Entscheidungsvorlage - B 03/0035/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuständigkeitsordnung: Fraktionsinfos bei Vergabenhier: Verlängerung des sog. Vergabeerlasses
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Beteiligt:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung; FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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02.03.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt der Rat der Stadt, die Wertgrenzen für sog. Fraktionsinfos für die Dauer des Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen -34-48.07.01/99-1/10 - vom 2. Dezember 2010 des sog. Vergabeerlasses - wie folgt zu belassen:
Fraktionsinfo
VOB
freihändigen Vergaben > 15.000
beschränkte Verfahren > 150.000
öffentliche Verfahren > 220.000
VOL
freihändigen Verfahren > 8.000
beschränkte Verfahren > 15.000
öffentliche Verfahren > 40.000
Ebenso bleibt die Frist für Einsprüche der Fraktionen für diesen Zeitraum bei 6 Arbeitstagen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit den Maßnahmen zum Konjunkturpaket wurden zur Beschleunigung des Verfahrens im Juni 2008 die Wertgrenzen für sog. Fraktionsinfos in der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen angepasst.
Diese Wertgrenzen sollten entsprechend der Laufzeit des damaligen Vergabeerlasses bis zum 31.12.2010 Geltung haben.
Das Land NRW hat die Geltungsdauer der erhöhten Wertgrenzen aus dem Konjunkturpakt II für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben kommunaler Auftraggeber durch den Runderlass vom 2.12.2010 um ein Jahr bis zum 31.12.2011 verlängert.
Bis zu diesem Zeitpunkt besteht somit für die kommunalen Auftraggeber weiterhin die Möglichkeit, bei Bauaufträgen bis 100.000 eine freihändige Vergabe, bis 1 Mio. eine beschränkte Ausschreibung durchzuführen. Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen kann weiterhin bis 100.000 wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden. Maßgeblich ist dabei, dass die Vergabeverfahren innerhalb des Geltungszeitraums, also bis zum 31.12.2011, eingeleitet werden.
Der Runderlass ist im Ministerialblatt Nr. 39 am 16.12.2010 veröffentlicht und ist zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Die Verwaltung empfiehlt, auf der Grundlage des o.a. Erlasses, die Wertgrenzen für Fraktionsinfos analog der Laufzeit des Erlasses beizubehalten.
Ebenso bleibt die Frist für Einsprüche der Fraktionen für diesen Zeitraum bei 6 Arbeitstagen.