Entscheidungsvorlage - FB 61/0432/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ortseingangsbereich Freunder Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage des Plans 2011/04-11 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ortseingangsbereichen Verlautenheidener Straße, Haarener Gracht und Alt-Haarener Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage der Pläne 2011/03-08 (Verlautenheidener Straße), 2011/04-12 (Haarener Gracht) und 2011/04-10 (Alt-Haarener Straße) zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ortseingangsbereich Berensberger Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage des Plans 2011/03-03 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ortseingangsbereichen Raerener Straße und Aachener Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage der Pläne 2011/03-04 (Raerener Straße) und 2011/03-06 (Aachener Straße) zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Barnd nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ortseingangsbereich Freunder Landstraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage des Plans 2011/04-08 zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Ortseingangsbereichen Verlautenheidener Straße, Haarener Gracht, Raerener Straße, Alt-Haarener Straße, Freunder Straße, Aachener Straße, Berensberger Straße und Freunder Landstraße zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Finanzierungsantrag auf Grundlage der Pläne 2011/03-08 (Verlautenheidener Straße), 2011/04-12 (Haarener Gracht), 2011/03-04 (Raerener Straße), 2011/04-10 (Alt-Haarener Straße), 2011/04-11 (Freunder Straße), 2011/03-06 (Aachener Straße), 2011/03-03 (Berensberger Straße) und 2011/04-08 (Freunder Landstraße).

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass und Sachstand

Die Verwaltung hat in den Jahren 2007/2008 in einem aufwendigen Verfahren alle 182 Ortseingangssituationen auf Aachener Stadtgebiet untersucht. Als Ergebnis wurde die mit allen Bezirken abgestimmte gesamtstädtische Prioritätenliste am 28.11.2008 vom Verkehrsausschuss beschlossen. Anfang Juni 2009 wurde der Einplanungsantrag "Verbesserung von Ortseingangssituationen an Aachener Hauptverkehrsstraßen" bei der Bezirksregierung in Köln gestellt, um Fördergelder für die zu verbessernden Ortseingangsbereiche in Aachen einzuwerben.

Grundsätzlich liegt am Ortseingang immer der Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt mit der entsprechenden Bebauung. Dieser Übergang ist an manchen Ortseingängen nicht klar genug ersichtlich, weswegen es vielfach zu überhöhten Geschwindigkeiten kommt. Um diese Geschwindigkeiten zu verringern und das Gefahrenpotential zu reduzieren, sollen an den acht Ortseingängen die nachfolgenden Maßnahmen durchgeführt werden.

Alle Maßnahmen sind mit der Polizei und der ASEAG abgestimmt. Die Abstimmung mit den teilweise zuständigen Straßenbaulastträgern Landesbetrieb Straßenbau NRW (für Bundes- und Landesstraßen) und der Städteregion Aachen (für Kreisstraßen) wurde begonnen.

 

Finanzierung

Bei der Einwerbung von Fördergeldern nach dem Entflechtungsgesetz handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren. Mit der 1. Stufe (dem Einplanungsantrag) wird die Aufnahme in das Programm beantragt. Nachb Konkretisierung der Planung wird dann der Finanzierungsantrag (2. Stufe) gestellt, bei dem die konkrete Planung im Detail dargestellt werden muss.

 

Leider hat sich die Einplanung der Mittel bei der Bezirksregierung verzögert. Erst Anfang 2011 wurde ein angepasster Einplanungsantrag akzeptiert und erste Fördermittel für das Jahr 2012 in Aussicht gestellt.

Bei Bewilligung des Finanzierungsantrags kann im Jahr 2012 mit den Baumaßnahmen begonnen werden.

 

Im Haushaltsplan der Stadt Aachen sind für 2011 und die Jahre bis 2014 jeweils 100.000 Euro für die Verbesserung an Ortseingangssituationen vorgesehen.

