Entscheidungsvorlage - FB 51/0100/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100, FB 45/200, FB 02
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.05.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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25.05.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, das Modell AixFlex wie ausgeführt mit den Unternehmen und freien Trägern weiterzuentwickeln.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Modell AixFlex wie ausgeführt mit den Unternehmen und freien Trägern weiterzuentwickeln.
3. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 23.02.2010 wurde bereits im Rahmen der Vorlage zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/11 und Ausbauplanung der Plätze für Unter-Drei-Jährige bis 2014/15 darauf aufmerksam gemacht, dass eine betrieblich unterstützte Kinderbetreuung landesweit, aber auch für den Wirtschaftsstandort Aachen eine immer größer werdende Rolle spielt.
In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses vom 15.02.2011 und in der Sitzung des Rats der Stadt Aachen am 02.03.2011 wurde im Rahmen der Vorlage zur Kindertagesstättenbedarfsplanung 2011/12 und Ausbauplanung U3 über die aktuellen Entwicklungen in Aachen zur Thematik berichtet. In beiden Gremien wurde der Beschluss gefasst, den Ausbau der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung durch flexible Modelle zu forcieren.
Betriebliche Kinderbetreuung ist ein wichtiges und wirksames Instrument im Kampf gegen den Fachkräftemangel.
Die demografische Entwicklung wird in den nächsten Jahren zu einem spürbaren Rückgang des Erwerbskräftepotenzials führen. Bereits jetzt verliert Deutschland jährlich 250.000 bis 300.000 potenzielle Erwerbspersonen. Prognosen gehen davon aus, dass sich der Abwärtstrend ab dem Jahr 2015 noch einmal deutlich verschärfen wird - mit dramatischen Folgen für die Volkswirtschaft. Dem Standort Deutschland droht eine Demografiefalle. Die derzeitigen Klagen von Aachener Unternehmen über einen aktuellen Fachkräftemangel sind nur die ersten Vorboten dieser Entwicklung.
Umso wichtiger wird es in Zukunft für Unternehmen wie auch die Kommunen, sich im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte als attraktiver Arbeitgeber und Lebensraum für Familien zu positionieren. Der betrieblichen Kinderbetreuung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, denn sie verbessert nicht nur generell die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern hilft insbesondere durch die konkrete Einbindung der Arbeitgeber dabei, das Arbeitskräftepotenzial gut ausgebildeter Frauen zu aktivieren. Unternehmen stellen sich dabei nicht nur einer sozialen Verantwortung, sondern steigern damit aktiv Ihre Wettbewerbsfähigkeit, da sie ihrem eigenen Fachkräftemangel entgegenwirken. Damit wird deutlich: Eine familienfreundliche Arbeitswelt wird dazu beitragen, unsere Gesellschaft zukunftsfähig zu machen.
Aachen will daher für Familien noch attraktiver werden und deshalb die Situation von Familien stetig verbessern. Familien sollen sich in Aachen wohl fühlen. Sie sollen gerne nach Aachen ziehen, gerne hier bleiben. Gerade für Wirtschaft und Wissenschaft ist ein solches Klima förderlich, denn Familienfreundlichkeit ist als Standortfaktor für die Bindung von Familien und die Gewinnung von Fachkräften essentiell.
1.1. Bedarfslage
Im April 2009 erfolgte durch den Fachbereich 45 eine umfassende Elternbefragung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren. Daraus wird deutlich, dass der Bedarf für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren weit höher ist als die bisherigen Planungen dies berücksichtigen konnten. Der Wirtschaftsstandort Aachen zeichnet sich durch eine hohe Zahl von Einpendlern aus.
Die 110.114 in Aachen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Menschen (Stand 2009) teilen sich wie folgt auf:
51.389 | Beschäftigte mit Wohn- und Arbeitsort in Aachen und |
58.725 | Einpendler also Beschäftigte, die außerhalb von Aachen wohnen und nach Aachen zur Arbeit fahren. |
19.650 | Auspendler |
Berücksichtigt man ausgehend von den statistischen Daten IT-NRW, dass Personen in erwerbstätigem Alter (18-65) statistisch etwa 0,04 Kinder im Alter von 0-3 haben, ergibt sich bei 58.725 Einpendlern eine relevante statistische Zahl von 2.349 Einpendlerkindern U3, auf die diese Problematik zutreffen kann. Selbst wenn man davon ausgeht, dass nur 1/3 der Einpendlerkinder eine arbeitsnahe Betreuung wünschen und Kinder von 0-1 meist zuhause betreut werden, verbleibt eine relevante Bedarfszahl von 522 U3-Kindern. In den betreffenden Fällen kann davon ausgegangen werden, dass sich die derzeitige Regelung (Betreuung nur am Wohnort) negativ sowohl auf die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/Innen, auf das Fachkräfteangebot für Unternehmen, als auch auf die wahrgenommene Lebens- und Dienstleistungsqualität in und von der Kommunen auswirken kann.
