Entscheidungsvorlage - FB 51/0180/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, die Geeignetheitskriterien für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege in der Stadt Aachen wie vorgeschlagen zu verändern.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Der Gesetzgeber misst der Betreuung der Kinder unter drei Jahren in Kindertagespflege den gleichen Stellenwert bei wie der Betreuung in Kindertageseinrichtungen. 

In der Gesetzesbegründung zum Kinderförderungsgesetz wird erläutert, dass neben dem quantitativen Ausbau der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung auch eine Qualifizierung der Kindertagespflege notwendig ist. Die Weiterentwicklung des Berufsbildes von Tagespflegepersonen und damit verbunden ein Ausbau der Kindertagespflege auch in qualitativer Hinsicht ist hierfür notwendig.

 

Aus diesem Grund wird der beiliegende Vorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V. befürwortet, den Kriterienkatalog zur Feststellung der Geeignetheit für die Erteilung der Erlaubnis für Kindertagespflege in der Stadt Aachen dahingehend zu verändern, dass für alle Tagespflegepersonen der Erwerb des Zertifikats des Bundesverbandes für Kindertagespflege verpflichtend sein soll.

Beim erforderlichen Qualifizierungsumfang sind das jeweilige Tätigkeitsfeld sowie die Berufsgruppe zu beachten.

 

 

2. Änderungsvorschlag der Familiären Tagesbetreuung e.V.

 

2.1 Tagespflegepersonen – Kindertagespflege in eigenen oder anderen, geeigneten Räumen

 

Erlaubnis

Die Basis-Erlaubnis für die Kindertagespflege von bis zu 3 Kindern durch eine Tagespflegeperson, die in ihrer eigenen Wohnung/anderen geeigneten Räumen tätig ist und nur eine Qualifizierung von 80 UE absolviert hat, wird nicht mehr neu erteilt.

Es wird eine Übergangsfrist von einem Jahr (bis zum 01.08.2013) beschlossen, in dem der zuvor genannte Personenkreis die fehlenden 80 UE nachholen und das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege erwerben kann.

 

Für die Erlaubnis für Kindertagespflege ist somit generell das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege mit 160 UE nach dem DJI-Curriculum erforderlich.

 

Von den aktuell 119 tätigen Tagespflegepersonen mit Erlaubnis besitzen 31 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) und 88 Tagespflegepersonen eine Qualifikation mit 160 UE sowie das Zertifikat des Bundesverbandes für Kindertagespflege.

 

Finanzierung

Die Familiäre Tagesbetreuung e.V. kann im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds Fördermittel für die 80 UE Nachqualifizierung nach dem DJI-Curriculum beantragen, um diese für die 31 betroffenen Tagespflegepersonen kostengünstig anbieten zu können.

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Stadt Aachen, da der Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten für die Nachqualifizierung aus dem Zuschuss finanziert wird, den die Stadt Aachen an die Familiäre Tagesbetreuung e.V. zahlt.

 

 

2.2 Personal in LENA-Gruppen

 

Bei dem Personal für LENA-Gruppen handelt es sich um Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen. Für diese und ähnliche Berufe ist bis jetzt eine verkürzte Qualifizierung im Umfang von 80 UE + Bestehen der Prüfung zum Erhalt der Erlaubnis erforderlich.

Hinzu kommt, dass bei dem Personal für LENA-Gruppen vollständig die Komponente der Selbstständigkeit fehlt, so dass in diesem Bereich keine Qualifizierung erforderlich ist.

 

Für dieses Personal werden daher 50 UE als ausreichend gesehen.

Diese Nachqualifizierung kann aus Sicht des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule auch tätigkeitsbegleitend stattfinden und muss nach einem Jahr spätestens abgeschlossen sein.

 

 

2.3 Kinderpfleger/innen, in deren Ausbildung das Modul „Kindertagespflege“ enthalten ist

 

Das Abschlusszeugnis dieser Berufsgruppe enthält den Hinweis, dass der Abschluss die fachliche Qualifikation für die Kindertagespflege enthält.

Um die Erlaubnis zur Kindertagespflege in Aachen zu erhalten, müssten die Kinderpfleger/innen noch folgende Leistungen erbringen:

a)      Absolvieren und bestehen der mündlichen Prüfung gemäß der Prüfungsordnung des Bundesverbandes für Kindertagespflege

b)      Nachweis über erbrachte 1. Hilfe-Kurse, falls nicht vorhanden, Absolvieren der erforderlichen Kurse

c)       Einreichung eines Konzepts für Kindertagespflege

d)      Teilnahme an 9 UE mit dem Thema „rechtliche Rahmenbedingungen in der Stadt Aachen“

 

 

3. Vorschlag der Verwaltung

Der Verein wird beauftragt, die Fördermittel zur Nachqualifizierung der 31 Personen im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege Säule 2 über den Europäischen Sozialfonds zu beantragen.

 

Die Geeignetheitskriterien zur Erlaubnis für Kindertagespflege werden gemäß den zuvor beschriebenen Ausführungen geändert.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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