 

Maßnahmen

Der Finanzierungsantrag soll gemäß gesamtstädtischer Prioritätenliste für die folgenden Maßnahmen gestellt werden:

 

  • Verlautenheidener Straße – Ortseingang Verlautenheide Ost (Platz 1 der Prioritätenliste)
  • Haarener Gracht – Ortseingang Haaren (Platz 2 der Prioritätenliste)
  • Raerener Straße – Ortseingang Lichtenbusch Süd (Platz 3 der Prioritätenliste)
  • Alt-Haarener Straße – Ortseingang Haaren Nord (Platz 5 der Prioritätenliste)
  • Freunder Straße – Ortseingang Eilendorf Süd (Platz 8 der Prioritätenliste)
  • Aachener Straße – Ortseingang Oberforstbach Nord (Platz 10 der Prioritätenliste)
  • Berensberger Straße – Ortseingang Richterich (Platz 11 der Prioritätenliste)
  • Freunder Landstraße – Ortseingang Brand Nord (Platz 12 der Prioritätenliste)

 

Die Prioritäten 4, 6, 7 und 9 werden aus den nachstehenden Gründen derzeit nicht berücksichtigt:

  • Breslauer Straße (Platz 4 der Prioritätenliste): Im Bereich des Ortseingangs wurden zuletzt Zufahrten für die Niederlassung eines großen Autohauses sowie für das Hirschcenter angelegt. Derzeit ist noch unklar, ob ggf. andere Betriebe ähnliche Zufahrten beantragen werden, die mit Verweis auf die bereits angelegten dann nicht verwehrt werden könnten. Eine Umgestaltung würde einer solchen Zufahrt u. U. entgegenstehen bzw. doppelte Arbeiten notwendig machen.
  • Adenauer Allee / Obere Drimbornstraße (Platz 6 der Prioritätenliste): Derzeit gibt es dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h. Bauliche Maßnahmen sollen zunächst nicht ergriffen werden, weil es sich um den Außenring handelt.
  • Trierer Straße – Ortseingang Forst (Platz 7 der Prioritätenliste): Das im Bereich des Ortseingangs liegende Eckgrundstück zwischen Trierer Straße und Debyestraße könnte im Rahmen der Planungen für eine Verlängerung der Campusbahn bis nach Brand einer neuen Nutzung zugeführt werden. Vor einer Umgestaltung des Ortseingangs muss zunächst die Frage einer Campusbahn geklärt werden.
  • Verlautenheidener Straße – Ortseingang Verlautenheide Nord (Platz 9 der Prioritätenliste): Aufgrund der bestehenden Fußgängersignalanlage im Ortseingangsbereich und dem kurzen Abstand zur Signalanlage im Bereich der Autobahnabfahrt, ergibt sich an dieser Stelle derzeit kein Handlungsbedarf.

 

Maßnahmenbeschreibung

Die Maßnahmen sind nach Stadtbezirken zusammengestellt.

Den Datenblättern zu Ortseingangsbereichen in Aachen in Anlage 14 können die Bewertungen und die zugrunde liegenden verkehrlichen Daten der einzelnen Ortseingänge entnommen werden. 

 

Stadtbezirk Aachen-Haaren

In Haaren liegen drei der acht Ortseingangsbereiche, die in der ersten Stufe aufgewertet werden sollen.

 

Verlautenheidener Straße – Ortseingang Verlautenheide Ost

Der Ortseingang liegt im Bereich der Einmündung Kelmesbergweg auf der Verlautenheidener Straße (vgl. Anlage 1 – Lage der Ortseingänge im Stadtbezirk Haaren). Von Stolberg unterquert man die Autobahn A 44 und erreicht dann unvermittelt das Ortseingangsschild. Die Straße ist in diesem Bereich nur einseitig angebaut. Der Verkehrsteilnehmer nimmt den Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt kaum wahr.

Die Planung sieht die Anlage einer Mittelinsel hinter der Einmündung Kelmesbergweg vor (vgl. Anlage 2 – Planung Verlautenheidener Straße - Ortseingang Verlautenheide Ost). Durch die Mittelinsel wird der ortseinwärts fahrende Verkehr gezwungen einen Verschwenk zu fahren, durch den die Geschwindigkeit reduziert und somit das Gefahrenpotential reduziert wird. Der im hinteren Teil der Mittelinsel geplante Baum erhöht die Erkennbarkeit des Ortseingangs. An dieser Stelle wird durch die Mittelinsel insbesondere ortsauswärts fahrenden Radfahrern der sichere Übergang auf den linksseitigen Beidrichtungsradweg ermöglicht. Radfahrern aus dem Kelmesbergweg wird eine sichere Querungsmöglichkeit angeboten, um der ausgeschilderten Radroute nach Stolberg zu folgen. Fußgängern aus dem Bereich des Kelmesbergwegs wird eine zusätzliche Möglichkeit zur Querung der vielbefahrenen Verlautenheidener Straße geschaffen, um z. B. die Haltestelle Quinx (Linie 1) zu erreichen.

