Entscheidungsvorlage - FB 37/0018/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen 2009Produkt 020.150.010 BrandschutzErweiterungsbau der Berufsfeuerwehr Aachen zur Unterbringung der StädteRegionalen Leitstelle;hier: Bereitstellung von Planungskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
- Beteiligt:
- E 26 - Gebäudemanagement; FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 37/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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01.09.2009
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.09.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Umweltausschluss empfiehlt – vorbehaltlich der
entsprechenden Empfehlung durch den Finanzausschuss - dem Rat der Stadt, seine
Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 150.000 € zum
Produkt 020.150.010 – Brandschutz
- zu erteilen.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt,
seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 150.000
€ zum Produkt 020.150.010 – Brandschutz - zu erteilen.
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur
Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 150.000 € zum Produkt
020.150.010 – Brandschutz -.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Erweiterungsbau soll erstellt werden auf dem
Gelände der Berufsfeuerwehr Aachen und wie folgt genutzt werden:
-
durch
die Städteregionale Leitstelle (Leitstellenraum, Stabsräume, Technikräume,
Leitung der Leitstelle, Sozialräume, etc.)
-
durch
die Verwaltung des FB 37
Nach Gründung der Städteregion am 21.10.2009 werden
die beiden Leitstellen von Stadt und Kreis Aachen zu einer Städteregionalen
Leitstelle zusammengefasst, die Einrichtung/Unterbringung erfolgt zunächst in
den bestehenden Räumen der Berufsfeuerwehr Aachen.
Bei der Städteregionalen Leitstelle entsteht durch
das zusätzliche Personal ein erhöhter Raumbedarf und auch die technisch notwendigen Veränderungen (technische
Einrichtungen gehen über den jetzigen Ausstattungsstandard hinaus) können
künftig nur in dem geplanten Neubau optimal umgesetzt werden.
Das Personal des FB 37, das derzeit noch
angemietete Wohnungen in den – an die Hauptfeuerwache angrenzenden –
Wohngebäuden Stolberger Straße 157 und 161 für Bürozwecke
(Verwaltungsabteilung, Leitung der Leitstelle) und als Ruheräume (Kollegen der
Leitstelle) nutzt, soll ebenfalls in dem Erweiterungsbau untergebracht werden.
Dies ist auch deshalb erforderlich, da die städtebaulich geplanten Änderungen
im Bereich Stolberger Straße /Elsassstraße das Ziel verfolgen, die bestehenden
Wohnanlagen aus den 50er Jahren an der Stolberger Straße neben der Feuerwache
zu ersetzten. Die Raumkapazitäten des Hauptgebäudes der Feuerwache reichen aber
zur Unterbringung aller Kolleginnen und Kollegen des FB 37 und der
Städteregionalen Leitstelle nicht aus.
Bei zu erwartenden Gesamtkosten für den Neubau i.H.
von ca. 6 Millionen € sind lt. Mitteilung des E 26 Planungsmittel zur
Beauftragung der Leistungsphasen (LPH) 1-3 und Teilen von LPH 5 i.H. von
150.000 € erforderlich.
Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Bereitstellung der
notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlungen
erheblich sind.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
Erweiterungsbau der Berufsfeuerwehr Aachen zur
Unterbringung der StädteRegionalen Leitstelle; Bereitstellung
von Planungskosten |
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Investitionskosten |
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150.000 € |
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a |
Im Haushalt? |
nein |
__________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung
vor? |
nein |
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c |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: B 01130012 – 7853002 – „Camp – Pirotte -
Geländeentwicklung |
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150.000 € |
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d |
Zuschüsse |
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__________€ |
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Folgekosten |
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Die Gesamtkosten für den Neubau betragen ca. 6 Mio. €, die gesamte
Baumaßnahme wird für den Haushalt 2010 angemeldet. Der „Erweiterungsbau
Feuerwehr“ ist als Ergänzungsmaßnahme im Konjunkturpaket II eingeplant.
Eine differenzierte Darstellung der Folgekosten
erfolgt nach Vorlage der Planungsunterlagen. Zusätzliche personelle Folgekosten
werden nicht entstehen. Die für den Rettungsdienst zu erbringenden Leistungen
der Leitstelle werden durch diese gebührenrechnende Einrichtung bezahlt. Diese
Ausgaben sind gedeckt durch Gebühreneinnahmen. Der Verteilungsschlüssel für
Rettungsdienst und andere Leistungen der Leitstelle wird für die
Städteregionale Leitstelle neu festgelegt.