Es ist schließlich festzustellen, dass sich die Bedarfe von Eltern und Unternehmen nach Betreuungsangeboten im U3-Bereich nicht an kommunalen Grenzen innerhalb der StädteRegion orientieren, jedoch an diese stoßen.
Aus der Stadt-Umland-typischen Pendlersituation ergibt sich zusätzlich eine besondere Herausforderung: Dem Wunsch einpendelnder Eltern von U3-Kindern nach einer arbeitsnahen anstelle einer wohnortnahen Betreuung steht in Aachen kein ausreichend passendes Angebot gegenüber. Bei der Betreuung von auswärtig wohnenden Kindern handelt es sich unabhängig davon, ob die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege erfolgt - im Hinblick auf die Zuständigkeit der Stadt Aachen um eine freiwillige Leistung.
Die Möglichkeiten für Unternehmen sich im Rahmen betrieblich unterstützter Kinderbetreuung zu engagieren sind sehr vielfältig. Grundsätzlich gilt es, sich mit innovativen und kreativen Lösungen immer am konkreten Bedarf im Unternehmen zu orientieren.
Neben vielen interessanten und praktikablen Lösungswegen gibt es verschiedene Möglichkeiten der betrieblich unterstützten Kinderbetreuung, bei denen die Unternehmen einer Begleitung, Hilfestellung und Befürwortung durch den örtlichen Jugendhilfeträger bedürfen.
Hierzu hat FB 45/100 eine Infobroschüre VON KLEIN BIS GROSS erarbeitet, die als Anlage 1 in der Sitzung verteilt wird.
1.2. Audit Familiengerechte Kommune
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 03.03.2010 im Rahmen des Audit familiengerechte Kommune die Gründung des Innovationskreises der Wirtschaft in Aachen / IKW beschlossen. Dieser Innovationskreis bringt die Führungs- und Entscheidungsebenen ausgewählter Unternehmen, der Hochschulen sowie der Verwaltung zusammen, um gemeinsame Strategien für die Verbesserung der Vereinbarkeit von Studieren, Forschen, Lehren und Arbeiten mit Kind für die Aachener Unternehmen, Betriebe und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in Aachen wohnen, als auch für die Einpendlerinnen und Einpendler zu entwickeln.
Im Zielvereinbarungsdokument wird hierzu folgendes ausgeführt:
Ziel 2.4 | Es besteht ein Innovationskreis Wirtschaft zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes Aachen durch Stärkung der Familienfreundlichkeit |
Messkriterium | In 2010 wird ein Innovationskreis gegründet. Nach der Gründung finden 2 Sitzungen pro Jahr statt. |
Maßnahme | Gründung des Innovationskreises durch Einbeziehung der Wirtschaft mit Vertretern der Unternehmensverbände und Unternehmen, Kammern, DGB, Verwaltung, Mitgliedern des Kuratoriums vom Bündnis für Familie, sowie des Campusprojektes um die Bedarfe der Unternehmen und der Arbeitnehmer/-innen in Bezug auf die Vereinbarkeit von Studieren, Lehren, Forschen und Arbeiten mit Kind in Aachen zusammenzutragen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. |
Zielgruppe | Aachener Unternehmen, Betriebe und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die in Aachen wohnen, als auch Einpendlerinnen und Einpendler. |
Kosten/Ressourcen | Können noch nicht benannt werden. |
Verantwortlich | FB 02 Aachener Familienservice und FB 45 |
Umsetzungsbeginn | 2010 |
Umsetzungszeitraum | fortlaufend |
Kommunikation | Über die Ergebnisse wird öffentlichkeitswirksam informiert |
Die Gründungsveranstaltung des Innovationskreises erfolgte am 06.07.2010 unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Philipp.
