Kenntnisnahme - FB 61/0202/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

An Stelle des heutigen Parkhauses Büchel soll mit einer Bruttofläche von 4.500 qm für Geschäftsnutzung und 3.100 qm für Gastronomie die BelEtage entstehen.

 

Zu den verkehrlichen Auswirkungen und zur Untersuchung möglicher Erschließungsvarianten wurde vom Ingenieurbüro BSV ein Verkehrsgutachten erstellt.

 

Dieses Gutachten gibt die Anzahl der täglichen Besucher der BelEtage mit 5.025 an. Der Gutachter geht davon aus, dass „das zusätzliche Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung von Synergien sowie den Konkurrenzangeboten mit den Nutzungen im Umfeld gering ausfallen wird“.

 

Das heutige Parkhaus hat 582 Stellplätze, die 1150 Einfahrten pro Tag  erzeugen. Dies entspricht einem Stellplatzwechsel von 2 Fahrzeugen je Stellplatz.

Das neue Gebäude soll eine Tiefgarage mit 137 Stellplätzen erhalten.  Für den Fall, dass diese Tiefgarage öffentlich genutzt wird, ist zu erwarten, dass die neuen Parkplätze ähnlich frequentiert werden wie heute. Das zukünftige Parkhaus würde dann also 274 Parkhauseinfahrten pro Tag verursachen. Insgesamt wird das Quartier außerhalb der Zeiten, in denen sich vor der Parkhauseinfahrt ein Rückstau bildet, verkehrlich entlastet.

 

Da der Rückstau vor dem Parkhaus in der Vergangenheit zu erheblichen verkehrlichen Problemen geführt hat, wäre aus Sicht der Verwaltung die alleinige Nutzung durch Dauerparker die sinnvollste Alternative.

 

Im Gutachten werden die Verkehrsbelastungszahlen für das Straßennetz rund um den Büchel mit unterschiedlichen Erschließungsvarianten für die BelEtage prognostiziert.

 

Dabei wird vorausgesetzt, dass zukünftig der Abschnitt Büchel in Verlängerung der Buchkremerstraße und die Kleinkölnstraße bis zur Nikolausstraße zur Fußgängerzone werden.

 

Die Anlieferung der BelEtage erfolgt grundsätzlich über die Mefferdatisstraße. Eine Anfahrt mit Sattelzügen ist nicht möglich. Die Anlieferung mit kleinen und großen Lkw funktioniert nur unter der Bedingung, dass in der Mefferdatisstraße im Einfahrtsbereich das Parken untersagt wird.

 

 

Erschließungsvarianten des Verkehrsgutachtens

 

Im Rahmen des Gutachtens wurden folgende Erschließungsvarianten geprüft. Die kursiv gedruckten Varianten wurden aus den nachfolgend genannten Gründen nicht weiterverfolgt.

 

 

 

Variante 1

 

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße  und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

Zufahrt über  Büchel (Dahmengraben/Holzgraben)

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

 

 

Variante 1 wurde aufgrund der alleinigen Anbindung über Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) von vorn herein verworfen.

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 1 alternativ

 

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße  und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

Zufahrt über  Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) und Ursulinerstraße

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

 

 

 

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 2

 

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße  und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

Zufahrt über Ursulinerstraße

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

 

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 2a

 

Parkhauseinfahrt und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

Zufahrt über Ursulinerstraße

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

 

 

Die Varianten 2a und 2b (Parkhauseinfahrt in der Nikolausstraße) werden aufgrund der zu erwartenden Störungen des fließenden Verkehrs in der Nikolausstraße nicht weiterverfolgt.

 

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 2b

 

Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße

 

Zufahrt über Ursulinerstraße

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

 

 

Die Varianten 2a und 2b (Parkhauseinfahrt in der Nikolausstraße) werden aufgrund der zu erwartenden Störungen des fließenden Verkehrs in der Nikolausstraße nicht weiterverfolgt.

