Kenntnisnahme - FB 51/0128/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept über die überplanmäßige befristete Einstellung von Schulsozialarbeitern im Fachbereich 45 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/500 Herr Drescher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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20.09.2011
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●
Gestoppt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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09.11.2011
| |||
●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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09.11.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters nehmen der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von zusätzlichen schulsozialarbeiterischen Fachkräften im Umfang von insgesamt 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.
2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von zusätzlichen schulsozialarbeiterischen Fachkräften im Umfang von insgesamt 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes.
3. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses sowie des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Im Zuge der Kompromissfindung bei der SGB II Novelle wurde beschlossen, die Erstattungsquote für Kommunen zu den Kosten der Unterkunft zweckgebunden für die Einrichtung zusätzlicher Schulsozialarbeit und für die Kosten des Mittagessens von Hortkindern um 2.5% jährlich zu erhöhen. Diese Vereinbarung wurde jedoch nur für die Jahre 2011-2013 getroffen. Im Jahr 2012 ist beabsichtigt, die getroffenen Maßnahmen der Schulsozialarbeit hinsichtlich der Ausschöpfung und Verwendung der Mittel durch den Fördermittelgeber zu evaluieren und dann über die Finanzierung der Folgejahre zu entscheiden.
Die Bürgermeister-Konferenz ist am 13.07.2011 der Empfehlung der Schuldezernenten gefolgt, und hat vereinbart, dass der jährliche finanzielle Anteil der Stadt Aachen, der zur Deckung des Mittagessens für Hortkinder und für Schulsozialarbeit zur Verfügung steht, rd. 1,336 Mio. Euro beträgt.
Die Aufteilung der Mittel ist für die anderen Kommunen wie folgt:
Stadt Alsdorf 237.510,00
Stadt Baesweiler 85.608,00
Stadt Eschweiler 286.317,00
Stadt Herzogenrath 182.439,00
Stadt Monschau 13.311,00
Gemeinde Roetgen 7.569,00
Gemeinde Simmerath 22.707,00
Stadt Stolberg 301.716,00
Stadt Würselen 136.503,00
Da es in der Stadt Aachen insgesamt nur noch 2 Horteinrichtungen gibt, sind die hierfür notwendigen Mittel angesichts der zur Verfügung stehenden Summe marginal. Sie belaufen sich bei ca. 40 Hortkindern auf schätzungsweise 34.300,00 pro Jahr (40 x 3,50 Euro x 5 Tage x 49 Wochen)
abzüglich 1 Euro Eigenanteil pro Kind und Tag = 24.500 Euro.
Mit Schreiben vom 06.07.2011 veröffentlichten das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MSKJKS) in einem gemeinsamen Rundschreiben ihre Hinweise für die Umsetzung für die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (s. Anlage I).
2. Inhalte der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes soll entsprechend den Hinweisen der drei Landesministerien dazu dienen, insbesondere die Bildung und Teilhabe der betroffenen Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Dieser Hinweis deckt sich mit dem Auftrag, den Schulsozialarbeit insgesamt aus der Rechtsnorm des §13 KJHG heraus hat. Hiernach ist Schulsozialarbeit insbesondere an die Kinder und Jugendlichen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind", zu richten. Diesem Personenkreis dient auch das besondere Augenmerk in der herkömmlich geleisteten Schulsozialarbeit. Dabei ist es jedoch wichtig, in der praktischen Arbeit jegliche Etikettierung und Stigmatisierung zu vermeiden und dem präventiven Ansatz der Schulsozialarbeit Rechnung zu tragen. Grundsätzlich sollten sich die Angebote an alle Schüler richten. Die Hinweise empfehlen weiterhin eine Schwerpunktsetzung der Schulsozialarbeit in den "örtlichen Problembezirken.
3. Aktuelle Versorgungssituation mit Schulsozialarbeit in Aachen
In der Stadt Aachen gibt es derzeit insgesamt 9,5 kommunale Stellen und 9 Landesstellen der Schulsozialarbeit. Hierbei haben 2 Schulen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen des Landeserlasses des MSW vom 23.01.2008 Lehrerstellen in Schulsozialarbeiterstellen umzuwandeln, sodass zum derzeitigen Zeitpunkt insgesamt 9 Schulsozialarbeiter im Landesdienst an Aachener Schulen tätig sind. Die folgende Tabelle zeigt auf, an welchen Aachener Schulen mit welchem Stellenumfang Schulsozialarbeiter eingesetzt sind.
