Entscheidungsvorlage - FB 20/0048/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:

bis 500 €              Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500 €              Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000 €              Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000 €              Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

 

 

 

 

Grehling

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW entsprechend nachfolgender Betragsgrenzen zu staffeln:

bis 500 €              Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500 €              Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000 €              Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000 €              Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 83 GO NRW entscheidet der Kämmerer / die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Diese Entscheidungsbefugnis kann der Kämmerer / die Kämmerin mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und des Rates auf andere Bedienstete übertragen.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden 171 Anträge auf über- und außerplanmäßige Mittel bewilligt, deren genehmigte Beträge sich wie folgt aufteilten:

kleiner 500 €                                          31 Fälle

501 € - 2.500 €                                          42 Fälle

2.501 € - 5.000 €                            14 Fälle

5.001 € - 10.000 €                            27 Fälle

10.001 € - 30.000 €                            36 Fälle

größer 30.000 €                                          21 Fälle

 

Bei der Stadt Aachen werden zurzeit alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Betragsgrenze von 30.000 € durch die Kämmerin genehmigt. Dies hat zur Folge, dass auch Kleinbeträge der Zustimmung der Kämmerin bedürfen. Aus diesem Grund wird mit Zustimmung des Oberbürgermeisters vorgeschlagen, die Entscheidungsbefugnis über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu staffeln:

 

bis 500 €              Leiter der Abteilung FB 20/10 „Haushaltsplanung und Controlling“

bis 2.500 €              Fachbereichsleiter FB 20

bis 30.000 €              Kämmerin der Stadt Aachen

ab 30.000 €              Rat der Stadt Aachen (Erheblichkeitsgrenze)

 

Die Betragsgrenzen gelten innerhalb eines PSP-Elementes für jedes Sachkonto.

 

Beispiel:

Eine Zustimmung über eine überplanmäßige Bereitstellung bei einer Kostenart (Sachkonto) in Höhe von 2.000 € erteilt die Fachbereichsleitung. Kommen im laufenden Jahr beim selben Sachkonto innerhalb des PSP-Elementes weitere überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.000 € dazu, ist insgesamt die Betragsgrenze von 2.500 € überschritten und die Zustimmung der Kämmerin zwingend erforderlich.

 

Alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zur Wertgrenze von 2.500 € sind vierteljährlich der Kämmerin der Stadt Aachen zur Kenntnis zu bringen.

Dem Rat der Stadt Aachen ist jährlich eine Aufstellung aller über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen.

 

Die vorgenannte Regelung gilt analog für über- und außerplanmäßige Erträge und Einzahlungen.

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