Kenntnisnahme - FB 61/0516/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 den Tagesordnungspunkt 11 im öffentlichen Teil, I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 824 - Brüsseler Ring – (Vorlage:

FB 61/0463/WP16) nicht beschlossen. Seitens des Ausschusses bestanden Bedenken, dass der Grundstückseigentümer erneut gegen den geänderten Bebauungsplan klagen könnte.

 

Nach Gesprächen mit der Verwaltung hat der Eigentümer mitgeteilt, dass hinsichtlich der Bebauungsplanänderung ein Bauantrag vorliege, der weitestgehend den nunmehrigen Bebauungsplanänderungen des Bebauungsplanes 824 entspricht. Im Planungsverfahren werde er deshalb keine Eingaben machen. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Für ein Normenkontrollverfahren hat ein solches Verhalten folgende Konsequenz:

Voraussetzung für die Zulassung einer Klage im Zuge einer Normenkontrollklage vor dem OVG ist, dass der Kläger im Rahmen der Offenlage sich zu den Planungen geäußert hat. Ist dies nicht der Fall, so wird die Normenkontrollklage nicht zugelassen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungs- und Offenlagebeschluss nunmehr zu fassen.

 

Anmerkung: Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FB 61/0463/WP16 aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 21.07.2011, die als Anlage beigefügt ist.

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Anlagen

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