Entscheidungsvorlage - FB 11/0044/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplanmäßige Konsequenzen und finanzielle Auswirkungen durch die Einführung der Offenen Ganztagsschule bzw. die gleichzeitige Schließung von Hortgruppen und die Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Schule; FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- Herr Mertens
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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18.05.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.05.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule und der Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
- die Einrichtung von insgesamt 3 Vollzeitstellen und 3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen zur Wahrnehmung von Koordinations- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Einführung der Offenen Ganztagsschule an der KGS Paßstr., der KGS Am Römerhof und der KGS Birkstr. durch Verlagerung von entsprechenden Stellen aus dem Hortbereich des Jugendamtes bei gleichzeitiger Umsetzung von Mitarbeiter/innen aus dem Kindergartenbereich,
- die Einrichtung von 4,5 Vollzeitstellen für Schulhausmeister mit der Maßgabe diese Stellen vordringlich personalkostenneutral verwaltungsintern zu besetzen und gleichzeitig 4 Teilzeitstellen für Hilfshausmeister einzusparen. Zusätzliche Personalkosten, die eine Erhöhung des Sammelnachweises 1 zur Folge haben, sind durch die Einnahmen der Offenen Ganztagsschule bzw. die Ausgabenreduzierungen im Sachkostenbereich des Jugendamtes zu refinanzieren,
- die Einrichtung einer nach Besoldungsgruppe A 9 m. D. bewerteten Stelle im Sachgebiet Haushaltsangelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
- die notwendigen Stelleneinrichtungen im Bereich der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren unter der Voraussetzung der Personalkostenneutralität und
- die Einrichtung eines Controllings zur finanziellen Entwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschule und des Kindergartenbereiches, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der Landesförderung für den Hortbereich und der Ausweitung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und den Auswirkungen auf den Sammelnachweis 1 mit halbjährlicher Berichtspflicht im Personal- und Verwaltungsausschuss
zu beschließen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt die mit der Einführung der Offenen Ganztagsschule und der Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren erforderlichen Maßnahmen, insbesondere
- die Einrichtung von insgesamt 3 Vollzeitstellen und 3 Teilzeitstellen für Erzieher/innen zur Wahrnehmung von Koordinations- und Betreuungsaufgaben im Rahmen der Einführung der Offenen Ganztagsschule an der KGS Paßstr., der KGS Am Römerhof und der KGS Birkstr. durch Verlagerung von entsprechenden Stellen aus dem Hortbereich des Jugendamtes bei gleichzeitiger Umsetzung von Mitarbeiter/innen aus dem Kindergartenbereich,
- die Einrichtung von 4,5 Vollzeitstellen für Schulhausmeister mit der Maßgabe diese Stellen vordringlich personalkostenneutral verwaltungsintern zu besetzen und gleichzeitig 4 Teilzeitstellen für Hilfshausmeister einzusparen. Zusätzliche Personalkosten, die eine Erhöhung des Sammelnachweises 1 zur Folge haben, sind durch die Einnahmen der Offenen Ganztagsschule bzw. die Ausgabenreduzierungen im Sachkostenbereich des Jugendamtes zu refinanzieren,
- die Einrichtung einer nach Besoldungsgruppe A 9 m. D. bewerteten Stelle im Sachgebiet Haushaltsangelegenheiten des Schulverwaltungsamtes
- die notwendigen Stelleneinrichtungen im Bereich der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren unter der Voraussetzung der Personalkostenneutralität und
- die Einrichtung eines Controllings zur finanziellen Entwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschule und des Kindergartenbereiches, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der Landesförderung für den Hortbereich und der Ausweitung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und den Auswirkungen auf den Sammelnachweis 1 mit halbjährlicher Berichtspflicht im Personal- und Verwaltungsausschuss.
In Vertretung
(Dr. Erlenkämper)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Einführung der Offenen Ganztagsschule bzw. die damit verbundene Schließung von Horten sowie das zusätzliche Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren wirkt sich auf den Personalbedarf im Bereich
- der
städt. Kindertagesstätten,
- der
städt. Mitarbeiter/innen zur Wahrnehmung der Koordination bzw. Betreuung im
Rahmen der
OGS,
- der
Schulsekretariate und Schulhausmeister
- der
Verwaltung des A 40 und ggfls. des A 51
aus.
Auf der Grundlage der gemeinsamen Vorlage des A 40 und des A 51 vom 11.04.2005 für die Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Schulausschusses vom 26.04.2005 ergeben sich für den Stellenplan und damit den Sammelnachweis 1 folgende Konsequenzen:
A. Offene Ganztagsschule:
Haushaltsjahr 2004:
Seit dem Schuljahresbeginn 2004/2005 sind in der Stadt Aachen vier Offene Ganztagsgrundschulen eingerichtet und in Betrieb:
- KGS Beeckstraße mit zwei Gruppen
- GGS Vaalserquartier mit sieben Gruppen
- KGS Forster Linde mit drei Gruppen
- KGS Marktschule mit drei Gruppen
Auswirkungen auf
1. Betreuungsangebot:
An diesen Schulen stellt die AWO als Hauptkooperationspartner das überwiegende Betreuungsangebot.
