Kenntnisnahme - FB 51/0094/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.       Die Bezirksvertretungen nehmen den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2011 / 2012

1.       die Tageseinrichtung für Kinder „Krümmel“, Sigmundstr. 8, in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e.V.,

2.       die integrative Tageseinrichtung für Kinder „Schikita“, Scheibenstr. in der Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH und

3.       das „Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam“, Schleswigstraße 3 in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde Aachen Ost / Eilendorf

für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet werden, zur Kenntnis.

 

Abhängig ist diese Meldung von der durch das Land noch mitzuteilenden Anzahl der zusätzlichen Förderplätze.

 

2.       Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die o.g. Einrichtungen dem Land vorbehaltlich der noch mitzuteilenden Anzahl der zusätzlichen Förderplätze als Familienzentren zu melden.


3.       Die Bezirksvertretungen nehmen den Vorschlag, dass für das Kindergartenjahr 2011 / 2012      die sich in städtischer Trägerschaft befindlichen Einrichtungen „Albert-Einstein-Straße 84“, und „Weißwasserstraße 10“ mit kommunalen Mitteln gefördert werden, damit der Ausbau zu Familienzentren weiter vorangetrieben wird, zur Kenntnis.

 

Sollte durch die weitere Aufnahme einer bisher sich in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung die Möglichkeit bestehen, zusätzlich eine dritte Einrichtung in die kommunale Förderung aufzunehmen, soll die Einrichtung „Montessori Kinderhaus St. Hubertus“, Kronenberg 50 im Verbund mit dem „Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus“ ebenfalls in die kommunale Förderung aufgenommen werden.

 

4.       Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Einrichtungen Einrichtungen „Albert-Einstein-Straße 84“, und „Weißwasserstraße 10“ mit kommunalen Mitteln zu fördern.  Vorbehaltlich der Aufnahme einer weiteren, sich bisher in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung beschließet der Kinder- und Jugendausschuss, die Einrichtung „Montessori Kinderhaus St. Hubertus“, Kronenberg 50 im Verbund mit dem „Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus“ zusätzlich in die kommunale Förderung aufzunehmen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage Landesförderung

Die Ausbauplanung des Landes sieht 35 zertifizierte Familienzentren bis 2012 vor.

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

·       Alfonsstraße 22-24 (Städtische Einrichtung)

·       Goerdeler Straße (AWO)

·       Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten)

 

Diese drei zertifizierten Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2008 in der gesetzlichen Förderung

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Einrichtung)
  • Barbarastraße 6-8 (Kath. Kirche)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Süsterfeldstraße 99 (Nachbarschaftliche Selbsthilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg  6 (beides städtische Einrichtungen)
  • Alfons-Gerson-Straße (Städtische Einrichtung)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Einrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Einrichtung)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Jülicher Straße 68 ( Kath. Kirche) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Einrichtung)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Einrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SKF)

 

Diese zertifizierten 14 Einrichtungen befinden sich seit dem 01.08.2009 in der gesetzlichen Förderung

      

Für das Kindergartenjahr 2010 /2011 wurde die integrative Tageseinrichtung für Kinder Anna-Roles, Raerener Str. 97 in Trägerschaft der Caritas-Lebenswelten GmbH und das Montessori Kinderhaus Schurzelter Straße im Verbund mit der Tageseinrichtung für Kinder An der Rahemühle 6, beide in städtischer Trägerschaft, für das Landesprogramm Familienzentren gemeldet.


Diese Einrichtungen befinden sich z.Zt. in der Zertifizierungsphase, welche zum 01.08.2011 abgeschlossen sein wird.

 

Damit sind insgesamt 19 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

2. Aktuelle Situation

Für das Kindergartenjahr 2011 / 2012 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

 

  • Tageseinrichtung für Kinder Krümel, Sigmundstraße 8 in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Stadt e.V.

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Integrative Tageseinrichtung für Kinder SCHIKITA, Scheibenstraße 11 in der Trägerschaft der Caritas Lebenswelten GmbH

Diese Einrichtung befindet sich seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 in kommunaler Förderung zum Familienzentrum.

 

  • Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam, Schleswigstraße 3 in der Trägerschaft des katholischen Kirchen Gemeinde Verband Aachen-Ost / Eilendorf .

