Entscheidungsvorlage - FB 50/0111/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt die Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung. Der erste Satz lautet: Der Integrationsrat wählt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte in geheimer Abstimmung einen Vorsitzenden und 3 Stellvertreter.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die geänderte Geschäftsordnung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Integrationsrat möchte 3 Stellvertreter des Vorsitzenden wählen. Gem. § 27 Abs. 7 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. In § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung ist geregelt, dass nur 2 Stellvertreter gewählt werden. Der Integrationsrat beschließt daher die entsprechende Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung.

 

Gem. § 20 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Aachen ist die Änderung der Geschäftsordnung vom Rat zu beschließen.

 

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