Schulen | Gesamt- | Städt. | Landes-Schulsozial-arbeiter (Vollzeitstellen) | Schulsozial-arbeiterstellen insgesamt (Vollzeitstellen) |
---|---|---|---|---|
Gesamtschule Brand | 1325 | 1,0 | 1,0 | 2 |
Maria-Montessori-Gesamtschule | 1310 | 0,5 | 1,0 | 1,5 |
Heinrich-Heine-Gesamtschule | 1178 | 1,0 | 2,0 | 3 |
GHS Aretzstraße | 359 | 1,0 | 1,0 | 2 |
GHS Burtscheid | 308 |
| 1,0 | 1 |
GHS Drimborn | 445 |
| 1,0 | 1 |
GHS Eilendorf | 216 | 0,5 |
| 0,5 |
Kath. HS Klaus Hemmerle Schule | 246 |
| 1,0 | 1 |
GHS Kronenberg | 289 | 1,0 |
| 1 |
Förderschule für emotionale | 64 | 1,0 |
| 1 |
Förderschule für emotionale | 61 | 1,0 |
| 1 |
Schulen | Gesamt- | Städt. | Landes-Schulsozial-arbeiter (Vollzeitstellen) | Schulsozial-arbeiterstellen insgesamt (Vollzeitstellen) |
Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Am Rödgerbach | 103 | 1,0 |
| 1 |
Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Kennedypark | 89 | 1,0 |
| 1 |
Förderschule Förderschschwerpunkt | 102 | 0,5 |
| 0,5 |
Förderschule Förderschschwerpunkt | 107 |
| 1,0 | 1 |
|
| 9,5 | 9,0 | 18,5 |
Die Maria-Montessori-Gesamtschule, die GHS Eilendorf und die Förderschule Kurbrunnenstraße sind bisher aus finanziellen Gründen nur mit je ½ kommunalen Stelle ausgestattet worden.
4. Bedarf Schulsozialarbeit
4.1st Bedarf Schulsozialarbeit an Grundschulen
Seit Jahren ist der Wunsch - auch insbesondere der Grundschulen - erkennbar, Fachkräfte der Schulsozialarbeit in ihren Schulen einzusetzen. Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss haben sich in mehreren Sitzungen, zuletzt am 19.05.2011, mit der Thematik Schulsozialarbeit an Grundschulen befasst. Der Ausschuss sprach sich in dieser Sitzung vom Grundsatz her dafür aus, Schulsozialarbeiterstellen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten an Grundschulen einrichten zu wollen. In der damaligen Ausschussvorlage (Vorlagen-Nr.: FB40/0083/WP16) hat die Verwaltung dargelegt, dass die Einrichtung von Schulsozialarbeit an Grundschulen als grundsätzlich sinnvoll erachtet wird.
Es sollte an den Grundschulen Schulsozialarbeit eingerichtet werden, die auch im Rahmen des Grundschulfonds gefördert werden.
Sowohl Grundschulfonds als auch der Erlass zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes verfolgen das Ziel, die Bildungschancen von Schülern aus sozialen Brennpunkten zu verbessern.
Die am 22.09.2009 vom Schulausschuss und Kinder- und Jugendausschuss verabschiedeten Kriterien lauten:
- Teilnahme am Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit
- Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf/Sprachstandserhebung bei Vierjährigen
- Übergangsquoten zur Hauptschule
- Maßnahmen nach § 35a SGB VIII, Teilleistungsstörungen
- Schüler mit Migrationshintergrund
- Passausländer
Folgende Grundschulen werden aus dem Grundschulfonds gefördert:
KGS Feldstraße, GGS Driescher Hof, GGS Schönforst, KGS Beeckstraße, KGS Luisenstraße,
KGS Düppelstraße, KGS Bildchen, GGS Gerlachstraße, KGS Passstraße, KGS Mataréstraße,
GGS Brühlstraße insbesondere mit dem Teilstandort Barbarastraße, GGS Kronenberg.
Darüber hinaus weisen weitere 15 Grundschulen, die nicht gefördert werden, trotzdem hohe Werte bei der Bewertung im Rahmen des Grundschulfonds auf. Auch diese Schulen sollten nach Auffassung der Verwaltung im Rahmen der Schulsozialarbeit Berücksichtigung finden.