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2011 / 2012

Die Entscheidung des Landesjugendamtes, wie viele Kindertageseinrichtungen tatsächlich für das Kindertagesstättenjahr 2011/2012 zur Zertifizierung angemeldet werden können, steht zurzeit noch aus. Im aktuellen Kindertagesstättenjahr wurden 2 Einrichtungen neu in die Landesförderung aufgenommen.

 


4. Auswahl von Familienzentren

Folgenden Kriterien wurden bis dato für die Entscheidung herangezogen:

  • Freigestellte Leitung, wobei unter KiBiz Bedingungen die Leitungen fast ausschließlich nur anteilig freigestellt sind
  • direkte Erreichbarkeit von Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • direkte Erreichbarkeit für viele Familien
  • bestehende Angebote
  • Angebote für Kinder unter drei Jahren
  • Besonderheiten
  • Trägerproporz

 

Bei Zugrundelegung eines Trägerproporzes besteht derzeit eine Ausgewogenheit.

 

Die Einrichtung Sigmundstraße bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an, sie befindet sich in kommunaler Förderung seit 2009/10 und hat bereits umfangreiche Erfahrungen im Zusammenhang mit der Arbeit in einem Familienzentrum gesammelt. In unmittelbarer Nähe liegen die zertifizierten Familienzentren im Verbund: St. Elisabeth, Jülicherstraße und die städt. Einrichtung Passstraße 25.

Mit einer Aufnahme der Tageseinrichtung für Kinder Krümmel, Sigmundstraße 8 in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Aachener Nordraum ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit dem Bedarf Rechnung zu tragen.

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien und Kindern im Nordraum zugute.

 

Die integrative Tageseinrichtung für Kinder Schikita, Scheibenstraße hat derzeit noch keine Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren. Sie befindet sich jedoch bereits in der Entwicklung zum Familienzentrum und seit Beginn des Kindergartenjahres 2009/ 2010 in kommunaler Förderung.

In erreichbarer Nachbarschaft gibt es bereits verschiedene Familienzentren: Goerdeler Straße 10, Im Klostergarten 2, Alfonsstraße, Jülicherstraße im Verbund mit Passstr. 25, Robert-Koch- Straße 1 (Rokoko), Sigmundstraße (in kommunaler Förderung).

 

Mit einer Aufnahme dieser Einrichtung in die Landesförderung bietet sich die Möglichkeit, im Aachener Ostraum ein weiteres Familienzentrum zu qualifizieren und somit der Integration von Kindern mit Behinderungen Rechnung zu tragen.

 

Eine verbesserte finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien sowohl mit behinderten wie auch nicht behinderten Kindern im Ostraum zugute. Bereits jetzt versteht sich die Einrichtung in ihrer integrativen Ausrichtung sowie der konsequenten Orientierung an der Lebenswirklichkeit der Familien als Teil eines Familien- und Sozialraumsystems.

 


Die Einrichtung Schleswigstraße bietet bereits die Betreuung von unter dreijährigen Kindern an, sie

hat bisher keine  Erfahrungen im Zusammenhang mit einem Familienzentrum gesammelt. In erreichbarer Nachbarschaft gibt es bereits verschiedene Familienzentren: Robert-Koch-Straße 1a, Goerdeler Straße 10,  Jülicher Straße 68 im Verbund mit der Passstr. 25 und die Sigmundstraße.

 

5. Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

 

Wie dargestellt steht die Entscheidung, wie viele Einrichtungen zum 01.08.2011 in das Landesförderprogramm aufgenommen werden können, zurzeit noch aus. Ausgehend von den bisherigen Ausführungen wird vorgeschlagen, die Auswahl und ggfs. Anmeldung der Einrichtungen in folgender Reihenfolge vorzunehmen:

 

1.       Kindertagesstätte „Krümmel“, Sigmundstr. 8

2.       integrative Kindertagesstätte „Schikita“ Scheibenstr.  11

3.       „Montessori Kinderhaus St. Fronleichnam“, Schleswigstr. 3

 

6. Ausgangslage kommunale Förderung

 

In 2010 befanden sich 12 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung.:

 

