Kenntnisnahme - E 18/0018/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Antrag der SPD Fraktion bittet der Umweltausschuss um Information und Sachstandsbericht zur Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler.

Dieses Thema wird zur Zeit öffentlich stark kontrovers diskutiert. Die antragstellende Fraktion sieht

die Stadt Aachen vor allem dadurch betroffen, dass die im Kraftwerk Weisweiler verbrannten Abfälle unter geringeren Umweltauflagen verbrannt werden und diese Mengen die Auslastung der unmittelbar neben dem Kraftwerk errichteten MVA Weisweiler gefährden bzw. verhindern.

 

Nach Berechnungen des Bundesumweltministeriums und des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums ist mit dem in 2005 greifenden Deponierungsverbotes von unbehandelten Abfällen ab dem Jahr 2006 in Deutschland bundesweit mit einer Kapazitätslücke bei der Behandlung des Abfallaufkommens in der Größenordnung von vier bis fünf Millionen Tonnen pro Jahr zu rechnen.

 

Die Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken wird seitens RWE-Power als probates Mittel gesehen, Kapazitätslücken zu schließen.

RWE-Power beabsichtigt im Kraftwerk Weisweiler nicht direkt Hausmüll zu verbrennen, sondern qualitätsgesicherten Sekundärbrennstoff (SBS) aus der heizwertreichen Fraktion des Hausmülls. Das Vorhaben ist in das europaweite Projekt ‚Recofuel‘ eingebunden, in dem zwölf Partner aus sechs EU-Staaten mit der Förderung durch die EU innerhalb von drei Jahren alternative Energiegewinnung untersuchen. In Weisweiler sollen technische Machbarkeit und Umweltverträglichkeit der Mitverbrennung von SBS erprobt werden. Weiterhin sollen bei den Versuchen Erkenntnisse über die Deponiefähigkeit der Asche gewonnen werden. Während des Versuches werden durch externe Gutachter Emissionsmessungen nach den Anforderungen der 17. Bundesimmissionsschutzverord-nung (BimSchV) durchgeführt.

 

Heizwertreiche Fraktionen aus Hausmüll werden in Hausmüllsortieranlagen, mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlagen und sonstigen Sortieranlagen gewonnen, in dem der Hausmüll in diverse Fraktionen, z.B. Schadstoffe, Metalle, Wertstoffe, heizwertreiche Fraktionen und Restabfall sortiert wird. Die heizwertreichen Fraktionen bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Abfällen wie Papier, Pappe, Holz, Textilien und Kunststoffen. Aus diesem Gemisch wird der Sekundärbrennstoff (SBS) hergestellt, der in der Lage ist, ganz oder teilweise feste bzw. flüssige fossile Brennstoffe zu ersetzen.

 

SBS ® ist ein geschützter Markennahme für einen mit dem RAL-Gütezeichen GZ 724 qualitätsgesicherten Sekundärbrennstoff der RWE Umwelt Gruppe. Dieser Brennstoff wir in der Aufbereitungs- und Konditionierunganlage für energiereiche Abfälle (AKEA) Erftstadt auf Basis geeigneter Leichtstofffraktionen aus Haus-, Sperrmüll und Gewerbeabfällen im Rahmen einer mehrstufigen Aufbereitung produziert. Bei der Aufbereitung findet auch eine Störstoffentfrachtung und Schwermetallabreicherung statt. Das SBS wird in definierten Korngrößen produziert.

 

Nach Mitteilung von RWE-Power soll im Kohlekraftwerk Weisweiler nur SBS mit dem RAL-Gütezeichen eingesetzt werden. Der Brennstoff unterliegt einer regelmäßigen Überwachung durch die Gütegemeinschaft und hat bestimmte Schwermetallgrenzwerte einzuhalten. SBS zeichnet sich durch einen hohen Heizwert von etwa 15 MJ/kg aus. Nach der Aussortierung der für die SBS-Produktion benötigten hochkalorischen Stoffe verbleibt für die Beseitigung in einer MVA ein Abfall mit einem Heizwert von 8.000 bis 10.000 kJ/kg. RWE-Power vertritt daher die Auffassung, dass Müllverbrennungsanlagen und Mitverbrennung nicht in Konkurrenz zu einander stehen, sondern sich optimal ergänzen.