Notwendige Stelleneinrichtungen bzw. finanzielle Auswirkungen im Sammelnachweis 1 haben sich im Haushaltsjahr 2004 demnach nicht ergeben.
2. Schulsekretariat:
Die Einführung des Ganztagsschulbetriebes hat zu zusätzlichen Verwaltungsarbeiten im Bereich der Schulsekretariate geführt mit der Folge, dass entsprechende Arbeitszeiterhöhungen für die Schulsekretärinnen notwendig wurden. Grundlage dieser Arbeitszeiterhöhungen ist eine Personalbedarfsberechnung des FB 11 für den Schulsekretariatsbereich der Offenen Ganztagsgrundschulen (zusätzlich 3 min Arbeitszeit wöchentlich pro Kind in der OGS).
Diese Arbeitszeiterhöhungen führten zu entsprechenden Mehrausgaben im Sammelnachweis 1:
Schule: Arbeitszeit zusätzliche Personalkosten jährlich:
KGS Beeckstr.: 2,0 Std./wöchentlich 1.864,39 €
GGS Vaalserquartier: 8,5 Std./wöchentlich 7.925,97 €
KGS Forster Linde: 3,5 Std./wöchentlich 3.263,63 €
KGS Marktschule: 3,5 Std./wöchentlich 3.263,63 €
gesamt: 17,5
Std./wöchentlich 16.317,62 €
Die Arbeitszeiterhöhungen erfolgten jeweils in 09/2004, so dass die zusätzlichen Ausgaben im SN 1 Unterabschnitt 210 für das Haushaltsjahr 2004 ca. 5.439,21 € (= 16.317,62 € x 4/12 Monate) betrugen.
Für die folgenden Haushaltsjahre sind jedoch zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von 16.317,62 € zu berücksichtigen.
3. Schulhausmeister:
Für die hausmeisterliche Betreuung der KGS Beeckstr., GGS Vaalserquartier und KGS Marktschule steht jeweils ein Schulhausmeister zur Verfügung.
Die hausmeisterliche Betreuung der KGS Forster Linde erfolgt gemeinsam mit der städt. Schule für Lernbehinderte Am Rödgerbach durch einen Schulhausmeister und eine teilzeitbeschäftigte Hilfshausmeisterin. Eine „Entkoppelung“ dieser Schulen ist/war bisher nicht erforderlich.
4. Verwaltung:
Die Einführung der Offenen Ganztagsschulen führte im Schulverwaltungsamt, Sachgebiet Haushaltsangelegenheiten, zu einem erhöhten Mehraufwand. Im Rahmen des laufenden Reorganisationsprozesses bei A 40 wurde ein Personalmehrbedarf im Umfang einer Vollzeitstelle überplanmäßig bis zum Abschluss des Reorganisationsprozesses anerkannt.
Zum 06.08.2004 erfolgte die Zuweisung einer vollzeitbeschäftigten Beamtin der Besoldungsgruppe A 9 m.D. BBesG (jährliche Personalkosten: 53.400,-€), so dass sich zusätzliche Ausgaben im SN 1 Unterabschnitt 210 für das Haushaltsjahr 2004 in Höhe von ca. 22.250,- € (= 53400,- € x 5/12 Monate) ergaben.
Für die folgenden Haushaltsjahre sind jedoch jährliche Personalkosten in Höhe von 53.400,- € zu berücksichtigen.
Zusammenfassung für das
Haushaltsjahr 2004:
Auswirkungen durch die Einführung der Offenen Ganztagsschule für den Stellenplan und den Sammelnachweis 1 im Haushaltsjahr 2004:
Stelleneinrichtungen: keine
Stelleneinsparungen: keine
finanzielle Auswirkungen im HHJ 2004: Schulsekretariat = ca. 5.439,21 €
Verwaltung A 40 = ca. 22.250,00 €
gesamt: = ca. 27.689,21 €
finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren: Schulsekretariat = ca. 16.317,62 €
Verwaltung A 40 = ca. 53.400,00 €
gesamt
= ca. 69.717,62 €
Eine Refinanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten ist bisher nicht erfolgt.
