Entscheidungsvorlage - FB 61/1205/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre im Stadtbezirk Aachen-Mitte für die Grundstücke Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
26.08.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
03.09.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
16.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht
den Erlass einer Veränderungssperre im Stadtbezirk Aachen-Mitte für die
Grundstücke Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück
2125.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer
Veränderungssperre im Stadtbezirk Aachen-Mitte für die Grundstücke Gemarkung
Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und
Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 BauGB und
§ 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine
Veränderungssperre im Stadtbezirk Aachen-Mitte für die Grundstücke Gemarkung
Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und
Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 05. Februar 2009 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Soerser Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Soerser Weg zwischen Merowinger Straße, Karolinger Straße, Krefelder Straße, Kardinalstraße, Elsa-Brandström-Straße und Champierweg
beschlossen.
Es werden - wie im Südviertel - im oberen Soerser Weg im Bereich der großen Wohngrundstücken Tendenzen zur Nachverdichtung und zur Grundstücksteilung beobachtet. Durch diese Nachverdichtung besteht die Gefahr, dass der Charakter des Wohngebietes sich grundlegend verändert. Die aufgelockerte Bebauung mit den großen Gartengrundstücke ermöglichen einen sanften Übergang von bebautem Raum zum Freiraum des Lousbergs und der Soers, wodurch wichtige ökologische Funktionen gegeben sind.
Im Rahmen des Bebauungsplanes sollen daher folgende Ziele erreicht werden:
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
·
Erhaltung
der Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
·
Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
·
Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125. Für diese Grundstücke liegen der Verwaltung Bauvoranfragen zur Errichtung von Einfamilienhäusern vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurden die Entscheidungen über die Zulässigkeit der beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB bis zum 14. Oktober 2009 bzw. bis zum 14. Dezember 2009 zurückgestellt.
Es ist zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhaben wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.
Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich empfiehlt die Verwaltung daher, für die Grundstücke Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 283 und Gemarkung Aachen, Flur 70, Flurstück 2125 eine Veränderungssperre nach §14 BauGB zu erlassen.
Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
102,2 kB
|