Entscheidungsvorlage - FB 61/0147/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.        Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

 

2.        Im Bewohnerparkbereich “Ost 2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

 

Die Straßen

            Aretzsstraße                             zwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz  

Bischofstraße

Blücherplatz                                (Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.)        

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

Joseph-von Görres- Straße                   

Jülicher Straße                        

Kapuzinergasse                     (sofern von den Anwohnern erwünscht, da Privatstraße)

Peliserkerstraße

            Reimanstraße                        

Sigmundstraße                        

Talstraße

            werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

 

            Die Parkstände auf der

Jülicher Straße

Joseph-von-Görres-Straße

Peliserkerstraße

Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn)

            Straße Europaplatz

           mit Positivbeschilderung (StVOZ. 314) versehen.

 

3.        Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.        Die Sonderparkberechtigung gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

           

5.        Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" soll schnellstmöglich erfolgen.

 

6.        Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.        Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

           

8.         Dem Rat wird empfohlen;

            die Sonderparkberechtigung für:

a)         Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)         Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)         Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird

            zu beschließen.

 

9.        Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt für die in seiner Zuständigkeit liegenden Straßen:

 

1.         Der im beigefügten Plan dargestellte Bereich wird als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner eingerichtet. Die Gebietsgrenzen werden entsprechend dem beigefügten Plan festgelegt.

2.         Im Bewohnerparkbereich “Ost 2" werden alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht belegt, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind. Die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" werden von der vorgegebenen Parkgebühr und der Höchstparkdauer befreit.

 

            Die Straßen

            Aretzsstraße                             zwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz  

Bischofstraße

Blücherplatz                              (Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.)         

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

           Joseph-von Görres- Straße                    

Jülicher Straße                        

Kapuzinergasse                    (sofern von den Anwohnern erwünscht, da Privatstraße)   

Peliserkerstraße                                  

Sigmundstraße

            Reimanstraße                          

Talstraße

            werden als Bewohnerparkzone ausgeschildert.

           

            Die Parkstände auf der

Jülicher Straße

Joseph-von-Görres-Straße

Peliserkerstraße

Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn)

            Straße Europaplatz

           mit Positivbeschilderung (StVOZ. 314) versehen.

 

3.         Die Bedienpflichtzeiten an Parkscheinautomaten und die Höhe der Parkgebühren richten sich nach der Parkgebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer wird zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels verzichtet.

 

4.         Die Sonderparkberechtigung gilt von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

           

5.         Die Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" soll schnellstmöglich erfolgen

 

6.         Die Einführung ist durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.         Für die im Viertel ansässigen Betriebe wird ein Job-Ticket-Programm unter Mitfinanzierung aus der Parkraumbewirtschaftung erarbeitet und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung offeriert.

           

            Dem Rat wird empfohlen;

8.         Die Sonderparkberechtigung für

a)         Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)         Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)         Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

            zu beschließen.

9.         Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

 

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

 

1.         Sonderparkberichtigt werden:

a)         Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)         Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)         Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

 

2.         Die Gebühr für die Erteilung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,– €.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstand:

Der   Verkehrsausschuss (Sitzung 17.08.06) und die Bezirksvertretung Aachen-Mitte

(Sitzung 09.08.06) haben eine Prioritätenliste zur Einrichtung weiterer Bewohnerparkzonen beschlossen. Als erste Maßnahme wurde einstimmig der Bereich “O” (Rehmviertel) und im Anschluss daran der Bereich “Ost 2" (Blücherplatz) zur Durchführung einer Voruntersuchung und der Einrichtung festgelegt.

 

Das Bewohnerparken wurde im Bereich “O” am 01.08.09 eingeführt.

 

Mit der Durchführung der Voruntersuchung und Überplanung für den Bereich “Ost 2" wurde ein externes Ingenieurbüro beauftragt.

 

Situation:

Gebietscharakteristik:

Die Grenze des Bereiches “Ost 2" verläuft hinter der südwestlichen Bebauung der Hein-Janssen-Straße, über die Achse Jülicher Straße, hinter der östlichen Bebauung der Joseph-von-Görres-Straße und der südlichen Bebauung der Peliserkerstraße (s. Anlage 2).

 

Zur Bewohnerparkzone “Ost 2" gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

 

Aretzsstraße                                    

Bischofstraße

Blücherplatz

Dennewartstraße

Eintrachtstraße

Europaplatz                                      

Joseph-von Görres- Straße                

Jülicher Straße                     

Kapuzinergasse

Mathias-Wilms-Platz

Peliserkerstraße                               

Sigmundstraße                     

Talstraße

 

Die Jülicher Straße als Grenzstraße weist überwiegend tertiäre Nutzung auf, die in der Dennewartstraße und auch vereinzelt in der Joseph-von-Görres-Straße, Peliserkerstraße, Aretzstraße, Talstraße und Eintrachtstraße vorhanden ist. Im Bereich Europaplatz sind außerdem noch Gewerbebetriebe angesiedelt. In den übrigen Gebietsstraßen steht die Wohnnutzung im Vordergrund.

