Kenntnisnahme - FB 51/0128/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nehmen der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von zusätzlichen schulsozialarbeiterischen Fachkräften im Umfang von insgesamt 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.

 

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von zusätzlichen schulsozialarbeiterischen Fachkräften im Umfang von insgesamt 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.

 

3. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.       Ausgangslage

 

Im Zuge der Kompromissfindung bei der SGB II Novelle wurde beschlossen, die Erstattungsquote für Kommunen zu den Kosten der Unterkunft zweckgebunden für die Einrichtung zusätzlicher  Schul­sozial­arbeit und für die Kosten des Mittagessens von Hortkindern um 2.5% jährlich zu erhöhen. Diese Vereinbarung wurde jedoch nur für die Jahre 2011-2013 getroffen. Im Jahr 2012 ist beabsichtigt, die getroffenen Maßnahmen der Schulsozialarbeit hinsichtlich der Ausschöpfung und Verwendung der Mittel durch den Fördermittelgeber zu evaluieren und dann über die Finanzierung der Folgejahre zu entscheiden.

 

Die Bürgermeister-Konferenz ist am 13.07.2011 der Empfehlung der Schuldezernenten gefolgt, und hat vereinbart, dass der jährliche finanzielle Anteil der Stadt Aachen, der zur Deckung des Mittag­essens für Hortkinder und für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht, rd. 1,336 Mio. Euro beträgt.

 

Die Aufteilung der Mittel ist für die anderen Kommunen wie folgt:

Stadt Alsdorf                                                                                                                              237.510,00 €

Stadt Baesweiler                                                                                                                  85.608,00 €

Stadt Eschweiler                                                                                                                286.317,00 €

Stadt Herzogenrath                                                                                                                182.439,00 €

Stadt Monschau                                                                                                                  13.311,00 €

Gemeinde Roetgen                                                                                                                    7.569,00 €

Gemeinde Simmerath                                                                                                                  22.707,00 €

Stadt Stolberg                                                                                                                              301.716,00 €

Stadt Würselen                                                                                                                              136.503,00 €

 

Da es in der Stadt Aachen insgesamt nur noch 2 Horteinrichtungen gibt, sind die hierfür notwendigen Mittel angesichts der zur Verfügung stehenden Summe marginal. Sie belaufen sich bei ca. 40 Hort­kindern auf schätzungsweise 34.300,00 € pro Jahr (40 x 3,50 Euro x 5 Tage x 49 Wochen)

abzüglich 1 Euro Eigenanteil pro Kind und Tag = 24.500 Euro.

 

Mit Schreiben vom 06.07.2011 veröffentlichten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MSKJKS) in einem gemeinsamen Rundschreiben ihre Hinweise für die Umsetzung für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (s. Anlage I).

 

2.       Inhalte der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll entsprechend „den Hinweisen der drei Landesministerien“ dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Dieser Hinweis deckt sich mit dem Auftrag, den Schul­sozialarbeit insgesamt aus der Rechtsnorm des §13 KJHG heraus hat. Hiernach ist Schul­sozialarbeit insbesondere an die Kinder und Jugendlichen, ’’die zum Ausgleich sozialer Benach­teili­gung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind", zu richten. Diesem Personenkreis dient auch das besondere Augenmerk in der herkömmlich geleisteten Schulsozialarbeit. Dabei ist es jedoch wichtig, in der praktischen Arbeit jegliche Etikettierung und Stigmatisierung zu vermeiden und dem präventiven Ansatz der Schul­sozial­arbeit Rechnung zu tragen. Grundsätzlich sollten sich die Angebote an alle Schüler richten. Die Hin­weise empfehlen weiterhin eine Schwerpunktsetzung der Schulsozialarbeit in den "örtlichen Problem­bezirken“.

 

3.       Aktuelle Versorgungssituation mit Schulsozialarbeit in Aachen


In der Stadt Aachen gibt es derzeit insgesamt 9,5 kommunale Stellen und 9 Landesstellen der Schul­sozialarbeit. Hierbei haben 2 Schulen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen des Landes­erlasses des MSW vom 23.01.2008 Lehrerstellen in Schulsozialarbeiterstellen umzuwandeln, sodass zum derzeitigen Zeitpunkt insgesamt 9 Schulsozialarbeiter im Landesdienst an Aachener Schulen tätig sind. Die folgende Tabelle zeigt auf, an welchen Aachener Schulen mit welchem Stellenumfang Schul­sozial­arbeiter eingesetzt sind.

