Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0026/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen

 

Aachen – Brand

Aachen – Eilendorf

Aachen – Haaren

Aachen – Kornelimünster/Walheim

Aachen – Laurensberg

Aachen – Richterich

 

Nehmen die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen den ersten Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.2008 zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den ersten Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den ersten Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen. Dies gilt auch für den sog. Sperrmüll, der nach der TA Siedlungsabfall wie folgt definiert wird:

 

Sperrmüll: feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

 

Dabei wird bezüglich der Getrennthaltung und -sammlung weiter ausgeführt:

 

Sperrmüll: Erfassung, Transport und Behandlung von Sperrmüll haben so zu erfolgen, dass die Möglichkeiten der Wiederverwendung und Verwertung genutzt werden können, z.B. durch getrennte Bereitstellung von verwertbaren Sperrmüllfraktionen.

 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz hat hinsichtlich der Logistik und wirtschaftlichen Betrachtung für Elektronikaltgeräte ebenso wie die Preisentwicklungen auf dem Altholz- und Altmetallmarkt erheblichen Einfluss auf die Sperrmüllentsorgung genommen.

 

Hinsichtlich der in der TA Siedlungsabfall definierten Verwertungs- und Beseitigungsvorgaben kann Sperrmüll in folgende wesentliche Fraktionen unterteilt werden:

- Elektro- und Elektronikaltgeräte

- Möbel

- Schrott

- Kunststoffe

- Altholz

- sonstige brennbare Abfälle.

 

Bei der Festlegung der Sammlungs- und Erfassungskriterien sind diese Arten zu berücksichtigen, wobei getrennte und/oder gemischte Erfassung bzw. Annahme mit anschließender Sortierung möglich sind.

 

Folgende Sammelsysteme sind möglich:

- Straßensammlung (periodische Abholung des Sperrmülls nach einem festen Zeit- und Tourenplan)

- Abrufsammlung (Abholung nach Auftrag; Anmeldung telefonisch, postalisch oder per Internet)

- Annahmestelle (Abgabe von Sperrmüll an Recyclinghöfen oder Entsorgungsanlagen).

Deutschlandweit sind die Abfuhr auf Abruf mit einer oder mehrerer Annahmestellen und die alleinige Abfuhr auf Abruf  mit insgesamt rund 78,3 % die am meisten praktizierten Sammelsysteme der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Das bislang in der Stadt Aachen praktizierte Sammelsystem der Abfuhr auf Abruf mit periodischer Abfuhr ist deutschlandweit mit 3,7 % eher selten vertreten.

 

Sperrmüllsammlung in Aachen

In der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ist die Sperrmüllsammlung im § 15 “Sperrige Abfälle und Elektro- und Elektronik-Altgeräte” geregelt.

Die Abfuhr im Stadtbezirk Aachen-Mitte erfolgt im Rahmen eines Abrufsystems (postalisch, telefonisch oder per Internet).

Die Abfuhr in den Stadtbezirken Brand, Eilendorf, Haaren, Kornelimünster/Walheim, Laurensberg und Richterich erfolgt im Rahmen einer Straßensammlung einmal monatlich.

 

Die aus privaten Haushaltungen eingesammelten Sperrmüllmengen lagen in den vergangenen Jahren relativ konstant bei einer Menge von insgesamt 7.600 to jährlich und einer durchschnittlichen Tagesleistung von 11 to je Sperrgutkolonne.

Im Stadtbezirk Aachen – Mitte werden im Rahmen der Abrufsammlung von den 3 Sperrmüllfahrzeugen im Durchschnitt 270 Anfallstellen angefahren und der dort zur Abholung bereitgestellte Sperrmüll eingesammelt. Im Wesentlichen handelt es sich hier um größere Sperrmüllhaufen mit bis zu 15 – 20 Einzelteilen.

In den übrigen 6 Stadtbezirken werden im Rahmen der 1xmonatlichen Straßensammlung von den ebenfalls dort eingesetzten 3 Sperrmüllfahrzeugen alleine je Fahrzeug 250 – 300 Anfallstellen angefahren. Wie diese Anzahl der Anfallstellen bereits erkennen lässt, handelt es sich hierbei häufig um kleinere Sperrmüllhaufen mit zum Teil nur 1 – 3 Einzelteilen.

