Kenntnisnahme - FB 36/0114/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 2012 für den Brander Wald zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Einrichtungszeitraum 2003-2013 sind im neunten Jahr die Maßnahmen für die Bewirtschaftung des Brander Waldes zu planen. Der Brander Wald ist sowohl als Naturschutzgebiet als auch als FFH-Gebiet ausgewiesen mit dem vorwiegenden Zweck, die Lebensräume der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu wahren und ggf. zu verbessern. Zu den typischen Waldgesellschaften des Schutzgebietes gehören der Waldmeister-Buchenwald sowie der Erlen-Eschen-Auenwald.

 

a) Holzeinschlag

Die Holzeinschlagsplanung basiert auf den Einschlagsvorgaben der Forsteinrichtung, unter Berücksichtigung der aktuellen Holzmarktlage und selbstverständlich unter Beachtung der Schutzgebietsziele.

 

Laubholz

Im kommenden Forstwirtschaftsjahr sind Durchforstungen in zwei jungen und in einem mittelalten Laubwald vorgesehen. Dort fällt ausschließlich schwaches Holz von geringer Qualität an, das derzeit sehr gut als Brennholz vermarktet werden kann. Vorrangiges Ziel der Pflegemaßnahme ist jedoch, Platz für die verbleibenden Bäume zu schaffen, damit diese ihre Kronen und Wurzeln besser ausbilden können. Die Standraumerweiterung ist sowohl förderlich für die Vitalität des Bestandes als auch für dessen Stabilität.

 

Nadelholz

Zwei Fichtenwälder sollen im kommenden Jahr durchforstet werden.

In einem der beiden Bestände soll nach dem Holzeinschlag ein Voranbau mit Buche erfolgen. Als Voranbau bezeichnet man die künstliche und vorzeitige Einbringung von Schlusswaldbaumarten in einen Altbestand, in dem diese Baumarten nicht vorkommen und somit auch nicht natürlich zu verjüngen sind. Ziel des Voranbaus ist es, aktiv einen Baumartenwechsel herbeizuführen. Ein Voranbau kann nur gedeihen, wenn die unterständigen Buchen ausreichend Licht bekommen; daher werden rund 80 Festmeter Fichte entnommen.

Die Durchforstung im zweiten Bestand (rund 270 Festmeter auf knapp 4 Hektar) dient in erster Linie der Erhöhung der Bestandesstabilität.

 

Im Gegensatz zu den Laubholzpreisen befinden sich die Preise für Fichtenstammholz auf einem sehr hohen Niveau. Daher ist dies ein guter Zeitpunkt die nach den Stürmen Kyrill und Xynthia aufgeschobenen Einschläge nachzuholen.

 

 

b) Kulturen, Wege, Erholung

Kulturbegründung

Voranbau von 2750 Buchen auf 1,1 Hektar (s. auch Holzeinschlag Nadelholz).

 

Kulturpflege

Diese Arbeiten fallen überwiegend in den Sommermonaten (zweites/drittes Quartal) an. In der Kulturpflege werden bei Bedarf junge Bestände gegen starke Konkurrenzvegetation wie Brombeere und Adlerfarn frei geschnitten. Insbesondere auf Freiflächen und in sehr lichten Beständen besteht die Gefahr, dass sich diese Konkurrenzvegetation gegenüber den gepflanzten Bäumen durchsetzt und den Erfolg der Pflanzung gefährdet. Geplant ist ein zweimaliger Freischnitt auf 1,5 Hektar.

 

Jungwuchspflege

Die jungen Bestände befinden sich in einem guten Zustand. Forstwirtschaftliche Eingriffe sind daher nicht vorgesehen.

 

Waldschutz

Üblicherweise fallen hierunter Maßnahmen zur Prävention von Wildschäden (Verbiss- und Fegeschutzmittel, Zäune und dergleichen). Im Brander Wald sind aufgrund der geringen Wildbelastung keine Maßnahmen erforderlich.

 

Wegebau/Wegeunterhaltung

Das Wegenetz ist in einem guten Zustand. Die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen werden wie gewohnt durchgeführt, auch um teure Instandsetzungsmaßnahmen zu vermeiden.

 

Erholungseinrichtungen

Der Bestand an Erholungseinrichtungen soll in der bisherigen Anzahl und in der bisherigen Qualität erhalten bleiben.

 

 

c) Fremdaufträge

Ø       Rückekosten: Das in Eigenregie aufgearbeitete Holz (v. a. Laubholz) muss durch Unternehmer bis an die LKW-befahrbaren Wege geliefert werden. Für diese Arbeiten werden Kosten in Höhe von 5.000 Euro kalkuliert.

Ø       Verkehrssicherungsmaßnahmen: 3.000 Euro

Ø       Ankauf von Pflanzen: 2.750 Pflanzen für rund 1.900 Euro
(Pflanzung in Eigenregie)

Ø       Verbiss- und Fegeschutzmittel: keine

Ø       Unterhaltungsarbeiten an sand-/wassergebundenen Wegen, Gräben und Böschungen (Grabenfräse, Erhaltung des Lichtraumprofils, Wegebaumaterial): ca. 1.000 Euro

 

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