 

Schulen

Gesamt-
Schüler-
zahl

Städt.
Schulsozial-
arbeiterstellen (Vollzeitstellen)

Landes-Schulsozial-arbeiter (Vollzeitstellen)

Schulsozial-arbeiterstellen insgesamt (Vollzeitstellen)

Gesamtschule Brand

1325

1,0

1,0

2

Maria-Montessori-Gesamtschule

1310

0,5

1,0

1,5

Heinrich-Heine-Gesamtschule

1178

1,0

2,0

3

GHS Aretzstraße

359

1,0

1,0

2

GHS Burtscheid

308

 

1,0

1

GHS Drimborn

445

 

1,0

1

GHS Eilendorf

216

0,5

 

0,5

Kath. HS Klaus Hemmerle Schule

246

 

1,0

1

GHS Kronenberg

289

1,0

 

1

Förderschule für emotionale
Entwicklung Walheim

64

1,0

 

1

Förderschule für emotionale
Entwicklung Martin-Luther-King

61

1,0

 

1


Schulen

Gesamt-
Schüler-
zahl

Städt.
Schulsozial-
arbeiterstellen (Vollzeitstellen)

Landes-Schulsozial-arbeiter (Vollzeitstellen)

Schulsozial-arbeiterstellen insgesamt (Vollzeitstellen)

Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Am Rödgerbach

103

1,0

 

1

Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Kennedypark

89

1,0

 

1

Förderschule Förderschschwerpunkt
Lernen Am Kurbrunnen

102

0,5

 

0,5

Förderschule Förderschschwerpunkt
Lernen Beginenstraße

107

 

1,0

1

 

 

9,5

9,0

18,5

 

Die Maria-Montessori-Gesamtschule, die GHS Eilendorf und die Förderschule Kurbrunnenstraße sind bisher aus finanziellen Gründen nur mit je ½ kommunalen Stelle ausgestattet worden.

 

4.       Bedarf Schulsozialarbeit

 

4.1st                            Bedarf Schulsozialarbeit an Grundschulen

 

Seit Jahren ist der Wunsch - auch insbesondere der Grundschulen - erkennbar, Fachkräfte der Schulsozialarbeit in ihren Schulen einzusetzen. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben sich in mehreren Sitzungen, zuletzt am 19.05.2011, mit der Thematik Schulsozialarbeit an Grundschulen befasst. Der Ausschuss sprach sich in dieser Sitzung vom Grundsatz her dafür aus, Schulsozialarbeiterstellen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an Grundschulen einrichten zu wollen. In der damaligen Ausschussvorlage (Vorlagen-Nr.: FB40/0083/WP16) hat die Verwaltung dargelegt, dass die Einrichtung von Schulsozialarbeit an Grundschulen als grundsätzlich sinnvoll erachtet wird.

Es sollte an den Grundschulen Schulsozialarbeit eingerichtet werden, die auch im Rahmen des Grundschulfonds gefördert werden.

Sowohl Grundschulfonds als auch der Erlass zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes verfolgen das Ziel, die Bildungschancen von Schülern aus sozialen Brennpunkten zu verbessern.

 

Die am 22.09.2009 vom Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss verabschiedeten Kriterien lauten:

 

-          Teilnahme am Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit“

-          Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf/Sprachstandserhebung bei Vierjährigen

-          Übergangsquoten zur Hauptschule

-          Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen

-          Schüler mit Migrationshintergrund

-          Passausländer

Folgende Grundschulen werden aus dem Grundschulfonds gefördert:

 

KGS Feldstraße, GGS Driescher Hof, GGS Schönforst, KGS Beeckstraße, KGS Luisenstraße,

KGS Düppelstraße, KGS Bildchen, GGS Gerlachstraße, KGS Passstraße, KGS Mataréstraße,

GGS Brühlstraße insbesondere mit dem Teilstandort Barbarastraße, GGS Kronenberg.

Darüber hinaus weisen weitere 15 Grundschulen, die nicht gefördert werden, trotzdem hohe Werte bei der Bewertung im Rahmen des Grundschulfonds auf. Auch diese Schulen sollten nach Auffassung der Verwaltung im Rahmen der Schulsozialarbeit Berücksichtigung finden.