 

Derzeitige Situation

Zum  01.01. 2009 wurde die bis dato im Wege der Fremdvergabe durchgeführte Abfallentsorgung in den 6 Stadtbezirken rekommunalisiert und durch den Aachener Stadtbetrieb übernommen. Hierzu gehörte u.a. auch die bezirkliche Sperrmüllentsorgung.

 

Seinerzeitige Wirtschaftlichkeitsberechnungen gingen davon aus, dass bei der vom Aachener Stadtbetrieb empfohlenen Einführung eines einheitlichen Terminvergabesystems die Sperrgutentsorgung in den Stadtbezirken mit 2 zusätzlichen Fahrzeugeinheiten incl. Personalbesatzung durchgeführt und im Vergleich zur bisherigen Fremdvergabe ein Einsparvolumen von rd. 74.000 Euro generiert werden kann.

 

Auf politischen Wunsch wurde jedoch die zum 01.01.2009 seitens des Aachener Stadtbetriebes geplante Umstellung der Sperrmüllentsorgung in den Stadtbezirken auf das Abrufsystem zunächst nicht vorgenommen.

 

Hierdurch ist es zu erheblichen Problemen bei der gesamtstädtischen Sperrmüllentsorgung gekommen, die sich wie folgt begründen:

 

Durch die in den Bezirken praktizierte Straßensammlung ergeben sich zum einen durch das Befahren jeder einzelnen bezirklichen Straße auf der Suche nach Sperrmüll deutlich längere Wegstrecken und zum anderen sind die am jeweiligen Entsorgungstag anfallenden Sperrmüllmengen stark unterschiedlich und daher kapazitätsmäßig nicht planbar. Zwischenzeitlich ist es aufgrund der gestiegenen Anzahl an Anfallstellen sogar so, dass die gesamte Sperrgutflotte des Aachener Stadtbetriebes an 6 Arbeitstagen im Monat die Sperrgutentsorgung in den Stadtbezirken durchführt.

Während dieser Zeit kann demzufolge auch keine Sperrmüllentsorgung im Bezirk Aachen-Mitte durchgeführt werden, was unweigerlich dazu geführt hat, dass dort z.T. erheblich längere Wartezeiten bis zur gewünschten Sperrmüllentsorgung entstanden sind. Diese konnten nur durch die zusätzliche Vergabe von Terminen am Samstag und die Verlagerung auf andere, weniger frequentierte Entsorgungstage kompensiert werden.

 

Zur Gewährleistung einer satzungsgemäßen und bürgerfreundlichen Sperrgutentsorgung ist es aus Sicht des Aachener Stadtbetriebes dringend erforderlich eine Veränderung der derzeitigen Rahmenbedingungen vorzunehmen.

 

Hierzu bieten sich folgende Möglichkeiten an:

 

1.              Anzahl der zur Verfügung stehenden Entsorgungseinheiten aufstocken

              oder

2.               Entsorgungsspitzen vermeiden und die zur Verfügung stehenden  Entsorgungseinheiten optimal und möglichst gleichmäßig auslasten.

 

Bei Möglichkeit 1 würde dies die Beschaffung eines weiteren Sperrmüllfahrzeugs sowie die Neueinstellung von drei weiteren Mitarbeitern bedeuten. Hierdurch würden jährliche Mehrkosten in Höhe von ca. 232.000 Euro entstehen.

 

Bei Möglichkeit 2 wäre die Optimierung der Sperrmüllabfuhr durch die Umstellung des bisherigen bezirklichen Sammelsystems der Straßensammlung auf die Abfuhr nach Terminvergabe möglich.

 

Mit einer Abfuhr auf Terminvergabe sind folgende grundlegenden Vorteile für die Abfallwirtschaft verbunden:

 

•                      bedarfsgerechte Einsatzplanung der zur Verfügung stehenden Ressourcen,

•                      keine weiteren Investitionen für Fahrzeug und Personal,

•                      Einsparung von Betriebskosten durch optimierte Tourenplanung,

•                      stabilisierende Wirkung auf die Abfallgebühren,

•                      Gleichbehandlung der Antragsteller.

 

 

Ebenso sind mit der Abfuhr auf Terminvergabe auch für den Bürger und das Stadtbild positive Auswirkungen verbunden.

 

•                      Der Bürger kann für die Abholung seines Sperrgutes zukünftig in jeder  Woche einen Termin erhalten; also dann wenn er ihn braucht. Bei der Straßensammlung ist er hingegen an dem vorgegebenen Termin einmal im Monat gebunden.