    • Eibenweg 16 (Städtische Einrichtung)
    • Reimser Straße 63 (Städtische Einrichtung)
    • Königsberger Straße (Städtische Einrichtung)
    • Brunssumstraße (Städtische Einrichtung)
    • Montessori Kinderhaus Schurzelterstraße 21 im Verbund mit An der Rahemühle 6  (Städtische Einrichtungen)
    • Am Höfling 10 (Städtische Einrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)

·         Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Strasse 6

    • Raerenerstraße 97 (Caritas Lebenswelten GmbH)
    • Sigmundstraße 8 (Arbeiterwohlfahrt)
    • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
    • Am Kupferofen  17 (Evangelische Familienbildungsstätte)  im Verbund mit der integrativen Einrichtung Am Pappelweiher 1 (Städtische Einrichtung)

 

Die Einrichtungen Anne-Roles, Raerener Straße 97 und das Montessori Kinderhaus Schurzelterstraße 21 im Verbund mit der Tageseinrichtung An der Rahemühle 6  werden bereits seit dem 01.08.2010 vom Land gefördert , so dass deren kommunale Förderung daher zum 31.12.2010 endete. Der Haushalt 2011 sieht erneut 78.000,-- € für die städtische Förderung von Familienzentren vor, so dass nunmehr zwei weitere Tageseinrichtungen mit städtischen Mitteln gefördert werden können.

 


6. aktuelle Situation

 

Für das Kindergartenjahr 2011/2012 liegt folgende Bewerbung auf städtische Förderung für den Aufbau eines Familienzentrums vor:

 

  • Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50 im Verbund mit dem Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus, beide sind in der Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinde St. Jakob Aachen.

 

·       Zusätzlich sollen die beiden städtischen Einrichtungen Albert-Einstein-Str. 84 und Weißwasserstr. 10 zum Familienzentrum entwickelt werden.

 

7. Kriterien zur Auswahl und Vorschlag der Verwaltung für die kommunale Förderung

 

Der Auswahl liegen folgende Kriterien zugrunde:

  • kein bereits bestehendes Familienzentrum in unmittelbarer Nähe, damit eine flächendeckende Versorgung gegeben ist
  • Tageseinrichtung für Kinder mit Besonderheiten
  • Größe der Tageseinrichtung für Kinder und damit verbunden die Anzahl der direkt erreichbaren Familien, die dadurch erhöht wird, dass im Verbund mit einem anderen benachbarten Träger des Sozialraumes in Kooperation ein gemeinsames Zentrum aufgebaut wird.

 

Es wird vorgeschlagen, zunächst die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Albert-Einstein-Straße und Weißwasserstraße für die kommunale Förderung vorzusehen, da beide Einrichtungen seit langem Elemente und Konzepte der Konzeption Familienzentrum erarbeiten und anwenden. In unmittelbarer Nähe der Weißwasserstraße liegt zwar das Familienzentrum Barbarastr., aber das Angebot deckt den notwendigen Bedarf keinesfalls ab. Die Einrichtung Weißwasserstraße hat bereits seit vielen Jahren ein gutes Netzwerk von Kooperationspartnern im Sozialraum und darüber hinaus vor allem in Richtung Ostviertel aufgebaut.

 

Der Einrichtungsverbund „Montessori Kinderhaus St. Hubertus, Kronenberg 50“ mit dem Kinder und Jugendzentrum St. Hubertus erfüllt formal die genannten Kriterien für eine kommunale Förderung. Allerdings ist das vorhandene Raumangebot der Kindertagesstätte im Hinblick auf die Empfehlungen des LVR als sehr problematisch anzusehen. Die Bewerbung als Familienzentrum liegt erst seit Ende Februar 2011 vor. Sollte durch die weitere Aufnahme einer bisher sich in kommunaler Förderung befindlichen Einrichtungen in die Landesförderung die Möglichkeit bestehen, zusätzlich eine dritte Einrichtung in die kommunale Förderung aufzunehmen, soll die Einrichtung Kronenberg 50 hierfür vorgesehen werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja

333.000 €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

Landesförderung

 

255.000 €

Anmerkung:

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Den veranschlagten Haushaltsansätzen wurde die Annahme zugrunde gelegt, dass jährlich drei Einrichtungen zusätzlich in die Landesförderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

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