Es handelt sich hierbei um KGS Michaelsbergstraße, GGS Gut Kullen, GGS am Lousberg, GGS Wal­heim, KGS Hanbruch, KGS Forster Linde, KGS Auf der Hörn, GGS am Haarbach, GGS Ober­forst­bach, Annaschule, KGS am Fischmarkt, MGS Eilendorf, KGS Birkstraße, KGS Karl-Kuck-Schule und MGS Mataréstraße.

 

Den Wunsch auf Einrichtung von Schulsozialarbeit haben explizit die GGS Driescher Hof und die KGS Passstraße der Verwaltung gegenüber bereits schriftlich geäußert.

 

4.2nd                         Bedarf Schulsozialarbeit an Gymnasien

 

Aus dem Bereich der Gymnasien gab es in der Vergangenheit lediglich von einem Gymnasium Interesse an Schulsozialarbeit. Aufgrund der Ferienzeit konnte jedoch nicht näher ermittelt werden, inwieweit dieses Gymnasium noch seinen Wunsch nach Schulsozialarbeit aufrecht erhält.
 

4.3rd                         Bedarf Schulsozialarbeit an der 4. Gesamtschule

 

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Einrichtung einer Schul­sozial­arbeiter­stelle an der 4. Gesamtschule beschlossen, die auch die Schüler der auslaufenden David-Hanse­mann-Schule begleiten soll. Diese Schulsozialarbeiterstelle wird ebenfalls aus den Bundesmitteln finanziert und ist deshalb in diesem Konzept mit berücksichtigt.
 

4.4th                         Bedarf Schulsozialarbeit - Aufstockung vorhandener Stellen

 

Vor dem Hindergrund der dargelegten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, dem Personal- und Verwaltungsausschuss zu empfehlen, befristet die Aufstockung je einer ½  Stelle an der Maria-Montessori-Gesamtschule, der Förderschule Kurbrunnenstraße und der Gesamtschule Brand vorzunehmen.

 

              4.5   Einrichtung einer Teamleiterstelle

 

Es ist notwendig, dass auch die Schulsozialarbeiter, die im Rahmen des Bildungs- und Teil­habe­paketes in der Schulsozialarbeit tätig sein werden, in die bestehende Arbeit in Aachen integriert werden und eine entsprechende Anleitung und Einarbeitung erhalten. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Teamleiterstelle zur Gewährleistung der Qualitätsstandards von den dann insgesamt mehr als 40 Fachkräften der Schul­sozial­arbeit sowie zur Verbesserung der entsprechenden Schnittstellen zur OGS und den schulbezogenen HzE-Maßnahmen befristet einzurichten und ebenfalls aus den Bundesmitteln zu finanzieren.
 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung der Konzeption für Schulsozialarbeit derzeit noch in Bearbeitung ist und nach Verabschiedung durch den Ausschuss für alle Aachener Schulsozialarbeiter Anwendung finden soll.

 

5.              Vorschlag für den Einsatz von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes

 

Die Stadt Aachen ist Träger von 66 Schulen. 15 Schulen sind bereits mit Schulsozialarbeiterstellen versorgt. Aus den rd. 1,336 Mio. € können ca. 20 Stellen inklusive Arbeitsplatzkosten finanziert werden. Dabei werden nach KGST bei einer Eingruppierung in die Gruppe S11TVöD-SuE, an

 

Personalkosten                                                                                                                                            47.000,00 €,

davon Gemeinkosten 20 %                                                                                                                  9.400,00 €

sowie eine Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz von                                                                        9.650,00 €,

somit insgesamt                                                                                                                              66.050,00 €,

zugrunde gelegt.

 

An folgenden Schulen sollen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeiterstellen zeitlich befristet eingestellt werden, sofern die Schulen entsprechende Anträge auf der Grundlage von Schul­konferenzbeschlüssen vorlegen.

Ferner ist es erforderlich, dass an der Schule die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Büros der Schulsozialarbeit vorliegen.

