Entscheidungsvorlage - FB 61/1115/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes für das Gebiet - Boxgraben / Luisenhospital -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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29.04.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksvorsteher Herrn März und Herrn Janßen am 23.03.2009 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
„Gemäß § 36 Abs. 5 in Verbindung mit § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) empfehlen die beiden Unterzeichner als Bezirksvorsteher und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, sich dem Beschluss des Planungsausschusses vom 19.03.2009 anzuschließen, für das Gebiet - Boxgraben / Luisenhospital - einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zur Innenentwicklung nach § 13a BauGB zu erarbeiten.
Gez.: März Gez.: Janßen
Bezirksvorsteher Mitglied der Bezirksvertretung“
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der von Herrn Bezirksvorsteher März und Herrn Janßen unterzeichneten Dringlichkeitsentscheidung lag folgende Erläuterung zugrunde:
Erläuterungen zur Dringlichkeitsentscheidung:
Ziel des Bebauungsplanes - Boxgraben / Luisenhospital - ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die diversen geplanten und im Bau befindlichen Erweiterungs- und Neubauten auf dem Gelände des Luisenhospitales zu schaffen. Diese geplanten Vorhaben stehen in einem engen Kontext mit dem Ziel des Luisenhospitales, die Bereiche Nebenfunktion, z.B. die Erweiterung der Schwesternschule und der Neubau des Betriebskindergartens, und Medizinische Versorgung mit dem im Bau befindlichen Ärztehaus zu konzentrieren. Die für diese Erweiterungs- und Neubauten erforderlichen Stellplätze müssen durch das Luisenhospital geschaffen werden, was aber auf dem jetzigen Krankenhausgelände mangels Flächen und aus Gründen des Umweltschutzes nicht möglich ist. Daher soll parallel zur derzeitigen Errichtung des Ärztehauses auf dem Mitarbeiterparkplatz des Luisenhospitales an der Mariabrunnstraße ein Parkhaus errichtet werden, für das ebenfalls ein Planverfahren notwendig ist. Diese beiden Planverfahren sollen gemeinsam durchgeführt werden, da sie in einem engen ursächlichen Zusammenhang stehen.
Die Programmberatung zur Erarbeitung des o.g. Bebauungsplanes ist im Planungsausschuss am 19.03. 2009 beschlossen worden. Der nächstmögliche Termin zur Programmberatung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wäre der 29.04.2009. Dadurch würden sich die weiteren Verfahrensschritte aufgrund der Ferienzeit nachfolgend um 2 bis 3 Monate verschieben. Dies würde bei dem ohnehin zeitlich schon eng bemessenen Verfahrensablauf zu erheblichen Verzögerungen führen und insbesondere eine fristgerechte Fertigstellung der erforderlichen Stellplätze für das Ärztehaus im Parkhaus Mariabrunnstraße in Frage stellen.
Daher empfiehlt die Verwaltung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den Beschluss der Programmberatung zur Erarbeitung des Bebauungsplanes - Boxgraben / Luisenhospital - zeitgleich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan - Mariabrunnstraße / Parkhaus Luisenhospital - per Dringlichkeitsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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