Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0034/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a)                   Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.

 

b)                   Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

E) Gebühren

 

Im Jahr 2008 wurde eine umfangreiche Reform der Stadtreinigung durchgeführt. Die mit dieser Reform u.a. angestrebten finanziellen Effekte sind zwischenzeitlich wirksam geworden, sodass aus Sicht der Verwaltung zum 01.01.2011 eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren erfolgen kann (s. letzte Seite der Anlage „ Tarifvergleich“)

 

§ 7 Abs. 6 der Satzung ist daher wie folgt zu ändern:

 

Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite

1.              in Reinigungsklasse S 4                                            6,79 Euro

2.              in Reinigungsklasse S 5                                          13,58 Euro

3.              in Reinigungsklasse S 6                                          20,37 Euro

4.              in Reinigungsklasse S 7                                          33,95 Euro

5.              in Reinigungsklasse S 8                                            1,80 Euro

6.              in Reinigungsklasse S 9                                            1,00 Euro

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23. Nachtrag

 

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.

Aufgrund des ' 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW  S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NW S. 950), der '' 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der '' 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.12..2010 folgenden 23. Nachtrag zur  Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:

 

A) redaktionelle Änderungen

 

-              ' 5 Abs. 1 ist wie folgt zu ändern:

 

Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Buchgrundstück.

 

B) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis

 

-              Buschbenden                                                                      RKL S 9

-              Elsassstraße                                                                       RKL S 7

(von Adalbertsteinweg bis Stolberger Straße)

-              Elsassstraße                                                                       RKL S 5

(von Stolberger Straße bis Dresdener Straße)

-              Am Alten Kalkwerk                                                        RKL S 9

 

C) Streichung aus dem Straßenverzeichnis

 

-              Buschbenden (von Haus Nr. 1-9)                             RKL S 9

-              An der Kapelle                                                                      RKL S 9

-              Elsassstraße                                                                      RKL S 7

 

D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung      gemäß '   2 Abs.  1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen  (Stichstraßen - Negativkatalog)

 

- Föhrenweg                                                              (Aachen-Kornelimünster/Walheim)             

- August-Macke-Straße                                            (Aachen-Kornelimünster/Walheim)                           

 

E) Gebühren

 

§ 7 Abs. 6 wird wie folgt geändert:

 

Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite

1.              in Reinigungsklasse S 4                                            6,79 Euro

2.              in Reinigungsklasse S 5                                          13,58 Euro

3.              in Reinigungsklasse S 6                                          20,37 Euro

4.              in Reinigungsklasse S 7                                          33,95 Euro

5.              in Reinigungsklasse S 8                                            1,80 Euro

6.              in Reinigungsklasse S 9                                            1,00 Euro

 

 

Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2011 in Kraft.

 

 

 

 

 

Der vorstehende 23. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2010 beschlossen.

 

 

Aachen, den 08.12.2010

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

 

(Lütgens)

Schriftführer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 23. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.

 

Aachen, den 08.12.2010

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

 

Vorstehender 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

 

a)              eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

 

b)              diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde;

 

c)              der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

 

oder

 

d)              der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

 

Aachen, den 08.12.2010

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Wortlaut des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom

08.12.2010 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der '' 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.

 

 

Aachen, den 08.12.2010

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

s. Gebührenbedarfsberechnung

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Anlagen

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