Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0034/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
23. Nachtrag zur Strassenreinigungs - und Gebührensatzung der Stadt Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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01.12.2010
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
b) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den vorgelegten 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
E) Gebühren
Im Jahr 2008 wurde eine umfangreiche Reform der Stadtreinigung durchgeführt. Die mit dieser Reform u.a. angestrebten finanziellen Effekte sind zwischenzeitlich wirksam geworden, sodass aus Sicht der Verwaltung zum 01.01.2011 eine Reduzierung der Straßenreinigungsgebühren erfolgen kann (s. letzte Seite der Anlage Tarifvergleich)
§ 7 Abs. 6 der Satzung ist daher wie folgt zu ändern:
Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite
1. in Reinigungsklasse S 4 6,79 Euro
2. in Reinigungsklasse S 5 13,58 Euro
3. in Reinigungsklasse S 6 20,37 Euro
4. in Reinigungsklasse S 7 33,95 Euro
5. in Reinigungsklasse S 8 1,80 Euro
6. in Reinigungsklasse S 9 1,00 Euro
Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage beigefügt.
23. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des ' 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV NW S. 950), der '' 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der '' 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.12..2010 folgenden 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:
A) redaktionelle Änderungen
- ' 5 Abs. 1 ist wie folgt zu ändern:
Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Buchgrundstück.
B) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
- Buschbenden RKL S 9
- Elsassstraße RKL S 7
(von Adalbertsteinweg bis Stolberger Straße)
- Elsassstraße RKL S 5
(von Stolberger Straße bis Dresdener Straße)
- Am Alten Kalkwerk RKL S 9
C) Streichung aus dem Straßenverzeichnis
- Buschbenden (von Haus Nr. 1-9) RKL S 9
- An der Kapelle RKL S 9
- Elsassstraße RKL S 7
D) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß ' 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen - Negativkatalog)
- Föhrenweg (Aachen-Kornelimünster/Walheim)
- August-Macke-Straße (Aachen-Kornelimünster/Walheim)
E) Gebühren
§ 7 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Meter Grundstücksseite
1. in Reinigungsklasse S 4 6,79 Euro
2. in Reinigungsklasse S 5 13,58 Euro
3. in Reinigungsklasse S 6 20,37 Euro
4. in Reinigungsklasse S 7 33,95 Euro
5. in Reinigungsklasse S 8 1,80 Euro
6. in Reinigungsklasse S 9 1,00 Euro
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2011 in Kraft.
Der vorstehende 23. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 08.12.2010 beschlossen.
Aachen, den 08.12.2010
(Philipp)
Oberbürgermeister
(Lütgens)
Schriftführer
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 23. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 08.12.2010
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorstehender 23. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht wurde;
c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 08.12.2010
(Philipp)
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des 23. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom
08.12.2010 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der '' 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 08.12.2010
(Philipp)
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,4 kB
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