 

 

 

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 3

 

Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße

 

Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße

 

Ausfahrt über  Büchel (Dahmengraben/Holzgraben)

 

 

Quelle: Gutachten BSV

 

Variante 3 alternativ

 

Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße

 

Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße

 

Ausfahrt über Ursulinerstraße

 

Variante 3 alternativ (Ausfahrt über Ursulinerstraße) muss verworfen werden, da in diesem Fall die Ursulinerstraße signalisiert werden müsste. Aufgrund des hohen Fußgängeraufkommens in der links des neuen Verkehrsstromes liegenden Fußgängerfurt über die Peterstraße und des hohes Busaufkommens würde sich die Verkehrsqualität für Busse und Fußgänger unzumutbar verschlechtern.

 

 

 

Zu dieser Variante enthält das Gutachten keine Abbildung.

 

Variante 3a

 

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße und Parkhausausfahrt  Nikolausstraße

 

Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße, Büchel und Mefferdatisstraße

 

Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße

 

Variante 3a (Zweirichtungsverkehr in der Kleinkölnstraße und in der Nikolausstraße) wird aufgrund der beengten Platzverhältnisse und des erforderlichen Liefer- und Ladeverkehrs in der Kleinkölnstraße ebenfalls ausgeschlossen.

 

Quelle: Gutachten BSV

 

 

Im Gutachten wurden also lediglich die Varianten 1 alternativ, 2 und 3 weiter konkretisiert.

 

 

Weitere Erschließungsvarianten

 

In Ergänzung zum Verkehrsgutachten wurden von der Verwaltung 3 weitere Varianten geprüft. Diese Varianten erschließen das Parkhaus unter Nutzung der Großkölnstraße. Ursulinerstraße und Büchel (Dahmengraben/Holzgraben) werden vollständig vom Parkhausverkehr entlastet. Dafür muss aber die Fußgängerzone in der Großkölnstraße zwischen Mefferdatisstraße und Seilgraben aufgehoben werden.

 

 

 

Variante 4a

Parkhauseinfahrt Nikolausstraße und Parkhausausfahrt Mefferdatisstraße

 

Zufahrt über Minoritenstraße. Kleinkölnstraße, Nikolausstraße

 

Ausfahrt über  Mefferdatisstraße, Großkölnstraße

 

 

In dieser Variante muss der aus der Großkölnstraße heraus fahrende Verkehr signalisiert werden. Damit wird auch eine neue signalisierte Fußgängerfurt über die Großkölnstraße erforderlich.

 

Durch die signalisierte Fußgängerfurt über die Großkölnstraße entstehen Wartezeiten für die Fußgänger im Längsverkehr Seilgraben – Kurhausstraße. Im oberen Abschnitt der Großkölnstraße werden die Fußgängerquerungen auf die neue signalisierte Querungsstelle konzentriert. Dadurch entstehen auch für diese Fußgänger Wartezeiten.

 

Die Leistungsfähigkeit im Knoten Seilgraben, Alexanderstraße, Großkölnstraße ist unproblematisch auch unter Beibehaltung der heute vorhandenen Fußgängerphase (Die Grünzeit zum Überqueren der neuen signalisierten Furt über die Großkölnstraße beträgt dann ca. 15 Sekunden im 90-Sekunden-Umlauf.).


 

Variante 4b

Parkhauseinfahrt Mefferdatisstraße  und Parkhausausfahrt Nikolausstraße

 

Zufahrt über Großkölnstraße, Mefferdatisstraße


Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße, Minoritenstraße


Auch hier ist für den Fall, dass die Großkölnstraße eine signalisierte Fußgängerfurt erhält, die Leistungsfähigkeit ausreichend gegeben (Verkehrsqualität wie Variante 4a). Eine Signalisierung der Großkölnstraße für den Kfz-Verkehr ist nicht erforderlich, da dieser nur in die Großkölnstraße hinein fährt.