 

Die Randstraßen Jülicher Straße, Joseph-von-Görres-Straße und Peliserkerstraße, sowie die Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn) und Europaplatz sind Verkehrsstraßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, wobei in der Peliserkerstraße im Bereich der Schule ein 30 km/h Streckengebot ausgewiesen ist. Alle übrigen Straßen liegen in einer 30km/h-Zone, nur die Sigmundstraße, ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen.

 

Folgende Daten wurden aus dem Melde- und Kfz-Zulassungsregister ermittelt

(s. auch Anlage 3).

 

 

Anzahl

Bewohner

davon Hauptwohnsitzler

davon Nebenwohnsitzler

2.976

2.836

   140

 

 

zugelassene Fahrzeuge

davon auf Bewohner

davon auf Gewerbe

1.277

   785

   492

 

 

In den Gebietsstraßen waren zum Zeitpunkt der Erhebung 928 unbewirtschaftete Parkplätze vorhanden.

 

Aus Ortsbesichtigungen konnten ca. 348 Stellplätze auf privatem Gelände erfasst werden.

 

Parkraumerhebung:

Am Dienstag, den 29. 01.08 wurde in den Gebietsstraßen eine Parkerhebung zur Erfassung des Parkgeschehens durchgeführt. In drei Zeitbereichen um 6.00 Uhr, 11.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst.

 

Folgende Daten wurden ermittelt( s. auch Anlage 4, 5):

 

 

1. Rundgang

6.00 Uhr

 

Kfz                  %

2. Rundgang

11.00 Uhr

 

Kfz                  %

3. Rundgang

23.00 Uhr

 

Kfz                  %

angetroffene Fahrzeuge

817                 100

974                 100

788                 100

Fahrzeuge von Bewohnern der Bereichsstraßen

237                 29

168                 17

237                 30

sonstige Kfz mit AC-Kennzeichen

231                 28

428                 44

226                 29

sonstige Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen

349                 43

378                 39

325                 41

 

 

Als Ergebnis der Erhebung ist eine überwiegend hohe Auslastung von 81-100 % zu erkennen, im Mittel wird eine Auslastung von 93 % erreicht. Eine besonders hohe Auslastung weisen Aretzstraße, Blücherplatz, Jülicher Straße (teilweise) Kapuzinergasse und Reimanstraße auf, wobei die Kapuzinergasse eine Privatstraße ist. Diese ist jedoch nicht als solche ausgeschildert.

Da die Erhebung vor Ausweisung der Parkzone “O” stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass eine heutige Parkraumbelegung noch über der festgestellten durchschnittlichen Auslastung von 93 % existiert.

 

Teilweise war eine Belegung zu erkennen, die über den legalen Parkraum hinausgeht, z.B. durch Falschparker.

 

An den Randlagen des Untersuchungsgebietes (z.B. Peliserkerstraße, Eintrachtstraße, Europaplatz) finden sich Strecken mit einer geringeren Auslastung (< 80 %).

 

Es ist deutlich zu erkennen, dass die Mehrzahl der abgestellten Fahrzeuge außerhalb des Bereiches zugelassen sind.

 

Insgesamt wurden maximal 237 Kfz (18,6 %) der gemeldeten Fahrzeuge im gesamten Untersuchungsgebiet angetroffen.

 

Von den im Viertel registrierten Fahrzeugen wurden maximal 180 Fahrzeuge in den Straßen angetroffen, in denen sie auch gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 14,1 % (1277 Kfz) aller gemeldeten Fahrzeuge im Bereich “Ost 2".

 

Während des Tages ist zu erkennen, dass die Zahl der angetroffenen Fahrzeuge tagsüber leicht zunimmt. Die Anzahl der Fahrzeuge, die auf Bewohner zugelassen sind, nehmen im Vormittag um 69 Kfz ab und abends wieder um 69 Kfz zu. Bei Fahrzeugen mit sonstigen

AC-Kennzeichen ist im Vormittag  eine Zunahme um 197 Kfz und bei Kfz mit nicht-AC-Kennzeichen um 29 Fahrzeuge zu verzeichnen. Dagegen nimmt die Zahl der sonstigen AC-Kennzeichen gegen Abend wieder um 202 Kfz und die Zahl der nicht-AC-Kennzeichen um 53 Kfz ab.

 

In Bezug auf die erhobene Parkdauer ist zu erkennen, dass 322 Fahrzeuge als Dauerparker innerhalb jedes Erhebungszeitraumes registriert wurden. Davon sind 44 % (140 Kfz) auf ein nicht-AC-Kennzeichen zugelassen.

