Entscheidungsvorlage - FB 61/0567/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, den Ausführungsbeschluss für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche Laurentiusstraße an den Neubau des Familienzentrums auf der Grundlage des Plans 2010_011_L1 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg fasst den Ausführungsbeschluss für die Anpassung der öffentlichen Verkehrsfläche Laurentiusstraße an den Neubau des Familienzentrums auf der Grundlage des Plans 2010_011_L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist der städtebauliche Entwurf, der dem Bebauungsplan 927 zugrunde lag. Dieser sieht vor, dass auf dem Gelände des derzeitigen Parkplatzes ein Familienzentrum entsteht.

Der Bebauungsplan wurde  am  01.09.2010 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und am 02.09.2010 im  Planungsausschuss beraten. Der Rat fasste am 08.09.2010 den Satzungsbeschluss. Mit der öffentlichen Bekanntmachung am 10.12.2010 wurde der B-Plan rechtskräftig und soll zeitnah umgesetzt werden. 

Im Bebauungsplan ist die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen als unverbindliche Planung hinterlegt. Insofern ist mit der Beratung des Bebauungsplanes gleichzeitig die funktionale  Aufteilung der Verkehrsfläche abgehandelt, die ansonsten in einem  Planungsbeschluss festgelegt wird.

 

1.       Planung

 

Der Bebauungsplan 927 sieht vor, einen Teil der heutigen Parkplatzfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf umzuwandeln, um an dieser Stelle ein Familienzentrum zu errichten. Auf der verbleibenden öffentlichen Verkehrsfläche werden Parkstände ergänzt, bzw. anders geordnet, um trotz der entfallenden Parkstände ein Parkraumangebot für 49 PKW, davon einen Behinderten- Parkplatz, zu schaffen. 10 Parkstände dienen dem Stellplatznachweis für das Familienzentrum und sind im Bebauungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.

 

2.       Ausbaustandard

 

Oberbau

In der Ausführung werden die Bereiche Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwege  unterschieden.

Die Fahrbahn kann erhalten bleiben und muss nur in den beiden Einmündungsbereichen an die neue Bordsteinführung angepasst werden.

Die Parkstreifen werden in Betonpflaster ausgeführt. Die Gehwege werden mit Betonplatten befestigt und durch taktile Leitstreifen und Nullabsenkungen barrierefrei gestaltet (s.u.).

 

Fahrbahn Bkl. III RStO:

 

  3,5 cm   Asphaltdeckschicht

  5   cm                 Binder

14  cm    Bitutragschicht

32,5 cm   Frostschutzschicht 0/45

55 cm     Gesamtstärke

 

Parkstreifen

 

  8cm    Betonpflaster 10/20

3-5cm   Brechsand/Splitt 0/5

20cm    HGT 0/45

23cm    Frostschutzschicht 0/45

55cm    Gesamtstärke

 

Gehweg

 

   8cm    Betonplatten 30/30

3-5cm   Brechsand/Splitt 0/5

  15 cm                HGT 0/45

  13cm    Frostschutzschicht 0/45

  40cm                Gesamtstärke

 

 

Entwässerung

Fahrbahn, Parkstreifen und Gehwege werden wie bisher über Rinnen und Straßenabläufe entwässert. Es sind nur geringfügige Anpassungsarbeiten erforderlich.

 

Ausstattung

Im Ausbaubereich sind in der Nähe des zukünftigen Eingangs zum Familienzentrum 6 Fahrradbügel vorgesehen, die als verzinkte Rohrrahmen zur Ausführung kommen.

 

Beleuchtung

Die derzeitige Beleuchtung bleibt im Wesentlichen erhalten. Zwei Leuchten werden umgesetzt und zwei entfallen.

 

Begrünung

Zur Umsetzung der Planung müssen in der Verkehrsfläche 8 Bäume gefällt werden, zwei Bäume können innerhalb der Verkehrsfläche neu gepflanzt werden. Diese negative Baumbilanz wurde im Umweltbericht berücksichtigt und bei der Bemessung der Ausgleichsmaßnahmen eingerechnet. 

.

3.       Barrierefreiheit

Die Aspekte der Barrierefreiheit werden beim geplanten Ausbau berücksichtigt. Die vorgesehenen Betonplatten  im Gehweg gewährleisten die Begehbarkeit und Berollbarkeit auch für mobilitätseingeschränkte Personen. Als Leitlinie ist ein Streifen aus dunklen Rippenplatten mit Aufmerksamkeitsfeldern aus dunklen Noppenplatten vorgesehen. Der Höhenunterschied von 3cm an den Querungstellen dient als Tastkante für Blinde und Sehbehinderte. Nullabsenkungen  zur Fahrbahn an den Querungsstellen werden durch Noppenplatten taktil abgesichert.

 

4.       Kosten

Die Kosten wurden auf der Basis der vorliegenden Planung mit 120.000€ ermittelt.

 

5.       Verkehrsführung während der Bauzeit

Für den Individualverkehr wird für den Ausbau der Straßeneinmündungen eine  kurzzeitige Umleitung über die Pannhauser Straße vorgesehen, für den ÖPNV wird die Abstimmung vor Vergabe der Straßenbaumaßnahme erfolgen.

 

6.       Terminplanung

Baubeginn ist für  Dezember 2011 eingeplant. Die Arbeiten beginnen  mit den Baumfällarbeiten.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

115.200

115.200

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2011

fortgeschriebener Ansatz 2011

Ansatz 20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

4.800

4.800

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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