Entscheidungsvorlage - FB 61/0166/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, an der Einmündung Passstraße / Robensstraße das Verkehrschild VZ 220 (Einbahnstraße) zu entfernen sowie eine Halteverbotzone zwischen dem Baumbeet vor Haus Nr. 18 und dem Baumbeet vor Haus Nr. 24 einzurichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung an der Einmündung Passstraße / Robensstraße das Verkehrschild VZ 220 (Einbahnstraße) zu entfernen sowie eine Halteverbotzone zwischen dem Baumbeet vor Haus Nr. 18 und dem nächsten Baumbeet vor Haus Nr. 24 einzurichten.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 15.01.2010 beantragte die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, die „Einführung einer unechten Einbahnstraße in der Robensstraße von Richtung Jülicher Straße in Richtung Passstraße bis zur Kreuzung Robensstraße / Passstraße auf Umsetzbarkeit zu untersuchen“. Hierbei sollen beide Fahrrichtungsvarianten überprüft werden. Aufgrund der geänderten Verkehrsführung (Rechtsabbiegegebot in Richtung Hansemannplatz) sei es für Anwohner der Robensstraße unmöglich, ihr Wohnviertel zu verlassen, ohne den Hansemannplatz zu durchfahren. (siehe Anlage 1)

 

Sachstand

Am 10.12.2009 hat der Mobilitätsausschuss - aufgrund der widerrechtlichen Abbiegevorgänge und der Unfallsituation an der Kreuzung Jülicher Straße / Ottostraße / Robensstraße – u.a. folgende Maßnahmen beschlossen:

  • das Anbringen von Leitschwellen mit Klemmfixelementen auf der Mitteltrennlinie der Fahrbahn im Knotenbereich sowie
  • ein Rechtsabbiegegebot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 209 StVO) von der Robensstraße in Richtung Hansemannplatz

Die beschlossenen Maßnahmen wurden am 8./9.3.2010 umgesetzt. Die Markierungsarbeiten konnten witterungsbedingt noch nicht aufgebracht werden.

 

Seit dem Aufbringen der Leitschwellen ist das widerrechtliche Linksabbiegen zwar unterbunden, doch leider wurden täglich Autofahrer beobachtet, die nun verkehrswidrig von der Robensstraße kommend über die Fußgänger - oder Radfahrerfurt der Jülicherstraße fahren, um in die Ottostraße oder die Jülicher Straße abzubiegen. Sie gehen hiermit wissentlich das Risiko ein, dass ein Fußgänger oder Radfahrer angefahren oder verletzt wird. Parallel zu dem eingegangenen Antrag der SPD-Fraktion sind Bürgerbeschwerden sowohl zu den am 10.12.2009 beschlossenen Maßnahmen als auch zu den neuen Verkehrsverstößen eingegangen. Die verkehrsrelevanten Dienstellen der Verwaltung, der Polizei und der ASEAG haben intensiv vor Ort die Situation beobachtet und bereits Verbesserungen in der Fahrbahnmitte der Jülicher Straße zur Vermeidung unerlaubter Überquerungen festgelegt: Die Klemmfixe werden enger gesetzt um die Fußgänger - und Radfahrerfurt deutlicher abzugrenzen.

 

Überprüfung des Antrages der SPD-Fraktion

Das am 10.12.2009 beschlossene Rechtsabbiegebot aus der Robensstraße hatte – wie am 10.12.2009 dargelegt -  zur Folge, dass Verkehre aus der Robensstraße nur noch über die Jülicher Straße Richtung Hansemannplatz das Viertel verlassen können. Diese Umwegfahrten für die Bewohner und Anlieger der Robensstraße (der Durchgangsverkehr kann sich schon frühzeitig eine andere Route über Passstraße oder Lombardenstraße suchen) wurden zugunsten der Vermeidung weiterer Unfälle von allen verkehrsrelevanten Dienststellen sowie der Politik als akzeptabel angesehen.

 

Die Anregungen der SPD- Fraktion zur Schaffung einer „unechten“ Einbahnstraße in Richtung Jülicher Straße oder in Richtung Robensstraße wurde intensiv geprüft. Eine „unechte“ Einbahnstraße verbietet zwar die Einfahrt auf einer Seite, es darf aber innerhalb des Straßenabschnittes in beiden Richtungen gefahren werden.

Bei der Beurteilung der Situation wurden verschiedene Kriterien ermittelt und abgewogen:

  • Fahrbahnbreite/Begegnungsverkehr,
  • Breite der Einmündungsradien/Schleppkurven,
  • Leistungsfähigkeit der Kreuzung Passstraße/Jülicher Straße,
  • Befahrbarkeit durch die Linie 34 und
  • Verkehrssicherheit

 

Variante 1 („unechte“ Einbahnstraße in Richtung Jülicher Straße)

Die Robensstraße erhält lediglich ein Einfahrverbot von der Jülicher Straße. Die Fahrbahn in der Robenstraße ist ca. 5,30m breit, was für Begegnungsverkehr zwischen Lkw und Pkw ausreicht. Eine Begegnung zwischen einem Linienbus und einem größeren Fahrzeug wäre nur durch Schaffung einer Ausweichstelle möglich. Die Radien im Einmündungsbereich Passstraße sind ausreichend und erlauben auch die Ausfahrt von 3-achsigen Lkw´s oder Müllwagen. In der Spitzenstunde würden ca.120 Kraftfahrzeuge zusätzlich aus der Robensstraße kommend über die Passstraße Richtung Jülicher Straße fahren, so dass insgesamt 371 statt heute 252 Fahrzeuge die Kreuzung in der Spitzenstunde passieren müssten. Die heutige Grünzeit pro Ampelumlauf reicht aus, um diese zusätzlichen Verkehre abzuwickeln. Für die Radfahrer oder Fußgänger gäbe es keine Beeinträchtigungen.

