Entscheidungsvorlage - E 26/0012/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Rahmenplanung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss den Baubeschluss zu fassen.

 

2.              Auf Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz fasst der Planungsausschuss aufgrund der Rahmenplanung und der Kostenberechnung den Baubeschluss. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Mitte.

 

3.              Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Rahmenplanung und die Kostenberechnung nachträglich zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Zuge der Gründung der Städteregion Aachen, die seit dem 21.10.2009 als Gebietskörperschaft den bisherigen Kreis Aachen abgelöst hat, resultiert die Notwendigkeit einer Zusammenlegung der brandschutztechnischen Einrichtungen der Stadt und des ehemaligen Kreises. Aus diesem Grunde soll auf dem Gelände des Standortes der derzeitigen Hauptwache der Stadt Aachen eine neue gemeinsame Leitstelle mit weiteren Feuerwehrfunktionsflächen errichtet werden.

Da ein Teil der Kosten des Projektes über das Konjunkturpaket II finanziert wird, ergibt sich daraus für das Vorhaben ein festgelegtes und stark begrenztes Durchführungsfenster. Die zeitliche Vorgabe führt zu der Notwendigkeit das Vorhaben in einem GU-Verfahren durchzuführen, bei dem der GU die Möglichkeit erhalten soll , das Projekt technisch, wirtschaftlich, gestalterisch und terminlich zu optimieren.( VOB §  9  Nr. 15 ff. „ Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm“ ) Die bisher durchgeführten Planungen stellen somit eine mögliche Lösung dar, die sich durch das GU Verfahren ändern kann. 

 

Beschreibung der Rahmenplanung :

 

Die Realisierung der Rahmenplanung des Erweiterungsbaus der Feuerwache Aachen soll auf dem vorhandenen Grundstück der Feuerwache Aachen vorgenommen werden. Dort vorhandene Unterstellmöglichkeiten bzw. Lagerflächen entlang der Stolbergerstraße, sowie eine Halle für Rettungsfahrzeuge werden dazu, in Abstimmung mit der Feuerwehr, abgerissen.

 

Die vorhandenen Stellplätze im Bereich östlicher Richtung werden neu errichtet. Weiterhin werden die Stellplätze so platziert, dass von den bestehenden Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung fallen, lediglich drei entfernt werden müssen. Die Stellplätze erhalten eine neue Zufahrt (Stolbergerstraße), sodass der Bereich der Feuerwehr (alte Zufahrt) nicht durch PKW-Verkehr tangiert wird.

 

Die derzeitige Planung beinhaltet einen lang gestreckten Gebäudekörper, welcher durch einen Treppenhauskern eine Zensur im Verhältnis ca. 1/3, 2/3 erhält.

 

Der Gebäudekörper wurde so geplant, dass bei eventuell später erforderlichen Zusatzflächen der südliche Gebäudeteil um ein Geschoss erweitert werden kann.

 

Die derzeitige statische Konstruktion des Gebäudes gewährleistet, die weitgehend stützenfreie Ausbildung des  Gebäudes.

 

Aufgrund des kompakten Gebäudekörpers des Neubaus ist ein sehr gutes Verhältnis zwischen Hüllfläche und umschlossenen Volumen gewährleistet.

 

Der Neubau soll im Standard eines „annähernd Passivhausstandard (<20kWh/m²a)“ errichtet werden, was dazu führt, dass die baulichen Möglichkeiten zur Primärenenergieeinsparung weitestgehend ausgeschöpft werden.

 

Hierdurch werden die Betriebs- und Folgekosten optimiert und nachhaltig gesichert.

 

Raumprogramm:

 

Das Raumprogramm  wurde von FB  37  erarbeitet.

 

In der Folge wurden die finanziellen Voraussetzungen für eine Konkretisierung und Realisierung der Maßnahme geschaffen.

 

Es wurden Gespräche sowohl mit den Vertretern der Städte Region Aachen, als auch mit Vertretern der Krankenkassen geführt, mit denen Einvernehmen bezüglich der Realisierung der Maßnahme erzielt werden konnte.

 

Der Rahmenentwurf stellt einen Baukörper dar, der sich in folgende Funktionsbereiche gliedert:

 

-          Fahrzeughalle 

 

      -              Büroebenen

 

-          Ruheebene mit Sozial und Aufenthaltsräumen

 

-          Technikbereiche

 

-          Leitstelle

 

-          Einsatzleitung

 

Die Planung und Realisierung der Leitstelle  einschl. der nachrichtentechnischen Voraussetzungen  erfolgt durch den FB 37.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

- siehe Anlage 1 -

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Anlagen

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