Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0011/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Jahresabschluss 2007 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen:

 

Bilanzsumme

33.020.930,10

Euro

Jahresverlust    

-1.050.062,26

Euro

 

Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen weiterhin, den Lagebericht festzustellen. Der Betriebsausschuss des Aachener Stadtbetriebes beschließt die Entlastung der Betriebsleitung (§ 5 Abs. 4 EigVO NW). Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

Der Jahresverlust von -1.050.062,26 Euro ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Jahresabschluss 2007 des Aachener Stadtbetriebes mit folgenden Beträgen festzustellen und den Jahresverlust aus der allgemeine Rücklage zu decken:

 

Bilanzsumme

33.020.930,10

Euro

Jahresverlust    

-1.050.062,26

Euro

 

Weiterhin stellt der Rat der Stadt Aachen auf Empfehlung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb den Lagebericht fest und beschließt die Entlastung des Betriebsausschusses (§ 96 GO NW i. V. m. § 4 EigVO NW).

 

Jahresabschluss und Lagebericht sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 4 der Betriebssatzung des Aachener Stadtbetriebes berät der Betriebsausschuss den von der Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss sowie den Lagebericht, bevor diese nach § 5 der Betriebssatzung dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung vorgelegt werden. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn – und Verlustrechnung und Anhang sowie Lagebericht.

 

Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2007 weist zum 31.12.2007 aus:

 

Bilanzsumme

33.020.930,10

Euro

Jahresgewinn    

-1.050.062,26

Euro

 

Da die allgemeine Rücklage des Betriebes ausreichend ist, wird vorgeschlagen den Jahresverlust aus diesen Mitteln zu decken.

 

Die Prüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Wibera Wirtschaftsberatung AG hat mit Ausnahme

der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt:

 

„Für nach dem 31. Dezember 1986 an 7 (31. Dezember 2006 7) Beamte erteilte Pensionszusagen sowie für Beihilfeansprüche von 16 (31.Dezember 2006 16) Beamten wurden im Jahresabschluss die erforderlichen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht gebildet. Für vor dem 1. Januar 1987 an 9 (31. Dezember 2006: 9) Beamte erteilte Pensionszusagen fehlt die erforderliche Anhangangabe nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB.“

 

Der Bericht ist den Mitgliedern des Betriebsausschusses, der Beteiligungsverwaltung, der Stadtkämmerin, dem Fachbereich Rechnungsprüfung, dem Oberbürgermeister, den Fraktionen und der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Verfügung gestellt worden.

 

In Abstimmung mit dem Vorsitzenden wird der Wirtschaftsprüfer in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich berichten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. Erläuterung

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Anlagen

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