Entscheidungsvorlage - FB 61/0021/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Endausbau der Verbindungsstraße vorbehaltlich der Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses.

 

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Endausbau der Verbindungsstraße zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundlagen

Grundlage für den Straßenausbau sind die Festsetzungen des B-Plans 866

 

Beschreibung der Maßnahme

Im Jahre 2007 wurden die Verbindungsstraße und die Erschließungsstraße als Baustraße hergestellt.

Da an der Verbindungsstraße zwischen Metzger- und Liebigstraße die Um- und Neubaumaßnahmen überwiegend abgeschlossen sind, wird der Endausbau dieser Straße vorgezogen.

 

Es werden Gehwege in Platten, Parkstreifen in Pflaster und die Fahrbahn in Asphalt angelegt.

 

An der Einmündung in die Liebigstraße ist es erforderlich, einen Geländesprung ab zu fangen. Die erforderliche Stützwand wurde, dem Projekt entsprechend, mit höherem gestalterischen Anspruch geplant. Die entstehende Wand soll nicht nur als Stützwand dienen sondern darüber hinaus als Entree in das Schlachthofgelände wirken und gleichzeitig als Blickschutz fungieren, damit das dahinter liegende Grundstück von der neuen Straße aus nicht einsehbar ist.

 

Baukosten und Finanzierung

Die Kosten für den Endausbau werden mit 175.000,-€ veranschlagt. Für die Errichtung der Stützwand werden 30.000,- € benötigt.

 

Baudurchführung

Die Leistungen sollen im Januar 2010 ausgeschrieben werden. Der Ausbau soll im Frühjahr 2010 stattfinden. Die Bauzeit wird zwei Monate betragen.

Der Anliegerverkehr soll weitgehend aufrechterhalten werden. Für die Asphaltierung der Deckeschicht ist eine eintägige Vollsperrung erforderlich.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

Bei dieser Maßnahme handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, so dass hierfür gem. §§ 127 ff Baugesetzbuch Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Demnach werden die Ausbaukosten zu 90% durch die Erschließungsbeiträge gedeckt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Umbau Alter Schlachthof Endausbau der Verbindungsstraße

 

 

 

Investitionskosten

 

 210.000,00

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten    

 

__________€

 

Sachkosten       Unterhaltung

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Herstellungskosten von 210.000,- Euro inklusive der Ingenierhonorare.

Entsprechende Mittel stehen bei Produktsachkonto B 120 102 12   7852 212 und für die Errichtung der Stützwand bei Produktsachkonto V 060 00012  7853 001.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Kosten der Straßenunterhaltung

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

ergeben sich durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach § 127 Baugesetzbuch in Höhe von 90%

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Anlagen

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