In seiner Eröffnungsrede (Anlage 2) zur Gründung des Innovationskreises Wirtschaft hat Herr Oberbürgermeister Philipp deutlich gemacht, dass er die Zukunftsthemen Demografischer Wandel, Familienpolitik, Fachkräftemangel und Standortmarketing integriert betrachten will.
Der Innovationskreis Wirtschaft hat sich in der Folge einstimmig dafür ausgesprochen, besonders für unter 3 jährige Kinder ein flexibles Modell einer KiBiz-geförderten betrieblich unterstützten Kinderbetreuung zu entwickeln, in dem sich sowohl die Stadt Aachen, als auch Aachener Betriebe engagieren.
Diese Einrichtung soll arbeitsortsnah - also in Gewerbegebieten oder zentralstädtisch - geschaffen werden und auch den Kindern von Einpendlern zur Verfügung stehen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule empfahl dem Innovationskreis Wirtschaft nach einer Gegenüberstellung und Analyse verschiedener Modelle flexibler betrieblich unterstützter Kinderbetreuungsmöglichkeiten ein Modell, das von der do.it projekt-management GmbH & Co. KG aus Castrop-Rauxel im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe realisiert worden ist.
In Zusammenarbeit von FB 45/100, 45/200 und dem FB 02/ AFS ist für Aachen ein eigenes Modell erarbeitet worden. Dieses Modell wird im Folgenden AixFlex genannt.
Kernelemente dieser Kibiz-geförderten Einrichtung hierbei sind:
? Basisversorgung mit 25 Wochenstunden.
? Über diese Basisversorgung hinaus können Eltern mit dem Einrichtungsträger zusätzliche, flexible Betreuungszeiten vereinbaren. Diese sind allerdings durch die Eltern selbst zu finanzieren. Denkbar ist hier auch eine Beteiligung der Unternehmen.
? Anwendung der Elternbeitragstabelle.
? Stadt, Land, Eltern und Betriebe sind an den Kosten beteiligt
? Die Betreuungsplätze können sowohl von Einpendlerkindern, als auch von Kindern aus Aachen belegt werden, wenn dies von den Unternehmen gewünscht wird.
? Betreuungsplätze sind in einem Schlüssel von 1,5 teilbar. Unter der Voraussetzung, dass je nach Gruppenform gleichzeitig nicht mehr als 20, bzw. 10 Kinder anwesend sind, können im nachstehenden Beispiel einer dreigruppigen Einrichtung mit 40 Plätzen, 60 Betreuungsverträge abgeschlossen werden.
1 x Gruppenform I a: 20 Kinder von 2 - 6 J. bei 25 h/Woche x 1,5 = 30 Plätze
2 x Gruppenform II a: jeweils 10 Kinder von 0 - 2 J. bei 25 h/Woche x 1,5 = 30 Plätze
In diesem Beispiel könnten 21 Kinder ü3 und 39 Kinder U3 betreut werden.
Am 28.01.11 fand ein Gespräch mit FB 02, FB 45, IHK, HWK und VUV statt, in dem die für das Modell AixFlex in Frage kommenden Gewerbegebiete besprochen wurden.
Dies waren: Innenstadt, Campus West / Süsterfeld, Aachen Nord, Eilendorf Süd, Rothe Erde, Debyestraße.
Vorstehende Karte wurde auf Basis von google maps erstellt und beinhaltet die Standorte der Firmen aus dem Innovationskreis Wirtschaft sowie weiterer großer ansässiger Unternehmen. Berücksichtigt wurden 36 Unternehmen mit rd. 17.000 Beschäftigten.
Link: <http://maps.google.de/maps/ms?hl=de&ie=UTF8&msa=0&msid=212009346808357253400.00049a43625adba32e398
Einvernehmen bestand darüber, dass die höchste Erfolgsaussicht eine Etablierung im Bereich Campus West, Süsterfeld, Innenstadt (ca. 500 m Radius um den Westbahnhof) hat.
Ausschlaggebend für diese Priorisierung waren die Faktoren:
? Mitarbeiterstarke bestehende Unternehmen im Bereich Süsterfeld / Innenstadt (ca. 3.200 Mitarbeiter alleine in den größten 4 Unternehmen)
? Zukunftspotential im Bereich Campus West / ggf. interessant für Campus Melaten
? Gute Anbindung an die insgesamt stärkste Pendlerachse aus dem Nordkreis
? Aufgrund der Innenstadtnähe interessant auch für zentralstädtische angesiedelte Unternehmen (Sparkasse, etc.)