 

In einem Probeversuch sind im März im Kohlekraftwerk Weisweiler über einen Zeitraum von ca. 2 Wochen 8000 t Sekundärbrennstoffe (ca. 25 t/h) aus der heizwertreichen Fraktion des Hausmülls mit verbrannt worden. Die Durchführung des Versuchs erfolgte auf der Grundlage einer Anzeige nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Danach ist ein Anzeigeverfahren dann möglich, wenn durch die Änderung keine nachteiligen Auswirkungen hervorgerufen werden können. Zuständige Anzeigebehörde ist das Staatliche Umweltamt Aachen, welches nach Zustimmung der Bezirksregierung die Anzeige bestätigt hat.

 

Die Voraussetzungen für die Bestätigung der Anzeige lagen nach Aussage der Bezirksregierung Köln vor. Die in der 17. BImSchV festgelegten neuen anspruchsvollen Grenzwerte gelten für das Kraftwerk Weisweiler schon in vollem Umfang. Für besonders kritische Schadstoffe wie zum Beispiel Quecksilber und Dioxine/Furane gelten sogar Grenzwerte, die noch ca. um den Faktor 2 bzw. 4 unter den Grenzwerten der 17. BImSchV und somit den für die MVA Weisweiler festgeschriebenen Werten liegen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand rechnet die Bezirksregierung damit, dass mit der vorhandenen Abgasreinigungsanlage im Kraftwerk die Grenzwerte der 17. BImSchV sicher eingehalten werden können.

 

Mit einem Ergebnis aus dem Probeversuch im Kraftwerk Weisweiler ist nicht vor Mitte April zu rechnen.

 

Sofern die Versuche erfolgreich verlaufen, kann der Dauerbetrieb zur Mitverbrennung von SBS durch RWE-Power bei der Bezirksregierung beantragt werden. Bei diesem Antrag handelt es sich dann um ein Verfahren gemäß § 16 BImSchG. Dieses Verfahren ist mit Umweltverträglichkeitsprüfung und öffentlicher Beteiligung von der Bezirksregierung Köln durchzuführen. Auch die Stadt Aachen wird als Träger öffentlicher Belange in diesem Verfahren beteiligt und kann im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens ihre Einwände vorbringen.

 

Mit Beginn des Deponierungsverbotes für organisch belastete Abfälle zum 01.06.2005 sollte sich die finanzielle Situation für die MVA Weisweiler entscheidend verbessern. Durch die Zulassung der Sortierung von Hausmüll kann sich diese Situation ändern. Auf Seiten des AWA Kontingentes ist die MVA mit Gründung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West durch die kommunalen Abfälle aus Kreis und Stadt Aachen und dem Kreis Düren nahezu ausgelastet.

 

Mit dem Vorhaben, SBS aus Hausmüll in Kraftwerken zu verbrennen, wird den MVA’s Müll entzogen. Es ist daher zu befürchten, dass bis zu 40 % des Restmüllaufkommens aus dem Erftkreis nicht, wie im Abfallentsorgungsplan der Bezirkregierung vorgesehen, in die MVA Weisweiler, sondern in alternative Entsorgungseinrichtungen umgeleitet werden.

 

Widersprüchlich erscheint dann die RWE-Konzernstrategie, wenn der RWE-Konzern sich zum einen vom Partner RWE Umwelt in der MVA trennen will, andererseits mit der Sparte RWE-Power in direkte Konkurrenz zum öffentlichen Entsorger tritt.

 

Aus diesem Grund fordert die Verwaltung, dass kummunaler Hausmüll auch nur in kommunalen Anlagen entsorgt wird und für die Mitverbrennung im Braunkohlekraftwerk Alternativen außerhalb des kommunalen Abfalls gesucht werden.

 

Das Thema der Verbrennung von Abfällen im Kraftwerk Weisweiler wurde im Kreis Aachen im Umweltschutzausschuss am 9.03.2005, im Kreisausschuss am 10.03.2005 und im Kreistag am 17.03.2005 ebenfalls behandelt.

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.03.2005 beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln, beim RWE-Kraftwerk Weisweiler und bei der Landesregierung darauf zu drängen, dass weder weitere Müllverbrennungsversuche noch dauerhafte Müllverbrennung erfolgt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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