Zugunsten eines höheren Fußgängerkomforts bzw. geringerer Wartezeiten für die Fußgänger (vergleiche Variante 4a) wäre es sinnvoll, auf eine signalisierte Furt in der Großkölnstraße zu verzichten. Problematisch wäre es dann jedoch, den Geradeausfahrer aus der Alexanderstraße  in die Großkölnstraße in die signaltechnisch ungeschützten Fußgänger im Bereich der Einmündung Großkölnstraße hineinfahren zu lassen. Daher müsste in diesem Fall, diese Fahrbeziehung unterbunden werden.

 

Somit würden nur noch abbiegende Kfz in die Großkölnstraße hineinfahren. Diese sind gegenüber den Fußgängern wartepflichtig. Die Fußgängerbeziehung Seilgraben – Kurhausstraße wäre gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt und würde nicht wesentlich gestört werden.

Das Anlegen einer separaten Linksabbiegespur von der Kurhausstraße in die Großkölnstraße ist  möglich, wenn die zweite heute vorhandene Spur eine Geradeaus-Rechts-Spur wird.

 

Variante 4c

 

Parkhauseinfahrt und Parkhausausfahrt in der Mefferdatisstraße

Zufahrt über Großkölnstraße, Mefferdatisstraße
Ausfahrt über Mefferdatisstraße, Großkölnstraße


Aus Sicht der Verwaltung ist es wegen des hohen Fußgängeraufkommens und Fußgängerquerungsbedarf nicht zu empfehlen, in der Großkölnstraße Zweirichtungsverkehr zuzulassen.

 

Der Abstand zwischen den Gebäuden in der Großkölnstraße beträgt ca. 11 m.

Bei Anlegen einer zweistreifigen Fahrbahn blieben dann ca. 5m für die Fußgänger, was an dieser Stelle den Ansprüchen der Fußgänger nicht gerecht werden kann.

 

Diese Variante wird daher ausgeschlossen.

 

 

 

Rückstau vor dem gefüllten Parkhaus

 

Das Parkhaus Büchel war im Jahr 2009 an insgesamt 25 Tagen (15 Tage in der Vorweihnachtszeit und weitere 10 Tage im Jahr 2009) in einer Weise ausgelastet, dass jeweils für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde die Anzeige auf „Besetzt“ stand. Zu diesen Zeiten bildet sich ein Rückstau vor der Parkhauseinfahrt. Während der Vorweihnachtszeit stauen die wartenden Fahrzeuge bis in die Peterstraße zurück und behindern dort in erheblichem Maße den Busverkehr bzw. die Zufahrt für den sonstigen Kfz-Verkehr.

 

Das Gutachten macht hierzu folgende Aussage:

 

Bei einem öffentlich zugänglichen Parkhaus für Kurzparker mit einer starken Reduzierung der Stellplätze und entsprechender Ausschilderung und Bewerbung des Parkhauses durch die APAG und die zukünftigen Betreiber der neuen Nutzungen in der BelEtage ist davon auszugehen, dass unabhängig von der gewählten Variante ein Rückstau an der Parkhauszufahrt häufiger vorkommt als heute.

 

In Variante 1 alternativ, Variante 2 und Variante 4b liegt die Parkhauseinfahrt in der Mefferdatisstraße, in Variante 3 und Variante 4a in der Nikolausstraße.

 

Liegt die Einfahrt in der Mefferdatisstraße, kann bei Rückstau der sonstige Kfz-Verkehr am Stau vorbeifahren, am Ende der Mefferdatisstraße wenden und zurückfahren. In der Nikolausstraße gibt es bei Rückstau keine Vorbeifahrtmöglichkeit und auch keine Wendemöglichkeit. Die Nikolausstraße ist an der engsten Stelle ca. 6,5m breit, die Meferdatisstraße 9,25m.

 

Aus diesen Gründen bewertet der Gutachter die Einfahrtsituation bei Rückstau vor dem Parkhaus in der Mefferdatisstraße als deutlich unproblematischer.