•                      Der Anteil von nicht zum Sperrgut zählenden Abfällen ist in den Bezirken relativ hoch. Dies geschieht in der Regel aus Unwissenheit. Mit der Anmeldung erhält der Bürger gleichzeitig eine individuelle Beratung darüber, was zum Sperrgut zählt und was anderweitig und wo entsorgt werden muss. So können Ärger und unnötige Kosten vermieden werden.

 

•                      Wenn dennoch gravierende Probleme bei der Abfuhr festgestellt werden, kann aufgrund der Anmeldedaten mit dem Bürger direkt Kontakt aufgenommen und eine erneute Beratung durchgeführt werden.

 

•                      Es ist damit zu rechnen, dass sich durch die Einführung des Abrufsystems und einer damit einhergehenden Kundenbetreuung auch die Situation an den bekannten Brennpunkten der Großwohnanlagen erheblich verbessern lässt.

 

•                      Das immer frühere Herausstellen des Sperrmülls zu Lasten des Ortsbildes und zu Lasten der Verkehrssicherheit wird ebenso eingedämmt.

 

•                      Seit geraumer Zeit wird insbesondere in den Bezirken eine “organisierte Sperrmüllberaubung” festgestellt. Hierbei werden die Sperrmüllstellen regelmäßig von auswärtigen “Plünderern” heimgesucht, die das Sperrgut nach Wertstoffen durchwühlen und dabei unliebsamen Lärm und Verunreinigungen verursachen. Wegen der festen Sammeltermine lohnt sich das besonders. Diese sind allgemein bekannt und man braucht nur noch Straßenweise das Sperrgut abzufahren. Mit der Umstellung auf die Terminabfuhr wird diese Systematik durchbrochen und das Ausfindigmachen von bereitstehendem Sperrgut erschwert.

 

Wenn gleich es anfangs für den Bürger in den Bezirken sicherlich eine Umstellung sein wird, zukünftig einen eigenen Sperrmülltermin zu beantragen, so empfiehlt der Aachener Stadtbetrieb dennoch aufgrund der vorstehenden Argumentation, die Umstellung des bisherigen Sammelsystems auf eine Abrufsammlung und damit ein für die Stadt Aachen einheitliches und wirtschaftliches Sperrgut-Sammelsystem.

Der Stadt Aachen und damit letztendlich dem Gebührenzahler entstehen durch die Umstellung keinerlei Mehraufwendungen, da der Kauf eines neuen Sperrgutfahrzeuges sowie zusätzliche Personalkosten von ca 150.000 / Jahr (50.000 Euro x 3 Mitarbeiter) so vermieden werden kann.

Durch die Umstellung entstehen im Übrigen keine Mehrkosten.

Auch fällt nunmehr die Ungleichbehandlung der Innenstadtbewohner und der Bewohner der Stadtbezirke weg.

Selbstverständlich wird der Aachener Stadtbetrieb während einer gewissen Umstellungsphase gewährleisten, dass Sperrmüll, der ohne Termin rausgestellt wird, zeitnah entsorgt wird.

 

Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen vom 10.12.2008  ist entsprechend zu ändern.

§ 15 Abs 2  Satz 1 lautet neu:

Die Sperrgutabfuhr erfolgt in der Stadt Aachen auf schriftlichen oder fernmündlichen Antrag.

Sätze 5 + 6 dieser Rechtsnorm entfallen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag

Zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Gebiet der Stadt Aachen

                                                                     

(Abfallwirtschaftssatzung) vom 10.12.2008

             

Aufgrund

 

·         der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 24.06.2008 (GV.NRW S. 514),

·         der §§ 1, 2, und 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW S. 712/SGV NW 610), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11.12.2007 (GV.NRW 2008 S. 8),

·         der §§ 8 und 9 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NW) vom 21. Juni 1988 (GVBl S. 250), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 20.05.2008 (GV.NRW. S. 460 ),

·         des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I, S. 2705 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462),

·         des § 7 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I. S. 2002, S. 1938 ff), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298, ber. 2007 I S. 2316),

in der jeweils gültigen Fassung

 

hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 27.10.2010 folgenden 1. Nachtrag zur Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Aachen (Abfallwirtschaftssatzung) beschlossen.

 

 

§ 15 Abs. 2 Satz 1 lautet neu:

Die Sperrgutabfuhr erfolgt in der Stadt Aachen auf schriftlichen oder fernmündlichen Antrag.

 

Die Sätze 5 + 6 dieser Rechtsnorm entfallen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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