorjahr gekommen.

Die Bewertung erfolgte anhand der Kosten und einer Wichtung, die nach den folgenden Faktoren unterschieden ist:

1 – Verkehrsgefahr, Fußgänger mangels Gehweg auf der Fahrbahn

2 – hohe Fußgängerfrequenz

3 – soziale Sicherheit/Bushaltestellenbeleuchtung

4 – nicht ausreichende Beleuchtung im Straßennetz

5 – einzelne Anwohner ohne Fußgänger-Durchgangsverkehr

Die Anträge mit Angabe der Antragsteller und des -datums sowie der Einschätzung des Kreises der Begünstigten sind nach Bezirken und Antragszeitpunkt sortiert (s. Anl. 1) Die Kosten der Einrichtung, die Zuweisung der Wichtungsziffern gem. der o.g. Einordnung und die daraus folgende Bewertung sind in Anlage 2 dargestellt.

Auf die Ausweisung der Energie- und Unterhaltungskosten wurde verzichtet, da diese etwa proportional zu den Baukosten sind und deshalb keine zusätzlichen Erkenntnisse hinsichtlich der Bewertung bringen. Die zusätzlichen jährlichen Kosten für die zur Umsetzung vorgeschlagenen Beleuchtungsmaß-nahmen liegen derzeit noch nicht vor.

Im Jahr 2008 standen einschließlich der aus 2007 übertragenen Mittel 114.000€ zur Verfügung. Daraus  wurden einige unerledigte Aufträge aus 2007 und von der Prioritätenliste 2008 neun Maßnahmen mit einem Finanzvolumen von 33.746 € und umgesetzt sowie zwei weitere beauftragt.

56.472€ Reste wurden von 2008 nach 2009 übertragen. Daraus sind zunächst die beiden noch offenen Rechnungen und o.g. Aufträge in Höhe von 52.000€ zu begleichen. Für weitere Projekte bleiben dann noch ca. 4.590€ und nach Rechtskraft des Haushalts weitere 50.000€ zur Verfügung.

 

Aus den Ergebnissen der Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen fertigt die Verwaltung ggf. eine neue gesamtstädtische Prioritätenliste zur Entscheidung im Verkehrsausschuss.

 

Mit dem Budget von insgesamt 54.590 € können aus der Prioritätenliste 2009 neun Beleuchtungsprojekte realisiert werden.

 

Hinweis:

Zwei der vorliegenden Anträge beziehen sich auf Wege, die außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen liegen (Feldchen – städtische Privatfläche; Veltmannplatz – öffentliche Grünfläche). Diese werden der Vollständigkeit halber aufgeführt, können aber nach Einschätzung der Verwaltung, ebenso wie die 2008 beratene Beleuchtung der Grünen Promenade  nicht aus diesem Etat finanziert werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegende Prioritätenliste umfasst Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von ca. 400.000€

Mittel in Höhe von 50.000€ für die Umsetzung sind unter der Nummer 7853 002 im Haushalt vorgesehen. Die Erhöhung der laufenden Kosten aus dem erhöhten Stromverbrauch ist derzeit nicht zu beziffern.

 

Ergänzende Informationen zu den finanziellen Auswirkungen

Unabhängig von den Investitionskosten fallen für Stromverbrauch, Wartung, Unterhaltung und Abschreibung im Durchschnitt 100 € p.a. pro Lichtmast an (Nennentgelt), die aus dem konsumptiven Haushaltstitel aufgebracht werden müssen.

 

Die Verwaltung führt derzeit Gespräche mit der STAWAG, um die Gesamtbelastung des städt. Haushaltes für die Straßenbeleuchtung entsprechend den haushalterischen Vorgaben zu steuern.

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Anlagen

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