In einer zweiten Priorität wird weiterhin auch der Standort Eilendorf-Süd geprüft.
Aktuell sucht FB 02 nach einem geeigneten Grundstück oder geeigneten Räumen für das Modell AixFlex.
FB 45 führt derzeit Gespräche mit möglichen Trägern und klärt mit dem Landschaftsverband Rheinland die Erteilung einer Betriebserlaubnis für das Modell AixFlex.
Über die Ergebnisse der Grundstückssuche und der Gespräche wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Um bereits vorab die Unterstützung der Unternehmen zumindest hinsichtlich der Klärung der Fragestellungen zu Standort und Trägerschaft der Einrichtung zu sichern, werden FB 02 und FB 45 parallel zu der Klärung dieser Fragen und der der Betriebserlaubnis gemeinsam mit IHK, HWK und VUV die Betriebe über den jeweiligen Stand der Planungen informieren. Im Rahmen dieser Informationsgespräche soll weiterhin bei den ansässigen Unternehmen der genaue Bedarf für das Modell AixFlex eruiert werden.
2. Ziel
Ziel ist es, ein vielfältiges und bedarfsdeckendes Angebot betrieblich unterstützter Kinderbetreuung in Aachen zu erreichen. Dies erfordert Regelungen vor Ort zu schaffen, um auch auswärtige Kinder von einpendelnden Arbeitnehmern betreuen zu können.
Dies kann erreicht werden durch:
? Vorantreiben der Verhandlungen und Schaffung von Regelungen zu Ausgleichszahlungen für die Aufnahme von auswärtigen Kindern innerhalb der Städteregion sowie
? Berücksichtigung eines zusätzlichen jährlichen Kontingentes in den künftigen Kindertagesstättenbedarfsplänen zum Ausbau des Platzangebotes U3 für Einpendlerkinder in den Kindertageseinrichtungen,
? Eine endgültige Aufhebung der Beschränkung auf Aachener Kinder in der Leistungsvereinbarung mit dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung. Der KJA hat am 23.09.2010 eine Übergangsregelung für Unternehmen beschlossen, die mit dem Aachener Familienservice kooperieren (vgl. Vorlage FB 51/0053WP16). Diese Übergangslösung wurde zunächst befristet bis zum 31.07.2011. Im Herbst 2011 wird dem KJA über die Erfahrungen berichtet.
Folgende Angebote betrieblich unterstützter Kinderbetreuung bestehen momentan in Aachen:
Unternehmen | Kita | Förderung nach KiBiz | Betriebliche Plätze nach Betriebserlaubnis |
Verschiedene Unternehmen im Gewerbegebiet Schleckheim | Pascalzwerge | nein | 15 |
Städteregion Aachen | Brabantstr. | Ja | 15 |
Universitätsklinikum Aachen | Schneebergweg | nein | 55 |
RWTH Aachen | 3 Tagespflegegruppen in den Kitas: Johanniterst., Kronenberg und Phillip-Neri-Weg 11 | nein | 3 Gruppen mit jeweils 9 Kindern |
Dialego | Lothringer Str. | nein | 5 |
Werkzeugmaschinenlabor der RWTH Aachen (WZL) | Fassinstr. | ja | 5 |
Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH Aachen (E.V.A.) | Passstr. 10 | nein | 8 |
Stadt Aachen | Reumontstr. 52 | Ja | 16 |
Es ist aus Kontakten mit privatgewerblichen Kindertagesstätten bekannt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern Zuschüsse zur Kinderbetreuung bei diesen Einrichtungen auch in Aachen gewähren. (z.B. Aachen-Münchner Versicherung).
Die RWTH Aachen und die familiäre Tagesbetreuung haben in drei städtischen Kindertagesstätten die Betreuung von jeweils bis zu neun Kindern über Tagespflegepersonen organisiert. Dabei werden die Kosten für die Räume von der RWTH übernommen und die Kosten für die Tagespflegeperson i.d.R. durch die Eltern. Bei zwei der genannten Einrichtungen laufen die Mietverträge aus, da die Räumlichkeiten wieder von der Stadt Aachen für die Kinderbetreuung in den städtischen Einrichtungen benötigt werden.