Haushaltsjahr 2005:
Zum Schuljahresbeginn 2005/2006 werden voraussichtlich sieben weitere Schulen die Offene Ganztagsschule einrichten und zwei bestehende Ganztagsschulen das Betreuungsangebot (Anzahl der Gruppen) ausweiten.
neue Ganztagsschulen:
- GGS Gerlachstraße mit drei Gruppen
- KGS Birkstraße mit drei Gruppen
- KGS Michaelsbergstraße mit drei Gruppen
- KGS Paßstraße mit drei Gruppen
- KGS Am Römerhof mit drei Gruppen
- SO Kurbrunnenstraße mit einer Gruppe
- SO Lindenschule mit zwei Gruppen
Gruppenerhöhungen:
- KGS Forster Linde um eine Gruppe
- KGS Marktschule um zwei Gruppen
Auswirkungen auf
1. Betreuungsangebot:
Von den sieben hinzukommenden Schulen werden an vier Schulen freie Träger als Hauptkooperationspartner beteiligt sein, so dass in diesen Fällen der Stellenplan bzw. der Sammelnachweis 1 nicht betroffen ist.
An der KGS Paßstraße, KGS Am Römerhof und KGS Birkstr. sollen städt. Mitarbeiter/innen mit der Koordination des Betreuungsangebotes (insbesondere zur Unterstützung der Schulleitung) bzw. überwiegend mit der Durchführung des außerunterrichtlichen Angebotes (Betreuung) im Rahmen der Offenen Ganztagsschule beauftragt werden.
Aus diesem Grund sollen städt. Mitarbeiter/Innen aus dem Kindergartenbereich des A 51 zum A 40 umgesetzt und mit den vorgenannten Aufgaben beschäftigt werden, um dem durch die Schließung der Horte zu erwartenden Personalüberhang im Kita-Bereich entgegenzuwirken.
Nach den bisherigen Personalplanungen des A 40 / A 51 erfordert dies die Einrichtung von insgesamt sechs Stellen bei A 40 im nachfolgenden Umfang:
Stelle: Schule: Bewertung jährl. Personalkosten:
V-Stelle
Koordination KGS Paßstr. Verg.Gr.
VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
T-Stelle
Betreuung 30,00 Std. KGS
Paßstr. Verg.Gr. VI b/V c BAT ca.
31.100,- €
V-Stelle Koordination KGS Am Römerhof Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
T-Stelle Betreuung 19,25 Std. KGS Am Römerhof Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 20.000,- €
V-Stelle Koordination KGS
Birkstr. Verg.Gr. VI b/V c BAT ca.
40.000,- €
T-Stelle
Betreuung 19,25 Std. KGS Birkstr. Verg.Gr. VI b /V c BATca. 20.000,- €
gesamt: ca. 191.100,- €
Die Umsetzung der Mitarbeiter/innen zum A 40 wird zum 01.08.2005 erfolgen, so dass die zusätzlichen Ausgaben im SN 1 Unterabschnitt 210 für das Haushaltsjahr 2005 ca. 79.625,- € (= 191.100,-€ x 5/12 Monate) betragen werden.
Für die folgenden Haushaltsjahre sind jedoch die jährlichen Personalkosten in Höhe von 191.100,- € zu berücksichtigen.
Zu beachten ist des Weiteren, dass die Stellenbewertung für die Tätigkeit der Koordinationskraft ggfls. nach Vergütungsgruppe V c / V b BAT zu korrigieren ist und sich die jährlichen Personalkosten um ca. 7.000,- € pro Mitarbeiter/in erhöhen werden.
Notwendige Vertretungsregelungen erfolgen außerhalb des Sammelnachweises 1 durch die Einbeziehung freier Träger.
2. Schulsekretariat:
Durch die Einrichtung von sieben weiteren Ganztagsschulen mit insgesamt 18 Gruppen bzw. die Ausweitung des Betreuungsangebotes bei den bestehenden Ganztagsschulen um drei weitere Gruppen wird es zu weiteren Arbeitszeiterhöhungen im Schulsekretariatsbereich kommen. Unter der Annahme, dass die einzelnen Gruppen die volle Stärke von 25 Kindern (Grundschulen) bzw. 12 Kindern (Sonderschulen) erreichen, ergeben die nachfolgenden finanziellen Auswirkungen im Sammelnachweis 1:
Schule: Arbeitszeit: zusätzliche
Personalkosten jährlich:
GGS Gerlachstr. 4,0 Std./wöchentlich ca. 3.729,87 €
KGS Birkstr. 4,0 Std./wöchentlich ca. 3.729,87 €
KGS Michaelsbergstr. 4,0 Std./wöchentlich ca. 3.729,87 €
KGS Paßstr. 4,0 Std./wöchentlich ca. 3.729,87 €
KGS Am Römerhof 4,0 Std./wöchentlich ca. 3.729,87 €
So. Kurbrunnenstr. 1,5 Std./wöchentlich ca. 1.398,70 €
So. Lindenschule 2,5 Std./wöchentlich ca. 2.331,17 €
KGS Forster Linde 1,5 Std./wöchentlich ca. 1.398,70 €
KGS Marktschule 3,0 Std./wöchentlich ca. 2.797,40 €
gesamt: ca. 26.575,32 €
Die Arbeitszeiterhöhungen werden auf der Grundlage der Personalbedarfsberechnungen für die städt. Schulsekretariate erst zum 01.08.2005 umgesetzt, so dass die zusätzlichen Ausgaben im Sammelnachweis 1 für das Haushaltsjahr 2005 ca. 11.073,05 € (= 26.575,32 € x 5/12 Monate) betragen.
