Entscheidungsvorlage - FB 20/0048/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidungsbefugnis zur Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Kind, Christoph
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2012
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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23.05.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500 Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500 Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Grehling
Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:
bis 500 Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500 Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Philipp
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere Bedienstete übertragen.
Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:
kleiner 500 31 Fälle
501 - 2.500 42 Fälle
2.501 - 5.000 14 Fälle
5.001 - 10.000 27 Fälle
10.001 - 30.000 36 Fälle
größer 30.000 21 Fälle
Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000 durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:
bis 500 Leiter der Abteilung FB 20/10 Haushaltsplanung und Controlling
bis 2.500 Fachbereichsleiter FB 20
bis 30.000 Kämmerin der Stadt Aachen
ab 30.000 Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)
Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.
Beispiel:
Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe von 2.000 erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000 dazu, ist insgesamt die Betragsgrenze von 2.500 überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend erforderlich.
Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500 sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.
Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.
Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.