Kenntnisnahme - FB 14/0061/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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12.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 durch den Fachbereich Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
2. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Prüfbericht des Fachbereiches Rechnungsprüfung zu eigen und erteilt ein uneingeschränktes Testat.
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung der Eröffnungsbilanz gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW.
5. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW.
Emmerich
komm. Leiter des Fachbereiches Rechnungsprüfung
Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Der Rat der Stadt Aachen nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und die örtliche Rechnungsprüfung zur Kenntnis.
2. Der Rat Stadt Aachen nimmt den Bericht der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 durch die Gemeindeprüfanstalt (GPA) sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW die Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008 in der Fassung vom 09.09.2011.
4. Der Rat der Stadt Aachen entlastet gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW den Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Aachen zum 01.01.2008.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachdarstellung
Mit der Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) zum 01.01.2008 besteht gemäß § 92 (1) Gemeindeordnung (GO NRW) die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz.
Den mit Datum vom 08.04.2008 von der Kämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz einschließlich Lagebericht und Anhang der Stadt Aachen zum 01.01.2008 hat der Rat in seiner Sitzung am 24.06.2009 zur Kenntnis genommen und gemäß § 92 (5) GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
Örtliche Prüfung
Gemäß § 92 (5) GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss die Eröffnungsbilanz. Zur Durchführung bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung (§101 (8) GO NRW).
Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind gemäß § 92 (2) und (4) GO NRW dahingehend zu prüfen, ob
- sie unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Aachen vermitteln und
- die gesetzlichen und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind.
Diese Prüfung ist durch die örtliche Rechnungsprüfung auf Basis des Entwurfes der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht vom 09.09.2011 erfolgt. Darüber hinaus wurden die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegtem Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in die Prüfung einbezogen (§ 92 (5) GO NRW).
Über die im Laufe der Prüfung getroffenen Feststellungen wurde der Fachbereich Finanzsteuerung informiert. Die Feststellungen wurden akzeptiert und umgesetzt. Die zur Beschlussfassung vorgelegte Eröffnungsbilanz beinhaltet bereits die durch diese Umsetzung angepassten Werte.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Prüfung verschiedene Punkte festgestellt, die nach Klärung in den zukünftigen Jahresabschlüssen eine Korrektur der Eröffnungsbilanz (gemäß § 92 (7) GO NRW) bewirken können. Hierbei handelt es sich aber um Teilsachverhalte unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze u.a. bei folgenden Positionen:
- Immaterielle Vermögensgegenstände (DV-Software)
- Wald und Forsten (Aufwuchs, Flächen)
- Straßenbegleitgrün
- Sonderbauwerke
- Bemessung Verbindlichkeiten (hier: Erhaltene Anzahlungen)
- Sonstige Rückstellung (Altersteilzeit, SAP)
- Aktiver und Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
- Vorräte (Natursteinmaterialien)
Bestätigungsvermerk
Die örtliche Rechnungsprüfung hat gemäß § 101 (8) GO NRW ein uneingeschränktes Testat erteilt.
Gemäß § 101 (3) i.V.m. (7) GO NRW fasst der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der unter Angabe von Ort und Tag vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dem Fachbereich Rechnungsprüfung zu unterzeichen ist. Dieser Bestätigungsvermerk wird der Originaldokumentation der Eröffnungsbilanz beigefügt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 04.10.2011 über den Prüfbericht beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss den örtlichen Prüfbericht zu eigen macht.
Überörtliche Prüfung
Die Eröffnungsbilanz unterliegt gemäß § 92 (6) GO NRW der überörtlichen Prüfung. Diese erfolgt durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA).
Die GPA teilt gemäß § 105 (4) GO NRW das Prüfergebnis in Form eines Prüfberichtes der geprüften Gemeinde und den Aufsichtsbehörden mit.
Die GPA hat ihre Prüfung in der Zeit vom 01.08.2011 bis 13.08.2011 in Aachen durchgeführt. Das Abschlussgespräch hat am 16.08.2011 stattgefunden. Es wurde von Seiten der GPA zugesagt, den Bericht bis zum 16.09.2011 der Stadt Aachen zuzuleiten. Nach Erstellung des Prüfberichtes beginnt eine 4-wöchige Frist, in der noch Stellung genommen werden kann. Grundsätzlich gelten Feststellungen als Beanstandungen im Sinne des § 105 GO NRW. Bei Empfehlungen besteht keine Pflicht zur Korrektur. Der endgültige Bericht wird der Bezirksregierung zugeleitet, die wiederum zuständig für weitere Entscheidungen ist. Gegebenenfalls ergeben sich Korrekturbedarfe im Rahmen der Jahresabschlüsse.
Die im Abschlussgespräch dargelegten Feststellungen der GPA wurden von Seiten der Fachbereiche Finanzsteuerung und Rechnungsprüfung nicht vollständig akzeptiert bzw. umgesetzt. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Punkte:
- Fehlende Indizierung des Anlagevermögens
- Bewertung von Grundstücken mit Erbbaurecht
- Bewertungsverfahren bei Gebäuden
- Bewertungsmethoden bei Finanzanlagen
- Fehlende Indizierung der Sonderposten
- Berechnung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich.
Zurzeit werden von Seiten des Fachbereichs Finanzsteuerung in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung notwendige Stellungnahmen erarbeitet. Hierbei werden unter anderem auch verschiedene Fachbereiche und die Beraterfirma PWC eingebunden, die die Bewertung des Sachanlagevermögens vorgenommen hatte. Der Bericht der GPA sowie die Stellungnahme der Verwaltung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss nachgereicht.
Feststellung
Gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW stellt der Rat die Eröffnungsbilanz durch Beschluss fest.
Die zur Beschlussfassung vorgelegte Eröffnungsbilanz nebst Anhang und Lagebericht mit Stand vom 09.09.2011 beinhaltet die von Seiten der Fachbereiche Finanzsteuerung und Rechnungsprüfung akzeptierten Empfehlungen/Feststellungen der GPA und die somit durch diese Umsetzung angepassten Werte. Sie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Bilanzsumme beträgt 2.685.174.483,44 Euro
Entlastung des Oberbürgermeisters
Gemäß § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Beschluss ist als abschließende Entscheidung des Rates über die Art und Form der Vermögensbildung, die Bewertung und den Ansatz in der Eröffnungsbilanz anzusehen. Wird die Entlastung ohne Vorhalt erteilt, gilt die Eröffnungsbilanz vorbehaltlich der späteren Berichtigungsmöglichkeiten gemäß § 92 (7) GO NRW als endgültig abgeschlossen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden |
Keine finanziellen Auswirkungen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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217,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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789 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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