Es handelt sich hierbei um KGS Michaelsbergstraße, GGS Gut Kullen, GGS am Lousberg, GGS Walheim, KGS Hanbruch, KGS Forster Linde, KGS Auf der Hörn, GGS am Haarbach, GGS Oberforstbach, Annaschule, KGS am Fischmarkt, MGS Eilendorf, KGS Birkstraße, KGS Karl-Kuck-Schule und MGS Mataréstraße.
Den Wunsch auf Einrichtung von Schulsozialarbeit haben explizit die GGS Driescher Hof und die KGS Passstraße der Verwaltung gegenüber bereits schriftlich geäußert.
4.2nd Bedarf Schulsozialarbeit an Gymnasien
Aus dem Bereich der Gymnasien gab es in der Vergangenheit lediglich von einem Gymnasium Interesse an Schulsozialarbeit. Aufgrund der Ferienzeit konnte jedoch nicht näher ermittelt werden, inwieweit dieses Gymnasium noch seinen Wunsch nach Schulsozialarbeit aufrecht erhält.
4.3rd Bedarf Schulsozialarbeit an der 4. Gesamtschule
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 die Einrichtung einer Schulsozialarbeiterstelle an der 4. Gesamtschule beschlossen, die auch die Schüler der auslaufenden David-Hansemann-Schule begleiten soll. Diese Schulsozialarbeiterstelle wird ebenfalls aus den Bundesmitteln finanziert und ist deshalb in diesem Konzept mit berücksichtigt.
4.4th Bedarf Schulsozialarbeit - Aufstockung vorhandener Stellen
Vor dem Hindergrund der dargelegten Ausführungen schlägt die Verwaltung vor, dem Personal- und Verwaltungsausschuss zu empfehlen, befristet die Aufstockung je einer ½ Stelle an der Maria-Montessori-Gesamtschule, der Förderschule Kurbrunnenstraße und der Gesamtschule Brand vorzunehmen.
4.5 Einrichtung einer Teamleiterstelle
Es ist notwendig, dass auch die Schulsozialarbeiter, die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes in der Schulsozialarbeit tätig sein werden, in die bestehende Arbeit in Aachen integriert werden und eine entsprechende Anleitung und Einarbeitung erhalten. Daher schlägt die Verwaltung vor, eine Teamleiterstelle zur Gewährleistung der Qualitätsstandards von den dann insgesamt mehr als 40 Fachkräften der Schulsozialarbeit sowie zur Verbesserung der entsprechenden Schnittstellen zur OGS und den schulbezogenen HzE-Maßnahmen befristet einzurichten und ebenfalls aus den Bundesmitteln zu finanzieren.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Weiterentwicklung der Konzeption für Schulsozialarbeit derzeit noch in Bearbeitung ist und nach Verabschiedung durch den Ausschuss für alle Aachener Schulsozialarbeiter Anwendung finden soll.
5. Vorschlag für den Einsatz von zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
Die Stadt Aachen ist Träger von 66 Schulen. 15 Schulen sind bereits mit Schulsozialarbeiterstellen versorgt. Aus den rd. 1,336 Mio. können ca. 20 Stellen inklusive Arbeitsplatzkosten finanziert werden. Dabei werden nach KGST bei einer Eingruppierung in die Gruppe S11TVöD-SuE, an
Personalkosten 47.000,00 ,
davon Gemeinkosten 20 % 9.400,00
sowie eine Sachkostenpauschale pro Arbeitsplatz von 9.650,00 ,
somit insgesamt 66.050,00 ,
zugrunde gelegt.
An folgenden Schulen sollen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Schulsozialarbeiterstellen zeitlich befristet eingestellt werden, sofern die Schulen entsprechende Anträge auf der Grundlage von Schulkonferenzbeschlüssen vorlegen.
Ferner ist es erforderlich, dass an der Schule die räumlichen Voraussetzungen zur Einrichtung eines Büros der Schulsozialarbeit vorliegen.