Die Kosten für die Maßnahme betragen etwa 55.000 Euro.

 

Haarener Gracht – Ortseingang Haaren

Der Ortseingang liegt im Bereich vor der Einmündung der Gärtnerstraße (vgl. Anlage 1 – Lage der Ortseingänge im Stadtbezirk Haaren). Von Verlautenheide unterquert man die Autobahn A 544. Auf abschüssiger Straße passiert man das Ortseingangsschild deutlich, bevor man in den Ortsteil einfährt. Der Übergang von freier Strecke in die Ortslage ist sehr unvermittelt.

Die Planung sieht zwei wechselseitige Einengungen von 10,00 m Länge im Abstand von 25,00 m bei 4,75 m Restfahrbahnbreite vor (vgl. Anlage 3 – Planung Haarener Gracht – Ortseingang Haaren). Die ASEAG wünscht sich an dieser Stelle eine Restfahrbahnbreite von 5,00 m, während Verwaltung und Polizei 4,75 m für ausreichend halten. Durch diesen Fahrbahnverschwenk werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer -  verringert. Zur besseren Sichtbarkeit, zur besseren Haltbarkeit und aus optischen Gründen sollen die beiden Einengungen baulich angelegt und mit Bodendeckern bepflanzt werden. Die Einengungen werden durch Gefahrenzeichen angekündigt und durch Warnbaken gesichert.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen etwa 20.000 Euro.

 

Alt-Haarener Straße – Ortseingang Haaren Nord

Der Ortseingang liegt im Bereich der Einmündung der Kreuzstraße (vgl. Anlage 1 – Lage der Ortseingänge im Stadtbezirk Haaren). Von Würselen unterquert man die Autobahn A 4. Die Straße ist stark abschüssig und sehr breit. Das Ortsgangsschild steht unmittelbar hinter der Einmündung der Kreuzstraße. Dieser Ortseingang ist aufgrund der wechselnden Sichtverhältnisse im Bereich der Autobahnunterführung und der Einmündung sehr unübersichtlich. Im Außerortsbereich vor der Autobahnunterführung ist die Straße anbaufrei, während sie dahinter nach der Einmündung der Kreuzstraße beidseitig angebaut ist, wenngleich die Bebauung teilweise weit von der Straße abgesetzt ist.

Die Planung sieht die Anlage einer Mittelinsel hinter der Einmündung Kreuzstraße vor (vgl. Anlage 4 – Planung Alt-Haarener Straße - Ortseingang Haaren Nord). Durch die Mittelinsel wird der ortseinwärts fahrende Verkehr gezwungen einen Verschwenk zu fahren, durch den die Geschwindigkeit reduziert und somit das Gefahrenpotential reduziert wird. Der im hinteren Teil der Mittelinsel geplante Baum erhöht die Erkennbarkeit des Ortseingangs. An dieser Stelle wird durch die Mittelinsel insbesondere ortsauswärts fahrenden Radfahrern der sichere Übergang auf den linksseitigen Beidrichtungsradweg ermöglicht.

Die Kosten für die Maßnahme betragen etwa 25.000 Euro.

 

Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim

In Kornelimünster/Walheim befinden sich zwei der acht Ortseingangsbereiche, die in der ersten Stufe aufgewertet werden sollen.

 

Raerener Straße – Ortseingang Lichtenbusch Süd

Der Ortseingang liegt etwa 130 m vor der Einmündung der Kesselstraße (vgl. Anlage 5 – Lage der Ortseingänge im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim). Von Sief kommend fährt man durch den Wald, ehe nach einem Rechtsknick der Straße auf der linken Seite die Bebauung auf belgischer Seite beginnt. Bereits vor dem Rechtsknick steht das Ortseingangsschild. Im weiteren Verlauf macht die Straße einen Linksknick, ab dem dann die beidseitige Bebauung mit Kindertagesstätte und Spielplatz und die Streckenbegrenzung auf Tempo 30 beginnt. Dieser Ortseingang ist aufgrund der zurückliegenden Bebauung und der starken Begrünung schwer zu erkennen. Vor dem Linksknick gibt es keinen baulich angelegten Seitenraum.

