Entscheidungsvorlage - FB 61/0519/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte an der Ludwigsallee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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21.09.2011
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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22.09.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1859, Gemarkung Aachen, Flur 70, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, für das Flurstück 1859, Gemarkung Aachen, Flur 70, eine Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 14 Abs. 1 BauGB und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für das Flurstück 1859, Gemarkung Aachen, Flur 70. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 04.11.2010 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 938 Ludwigsallee zur Sicherung der Bauleitplanung und der geordneten städtebaulichen Entwicklung beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 11.11.2010.
Das Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die Bebauung sowie die vorhandenen Grünstrukturen im Plangebiet zu sichern. Insbesondere sollen die bestehenden Freibereiche auf den rückwärtigen Grundstücken und Grundstücksteilen von weiterer Bebauung freigehalten werden, um die wertvollen waldartigen Grün- und Parkflächen zu erhalten.
Für das Grundstück Gem. Aachen, Flur 70, Flurstück 1859 liegt der Verwaltung eine Bauvoranfrage vor, die unter anderem die Errichtung von zwei Häusern im rückwärtigen Grundstücksbereich vorsieht. Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Bauvorhabens gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für die Dauer von 12 Monaten zurückgestellt. Aus Sicht der Stadt Aachen ist zu befürchten, dass die städtebaulichen Ziele der Bauleitplanung durch die Realisierung des Vorhabens wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht würden.
Die Zurückstellung läuft zum 31.10.2011 aus.
Die Verwaltung empfiehlt, für die genannte Parzelle eine Veränderungssperre zu erlassen, um das Baugesuch rechtssicher ablehnen zu können.
Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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99,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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