 

 

Bürgerinformationsveranstaltung:

Am 10.11.09 wurde in der Hugo-Junker-Realschule Bischofstraße eine Bürgerinformation durchgeführt, an der ca. 30 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Zusätzlich gingen weitere schriftliche und telefonische Eingaben ein. Die überwiegende Anzahl der anwesenden Bürger sprach sich für die Einrichtung der Bewohnerparkzone “Ost 2" aus. Wesentliche Themen waren der Parksuchverkehr und eine signifikante Verschlechterung der Parksituation seit Einrichtung der Bewohnerparkzone “O”, sowie entstehende Nachteile für verschiedene Nutzergruppen wie etwa Beschäftigte innerhalb des Viertels oder nicht zum Berechtigtenkreis zählende Nutzergruppen und nicht wahrgenommener Parkdruck (s. Anlage 9).

 

Aus den Basisdaten ist schon erkennbar, dass aufgrund der im Gebiet zugelassenen Fahrzeuge, auch bei Nutzung aller privaten Stellplätze schon ein hoher Parkdruck existiert. Die Parkraumerhebung zeigt, dass ein überwiegend hoher Parkdruck vorhanden ist. Verursacher hierfür sind vor allem Fahrzeuge, die außerhalb des Viertels zugelassen sind. Erkennbar ist tagsüber ein deutlicher Anstieg der “gebietsfremden” Fahrzeuge, was auf

verdrängte Besucher der Innenstadt bzw. auf Berufspendler hinweist, die hier einen kostenfreien Parkplatz finden.

 

 

Planung:

Mit Blick auf die vorgenannten Details befürwortet die Verwaltung die Einrichtung der Bewohnerparkzone “Ost 2", da hiermit die Bewohner größere Chancen bekommen in ihrem  Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden. Gleichzeitig wird dadurch eine Verkehrsberuhigung mit einer Reduzierung des Parksuchverkehres erzielt. Die Einrichtung der Bewohnerparkzone ist gleichzeitig ein Beitrag zum Luftreinhalteplan der Stadt Aachen.

 

Zur Einrichtung der Zone “Ost 2" als Bewohnerparkbereich wurde eine entsprechende Planung erstellt (s. Anlage 8). Alle Parkplätze im öffentlichen Straßenraum sollen mit Parkscheinautomaten bewirtschaftet werden. Bestehende Parkplätze für Schwerbehinderte sowie Abschnitte zum Liefern und Laden werden beibehalten.

 

Die Beschilderung erfolgt auf den Verkehrsstraßen Blücherplatz (Hauptfahrbahn), Europaplatz, Jülicher Straße, Von-Görschen-Straße und Peliserkerstraße mit Verkehrszeichen 314 StVO mit Zusatz “Zone Ost 2" mit Parkschein. Die übrigen Bereichsstraßen werden mit dem VZ 290/292 StVO mit Zusatz “mit Parkschein frei” ausgeschildert (angelehnt an die 30 km/h-Zonen).

Für die Kapuzinergasse - als Privatstraße - wird die Verwaltung die Hauseigentümer anschreiben und klären, ob diese eine Integration in den Bewohnerparkbereich wünschen, da der Parkdruck durch verdrängte Fahrzeuge noch zunehmen wird.

 

Für die im Viertel Beschäftigten wird der Parkplatz Blücherplatz zur Verfügung stehen. Er soll während der Gebührenpflichtzeit den Besuchern der Musikschule, der Agit und diversen umliegenden Firmen, Büros und Praxen etc. zur Verfügung stehen und eine zentrale - wenn auch gebührenpflichtige - Parkmöglichkeit nahe der Verkehrsstraßen und der BAB-Anschlussstelle bieten. Auch hierdurch kann der Parksuchverkehr reduziert werden.

 

Mit Hilfe von Hinweisschildern mit Pfeil und dem Text “Parkscheinautomat” soll bei Bedarf auf die Standorte der Parkscheinautomaten hingewiesen werden.

                                                                                                                                               

Zur Einrichtung des Bewohnerparkbereiches “Ost 2" wurden  für 20 Parkscheinautomaten und die notwendige Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 88.000,– € kalkuliert. Haushaltsmittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts 2010 unter 5 -120 202 - 900 - 00100, Kostenart 78530000 Einrichtung Bewohnerparken (60.000 €) und 5 -120 202 - 800 - 00500, Kostenart 78530000 Austausch von Parkscheinautomaten (45.000 €) zur Verfügung.

Mit Einnahmen aus Parkgebühren und Ausweisvergaben ist zu rechnen.

