Entscheidungsvorlage - FB 61/0567/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Laurentiusstraße, Anpassung der Verkehrsanlagen für das FamilienzentrumAusführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.12.2011
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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11.01.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, den Ausführungsbeschluss für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche Laurentiusstraße an den Neubau des Familienzentrums auf der Grundlage des Plans 2010_011_L1 zu fassen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg fasst den Ausführungsbeschluss für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche Laurentiusstraße an den Neubau des Familienzentrums auf der Grundlage des Plans 2010_011_L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist der städtebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplan 927 zugrunde lag. Dieser sieht vor, dass auf dem Gelände des derzeitigen Parkplatzes ein Familienzentrum entsteht.
Der Bebauungsplan wurde am 01.09.2010 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 02.09.2010 im Planungsausschuss beraten. Der Rat fasste am 08.09.2010 den Satzungsbeschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 10.12.2010 wurde der B-Plan rechtskräftig und soll zeitnah umgesetzt werden.
Im Bebauungsplan ist die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen als unverbindliche Planung hinterlegt. Insofern ist mit der Beratung des Bebauungsplanes gleichzeitig die funktionale Aufteilung der Verkehrsfläche abgehandelt, die ansonsten in einem Planungsbeschluss festgelegt wird.
1. Planung
Der Bebauungsplan 927 sieht vor, einen Teil der heutigen Parkplatzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf umzuwandeln, um an dieser Stelle ein Familienzentrum zu errichten. Auf der verbleibenden öffentlichen Verkehrsfläche werden Parkstände ergänzt, bzw. anders geordnet, um trotz der entfallenden Parkstände ein Parkraumangebot für 49 PKW, davon einen Behinderten- Parkplatz, zu schaffen. 10 Parkstände dienen dem Stellplatznachweis für das Familienzentrum und sind im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
2. Ausbaustandard
Oberbau
In der Ausführung werden die Bereiche Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwege unterschieden.
Die Fahrbahn kann erhalten bleiben und muss nur in den beiden Einmündungsbereichen an die neue Bordsteinführung angepasst werden.
Die Parkstreifen werden in Betonpflaster ausgeführt. Die Gehwege werden mit Betonplatten befestigt und durch taktile Leitstreifen und Nullabsenkungen barrierefrei gestaltet (s.u.).
Fahrbahn Bkl. III RStO:
3,5 cm Asphaltdeckschicht 5 cm Binder 14 cm Bitutragschicht 32,5 cm Frostschutzschicht 0/45 55 cm Gesamtstärke |
Parkstreifen
8cm Betonpflaster 10/20 3-5cm Brechsand/Splitt 0/5 20cm HGT 0/45 23cm Frostschutzschicht 0/45 55cm Gesamtstärke |
Gehweg
8cm Betonplatten 30/30 3-5cm Brechsand/Splitt 0/5 15 cm HGT 0/45 13cm Frostschutzschicht 0/45 40cm Gesamtstärke |
Entwässerung
Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwege werden wie bisher über Rinnen und Straßenabläufe entwässert. Es sind nur geringfügige Anpassungsarbeiten erforderlich.
Ausstattung
Im Ausbaubereich sind in der Nähe des zukünftigen Eingangs zum Familienzentrum 6 Fahrradbügel vorgesehen, die als verzinkte Rohrrahmen zur Ausführung kommen.
Beleuchtung
Die derzeitige Beleuchtung bleibt im Wesentlichen erhalten. Zwei Leuchten werden umgesetzt und zwei entfallen.
Begrünung
Zur Umsetzung der Planung müssen in der Verkehrsfläche 8 Bäume gefällt werden, zwei Bäume können innerhalb der Verkehrsfläche neu gepflanzt werden. Diese negative Baumbilanz wurde im Umweltbericht berücksichtigt und bei der Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen eingerechnet.
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3. Barrierefreiheit
Die Aspekte der Barrierefreiheit werden beim geplanten Ausbau berücksichtigt. Die vorgesehenen Betonplatten im Gehweg gewährleisten die Begehbarkeit und Berollbarkeit auch für mobilitätseingeschränkte Personen. Als Leitlinie ist ein Streifen aus dunklen Rippenplatten mit Aufmerksamkeitsfeldern aus dunklen Noppenplatten vorgesehen. Der Höhenunterschied von 3cm an den Querungstellen dient als Tastkante für Blinde und Sehbehinderte. Nullabsenkungen zur Fahrbahn an den Querungsstellen werden durch Noppenplatten taktil abgesichert.
4. Kosten
Die Kosten wurden auf der Basis der vorliegenden Planung mit 120.000 ermittelt.
5. Verkehrsführung während der Bauzeit
Für den Individualverkehr wird für den Ausbau der Straßeneinmündungen eine kurzzeitige Umleitung über die Pannhauser Straße vorgesehen, für den ÖPNV wird die Abstimmung vor Vergabe der Straßenbaumaßnahme erfolgen.
6. Terminplanung
Baubeginn ist für Dezember 2011 eingeplant. Die Arbeiten beginnen mit den Baumfällarbeiten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 115.200 | 115.200 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2011 | fortgeschriebener Ansatz 2011 | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 4.800 | 4.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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437,6 kB
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