Schule | Stellenumfang (Vollzeitstellen) | Gesamt- | Bemerkungen |
---|---|---|---|
KGS Bildchen | 0,5 | 63 |
|
KGS Beeckstraße | 0,5 | 94 |
|
MGS Eilendorf | 0,5 | 100 |
|
KGS Auf der Hörn | 0,5 | 109 |
|
KGS Feldstraße | 0,5 | 116 |
|
GGS Gerlachschule | 0,5 | 144 |
|
KGS Luisenstraße | 0,5 | 146 |
|
KGS Mataréstraße | 0,5 | 150 |
|
GGS Schönforst | 0,5 | 155 |
|
KGS am Fischmarkt | 0,5 | 162 |
|
GGS Oberforstbach | 0,5 | 166 |
|
GGS am Lousberg | 0,5 | 169 |
|
KGS Michaelsbergstraße | 0,5 | 169 |
|
KGS Hanbruch | 0,5 | 172 |
|
Annaschule | 0,5 | 178 |
|
KGS Forster Linde | 0,5 | 181 |
|
MGS Mataréstraße | 0,5 | 183 |
|
Karl-Kuck-Schule | 0,5 | 194 |
|
GGS Gut Kullen | 0,5 | 200 |
|
KGS Passstraße | 0,5 | 214 |
|
GGS Walheim | 0,5 | 218 |
|
GGS Driescher Hof | 0,5 | 224 |
|
KGS Düppelstraße | 0,5 | 228 |
|
KGS Birkstraße | 0,5 | 238 |
|
GGS am Haarbach | 0,5 | 257 |
|
Brühlstr. Teilstandort Barbarastraße | 1 | 312 |
|
Gymnasium | 1 |
|
|
Maria-Montessori-Gesamtschule | 0,5 | 1310 | Aufstockung vorhandener Stelle |
Förderschule Förderschwerpunkt | 0,5 | 102 | Aufstockung vorhandener Stelle |
Gesamtschule Brand | 0,5 | 1325 | Aufstockung vorhandener Stelle |
4. Gesamtschule u. | 1 | 569 |
|
Teamleitung | 1 |
|
|
insgesamt | 18 |
|
|
Die GGS Kronenberg bleibt unberücksichtigt, da mit Beschluss des Rates ab dem 01.08.2011 sie auslaufend geschlossen wird. Eine Aufstockung der halben Stelle an der GHS Eilendorf ist aus dem gleichen Grund ebenfalls nicht vorgesehen.
In Abweichung von allen anderen hier aufgeführten Grundschulen wird vorgeschlagen, für die GGS Brühlstraße inklusive ihres Teilstandorts Barbarastraße eine ganze Stelle Schulsozialarbeit einzurichten, da dies der Gesamt-Schülerzahl als auch der Arbeit an zwei Standorten Rechnung trägt.
Finanzierung
Für die Finanzierung zusätzlicher Schulsozialarbeit
und Mittagessen für Hortkinder stehen insgesamt 1.336.350,00
zur Verfügung. Diese verfügbaren zweckgebundenen Mittel ermöglichen es,
einen großen Teil der Aachener Grundschulen mit Schulsozialarbeit zu versorgen.
Für die Ausstattung der aufgeführten möglichen Standorte fallen
pro Arbeitsplatz 9.650,00
an.
Dies bedeutet bei 30 Standorten einen Mittelaufwand von 289.500,00
Pro Vollzeitstelle sind an Personalkosten 47.000,00
als Durchschnittswert anzusetzen.
Bei insgesamt 18 Stellen ergibt sich ein Mittelbedarf von 846.000,00
An Gemeinkosten sind 20 % dieses Betrages, somit 169.200,00
hinzuzurechnen.
Für das Mittagessen von Hortkindern werden 24.500,00
veranschlagt.
Dies ergibt einen Gesamt-Mittelbedarf von 1.329.200,00
So dass rechnerisch ein Rest von 7.000,00 Euro verbleibt.
Angesichts der fortgeschrittenen Zeit können im Jahr 2011 die Mittel nicht verausgabt werden. Mit Schreiben vom 24.08.2011 empfiehlt die für die Mittelzuwendung zuständige Städteregion, dass der im Jahr 2011 nicht für Schulsozialarbeit verausgabte Zuwendungsbetrag einer Rückstellung zugeführt werden sollte, um so zu erreichen, dass im Jahr 2014 eine Weiterführung der Maßnahme bis zum Schuljahresende gewährleistet werden kann.
Derzeit wird im FB 20 geprüft, wie die städt. Mittel veranschlagt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 2012 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 1.336.200 | 0 | 2.672.400 * | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 1.336.200 | 0 | 2.672.400 * | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
* für 2012 und 2013: 2 x 1.366.200
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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221,9 kB
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2
|
öffentlich
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78,8 kB
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