Entscheidungsvorlage - FB 51/0052/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Jugendfonds.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage:

Am 24.03.2010 beantragten die Fraktionen der CDU und der Grünen die Einrichtung eines „Jugendfonds“  - siehe hierzu auch den beiliegenden Antrag vom 24.03.2010.

Laut Antrag soll der Jugendfonds dazu dienen, von Jugendlichen organisierte Veranstaltungen und Projekte im Sinne einer Stärkung der Selbstorganisation, der politischen Bildung und der besseren Beteiligung am gesellschaftlichen Leben unbürokratisch finanziell zu fördern. Mittel in Höhe von 22.000,- €  werden für die nächsten vier Jahre bereitgestellt.

Für die Vergabe soll die Verwaltung Richtlinien entwerfen, die eine unbürokratische zeitnahe Förderung ermöglichen.

 

2. Umsetzungsvorschlag:

Jungen Menschen soll die Möglichkeit gegeben werden, gesellschaftlich, kulturell oder politisch aktiv zu werden und ihre Ideen in Form von Projekten praktisch umzusetzen. Der Jugendfonds soll vor allem selbst organisierte Aktivitäten unterstützen, wo sonst Projekte zu scheitern drohen.

 

In den Richtlinien des Stadtjugendplanes befasst sich die Position 6 mit der  „Förderung von besonderen sonstigen Projekten und Vorhaben in der Jugendarbeit“. Die Förderabsicht besteht darin begonnene Jugendarbeit zu sichern.

Diese Fördermöglichkeit richtet sich allerdings nur an anerkannte freie Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII und Initiativzusammenschlüsse gemäß § 74 SGB VIII, die für den gleichen Zweck keine andere städtische Förderung bzw. regelmäßige Zuwendungen zu den Betriebskosten erhalten.

 

Davon ausgehend schlägt die Fachverwaltung vor, den hier beantragten Jugendfonds für junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren einzusetzen, die nicht in einem Verband oder Verein zusammen geschlossen sind. Ein Anspruch des Antragsstellers auf Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.

 

Der FB 45 – Team Jugendpflege der Stadt Aachen entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Der FB 45 berichtet dem Kinder- und Jugendausschuss einmal jährlich über die Verwendung der Mittel.

 

Richtlinien für eine unbürokratische und zeitnahe Förderung sind der Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme Jugendfonds

22.000,- €

 

Lt. KJA vom 16.3.2010 aus Pos. 4-060201-914-4 53180000

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___ja_____€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

22.000  €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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