Für die folgenden Haushaltsjahre sind jedoch jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 26.575,32 € zu berücksichtigen.
3. Schulhausmeister:
Für die hausmeisterliche Betreuung der KGS Birkstraße steht ein Schulhausmeister zur Verfügung.
Die hausmeisterliche Betreuung
- der GGS Gerlachstr. erfolgt gemeinsam mit der KGS Hanbrucher Str.
- der KGS Michaelsbergstr. erfolgt gemeinsam mit der So. Kurbrunnenstr.
- der KGS Paßstr. erfolgt gemeinsam mit der KGS Feldstr.
- der KGS Am Römerhof erfolgt gemeinsam mit der GGS Am Höfling
- der So. Lindenschule erfolgt gemeinsam mit der GGS Eintrachtstr.
durch jeweils eine/n Schulhausmeister/in und eine/n teilzeitbeschäftigte/n Hilfshausmeister/in.
Im Rahmen der Einführung der Offenen Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2005/2006 wird die „Entkoppelung“ dieser Schulen, d. h. die Betreuung jedes einzelnen Schulgebäudes durch eine/n Schulhausmeister/in und die damit verbundene Einrichtung von 4, 5 Vollzeit-Schulhausmeisterstellen erforderlich.
Aus der vorgenannten „Entkoppelung“ ergeben sich nachfolgende stellenplanmäßige Konsequenzen:
Stelleneinrichtungen:
Stelle: Schule: Bewertung: jährl. Personalkosten:
H-Stelle Schulhausmeister GGS Eintrachtstraße Verg.Gr. VII/VI b BAT ca. 21.700,- €
V-Stelle Schulhausmeister KGS Am Römerhof Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 39.300,- €
V-Stelle Schulhausmeister KGS Paßstraße Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 39.300,- €
V-Stelle
Schulhausmeister KGS Michaelsbergstr. Verg.Gr.
VIII/VII BAT ca. 39.300,- €
V-Stelle
Schulhausmeister GGS Gerlachstr. Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 39.300,- €
gesamt: ca. 178.900,- €
Stelleneinsparungen:
Stelle: Schule: Bewertung jährl. Personalkosten:
T-Stelle 20,86 Std. Hilfshausm. KGS Am Römerhof Lohn-Gr. 4 a BMT-G ca. 20.260,- €
T-Stelle 20,86 Std. Hilfshausm. KGS Paßstr. Lohn-Gr. 4 BMT-G ca. 19.290,- €
T-Stelle 21,00 Std. Hilfshausm. KGS Michaelsbergstr. Lohn-Gr. 3 BMT-G ca. 17.860,- €
T-Stelle
20,00 Std. Hilfshausm. GGS Gerlachstr. Lohn-Gr. 2 BMT-G ca. 16.060,- €
gesamt: ca. 73.470.- €
Die finanziellen Auswirkungen
ergeben in Höhe der laufenden jährlichen Personalkosten
Einrichtung von 4,5
Vollzeit-Schulhausmeisterstellen =
ca. 178.900,00 €
./. Einsparung von 4
Teilzeit-Hilfshausmeisterstellen =
ca. 73.470,00 €
Zusätzliche Personalkosten =
ca. 105.430,00 €
Die Stelleneinrichtungen bzw. -einsparungen sind zum Schuljahresbeginn 2005/2006 (01.08.2005) zu realisieren, so dass die zusätzlichen Ausgaben im SN 1 Unterabschnitt 210 für das Haushaltsjahr 2005 ca. 43.930,- € (= 105.430,- € x 5/12 Monate) betragen.
Für die folgenden Haushaltsjahre sind jedoch jährliche Personalkosten in Höhe von 105.430,- € zu berücksichtigen.
4. Verwaltung:
Die beabsichtigte Umstellung des Elternbeitragsverfahrens zum Schuljahresbeginn 2005/2006 auf ein einkommensabhängiges System (in Anlehnung an das Verfahren für die Vereinnahmung der Kindertagesstättenbeiträge) wird zu einem deutlichen Mehr an Verwaltungsaufwand und damit zu einem erhöhten Personalbedarf führen.
Auf der Grundlage des Personalbedarfs im Kindertagesstättenbereich ist mit einem zusätzlichen Personalbedarf im Umfang einer Vollzeitstelle, bewertet nach Vergütungsgruppe VI b BAT, zu rechnen.
