Kenntnisnahme - A 37/0004/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2004/2005 der Stadt Aachen nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese Entwurfsfassung dem Rat der Stadt zur Genehmigung zuzuleiten.

 

Der Rat der Stadt Aachen stimmt dem Rettungsdienstbedarfsplan zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach §12(6) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, erstmals im Jahre 2000 zu ändern.

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2004/2005 ist die 6. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen.

 

Nach Durchführung des nach §12 RettG NW vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens sind

gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2000 folgende wesentlichen Änderungen geplant:

 

1. Die Dienstzeiten der Krankenwagenbesatzungen wird, wegen Rückgang des Transportaufkommens, um 13% reduziert

 

2. Die planmäßige Vorhaltung eines 2. Notarztes in Wachbereitschaft wird aus organisatorischen Gründen von wöchentlich 40 Stunden auf 50 Stunden verlängert.

 

3. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Regelrettungsdienst wurde für Vaals und Horbach mit der niederländischen Provinz Süd-Limburg vereinbart

 

3. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen in der Stadt Aachen wurde in der   Dienstanweisung Massenanfall von Verletzten und Erkrankten (MANV) geregelt

 

4. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe  in medizinischen Großschadenslagen in der Euregio Maas-Rhein wurde das EUMED- Konzept erstellt.

 

Die kostenrelevanten Änderungsvorschläge wurden mit den Vertretern der Verbände der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften erörtert und in allen Punkten Einvernehmen erzielt.

Nach Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt werden die Beteiligungen an der Durchführung der rettungsdienstlichen Aufgaben öffentlich ausgeschrieben.

Zum Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt eine Gebührenkalkulation, die mit den Verbänden der Krankenkassen mit der Zielsetzung der 100% Kostendeckung zu verhandeln ist, bevor die Gebührenordnung für den Rettungsdienst dann durch Ratsbeschluss satzungsgemäß festgelegt wird.

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

./.

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Anlagen

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