Entscheidungsvorlage - FB 61/0021/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Metzgerstraße - Umbau Alter Schlachthof Endausbau Straßen 1. BA
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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09.12.2009
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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10.12.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Endausbau der Verbindungsstraße vorbehaltlich der Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Endausbau der Verbindungsstraße zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlagen
Grundlage für den Straßenausbau sind die Festsetzungen des B-Plans 866
Beschreibung der Maßnahme
Im Jahre 2007 wurden die Verbindungsstraße und die Erschließungsstraße als Baustraße hergestellt.
Da an der Verbindungsstraße zwischen Metzger- und Liebigstraße die Um- und Neubaumaßnahmen überwiegend abgeschlossen sind, wird der Endausbau dieser Straße vorgezogen.
Es werden Gehwege in Platten, Parkstreifen in Pflaster und die Fahrbahn in Asphalt angelegt.
An der Einmündung in die Liebigstraße ist es erforderlich, einen Geländesprung ab zu fangen. Die erforderliche Stützwand wurde, dem Projekt entsprechend, mit höherem gestalterischen Anspruch geplant. Die entstehende Wand soll nicht nur als Stützwand dienen sondern darüber hinaus als Entree in das Schlachthofgelände wirken und gleichzeitig als Blickschutz fungieren, damit das dahinter liegende Grundstück von der neuen Straße aus nicht einsehbar ist.
Baukosten und Finanzierung
Die Kosten für den Endausbau werden mit 175.000,-€ veranschlagt. Für die Errichtung der Stützwand werden 30.000,- € benötigt.
Baudurchführung
Die Leistungen sollen im Januar 2010 ausgeschrieben werden. Der Ausbau soll im Frühjahr 2010 stattfinden. Die Bauzeit wird zwei Monate betragen.
Der Anliegerverkehr soll weitgehend aufrechterhalten werden. Für die Asphaltierung der Deckeschicht ist eine eintägige Vollsperrung erforderlich.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, so dass hierfür gem. §§ 127 ff Baugesetzbuch Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Demnach werden die Ausbaukosten zu 90% durch die Erschließungsbeiträge gedeckt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Umbau Alter Schlachthof Endausbau der Verbindungsstraße | |||
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Investitionskosten |
| 210.000,00 € | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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d. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
| __________€ | |
| Sachkosten Unterhaltung |
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| __________€ |
| Abschreibung |
| __________€ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| __________€ |
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c. | Zuschüsse |
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| __________€ |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________€ | |
c. | Personalkosten |
| __________€ | |
d. | Sachkosten |
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| __________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| __________€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| __________€ |
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Herstellungskosten von 210.000,- Euro inklusive der Ingenierhonorare.
Entsprechende Mittel stehen bei Produktsachkonto B 120 102 12 7852 212 und für die Errichtung der Stützwand bei Produktsachkonto V 060 00012 7853 001.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Kosten der Straßenunterhaltung
Maßnahmenbezogene Einnahmen
ergeben sich durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 Baugesetzbuch in Höhe von 90%
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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441,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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552,2 kB
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