Zusammenfassung für das
Haushaltsjahr 2005:
Auswirkungen durch die Erweiterung der Offnen Ganztagsschule für den Stellenplan und den Sammelnachweis 1 im Haushaltsjahr 2005:
Stelleneinrichtungen: 3 Vollzeitstellen für Erzieher/innen
(Koordinationstätigkeit)
3
Teilzeitstellen für Erzieher/innen (Betreuungstätigkeit)
4,5 Vollzeitstellen Schulhausmeister/innen
Stelleneinsparungen: 4 Teilzeitstellen Hilfshausmeister/innen
finanzielle Auswirkungen HHJ 2005: Koordination/Betreuung = ca. 79.625,00 €
Schulsekretariat = ca. 16.317,62 €
+ ca. 11.073,05 €
Schulhausmeister = ca. 43.930,00 €
Verwaltung = ca. 53.400,00 €
gesamt = ca.204.345,67 €
finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren: Koordination/Betreuung = ca.191.100,00 €
Schulsekretariat = ca. 16.317,62 €
+ ca. 26.575,32 €
Schulhausmeister = ca.105.430,00 €
Verwaltung =
ca. 53.400,00 €
gesamt: = ca.392.822,94
€
Haushaltsjahr 2006:
Zum Schuljahresbeginn 2006/2007
(01.08.2006) werden voraussichtlich weitere 18 Schulen mit insgesamt 47 Gruppen
an der Offenen Ganztagsschule teilnehmen. Erkenntnisse über eine
mögliche Ausweitung bei den dann bereits bestehenden 11 Ganztagsschulen liegen
z. Zt. nicht vor.
Auswirkungen auf
1. Betreuungsangebot:
Verbindliche Erkenntnisse, welche
Schulen ggfls. den Ganztagsschulbetrieb mit städt. Mitarbeiter/innen
durchführen möchten liegen nicht vor. Aus diesem Grund ist eine Aussage zu finanziellen Auswirkungen bzw.
Stelleneinrichtungen z. Zt. nicht möglich.
2. Schulsekretariate:
Auf der Grundlage der geltenden Personalbedarfsberechnung für die Schulsekretariate werden in diesem Bereich weitere Arbeitszeiterhöhungen im Umfang von insgesamt 61,5 Stunden erforderlich. Diese Arbeitszeiterhöhungen sind zum Schuljahresbeginn 2006/2007 (01. August 2006) zu realisieren und werden den Sammelnachweis 1 im Haushaltsjahr 2006 mit zusätzlichen Personalkosten in Höhe von ca. 23.894,48 € (= 57.346,76 € x 5/12 Monate) belasten.
In den folgenden Haushaltsjahren sind jedoch zusätzliche jährliche Personalkosten von ca. 57.346,76 € zu berücksichtigen.
3. Schulhausmeister:
Aufgrund der Einführung der Offenen Ganztagsschule wird es erforderlich, die „Koppelung“ (Betreuung von zwei Schulen durch einen Hausmeister + teilzeitbeschäftigten Hilfshausmeister) von 8 Schulen aufzuheben und 4 weitere Vollzeit-Schulhausmeisterstellen einzurichten und gleichzeitig 4 Stellen für teilzeitbeschäftigte Hilfshausmeister einzusparen.
Im Einzelnen sind folgende Schulen zu „entkoppeln“:
- KGS Auf der Hörn und GGS Laurensberg
- KGS Barbarastr. und KGS Düppelstr.
- KGS Forster Linde und SO am Rödgerbach
- GGS Am Haarbach und KGS Verlautenheide
Die Betreuung durch einen Schulhausmeister der beiden Schulen EGS Annaschule. und KGS Am Fischmarkt wird auch nach Einführung der Offnen Ganztagsschule an der KGS Am Fischmarkt nicht verändert. Die „Koppelung“ der GGS Gut Kullen und der Janus-Korczak-Schule (SO für Kranke) wird ebenfalls nicht zum Schuljahresbeginn 2006/2007 aufgehoben, da die Janus-Korczak-Schule zum Schuljahresbeginn 2007/2008 in den Schulzweckverband wechseln soll.
Die o. g. Stelleneinrichtungen bzw. -einsparungen werden im Saldo zusätzliche jährliche Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 90.000,- € verursachen. Im Haushaltsjahr 2006 werden davon ca. 37.500,- € (= 90.000,- € x 5/12 Monate) wegen der Stelleneinrichtungen zum 01.08.2006 wirksam.
4. Verwaltung:
Ein einkommenabhängiges Elternbeitragsverfahren wird im Hinblick auf die gestiegene Anzahl der Offenen Ganztagsschulen einen deutlich höheren Verwaltungs- und damit Personalaufwand erfordern.