Im Gewerbegebiet Schleckheim ist die Kinderbetreuung durch die Pascalzwerge für mehrere Unternehmen eingerichtet.
In der Einrichtung Fassinstr. sind 5 Belegplätze für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren für die RWTH eingerichtet worden. Diese Plätze sind allerdings kaum nachgefragt worden, da die von der RWTH gewünschten Betreuungszeiten von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr durch die Einrichtung nicht abgedeckt werden können. Aus diesem Grund wurde der Vertrag zum 01.07.2011 gekündigt.
3. Möglichkeiten der Umsetzung zur Erweiterung von betrieblich unterstützter Kinderbetreuung in Aachen
Durch die Einführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) haben sich die Regelungen zur finanziellen Förderung einer Betriebskindertagesstätte verändert. Es ist nun möglich, dass ein freier oder öffentlicher Träger eine Betriebskindertagesstätte im Rahmen des KiBiz führt.
3.1. Im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes soll das Modell AixFlex wie ausgeführt für Aachen umgesetzt werden.
3.2. Am 13.05.11 stellt Herr Oberbürgermeister Philipp die eingangs genannte Infobroschüre VON KLEIN BIS GROSS Individuelle Lösungen für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Sie bündelt in übersichtlicher Weise alle wesentlichen Informationen und Ansprechpartner zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung und schließt damit eine Informationslücke in diesem Bereich.
4. Kosten
Nach den Regelungen des KiBiz wird die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen in Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Der örtliche Jugendhilfeträger hat anteilige Zuschüsse an den Träger einer Einrichtung zu leisten. Diese unterscheiden sich ebenso wie der vom Träger selbst zu übernehmende Anteil in der Höhe je nach Art der Trägerschaft. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die verschiedenen Finanzpositionen und die daraus resultierenden Nettokosten für den städtischen Haushalt je Betreuungsplatz.
Es werden nur die Werte für eine 25-Stundenbetreuung in den Gruppenformen I und II (vgl. Beispieleinrichtung nach dem Modell AixFlex unter 1.2.) angegeben:
Trägerart | Gruppenform | Kindpauschale | Landeszuweisung | Elternbeiträge* | Trägeranteil | Nettokosten je Platz |
städtisch | Ia | 4.418,33 | 1.325,50 | 441,83 | 0,00 | 2.651,00 |
IIa | 9.108,94 | 2.732,68 | 910,89 | 0,00 | 5.465,36 | |
kirchlich | Ia | 4.418,33 | 1.612,69 | 441,83 | 530,20 | 1.833,61 |
IIa | 9.108,94 | 3.324,76 | 910,89 | 1.093,07 | 3.780,21 | |
anderer freier Träger | Ia | 4.418,33 | 1.590,60 | 441,83 | 397,65 | 1.988,25 |
IIa | 9.108,94 | 3.279,22 | 910,89 | 819,80 | 4.099,02 |
* in Aachen durchschnittlich 10% der Kindpauschale
Folgende beispielhafte Einrichtung nach dem Modell AixFlex wurde bereits unter 1.2. dargestellt:
1 x Gruppenform Ia: 20 Kinder von 2 - 6 J. bei 25 h/Woche x 1,5 = 30 Plätze
2 x Gruppenform IIa: 2 x 10 Kinder von 0 - 2 J. bei 25 h/Woche x 1,5 = 30 Plätze
Aufbauend auf der oben dargestellten finanziellen Struktur ergeben sich somit folgende Nettokosten für die Stadt Aachen für die Beispieleinrichtung nach dem Modell AixFlex:
Trägerart | Kindpauschalen | Landeszuweisungen | Elternbeiträge* | Trägeranteil | Nettokosten |
städtisch | 405.818,00 | 121.745,40 | 40.581,80 | 0,00 | 284.072,60 |
kirchlich | 405.818,00 | 148.123,57 | 40.581,80 | 48.698,16 | 168.414,47 |
anderer freier Träger | 405.818,00 | 146.094,48 | 40.581,80 | 36.523,62 | 182.618,10 |
* in Aachen durchschnittlich 10% der Kindpauschale
Um eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten (Stadt Aachen, Unternehmen und Familien) zu erreichen, wurde eine mögliche Übernahme von anteiligen Betriebskosten durch die Unternehmen geprüft. Ergebnis ist, dass nur die Übernahme der Kosten des Trägeranteils nicht die Landeszuweisung nach dem Kibiz gefährdet.
