Entscheidungsvorlage - FB 61/0359/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 908 A zustimmend zur Kenntnis.

Er beschließt, den Verfahrensbereich im Nordwesten um die Flurstücke 52, 53, 105, 106, 175, 1256 und 1370 zu verkleinern und den Bebauungsplan in „Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A“ umzubenennen. Er beschließt darüber hinaus, als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

  • Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Kornelimünsterweg 8, 20, 24a/26 und Hasenfeld 44

 

Außerdem beschließt er nach sorgfältiger Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung sowie zu den beiden öffentlichen Auslegungen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 908 A - Kornelimünsterweg / Fuchserde - Teil A für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Kornelimünsterweg, Waldfriedhof, Monschauer Straße und dem Gillesbach in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0134/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- / Behördenbeteiligung

FB 61/0266/WP16 – Ergebnis der Offenlage; Beschluss der erneuten Offenlage

FB 61/0352/WP16 – Ergebnis der erneuten Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 25.03.2010 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Er beschloss gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan Nr. 908 – Kornelimünsterweg / Fuchserde – in der vorgelegten Fassung.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 19.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von sechs Bürgern Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Von den beteiligten Behörden wurden keine Bedenken geäußert.

 

Aufgrund der Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden Änderungen des Bebauungsplans erforderlich. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat daher in ihrer Sitzung am 03.11.2010 dem Planungsausschuss empfohlen, den geänderten Bebauungsplan Nr. 908 – Kornelimünsterweg / Fuchserde – gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Der Planungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 04.11.2010 den Beschluss gefasst, den geänderten Bebauungsplan gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans hat in der Zeit vom 22.11.2010 bis 03.12.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von neun Bürgern Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Von den beteiligten Behörden wurden keine Bedenken geäußert.

 

Für das Grundstück Hasenfeld 44 besteht eine Veränderungssperre, deren terminliche Fristen es erforderlich machen, den Bebauungsplan zeitnah zur Rechtskraft zu bringen. Im Dezember 2010 sind jedoch die Eigentümer der Grundstücke Kornelimünsterweg 2, 4a und 6 mit der Bitte um Gespräche über die vorgesehenen Festsetzungen an die Stadtverwaltung herangetreten. Um diese Gespräche ergebnisoffen führen zu können, gleichzeitig jedoch die Rechtskraft des Bebauungsplans nicht zu verzögern, soll der Verfahrensbereich im nordwestlichen Bereich um die genannten Grundstücke verkleinert werden. Dies betrifft die Parzellen Gem. Burtscheid, Flur 4, Flurstücke 52, 53, 105, 106, 175, 1256 und 1370. Fortan soll der Bebauungsplan unter der Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 908

A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A“ zur Rechtskraft gebracht werden. Für die abgeteilten Grundstücke soll das Verfahren als „Bebauungsplan Nr. 908 B – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil B“ weitergeführt werden.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird in ihrer Sitzung am 19.01.2011 über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung beraten. Der Planungsausschuss wird sich am 20.01.2011 mit der Angelegenheit befassen. Ihm liegt folgender Beschlussvorschlag vor:

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Erneuten Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, den Verfahrensbereich im Nordwesten um die Flurstücke 52, 53, 105, 106, 175, 1256 und 1370 zu verkleinern und den Bebauungsplan in „Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A“ umzubenennen. Er empfiehlt darüber hinaus, als Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung den Bebauungsplan wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:

 

·         Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen auf den Grundstücken Kornelimünsterweg 8, 20, 24a/26 und Hasenfeld 44

 

Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur erneuten Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, den so geänderten Bebauungsplan Nr. 908 A – Kornelimünsterweg / Fuchserde – Teil A gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Über das Ergebnis der Beratungen der Bezirksvertretung und des Planungsausschusses wird in der Ratssitzung mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Aachen entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans keine Kosten.

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Anlagen

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