 

Variante 2 („unechte“ Einbahnstraße in Richtung Passstraße)

Die Robensstraße erhält ein Einfahrverbot von der Passstraße, d.h. die Einfahrt ist nur über die Jülicher Straße möglich. Die Buslinie 34 Richtung Hansemannplatz muss in beiden Richtungen über die Passstraße fahren. Die Fahrbahnbreite in der Passstraße beträgt ca. 6,00m, was bei langsamer Fahrweise eine Begegnung Bus/Bus ermöglicht. Da die heutigen Radien im Einmündungsbereich Jülicher Straße/Robensstraße sowie Robensstraße/Passstraße zum Abbiegen größerer Fahrzeuge nicht ausreichen, wären hier bauliche Anpassungen notwendig. Statt der 252 Fahrzeuge, die heute in der Spitzenstunde an der Kreuzung Passstraße/Jülicher Straße passieren, würden hier ca.275 Kraftfahrzeuge mehr fahren, die nicht mehr von der oberen Passstraße durch die Robensstraße fahren können, also insgesamt 527 Fahrzeuge. Die heutige Grünzeit pro Ampelumlauf reicht nicht aus, um diese zusätzlichen Verkehre in einem Umlauf aufzunehmen. Eine Verlängerung dieser Grünzeiten könnte nur zu Lasten der Grünzeiten in der Hauptrichtung Jülicher Straße/Hansemannplatz erfolgen. Dies würde zu Staus im Bereich Jülicher Straße/Blücherplatz in Richtung Hansemannplatz führen.

 

Empfehlung

Die Verwaltung sowie Polizei und ASEAG befürworten die Beibehaltung der heutigen Einbahnregelung in der unteren Robensstraße und Einrichtung  einer “unechten“ Einbahnstraße (Variante 1), die die Ausfahrt der Verkehre in Richtung Passstraße ermöglicht. Die ASEAG wird weiterhin mit ihrer Linie 34 die untere Robensstraße in Richtung Jülicher Straße befahren. Um Ausweichmöglichkeiten im Begegnungsverkehr zwischen den Linienbussen und entgegenkommenden Lieferwagen zu schaffen, soll eine Halteverbotzone zwischen dem Baumbeet vor Haus Nr. 18 und dem nächsten Baumbeet vor Haus Nr. 24 eingerichtet werden. Es entfällt hierdurch nur 1 Parkstand, denn die restlichen Flächen zwischen den Baumbeeten sind Einfahrten zu Garagen bzw. einem Grundstück. Es entstünde so ein ausreichend breiter Abschnitt in der Mitte der Robensstraße von ca. 30m Länge und 7m Breite.

Da der Eingang der Grundschule Passstraße nicht in der Passstraße, sondern in der oberen Robensstraße liegt, wird seitens der Verwaltung hier nicht mit Beeinträchtigungen gerechnet. In diesem Jahr findet zudem das „Mobilitätsprojekt“ in der KGS Passstraße statt, das schon erfolgreich in Oberforstbach durchgeführt wurde.  Über zwei Schulhalbjahre hinweg werden die Schüler der zweiten bis vierten Schuljahre angesprochen sich mit dem Fahrrad als Verkehrsmittel auseinander zu setzen. Auch Eltern, die maßgeblich für Fahrdienste in Anspruch genommen werden und den Hol- und Bringverkehr an Schulen verursachen, werden in das Projekt eingebunden. Eine Fragebogenaktion an der Schule soll die straßenverkehrstechnischen Stärken und Schwächen des Untersuchungsraums erfassen, um daraus Verbesserungsvorschläge (verkehrsplanerisch konzeptionell, straßenverkehrsrechtlich, verkehrstechnisch, baulich) zu erarbeiten. Im Rahmen dieser Aktion könnte beobachtet werden, ob aus Sicht der Eltern oder Kinder hier Beeinträchtigungen durch die Umsetzung der Variante 1 entstanden sind.

 

Sollte der Linienverkehr in der unteren Robensstraße bei dem zukünftig zugelassenen Begegnungs-/Quellverkehr nicht staufrei funktionieren, wird die ASEAG ihre Linie auf die untere Passstraße verlegen. Hierdurch könnte die Unterbrechung der Leitschwellen-Reihe in der Jülicher Straße zwischen Robensstraße und Hansemannplatz geschlossen werden, es müsste jedoch das Parken in der unteren Passstraße zwischen Jülicher Straße und Ladezone des Hotels unterbunden werden, um eine ausreichende Breite für 2 sich begegnende Linienbusse im Einmündungsbereich zu erhalten.

 

Die noch ausstehenden Markierungsarbeiten werden im Zuge der Be – und Entschilderungsarbeiten aufgebracht werden.

 

Der Antrag gilt hiermit als behandelt.

 

Kosten

Es werden Kosten in Höhe von ca.500 Euro für Be- und Entschilderung anfallen. Diese Kosten werden aus dem PSP-Element 4-120201-904-7 Kostenart 52910000 Mobilitätskonzept finanziert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Unechte Einbahnstraße Robensstraße

Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 15.01.210

 

 

PSP- Element 4-120201-904-7

Kostenart 5291000

Investitionskosten

 

500,00 €

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

Für die Be – und Entschilderung entstehen Kosten in Höhe von 500 Euro; hierfür stehen Mittel aus dem PSP-Element 4-120201-904-7 Kostenart 52910000 Mobilitätskonzept zur Verfügung.

 

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Anlagen

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