Die Planung sieht zwei wechselseitige Einengungen von 10,00 m Länge im Abstand von 25,00 m bei 3,50 m Restfahrbahnbreite unmittelbar vor dem Linksknick vor (vgl. Anlage 6 – Planung Raerener Straße – Ortseingang Lichtenbusch Süd). Durch diesen Fahrbahnverschwenk werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger und Radfahrer – verringert. Zur besseren Sichtbarkeit, zur besseren Haltbarkeit und aus optischen Gründen sollen die beiden Einengungen baulich angelegt und mit Bodendeckern bepflanzt werden. Die Einengungen werden durch Verkehrszeichen angekündigt und durch Warnbaken gesichert.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen etwa 25.000 Euro.

 

Aachener Straße – Ortseingang Oberforstbach Nord

Der Ortseingang liegt etwa 150 m vor der Einmündung der Oberforstbacher Straße (vgl. Anlage 5 – Lage der Ortseingänge im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim). Von der Autobahnunterführung kommend, fährt man an einigen Gehöften vorbei, ehe auf der rechten Seite die Bebauung beginnt, die allerdings rückwärtig von der Schwinningstraße erschlossen ist. Erst nach dem Ortseingangsschild beginnt im weiteren Verlauf auch die Bebauung auf der linken Seite. Der Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt ist an diesem Ortseingang schwer wahrnehmbar. Auf der rechten Seite ist ein Beidrichtungsradweg baulich angelegt.

Geplant ist eine einseitige Einengung in ortseinwärtiger Richtung von etwa 10,00 m Länge bei 5,50 m Restfahrbahnbreite (vgl. Anlage 7 – Planung Aachener Straße – Ortseingang Oberforstbach Nord). Im hinteren Teil der baulich angelegten Einengung soll ein Baum gepflanzt werden. Zusammen mit den bereits vorhandenen Bäumen auf der Nordseite wird der Ortseingang optisch als „Baumtor“ erkennbar. Durch diese Eingangswirkung und die Einengung werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer verringert.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen etwa 10.000 Euro.

 

 

Stadtbezirk Aachen-Eilendorf

 

Freunder Straße – Ortseingang Eilendorf Süd

Der Ortseingang liegt im Bereich der Einmündung Deltourserb auf der Freunder Straße (vgl. Anlage 8 – Lage des Ortseingangs im Stadtbezirk Eilendorf). Von der Nordstraße kommend befindet sich in der lang gestreckten Linkskurve Baumbestand auf beiden Seiten. Nach der Einmündung Deltourserb beginnt auf der linken Seite die Bebauung. Der Verkehrsteilnehmer nimmt den Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt kaum wahr. Zu diesem Ortseingang gab es seit dem Jahr 2005 immer wieder Beratungen in der Bezirksvertretung Eilendorf und dem Mobilitätsausschuss (bzw. Verkehrsausschuss). Anfang 2009 hat der Verkehrsausschuss dann beschlossen, „eine Planung zur Verkehrsberuhigung des Ortseingangsbereiches Freunder Straße im Rahmen des Projektes „Aufwertung von Ortseingangsbereichen an Aachener Hauptverkehrsstraßen“ zu erstellen“.

Die Planung sieht die Anlage einer Mittelinsel vor der Einmündung Deltourserb vor (vgl. Anlage 9 – Planung Freunder Straße – Ortseingang Eilendorf Süd). Durch die Mittelinsel wird der ortseinwärts fahrende Verkehr gezwungen einen Verschwenk zu fahren, durch den die Geschwindigkeit reduziert und somit das Gefahrenpotential reduziert wird. Der im hinteren Teil der Mittelinsel geplante Baum erhöht die Erkennbarkeit des Ortseingangs. Gleichzeitig wird an dieser Stelle durch die Mittelinsel insbesondere ortseinwärts fahrenden Radfahrern der sichere Übergang vom außerorts liegenden linksseitigen Beidrichtungsradweg auf die Fahrbahn ermöglicht.

 

Die Kosten für die Maßnahme betragen etwa 29.000 Euro.

 

Stadtbezirk Aachen-Richterich

 

Berensberger Straße – Ortseingang Richterich

Der Ortseingang liegt unmittelbar vor der Einmündung Landgraben (vgl. Anlage 10 – Lage des Ortseingangs im Stadtbezirk Richterich). Von Berensberg kommend überquert man die Kohlscheider Straße in einer leichten Rechtskurve. Die Bebauung beginnt auf der linken Seite, ist allerdings rückwärtig vom Landgraben erschlossen. Der Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt erfolgt sehr plötzlich. Auf der linken Seite ist ein Beidrichtungsradweg baulich angelegt.

