Entscheidungsvorlage - FB 61/1101/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden - im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg, Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.05.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den
Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 893 zur Kenntnis.
Er beschließt, nach
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die schriftlichen Festsetzungen
gemäß ' 4 a Abs. 3 in Anwendung des '
13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Änderung der Formulierung Aim
seitlichen Bauwich@ durch Azwischen
der gedachten Verlängerung der hinteren und vorderen Baugrenzen bis zu den
seitlichen Grundstücksgrenzen@.
- Ergänzung der Kennzeichnung ADenkmalwertes
Gebäude@ bei dem Haus Luxemburger Ring 1
- Korrektur der Schriftlichen
Festsetzungen unter Nr. 1: „(…) sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe,
(…) nicht zulässig“.
- Ersatzlose Herausnahme der
überbaubaren Flächen gegenüber den Gebäuden Diepenbenden 24-28 und Änderung der
Mindestgrundstücksgröße in G 1000 sowie Festsetzung von 1 Wo /250 qm, Änderung
der Tiefe der überbaubaren Flächen für den Bestand auf 16 m.
Er beschließt darüber hinaus, nach Abwägung der privaten
und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht
berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschließt er den
Bebauungsplan Nr. 893- Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden- für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Eupener Straße,
Zweiweiherweg, Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring
gemäß ' 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die
Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0874/WP15 – Ergebnis der Bürgerinformation/ Behördenbeteiligung
FB61/1002/WP15 – Ergebnis der Offenlage/ Behördenbeteiligung
FB61/1101/WP15 – Ergebnis der erneuten Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratvorlage.
Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 28.08.2008 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 893 - Eupener Straße, Am Chorusberg, Diepenbenden- gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung vom 20.08.2008 die Empfehlung zur Offenlage ausgesprochen hatte.
In der Zeit vom 15.09.-17.10.2008 wurde die Offenlage durchgeführt.
Der Planungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung vom
15.01.2009 über das Ergebnis der Offenlage sowie der Behördenbeteiligung
beraten und auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 14.01.2009
den folgenden Beschluss gefasst:
„ Der
Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der
Offenlage zur Kenntnis.
Er
beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den
Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
- geringfügige
Erweiterung der Baugrenzen auf den Grundstücken Am Dorbach 21
- Verschieben
des Baufenster auf dem Grundstück Diepenbenden 18 (zweite Reihe)
- Begradigung
einer Baugrenze und Erweiterung des Baufensters auf dem Grundstück Diepenbenden
32 (zweite Reihe)
- Änderung der Bauweise an der nördlichen Seite der Straße Am
Dorbach von “abweichende Bauweise” in “offene Bauweise”
- Ergänzung der
schriftlichen Festsetzungen um den Zusatz “Ausnahmsweise sind in den Vorgärten
Stellplätze zulässig, wenn die Breite der Stellplatzfläche maximal 50% der
Grundstücksbreite ausmacht . Die Breite von Zufahrten zu Stellplätzen Garagen
und Carports an anderen Stellen auf dem Grundstück ist dabei anzurechnen. “
- Ergänzung der
Festsetzung “Einzelhäuser” bzw. “Einzel-/Doppelhäuser”
Darüber
hinaus beschließt er, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 893- Eupener Straße,
Am Chorusberg, Diepenbenden - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen
Außerdem
beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
vorgebrachten werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen
verkürzt wird.
In der Zeit vom
02.02.2009-13.02.2009 wurde die erneute Offenlage durchgeführt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 11.03.2009 die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Baufenster gegenüber den Häusern Diepenbenden 24-28 aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden können.
In der Sitzung des Planungsausschuss vom 19.03.2009 hat dieser die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan so zu ändern, dass die drei Baufenster herausgenommen werden.
Diese Änderung betrifft nicht die Grundzüge der Planung, so dass eine eingeschränkte Beteiligung durchgeführt werden konnte.
Dazu wurde die Grundstückseigentümerin um eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Planänderung gebeten. Von der beabsichtigten Änderung sind keine Behörden und Träger öffentlicher Belange betroffen, so dass keine Beteiligung erforderlich war.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird sich in ihrer Sitzung am 29.04.2009 nochmals mit der Angelegenheit beschäftigen, der Planungsausschuss wird am 30.04.2009 beraten.
Über die Beratungsergebnisse wird in der Ratssitzung mündlich berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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137,5 kB
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