B. Kindergartenbereich:
B.1. Schließung von Gruppen:
Mit Ablauf des Kindergartenjahres 2004/2005 werden wegen der Einführung der Offenen Ganztagsschule und rückläufiger Anmeldezahlen im Kindergartenbereich in den nachfolgenden Tagesstätten Gruppen geschlossen:
- Michaelsbergstr.: eine Hortgruppe
- Paßstr.: eine Hortgruppe
- Grünenthaler Str.: eine Kindergartengruppe
- In den Küpperbenden: eine Kindergartengruppe
- Nerscheider Weg: eine Kindergartengruppe
Aufgrund der Schließung der o. g. Gruppen können die nachfolgenden Stellen zur Einsparung
vorgesehen werden:
Stelle: Einrichtung: Bewertung: jährl.
Personalkosten:
V-Stelle
Erzieher/in Michaelsbergstr. Verg.Gr.
VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
V-Stelle
Erzieher/in Michaelsbergstr. Verg.Gr.
VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
H-Stelle
Erzieher/in Michaelsbergstr. Verg.Gr.
VI b/V c BAT ca. 20.000,- €
V-Stelle
Erzieher/in Paßstr. Verg.Gr. VI b/V c
BAT ca. 40.000,- €
H-Stelle
Erzieher/in Paßstr. Verg.Gr. VI b/V c
BAT ca. 20.000,- €
V-Stelle
Erzieher/in Grünenthaler Str. Verg.Gr.
VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
H-Stelle
Kinderpfleg. Grünenthaler Str. Verg.Gr.
VIII/VII BAT ca. 15.000,- €
V-Stelle Erzieher/in In den Küpperbenden Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
H-Stelle Kinderpfleg. In den Küpperbenden Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 15.000,- €
H-Stelle Kinderpfleg. Nerscheider Weg Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 15.000,- €
gesamt: ca. 285.000,- €
Zusammenfassung:
Es können insgesamt 6 Vollzeitstellen nach Vergütungsgruppe VI b /V c BAT bewertet und 1,5 Vollzeit-stellen bewertet nach Vergütungsgruppe VIII/ VII BAT zur Einsparung vorgesehen bzw. für eine Stellenverlagerung zur Deckung des Personalbedarfs im Rahmen der Einführung Offene Ganztagsschule oder Ausweitung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren berücksichtigt werden.
Finanzielle Auswirkungen im Sammelnachweis 1 Unterabschnitt 464 ergeben sich durch die Reduzierung der laufenden jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 285.000,- € ( = 240.000,- € Erzieher/in + 45.000,- € Kinderpfleger/in).
Im Haushaltsjahr 2005 werden wegen der Einsparung der Stellen im August 2005 aber zunächst nur 118.750,- € (= 285.000,- € x 5/12 Monate) wirksam.
B.
2. Ausweitung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren:
Zur Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren werden nach Mitteilung des A 51 in den nachfolgenden städt. Tageseinrichtungen für Kinder noch im laufenden Kindergartenjahr 2004/2005 Tagesstätten- bzw. Kindergartengruppen in Kleinkindgruppen umgewandelt:
- KG
Stapperstr. eine
Tagesstättengruppe
- KG
Richtericher Str. eine
Kindergartengruppe
- KG
Steppenbergallee eine
Tagesstättengruppe
- KG
Parkstr. eine
Tagesstättengruppe
Die Umwandlung dieser Gruppen in Kleinkindgruppen zu Betreuung für Kinder unter 3 Jahren hat für den Stellenplan bzw. für den Sammelnachweis 1 folgende Konsequenzen:
KG
Stapperstr.:
Stelle: Bewertung: jährl. Personalkosten:
+ 38,50 Std. Erzieher/in Verg.Gr. VI b/ V c BAT ca. 40.000,- €
+ 6,75 Std. Kinderpfl. Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 5.300,- €
. gesamt: ca. 45.300,- € 45.300,.- €
KG
Richtericher Str.:
Stelle: Bewertung: jährl. Personalkosten:
+ 30,00 Std. Erzieher/in Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 31.200,- €
+ 8,75 Std. Kinderpfl. Verg.Gr. VIII/ VII BAT ca. 6.800,- €
gesamt: ca.
38.000,- € 38.000,- €
KG
Steppenbergallee:
Stelle: Bewertung: jährl. Personalkosten:
+ 30,00 Std. Erzieher/in Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 31.200,- €
./. 7,00 Std. Kinderpfl. Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 5.500,- €
gesamt: ca.
25.700,- € 25.700,- €
KG
Parkstr.:
Stelle: Bewertung: jährl. Personalkosten:
+ 38,50 Std. Erzieher/in Verg.Gr. VI b/V c BAT ca. 40.000,- €
./. 1,50 Std. Kinderpfl. Verg.Gr. VIII/VII BAT ca. 1.200,- €
gesamt: ca. 38.800,- € 38.800,- €
Gesamtaufwand: ca. 147.800,- €
Zusammenfassung:
Die finanziellen Auswirkungen durch die Umwandlung in Kleinkindgruppen für die „unter 3 Betreuung“ im Sammelnachweis 1 Unterabschnitt 464 ergeben sich in Höhe der laufenden jährlichen Personalkosten in Höhe von ca. 147.800,- €.