 

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Minoritenstraße, Großkölnstraße und Nikolausstraße (Variante 3 und Variante 4a)

Quelle: Gutachten BSV

 

 

 

Bei Variante 1 alternativ (Zufahrt über Büchel und Ursulinerstraße) reicht ein Rückstau von 20 Fahrzeugen bis in den Bereich der Fußgängerzone Holzgraben/Dahmengraben zurück und stört dort den Fußgängerverkehr. Die Zufahrt ins Quartier ist über die Ursulinerstraße weiter möglich.

 

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Büchel und Mefferdatisstraße (Variante 1 alternativ)

Quelle: Gutachten BSV

 

Bei alleiniger Zufahrt über die Ursulinerstraße (Variante 2) wird durch einen Rückstau von 20 Fahrzeugen der sonstige Verkehr nur unwesentlich beeinträchtigt.

Rückstausituation bei PH-Zufahrt über Ursulinerstraße, Büchel und Mefferdatisstraße (Variante 2)

Quelle: Gutachten BSV

 

Ein 20 Pkw langer Rückstau aus Richtung Großkölnstraße reicht noch nicht bis in die Großkölnstraße hinein (Variante 4b).

 

Dass sich mehr als 20 Fahrzeuge aufstauen, hält der Gutachter bei einem Parkhaus mit nur 137 Stellplätzen für unwahrscheinlich.

 

Grundsätzlich empfiehlt der Gutachter, die Parkhauseinfahrt wegen der geringeren Behinderungen des sonstigen Verkehrs in die Mefferdatisstraße zu legen.

 

 

Fazit

 

Eine Zufahrt oder Ausfahrt über den Büchel (Holzgraben/Dahmengraben) erzeugt wie auch Variante 4 im Bereich der Großkölnstraße Konflikte mit Fußgängern. In beiden Fällen entstehen durch die Öffnung der Fußgängerzone für den Kfz-Verkehr Konflikte zwischen Fahrzeugen und parallelen bzw. kreuzenden Fußgängern.

 

Die Verkehrsbelastung ist allerdings mit 274 Parkhausaus- bzw. Parkhauseinfahrten pro Tag weitaus geringer als die heutige Belastung mit 1.150 Einfahrten pro Tag.

 

Die Variante 2 (Zufahrt über Ursulinerstraße) wird vom Gutachter am besten bewertet. Sie verursacht zudem die geringsten Kosten, da die heutige Verkehrsführung weitgehend beibehalten wird. Sie konterkariert aber die angestrebte Vervollständigung der innerstädtischen Fußgängerzonen, speziell die Verbindung des Altstadtbereichs mit der Adalbertstraße. Sie sollte daher aus Sicht der Verwaltung nicht weiterverfolgt werden.

 

Bei einer Beibehaltung der heutigen Zufahrtswege ist zu erwarten, dass sich auch die Attraktivität des Parkhauses gegenüber heute nicht ändert und weiterhin mit häufigem Rückstau vor der Parkhauseinfahrt zu rechnen ist.

 

Bei Umsetzung der Variante 3 (Ausfahrt über Büchel) würden die Zufahrtswege gegenüber heute wesentlich verändert, wodurch sich möglicherweise auch die Attraktivität des Parkhauses reduzieren ließe.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind darüber hinaus die vom Gutachter nicht geprüften Varianten 4a (Ausfahrt über Großkölnstraße) und 4b (Zufahrt über Großkölnstraße) umsetzbar.

 

Da man bei einer Zufahrt über die Großkölnstraße (Variante 4b) auf eine Signalisierung der Großkölnstraße verzichten könnte, ist aus Sicht der Verwaltung dieser Variante der Vorzug zu geben. Aus Sicherheitsgründen sollte dann jedoch die Zufahrt aus Richtung Alexanderstraße untersagt werden.

 

In dieser Variante wird die Verkehrsführung in der Ausfahrt über Nikolausstraße, Kleinkölnstraße und Minoritenstraße gegenüber heute nicht verändert. Es würden in diesem Bereich also keine Kosten für eine Umgestaltung anfallen.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Variante 3 oder 4b.

Reduzieren

Anlagen

Loading...