Kenntnisnahme - FB 51/0041/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung für 2010 erstellt.

Die Anlage 2 wurde an die neuen haushaltsmäßigen Gegebenheiten (= Zusammenfassung von Haushaltsstellen infolge Umstellung auf SAP) angepasst.

 

Ferner wurde in diese Übersicht die Spalte "Vorbelastung für 2010" zum direkten Vergleich hinzugefügt.

 

Wie aus der Übersicht zu sehen ist, liegt die Vorbelastungssumme mit Stand zum 30.04.2010 um rund 2,2 Mio. Euro höher als der Ansatz in 2010.

 

Die Vorbelastungen unterliegen fachbezogenen Schwankungen. Am 07.06.2010 lag die Vorbelastungssumme aller laufenden Fälle im Bereich der Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe bei 30.978.514,92 Euro.

 

Abschließend ist festzustellen, dass die Vorbelastungen in beiden Bereichen sich auf gleich hohem Niveau bewegen (Anlage 3).

 

Die Erfahrungen der Vorjahre belegen, dass rund 95 % der Vormerkungen zu einer kassenmäßigen Belastung führen. Dies vorausgesetzt, wird ein kassenmäßiger Bedarf von rund 29,47 Mio. Euro erwartet, welcher einen voraussichtlichen Mehrbedarf von rund 600.000 Euro in der Finanz- und Ergebnisrechnung bedeutet.

 

Anlage 1 a gibt eine Übersicht über den gesamten Maßnahmenbestand zum Stichtag der Monate 31.12.2009, 28.02.2010, 30.04.2010 und 31.05.2010. Wie hieraus ersichtlich, sind die Fallzahlen insgesamt zu den Stichtagen kontinuierlich gestiegen.

 

Interessant wird die Fallsteigerung zum 31.05.2010, wenn hierzu in Ergänzung die Anlage 1 b "Hilfen zur Erziehung 2010 - laufende Hilfen bis zum 31.05.2010" hinzugezogen wird. Hier ist erkennbar, dass zum Fallbestand 31.12.2009 = 1.632 Fälle, zum Stand 31.05.2010 = 1.746 Fälle, in den ersten fünf Monaten dieses Jahres 482 neue Fälle hinzugekommen sind und 368 Fälle beendet wurden. Dies beinhaltet, dass bis zum 31.05.2010  2.114 Fälle Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen bearbeitet wurden.

 

Die Anlage 1 c gibt den direkten Vergleich zu den laufenden Hilfen bis zum 31.05.2009. Zum damaligen Zeitpunkt wurden insgesamt 1.997 Hilfen bearbeitet.

 

Wie in den Quartalsberichten 2008 und 2009 geschildert, ist die Entwicklung im ambulanten Bereich der Hilfen zur Erziehung gleich bleibend hoch; zu beobachten ist, dass sich die Zugänge sowie Abschlüsse von Hilfen weitgehend bisher die Waage halten.

 

Ebenso ist der Bereich der Eingliederungshilfe stetig steigend (durchschnittliche Steigerung von 10 %). Aktueller Anlass zur Sorge bereiten hier die zunehmende Anzahl von Schulbegleitungen bei schwer seelisch behinderten Kindern und Jugendlichen zur Teilnahme am Unterricht an Allgemein- und Förderschulen.

 

Weiterhin erwähnt werden muss hierbei auch die gleich bleibend explodierende Fallzahl im Bereich der seelisch behinderten jungen Erwachsenen.

 

Als direkt umzusetzende Maßnahmen zur Kostenstabilisierung in 2010 schlägt die Fachverwaltung vor
 

?         neue Hilfen zur Erziehung konsequent zum 01. eines Monats einzurichten. Ausnahme hiervon bilden Hilfen, die zur ausschließlichen Abwehrung von Kindeswohlgefährdung  unverzüglich eingerichtet werden müssen
 

?         Umstellung der Vorbereitungsbögen bei Einrichtung von Hilfen zur Erziehung; hier verpflichtende Abfrage zur Inanspruchnahme der vorhandenen Präventions- und Gruppenangebote. Durch diese Form der systematischen Abfrage wird die Vorschaltung und der Einsatz von kostengünstigen Maßnahmen forciert.
 

?         Umstellung der sozialpädagogischen Familienhilfen von ausschließlicher Einzelarbeit mit den Familien hin zu einem integrierten Arbeitsansatz unter Hinzuziehung von Sozialpädagogischen Gruppenangeboten, die sich deutlich minimierend auf die Gesamtstundenzahl der genehmigten Hilfe auswirkt
 

?         Befristung der Verlängerungszeit bei Ausnahmegenehmigungen ambulanter Hilfen auf drei Monate nach Ablauf der Regelzeit; zzt. beträgt die Verlängerungszeit 6 Monate

 

umgehend umzusetzen.

 

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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