Im Haushaltsjahr 2005 werden wegen der beabsichtigten Stellenbesetzungen bis zum 01.06.2005 aber zunächst nur ca. 86.000,- € (= 147.800,- € x 7/12 Monate) wirksam.
C.
Finanzierung der Offenen Ganztagsschule:
Die Finanzierung der im Rahmen der Einführung bzw. der Ausweitung der Offenen Ganztagsschule bereits entstandenen bzw. noch entstehenden Personalkosten in Höhe von ca. 204.500,- € für das Haushaltsjahr 2005 bzw. in Höhe von ca. 393.000,- € je Folgejahr wird innerhalb des Sammelnachweises 1 nur zum Teil durch entsprechende Stelleneinsparungen bzw. Stellenverlagerungen erfolgen können.
Zur „haushaltsneutralen“ Refinanzierung sind deshalb Ausgabenreduzierungen im Sachkostenbereich oder Mehreinnahmen erforderlich. Hierfür bietet die Vorlage des A 40 und A 51 vom 30.03.2005 zur Umsetzung der Offenen Ganztagsgrundschule in Aachen entsprechende Lösungen.
Im Einzelnen:
1.
Betreuungsangebot:
Die durch die Wahrnehmung der Koordinations- bzw. Betreuungsaufgaben für das außerunterrichtliche Angebot durch städt. Mitarbeiter/innen zu veranschlagenden Personalkosten für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von ca. 79.600,- € bzw. für die Folgejahre in Höhe von 191.100,- € jährlich erfolgen ohne Auswirkungen auf den Haushaltsansatz des Sammelnachweises 1 durch die im Rahmen der Schließung von Hortgruppen möglichen Umsetzungen von städt. Mitarbeitern/innen und die damit einhergehenden Stellenverlagerungen aus dem A 51.
Die wegfallenden Landeszuschüsse nach dem Gesetz über die Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) NW in Höhe von ca. 33 % der o. g. Personalkosten sind aus Mitteln der Offenen Ganztagsschule (Landeszuschüsse und Elternbeiträge) zugunsten der Aufwendungen im Sammelnachweis 1 zu refinanzieren. Gleiches gilt für eine evtl. bewertungsmäßige Anhebung der Stellen zur Wahrnehmung der Koordinationsfunktion.
2.
Schulsekretariate:
Für die durch die Einführung der Offenen Ganztagsschule erforderlichen Arbeitszeiterhöhungen im Bereich der Sekretariate der betroffenen Schulen für die Schuljahre 2004/2005 und 2005/2006 und die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Personalkosten für das Haushaltsjahr 2005 in Höhe von ca. 27.400,- € bzw. für das Haushaltsjahr 2006 in Höhe von 42.900,- € stehen keine entsprechenden Arbeitszeitreduzierungen im Schulsekretariatsbereich entgegen, so dass eine personalkostenneutrale Lösung innerhalb des Sammelnachweis 1 nicht möglich ist.
Entsprechend dem Finanzierungsvorschlag gem. Vorlage vom 30.03.2005 sind die zusätzlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von ca. 27.400- € und im Haushaltsjahr 2006 in Höhe von ca. 42.900,- € zu 50 % aus den Einnahmen der Offenen Ganztagsschule (Landeszuschüsse und Elternbeiträge) zu finanzieren.
Die nicht durch entsprechende Einnahmen der OGS gedeckten Personalkosten sind in den Haushaltsjahren
2005 und 2006 in voller Höhe durch die Ausgabenreduzierungen im Sachkostenbereich des Jugendamtes aufgrund der wegfallenden Betriebskosten wegen Schließung von städt. Hortgruppen bzw. aufgrund der Reduzierung des Zuschusses an freie Träger zu refinanzieren.
Für die folgenden Haushaltsjahre erfolgt die Refinanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten in voller Höhe durch die Einnahmen aus der Offenen Ganztagsschule.
Die zu erwartende erneute Personalkostensteigerung durch Arbeitszeiterhöhungen im Schulsekretariatsbereich aufgrund der Einführung der Offenen Ganztagsschule an weiteren Schulen bzw. die Ausweitung des außerunterrichtlichen Angebotes bei bestehenden Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2006/2007 sind in voller Höhe aus den Einnahmen der Offenen Ganztagsschule zu refinanzieren.
3. Schulhausmeister:
Die durch die Einführung der Offenen Ganztagsschule notwendigen „Entkoppelungen“ von Schulen und die hiermit verbundenen Einrichtungen von Schulhausmeisterstellen sind auf in der Vergangenheit getroffene Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Personalbereich zurückzuführen.