Geplant ist eine einseitige Einengung in ortseinwärtiger Richtung von etwa 10,00 m Länge bei 3,50 m Restfahrbahnbreite (vgl. Anlage 11 – Planung Berensberger Straße – Ortseingang Richterich). Im hinteren Teil der baulich angelegten Einengung soll ein Baum gepflanzt werden, der die Einengung und den Ortseingang verdeutlichen soll. Durch die Einengung werden die Geschwindigkeiten der einfahrenden Kfz verringert und das dadurch bedingte Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer verringert.

Die Kosten für diese Maßnahme betragen etwa 10.000 Euro.

 

Stadtbezirk Aachen-Brand

 

Freunder Landstraße – Ortseingang Brand Nord

Der Ortseingang liegt im Bereich der Einmündung Birkenstraße (vgl. Anlage 12 – Lage des Ortseingangs im Stadtbezirk Brand). Von Stolberg kommend steigt die Straße, die hier noch durch bewaldetes Gebiet führt, in einer lang gezogenen Rechtskurve an. Die Straße ist in diesem Bereich nur stellenweise angebaut. Das Ortseingangsschild steht etwa 150 m vor der Einmündung Birkenstraße. Der Verkehrsteilnehmer kann den Übergang von freier Strecke zur Ortsdurchfahrt nur anhand des Ortseingangsschildes wahrnehmen.

Die Planung sieht die Anlage einer Mittelinsel vor der Einmündung Birkenstraße vor (vgl. Anlage 13 – Planung Freunder Landstraße - Ortseingang Brand Nord). Durch die Mittelinsel wird der ortseinwärts fahrende Verkehr gezwungen, mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren. Dadurch wird das Gefahrenpotential für alle Verkehrsteilnehmer reduziert. Der im hinteren Teil der Mittelinsel geplante Baum erhöht die Erkennbarkeit des Ortseingangs und der Mittelinsel. Fußgängern und Radfahrern aus dem Bereich Birkenstraße wird die Querung der vielbefahrenen Freunder Landstraße erleichtert. Gleichzeitig wird an dieser Stelle durch die Mittelinsel insbesondere ortseinwärts fahrenden Radfahrern der sichere Übergang vom außerorts liegenden linksseitigen kombinierten Geh-/Radweg auf die Fahrbahn ermöglicht.

Die Kosten für die Maßnahme betragen etwa 35.000 Euro.

 

Kosten

Die Kosten betragen für alle acht Maßnahmen zusammen etwa 209.000 Euro.

Beim PSP-Element 5-120102-900-01700-300-1 Kostenarten 78520000 und 78350000 stehen in Verbindung mit 4-120102-904-6 zusammen jährlich 100.000 € zur Verfügung. Bei Bewilligung des Finanzierungsantrags und Übertragung der Ansätze von 2011 stehen im Jahr 2012 200.000 Euro zur Verfügung. Die restlichen 9.000 Euro könnten dann im Jahr 2013 genutzt werden.

Die Maßnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden und sind vom Land bereits eingeplant. Vorbehaltlich der Genehmigung des Finanzierungsantrags werden die Maßnahmen zu 60 % gefördert. Dadurch würden Einnahmen in Höhe von etwa 125.400 € anfallen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Umgestaltung von Ortseingangsbereichen

 

 

PSP-Element: 5-120102-900-01700-300-1, Kostenart: 7852000 und 78350000

Investitionskosten

 

209.000,- €

a.

Im Haushalt?

ja

209.000,- €

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

125.400,- €

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

 

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Aussagen zu den Folgekosten können von dieser Stelle nicht genauer beziffert werden.

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt? 4-120102-904-6

Ja

5.000,- €/Jahr

b.

Konsolidierung?

 

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Die Umgestaltung der acht Ortseingänge kostet etwa 209.000 €. Beim PSP-Element 5-120102-900-01700-300-1 Kostenarten 78520000 und 78350000 stehen in Verbindung mit 4-120102-904-6 zusammen jährlich 100.000 € zur Verfügung.

Die Maßnahmen sollen durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden und sind bereits eingeplant. Vorbehaltlich der Genehmigung des Finanzierungsantrags werden die Maßnahmen zu 60 % gefördert. Dadurch würden Einnahmen in Höhe von etwa 125.400 € anfallen.

 

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