Die Verwaltung schlägt vor, einen kirchlichen oder anderen freien Träger für die Übernahme der Trägerschaft einer Einrichtung nach dem Modell AixFlex zu gewinnen.
4.1. Investitionskosten
Die Höhe der Investitionskosten, die anlässlich der Inbetriebnahme einer Betreuungseinrichtung nach dem Model AixFlex anfallen können, lässt sich aufgrund zahlreicher Variablen allgemein nur schwer beziffern. Im Folgenden werden relevante Werte bezogen auf einzelne investive Positionen dargestellt und soweit möglich / sinnvoll Schätzwerte zu den möglichen Kosten angegeben.
Grundstück: Für den Betrieb der beschrieben Beispieleinrichtung ist nach den Empfehlungen des LVR ein Grundstück von rund 1.500 m2 notwendig.
Gebäude: Die Gebäudefläche für eine Einrichtung in dieser Größe beträgt nach den Empfehlungen des LVR rund 600 m2.
Außengelände: Für das Außengelände sind rund 900 m2 anzusetzen.
Ausstattung: Die Kosten der erstmaligen Ausstattung können pro Gruppe mit rund 20.000 Euro angesetzt werden.
Denkbar ist, dass ein Unternehmen eine Unterstützung hinsichtlich der Investitionskosten leistet.
Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms für den U3 Ausbau ist grundsätzlich eine Förderung in Höhe von 20.000 Euro pro geschaffenem U3 Platz im Falle eines Neubaus und 12.000 Euro pro Platz bei einem An- oder Umbau möglich. Für reine Ausstattungsmaßnahmen ist eine Förderung in Höhe von 3.500 Euro pro U3 Platz möglich. Allerdings sind die Finanzmittel des Förderprogramms verausgabt, sodass zurzeit seitens des Landsjugendamtes keine Förderbescheide erlassen werden. Es ist nicht absehbar, ob und wann wieder finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
4.2. Betriebskosten
Die Höhe der Betriebskosten (z.B. Personalkosten, Miete, sonstige laufende Kosten) kann nicht allgemein beziffert werden. Für den Betrieb der dreigruppigen städtischen Einrichtung Düppelstr. 5 (jeweils eine Gruppenform IIc: 0 bis 3 Jahre, 45 Stunden, IIIb: 3 Jahre bis Einschulung, 35 Stunden und IIIc: 3 Jahre bis Einschulung, 45 Stunden) fielen im Kindertagesstättenjahr 2009/2010 beispielsweise rund 365.000 Euro Personalkosten, 50.000 Euro Sachkosten und 9.000 Euro Verwaltungskosten an. Die Betriebskosten der ebenfalls dreigruppigen städtischen Einrichtung Philipp-Neri-Weg 11 (jeweils eine Gruppenform Ic: 2 bis 6 Jahre, 45 Stunden, IIc: 0 bis 3 Jahre, 45 Stunden und IIIc: 3 Jahre bis Einschulung, 45 Stunden) betrugen im letzten Kindertagesstättenjahr für die Positionen Personalkosten rund 323.000 Euro, Sachkosten 78.000 Euro und Verwaltungskosten 8.000 Euro.
5. Ausblick
Bei weiteren konkreten Überlegungen zur Umsetzung einer Betreuungsmöglichkeit nach dem Modell AixFlex mit einem Unternehmen werden der Kinder und Jugendausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft jeweils beteiligt.
Nach erfolgreicher Umsetzung des Modells AixFlex ist eine bedarfsgerechte Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet denkbar. Die Stadt Aachen wäre damit im Wirkungsbereich des Landesjugendamtes Rheinland Vorreiter für eine Kindertageseinrichtung mit flexiblem Betreuungsangebot unter Einbindung der KiBiz Förderung und damit auch Anwendung der örtlichen Elternbeitragssatzung.
Das Modell AixFlex wird in der Sitzung durch eine Powerpointpräsentation vorgestellt.
Durch die Anbindung des Aachener Familienservices an den Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten ist die Verteilung der Infobroschüre VON KLEIN BIS GROSS an die Unternehmen regelmäßig gewährleistet. Gleichzeitig werden den Unternehmen dabei auch verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, auch ohne Einbindung des örtlichen Jugendhilfeträgers interessante und praktikable Lösungen für Mitarbeiter mit Kindern anbieten zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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43,5 kB
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