Im Einvernehmen mit der Schulverwaltung wurde seit dem Jahre 1996 zur Reduzierung der Personalausgaben sukzessive die hausmeisterliche Betreuung von Schulen durch jeweils einen Schulhausmeister, insbesondere im Bereich der Grundschulen, auf die gemeinsame Betreuung von zwei Schulen durch einen Schulhausmeister und eine/n teilzeitbeschäftigten Hilfshausmeister/in umgestellt. Zwischenzeitlich sind insgesamt 22 Schulen „gekoppelt“.
Diese Form der erheblich reduzierten hausmeisterlichen Betreuung lässt sich im Ganztagsbetrieb der Schulen nicht aufrechterhalten. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die seinerzeit getroffenen Entscheidungen zur Haushaltskonsolidierung (Stelleneinsparungen im Schulhausmeister) zurückzunehmen und soweit ausnahmsweise eine „Entkoppelung“ nicht zwingend erforderlich ist, Schulhausmeisterstellen an den betroffenen Schulen einzurichten. Die Stellen für die teilzeitbeschäftigten Hilfshausmeister sind gleichzeitig einzusparen.
Durch die „Entkoppelung“ von zunächst 10 Schulen ergibt sich im Sammelnachweis 1 für das Haushaltsjahr 2005 eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 44.000,- € bzw. für die Folgejahre in Höhe von ca. 105.500,- €, sofern die neueingerichteten Schulhausmeisterstellen nicht verwaltungsintern besetzt werden können und zu Stelleneinsparungen an anderer Stelle führen.
Scheidet eine verwaltungsinterne Besetzung der Schulhausmeisterstellen aus, sind entsprechend dem Finanzierungsvorschlag gem. Vorlage vom 30.03.2005 die zusätzlichen Personalkosten im Haushaltsjahr 2005 in Höhe von bis zu ca. 44.000- € und im Haushaltsjahr 2006 in Höhe von bis zu ca. 105.500,- € zu 50% aus den Einnahmen der Offenen Ganztagsschule (Landeszuschüsse und Elternbeiträge) zu finanzieren.
Für die folgenden Haushaltsjahre erfolgt die Refinanzierung dieser zusätzlichen Personalkosten in voller Höhe durch die Einnahmen aus der Offenen Ganztagsschule.
Die zu erwartende erneute Personalkostensteigerung durch die „Entkoppelung“ weiterer Schulen zum Schuljahresbeginn 2006/2007 aufgrund der Einführung der Offenen Ganztagsschule an weiteren Schulen sind in voller Höhe aus den Einnahmen der Offenen Ganztagsschule zu refinanzieren.
Die nicht durch entsprechende Einnahmen der OGS gedeckten Personalkosten sind in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 in voller Höhe durch die Ausgabenreduzierungen im Sachkostenbereich des Jugendamtes aufgrund der wegfallenden Betriebskosten wegen Schließung von städt. Hortgruppen bzw. aufgrund der Reduzierung des Zuschusses an freie Träger zu refinanzieren.
4.
Verwaltung:
Die zusätzlichen Personalkosten im Verwaltungsbereich des A 40 durch Zuweisung einer Mitarbeiterin des mittleren Dienstes in Höhe von ca. 53.400,-- € sind nicht aus Mitteln der Offenen Ganztagsschule zu refinanzieren, weil es sich um Personalkosten für eine aus der Beurlaubung (Elternzeit) kommende Kraft handelt, die unabhängig von der Aufgabe, die diese Kraft zu erledigen hat, aus Mitteln des Sammelnachweises 1 zu tragen sind.
Der durch die Umstellung des Elternbeitragsverfahrens zu erwartende Personalmehrbedarf bei A 40 ist aus den Einnahmen der Offenen Ganztagsschule zu refinanzieren.
D.
Finanzierung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren:
Die Umwandlung von Tagesstättengruppen in Kleinkindgruppen für die „unter 3 Betreuung“ sind hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen im Sammelnachweis 1 personalkostenneutral umzusetzen. Eine Ausweitung des Sammelnachweises 1 ist demnach nicht möglich. Freiwerdende Stellen durch Schließung von Tagesstättengruppen bzw. Hortgruppen können, soweit diese nicht in den Bereich der Offenen Ganztagsschule (maximal 15 Stellen) verlagert werden, können für einen Personalbedarf bei der „unter 3 Betreuung“ verwendet werden.
E. Controlling:
Bei FB 11 ist unter Beteiligung des Schulverwaltungsamtes und des Jugendamtes ein Controlling über die finanziellen Entwicklungen im Bereich der Offenen Ganztagsschule und des Kindergartenbereiches, insbesondere im Hinblick auf den Wegfall der Landesförderung für den Hortbereich und die Ausweitung der Betreuung für Kinder unter 3 Jahren und deren Auswirkungen auf den Sammelnachweis 1, mit halbjährlicher Berichtspflicht im Personal- und Verwaltungsausschuss aufzubauen.