 

Schule

Stellenumfang (Vollzeitstellen)

Gesamt-
schüler-
zahl

Bemerkungen

KGS Bildchen

0,5

63

 

KGS Beeckstraße

0,5

94

 

MGS Eilendorf

0,5

100

 

KGS Auf der Hörnörn

0,5

109

 

KGS Feldstraße

0,5

116

 

GGS Gerlachschule

0,5

144

 

KGS Luisenstraße

0,5

146

 

KGS Mataréstraße

0,5

150

 

GGS Schönforst

0,5

155

 

KGS am Fischmarkt

0,5

162

 

GGS Oberforstbach

0,5

166

 

GGS am Lousberg

0,5

169

 

KGS Michaelsbergstraße

0,5

169

 

KGS Hanbruch

0,5

172

 

Annaschule

0,5

178

 

KGS Forster Linde

0,5

181

 

MGS Mataréstraße

0,5

183

 

Karl-Kuck-Schule

0,5

194

 

GGS Gut Kullen

0,5

200

 

KGS Passstraße

0,5

214

 

GGS Walheim

0,5

218

 

GGS Driescher Hof

0,5

224

 

KGS Düppelstraße

0,5

228

 

KGS Birkstraße

0,5

238

 

GGS am Haarbach

0,5

257

 

Brühlstr. Teilstandort Barbarastraße

1

312

 

Gymnasium

1

 

 

Maria-Montessori-Gesamtschule

0,5

1310

Aufstockung vorhandener Stelle

Förderschule Förderschwerpunkt
Lernen Am Kurbrunnen

0,5

102

Aufstockung vorhandener Stelle

Gesamtschule Brand

0,5

1325

Aufstockung vorhandener Stelle

4. Gesamtschule u.
David Hansemann Realschule

1

569

 

Teamleitung

1

 

 

insgesamt

18

 

 

 

Die GGS Kronenberg bleibt unberücksichtigt, da mit Beschluss des Rates ab dem 01.08.2011 sie auslaufend geschlossen wird. Eine Aufstockung der halben Stelle an der GHS Eilendorf ist aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht vorgesehen.

In Abweichung von allen anderen hier aufgeführten Grundschulen wird vorgeschlagen, für die GGS Brühlstraße inklusive ihres Teilstandorts Barbarastraße eine ganze Stelle Schulsozialarbeit ein­zu­richten, da dies der Gesamt-Schülerzahl als auch der Arbeit an zwei Standorten Rechnung trägt.
 

Finanzierung

 

Für die Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit

und Mittagessen für Hortkinder stehen insgesamt                            1.336.350,00 €

zur Verfügung. Diese verfügbaren zweckgebundenen Mittel ermöglichen es,

einen großen Teil der Aachener Grundschulen mit Schulsozialarbeit zu versorgen.

Für die Ausstattung der aufgeführten möglichen Standorte fallen

pro Arbeitsplatz                                                                                                                                  9.650,00 €

an.

Dies bedeutet bei 30 Standorten einen Mittelaufwand von                                                       289.500,00 €

Pro Vollzeitstelle sind an Personalkosten                                                                                    47.000,00 €

als Durchschnittswert anzusetzen.

Bei insgesamt 18 Stellen ergibt sich ein Mittelbedarf von                                                                     846.000,00 €

An Gemeinkosten sind 20 % dieses Betrages, somit                                                                    169.200,00 €

hinzuzurechnen.

Für das Mittagessen von Hortkindern werden                                                                                     24.500,00 €

veranschlagt.

Dies ergibt einen Gesamt-Mittelbedarf von                             1.329.200,00 €

 

So dass rechnerisch ein Rest von 7.000,00 Euro verbleibt.

 

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit können im Jahr 2011 die Mittel nicht verausgabt werden. Mit Schreiben vom 24.08.2011 empfiehlt die für die Mittelzuwendung zuständige Städteregion, dass der im Jahr 2011 nicht für Schulsozialarbeit verausgabte Zuwendungsbetrag einer Rückstellung zugeführt werden sollte, um so zu erreichen, dass im Jahr 2014 eine Weiterführung der Maßnahme bis zum Schuljahresende gewährleistet werden kann.

Derzeit wird im FB 20 geprüft, wie die städt. Mittel veranschlagt werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen



investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 2012 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

1.336.200 €

0

2.672.400 €*

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

1.336.200 €

0

2.672.400 €*

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

* für 2012 und 2013: 2 x 1.366.200 €

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Anlagen

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