 

Einen Bewohnerparkausweis sollen in Verfolgung der bisher in Aachen praktizierten Regelung nur Bewohner erhalten, die in der Bewohnerparkzone “Ost 2" ihren Hauptwohnsitz haben und darüber hinaus                        

 

a)      mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen fahren

oder                                                                                                                                

 

b)      ein Firmenfahrzeug nutzen, hierfür ist die dauernde dienstliche und private Nutzung steuerwirksam nachzuweisen,

oder

 

c)      bei Studierenden, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend  von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

 

Die Bewohner erhalten nur einen Bewohnerparkausweis pro Person.

 

Die Parkgebühren sollen analog der Parkgebührenordnung für die Tarifzone II (außerhalb Alleenring bis Stadtgrenze) 0,25 € für die ersten 30 Minuten, darüber hinaus 0,05 € je angefangene Zeiteinheit von 6 Minuten gelten.

 

Um auswärtigen Angehörigen, Besuchern, Kunden etc. die Möglichkeit zu geben, ihr Fahrzeug für mehrere Stunden abzustellen, soll auch hier wie im Bereich “O” keine Höchstparkdauer festgelegt werden. Mit dieser Lösung wurden schon in den Bewohnerparkzonen “J 1" und “K” gute Erfahrungen gemacht.

 

Um auch den heute im Viertel Beschäftigten ein verbessertes Mobilitätsangebot zu offerieren wird vorgeschlagen, allen Gewerbebetrieben (auch Kleinunternehmen) das Job-Ticket-Angebot vorzustellen. Zur Reduktion des Einstiegpreises bietet sich an, in den ersten Jahren Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu verwenden. Da der Bewohnerparkbereich über die Achse Jülicher Straße eine gute ÖPNV-Anbindung aufweist, kann mit einem zusätzlich günstigeren Tarif-Angebot eine attraktive Mobilitätsalternative geboten werden. Dabei kann sowohl ein vollständiger Umstieg auf den ÖPNV als auch die Verknüpfung Park + Ride genutzt werden. Schließlich würde ein solches Angebot die Aktivitäten der Stadt im Rahmen des Luftreinhalteplanes unterstützen.

 

Verwaltungsvorschlag:

Die Verwaltung schlägt vor:

 

1.      Den im beigefügten Plan dargestellten Bereich als Bewohnerparkbereich “Ost 2" mit Bewohnerparkausweis für Bewohner einzurichten und die Gebietsgrenzen entsprechend dem beigefügten Plan festzulegen.

 

2.      Im Bewohnerparkbereich alle im öffentlichen Straßenraum vorhandenen Parkstände mit Parkscheinbenutzungspflicht zu belegen, mit Ausnahme von Parkplätzen, die als Behindertenparkplätze oder zum Liefern und Laden ausgeschildert sind, die Bewohner mit Bewohnerparkausweis “Ost 2" von der Höchstparkdauer und der vorgegebenen Parkgebühr zu befreien und die Straßen Aretzstraße zwischen Hein-Janssen-Straße und Straße Blücherplatz, Bischofstraße, Blücherplatz (Nebenfahrbahn gerade Haus Nr.), Dennewartstraße, Eintrachtstraße, Kapuzinergasse (falls von den Anwohnern gewünscht), Reimanstraße, Sigmundstraße und Talstraße als Bewohnerparkzone und die Parkstände auf der Jülicher Straße, Joseph-von-Görres-Straße, Peliserkerstraße, Straße Blücherplatz (Hauptfahrbahn), Straße Europaplatz mit der Positivbeschilderung StVO 314 zu versehen.

 

3.      Die Gebührenpflicht an Parkscheinautomaten auf die Zeit von montags - freitags von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr festzusetzen. Auf die Einführung einer Höchstparkdauer zugunsten von Besuchern und Kunden innerhalb des Viertels zu verzichten.

 

4.      Die Sonderparkberechtigung von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr gelten zu lassen.

           

5.      Den Bewohnerparkbereich “Ost 2"  schnellstmöglich einzurichten.

 

6.      Die Einführung durch eine Informationskampagne zu begleiten.

 

7.      Ein Job-Ticket-Programm für die Betriebe  unter Mitfinanzierung aus Einnahmen der Parkraumbewirtschaftung zu erarbeiten und bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung zu offerieren.

           

8.      Sonderparkberechtigt werden:

a)    Hauptwohnsitzler mit auf den Hauptwohnsitz zugelassenem Kfz mit AC-Kennzeichen,

b)    Hauptwohnsitzler, die ein Firmenfahrzeug nutzen. Für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen.

c)    Hauptwohnsitzler, die an einer Aachener Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Fahrzeug nicht nur vorübergehend von den Eltern zur Verfügung gestellt wird.

           

9.         Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises auf 30,00 € festzusetzen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 

5-120 202-900-00100, Kostenart 78530000 Einrichtung Bewohnerparken

60.000,00 €

 

5-120 202-800-00500, Kostenart 78530000 Austausch von PSA (2010)

45.000,00 €

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

pro PSA

880 €/Jahr

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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