Entscheidungsvorlage - FB 50/0311/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der/Die (Bezeichnung des Fachausschusses bzw. der Bezirksvertretung) nimmt den Sozialentwicklungsplan Aachen einschließlich der „Ziele zur Sozialentwicklung 2009 – 2014 “ und der  „Leistungsbilanz der Stadt Aachen“ zustimmend zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ein Sozialentwicklungsplan gibt einen Überblick über die soziale Struktur und Entwicklung eines Gebietes mit dem Ziel, frühzeitig Veränderungen zu erkennen, die zu fördern sind bzw. denen entgegenzuwirken ist. Ein Sozialentwicklungsplan ist deshalb ein geeignetes Instrument, Politik, Verwaltung sowie öffentlichen und privaten Akteuren die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, die sie zu einer zielorientierten Entscheidungsfindung benötigen.

 

Vor diesem Hintergrund haben die Fraktionen von SPD und GRÜNE im Rat der Stadt Aachen am 22.08.2007 den Antrag gestellt, einen Sozialentwicklungsplan für die Stadt Aachen zu erstellen (Ratsantrag 233/15).

 

Am 28.08.2007 hat der Verwaltungsvorstand den Antrag beraten und dem Dezernat V, Personal, Organisation und Soziales, die Federführung hierfür übertragen. Sie liegt seither in den Händen des Fachbereiches Soziales und Ausländerwesen (FB 50), Stabsstelle Sozialplanung. Hervorzuheben ist, dass die Erstellung des Sozialentwicklungsplanes hausintern erfolgte und nicht nach außen als Auftrag an Dritte vergeben wurde.

 

Zur Vorbereitung und Beratung des Sozialentwicklungsplans wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, welche die Erarbeitung inhaltlich begleitete. In ihr waren aus der Verwaltung alle planenden Ämter und solche, die von sozialen Fragen tangiert werden, vertreten. Als Fachbereiche bzw. Abteilungen  waren eingebunden: Statistik (FB 02), Wirtschaftsförderung (FB 02), Volkshochschule (E 42), Personal und Organisation (FB 11), Immobilienmanagement (FB 23), Kinder, Jugend und Schule (FB 45), Kulturbetrieb (E 49), Soziales und Ausländerwesen (FB 50), Sport (FB 52), Gesundheit (FB 53), Stadtentwicklung (FB 61), Wohnen (FB 64). Die Arbeitsgruppe hat fünf Mal getagt. Die abschließende Sitzung fand am 14.01.2009 statt.

 

Der Sozialentwicklungsplan wurde dementsprechend nicht nur ämterübergreifend, sondern auch dezernatsübergreifend erstellt und gibt somit eine weit reichende Übersicht über die in der Verwaltung vorliegenden Erkenntnisse zu sozialen Fragen in ihrer ganzen Bandbreite.

Als weitere Beteiligte waren die ARGE sowie die Verbände der freien Wohlfahrtspflege eingebunden, zumal sie einen wesentlichen Beitrag bei der Umsetzung von Maßnahmen leisten werden. Zudem wurden Vertreter des Kreises Aachen einbezogen, damit sie in Hinblick auf die Gründung der Städteregion Aachen im Herbst 2009 frühzeitig über die sozialplanerischen Aktivitäten in der Stadt Aachen informiert sind.

 

Neben dieser Arbeitsgruppe hat sich die Gründung einer kleineren Redaktion als hilfreich und effektiv erwiesen. In ihr wurden die einzelnen Teilkapitel gegengelesen, diskutiert und auf fehlende Aspekte hingewiesen, bevor die Ergebnisse wieder in der großen Arbeitsgruppe vorgestellt wurden. Die in der Redaktion vertretenen Fachbereiche waren: Jugend, Kinder und Schule (FB 45), Soziales und Ausländerwesen (FB 50) und Gesundheit (FB 53); zudem die ARGE und ein Vertreter der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege.

 

Räumliche Grundlage für die Sozialentwicklungsplanung bilden die 34 statistischen Bezirke der Stadt Aachen, die teilweise weiter unterteilt wurden, so dass 52 Lebensräume beobachtet wurden. Von ihrer Ausdehnung sind diese so klein, dass lokale Veränderungen erkennbar bleiben, ohne dass die Gesamtzahl der zu beobachtenden Teilräume zu groß wird.

 

Voraussetzung für die Erstellung des Sozialentwicklungsplanes war der Aufbau einer Datenbank, die für 59 Themenbereiche Informationen zu den 52 Lebensräumen bereitstellt. Die Datenbank wird die Grundlage für das zukünftige Sozialmonitoring sein. In ihm werden die Veränderungen, die sich in den einzelnen Themenbereichen abzeichnen, sichtbar gemacht.

 

Bei der Aufbereitung der Daten hat sich gezeigt, dass in Zukunft eine Erweiterung der Datengrundlage notwendig sein wird, um in allen Themenbereichen des Sozialentwicklungsplanes differenziertere Aussagen machen zu können. Das gilt u.a für auf den Wohnort bezogene Informationen und Differenzierungen nach Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund.

 

Die Auswahl der im Sozialentwicklungsplan behandelten Themen erfolgte unter zwei Gesichtspunkten:

·         Bevorzugt wurden solche Themen, deren Ergebnisse durch die Stadt Aachen direkt beeinflusst werden können. Eine Auswahl der anderen Themen ist nachrichtlich erwähnt. Nicht behandelt werden Themenbereiche, deren Zuständigkeit bei übergeordneten Stellen liegen wie dem Landschaftsverband Rheinland oder Bundesbehörden.

·         Die zur Bearbeitung der Themen notwendigen Daten liegen bereits jetzt oder in naher Zukunft auf der Ebene der 52 Lebensräume vor oder lassen sich diesen zuordnen.

 

Der Sozialentwicklungsplan bildet eine Grundlage für differenzierte politische Entscheidungen in unterschiedlichen Teilbereichen des Gemeinwesens. Er soll in Zukunft im Sinne eines Sozialmonitorings regelmäßig fortgeschrieben werden.

 

Der Sozialentwicklungsplan wurde allen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern der Stadt Aachen, dem Verwaltungsvorstand, den Fachbereichen der Stadtverwaltung und den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege Mitte Mai 2009 zugesandt.

 

Die Ergebnisse der Beratungen in den jeweiligen Ausschüsse und Bezirksvertretungen werden von der Verwaltung zusammengefasst, den jeweiligen Gremien zur Verfügung gestellt und als Meinungsbildung in die Sozialkonferenz im November 2009 eingebracht. Die Ergebnisse der Sozialkonferenz, an der politische Vertreter, Vertreter der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Verwaltung teilnehmen, werden dem Rat der Stadt Aachen in einer Sitzung Anfang 2010 vorgestellt.

 

Eine vertiefende Darstellung wird in der Sitzung durch Herrn Schabram und Herrn Dr. Köster erfolgen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:     Keine

 

Maßnahme:

 

 

 

 

Investitionskosten

 

                   

 

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

                 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten 

                Entsprechende Haushaltsmittel sind im                                                                                                                                                                        

                Etatentwurf 2009 u. Folgejahren eingeplant.

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

Sachkosten

 

 

 

Abschreibung

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Konsolidierung?

ja/nein

c.

Personalkosten

 

d.

Sachkosten

 

 

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

 

Eventuelle Kosten ergeben sich aus der Umsetzung der Ziele.

Reduzieren

Anlagen

Loading...