Entscheidungsvorlage - FB 61/0283/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Johannes-Paul-II Straße und KlosterplatzEinrichtung einer Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.10.2010
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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03.11.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Johannes-Paul-II.-Straße und den Klosterplatz zur Fußgängerzone umzugestalten und die Straßenwidmungen entsprechend anzupassen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Johannes-Paul-II.-Straße und den Klosterplatz zur Fußgängerzone umzugestalten und die Straßenwidmungen entsprechend anzupassen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Situation
Die Johannes-Paul-II.-Straße zwischen Jakobstraße und Ritter-Chorus-Straße ist als Fußgängerzone ohne Liefer- und Ladezeiten ausgeschildert und wird trotzdem immer wieder von Kfz befahren.
Vor Beginn der Fußgängerzone sind zwei Behindertenparkplätze, davon einer personenbezogen ausgewiesen. Der übrige Straßenabschnitt ist konventionell im Trennprinzip - Fahrbahn mit beidseitigem Gehweg - ausgebaut. Auf der östlichen Seite war ein Liefer- und Ladeangebot für ca. 5 Kfz und auf der westlichen waren auf dem Gehweg ca. 5 Parkplätze ausgewiesen. Diese beiden Angebote sind mit dem Beginn der Hochbaumaßnahme zum Dominformationszentrum entfallen. Der über die Johannes-Paul-II.-Straße anfahrbare Klosterplatz bietet 43 Parkstände inkl. zwei Parkplätze für Behinderte.
Die Parkplätze auf der Johannes-Paul-II.-Straße sowie auf dem Klosterplatz werden im Rahmen des Bewohnerparkens (Parkzone G/L) bewirtschaftet.
Aufgrund des Parksuchverkehrs und auch des Bring- und Holverkehrs der Domsingschule steht der Kfz-Verkehr in starker Konkurrenz zum Fußgängerverkehr. Es kommt daher immer wieder zu Konfliktsituationen, u.a. auch für die Kinder, die ihren Schulweg zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen.
Planung
Im Rahmen des Konjunkturpakets 1 werden in den nächsten Jahren Maßnahmen an den nationalen Unesco-Weltkulturerbestätten gefördert. Auch der Aachener Dom ist mit seinem Umfeld, dem ehemaligen Pfalzbezirk, in das Programm aufgenommen worden. Neben der Freiraumgestaltung, die ihren Schwerpunkt im Bereich der Johannes-Paul-II.-Straße, der Ritter-Chorus-Straße und auf dem Katschhof hat, ist die Einrichtung des Dominformationszentrums in der Johannes-Paul-II.-Straße, das Ende Februar 2011 eröffnet werden soll, Teil des Programms. Parallel erfolgt die Einrichtung des Centre Charlemagne bis Ende 2012 aus EFRE-Mitteln.
Der Planungsausschuss beschloss am 30.09.2010 die Vorplanung des Büros baumarchitekten zur Umgestaltung des Pfalzbezirks. Zentrale Idee ist es, die Wahrnehmung der Platzfolgen im historischen Kern Aachens und insbesondere im Bereich des ehemaligen Pfalzbezirks durch die Neugestaltung des öffentlichen Raums, zu verstärken. Insbesondere betrifft dies den Klosterplatz, heute öffentlicher Parkplatz, und die Ritter-Chorus-Straße, die im Westen einen kleinen Platz ausbildet. Beides sind historische Plätze - sie werden heute aber unter Wert genutzt. Die besondere Aufenthaltsqualität soll sich zukünftig durch eine entsprechende Gestaltung und Nutzung entfalten.
Um dem Fußgängeraufkommen, das zusätzlich durch die publikumsintensive Nutzung von Dominformationszentrum und Centre Charlemagne mit Bürgerbüro, entgegenzukommen, ist vorgesehen, die Johannes-Paul-II.-Straße niveaugleich auszubauen und als Fußgängerzone mit Freigabe für Radfahrer, Garagenbenutzer, Nutzer der Behindertenparkplätze und zum Liefern und Laden auszuschildern (s. Anlage).
Heutige Schleichverkehre durch die obere Johannes-Paul-II.-Straße - zwischen Ritter-Chorus-Straße und Jakobstraße - sollten mittels herausnehmbarem Poller unterbunden werden.
Im Rahmen der Ausweisung als Fußgängerzone soll der Klosterplatz weitgehend von parkenden Fahrzeugen freigeräumt und nur noch Parkplätze für Behinderte berücksichtigen. Das heutige Angebot von insgesamt vier Behindertenparkplätzen - 2 Johannes-Paul-II.-Straße und 2 Klosterplatz - sollen wegen der kulturellen, publikumsintensiven Einrichtungen auf insgesamt 6 Behindertenparkplätze erhöht werden.
In diesem Zusammenhang ist eine widmungsrechtliche Anpassung erforderlich.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, im Vorgriff auf eine städtebauliche Umnutzung die Johannes-Paul-II.- Straße und den Klosterplatz zur Fußgängerzone umzugestalten und die Straßenwidmungen entsprechend anzupassen.
Die Erreichbarkeit der vorhandenen Garagen ist für die Anlieger weiterhin jederzeit zu gewährleisten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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245,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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267,4 kB
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